|
DHH841 > AGZ 15.04.07 17:52l 224 Lines 10524 Bytes #999 (360) @ DEU
BID : F4HDBO841007
Read: GUEST
Subj: HamRadio 2day 262-2007
Path: FU0BOX<CB0OB<DBX233<DP0RBL<BBS459<DBO274<AS1BOX<SE1BOX<DBO841
Sent: 070415/0917z @:DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU [LA JN68EP] OBcm1.06b59 LT:360
From: DHH841 @ DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU (Hans)
To: AGZ @ DEU
X-Info: Sent with login password
DL: HamRadio 2day 262-2007
(c) AGZ e.V. 2001-2007
15. April 2007
Liebe XYLs, YLs, SWLs und OMs, Sie hoeren HamRadio 2day. Heute
mit der 262. Folge.
Redakteur, Autor und Sprecher:
Ralph, DC5JQ (rps)
GEIRRT
(rps) hat sich die Bundesnetzagentur in Sachen BEMFV-Anzeigen
von Dr. Horst Ellgering, DL9MH, und Ernst-Joachim Hindrichs,
DL9KCX. Vor wenigen Tagen entschuldigte sich die Behoerde bei
beiden Funkamateuren dafuer, dass man auf Grundlage des
Umweltinformationsgesetzes dem Amateurfunkjournalisten Nils
Schiffhauer zunaechst die falsche Auskunft gab, der jetzige und
auch der ehemalige DARC-Vorsitzende haetten ihre ortsfesten
Funkanlagen nicht angezeigt; wir berichteten in HamRadio 2day
Nr. 257 am 11. Februar dieses Jahres. Die Betroffenen
bestritten dies jedoch vehement.
Unterdessen wurden die Anzeigen von beiden Funkamateuren
tatsaechlich gefunden. Warum nicht gleich? Was ist der
Hintergrund? Die Bundesnetzagentur teilte der Redaktion von
HamRadio 2day dazu diese Woche mit, dass aus Gruenden des
Datenschutzes die allgemeinen Amateurfunkunterlagen einer jeden
Person getrennt von den BEMFV-Unterlagen aufbewahrt werden
muessen, dies allerdings erst seit geraumer Zeit. Diese neue
Art der Aufbewahrung sei anscheinend in den Aussenstellen nicht
ganz einheitlich erfolgt und habe dazu gefuehrt, dass einige
Selbstanzeigen sogleich auffindbar waren, waehrend andere als
fehlend nach Mainz gemeldet wurden, obwohl sie an anderer
Stelle vorhanden waren. Man gehe in Mainz davon aus, dass die
betroffenen Kollegen aus dem Vorgang gelernt haben, der sich
somit nicht wiederholen duerfte.
Spannende Frage: Was genau wurde denn nun dem Auskunft
Begehrenden mitgeteilt? Wurde etwa die gesamte Anzeige kopiert
- mit Zeichnungen, Frequenzen und Strahlungsleistungen? Oder
anders formuliert: Was zaehlt im Amateurfunk eigentlich zu den
so genannten Umweltinformationen, die man sich laut
Umweltinformationsgesetz von den Behoerden besorgen kann? Zur
Klaerung dieser Angelegenheit ist die AGZ bereits seit einigen
Wochen in einen intensiven Dialog mit der Bundesnetzagentur
eingetreten, der nun zu positiven Resultaten fuer die
Funkamateure in Deutschland gefuehrt hat.
Das Ergebnis: Wenn der Funkamateur, der vorher angehoert werden
muss, der Weitergabe von jedweder Information ueber seine
Anlagen widerspricht, so kommt er damit zunaechst einmal nicht
vollstaendig durch: Das Umweltinformationsgesetz verwehrt ihm
naemlich dieses Recht, weil es sich hier um Emissionen handelt,
die die Umwelt in besonderem Masse belasten. Die
Bundesnetzagentur hatte also zu entscheiden, was sie nun zu den
Umweltinformationen zaehlt - und zwar mehr oder weniger
unabhaengig von der Antwort des Funkamateurs.
Konkret sind das nun lediglich die Tatsache des Betreibens
einer anzeigepflichtigen ortsfesten Amateurfunkstelle sowie die
erteilte Selbstauskunft des Funkamateurs, dass er die
einschlaegigen Schutzbestimmungen einhaelt. Weitere
emissionsrelevante Daten erkennt die Netzagentur nicht - also
Entwarnung: Die Auskunft reduziert sich auf ein unvermeidbares
Mindestmass.
Die AGZ hat allerdings gegenueber der Bundesnetzagentur
angemerkt, dass aus der Anzeige einer Amateurfunkstelle nach
BEMFV keinesfalls der logische Schluss auf deren tatsaechlichen
Betrieb oder auf die tatsaechlichen Eigenschaften der Anlage
gezogen werden kann. Das Amateurfunkgesetz und auch die BEMFV
erlauben es naemlich allein den Funkamateuren, lediglich einen
Maximalrahmen anzuzeigen - und nicht die wirklich benutzten
Parameter der Funkstation, die sich bei einem
Experimentalfunkdienst natuerlich staendig aendern koennen.
Tatsaechlich kann man eine angezeigte Amateurfunkanlage sogar
mit weniger als 10 Watt EIRP betreiben - oder gar nicht. Die
korrekte Auskunft der Behoerde muesste also lauten, dass an
einem nachgefragten Standort die Moeglichkeit des Betreibens
einer anzeigepflichtigen Amateurfunkstelle besteht, und nicht,
dass diese tatsaechlich betrieben wird.
Zum Schluss noch eine interessante Information: Die betroffenen
Funkamateure Dr. Horst Ellgering und Ernst-Joachim Hindrichs
hatten sich gegenueber der Bundesnetzagentur auf den Standpunkt
gestellt, dass die Anfrage von Nils Schiffhauer
rechtsmissbraeuchlich sei und dass aus diesem Grund ueberhaupt
keine Auskunft erteilt werden duerfe. Dieser Position ist die
Behoerde nicht gefolgt. Wie sie der AGZ diese Woche mitteilte,
kann man im vorliegenden Auskunftsbegehren keine
Rechtsmissbraeuchlichkeit erkennen.
KOMMENTAR
(rps) Zwei Dinge sind hervorzuheben: Erstens - die
Bundesnetzagentur erkennt Selbsterklaerungen, die vor
Inkrafttreten der BEMFV auf Grundlage der so genannten
Verfuegung 306/1997 abgegeben wurden, nicht nur einfach weiter
an, sie setzt sie BEMFV-Anzeigen sogar ausdruecklich gleich:
Denn laut eigenem Bekunden im Internet hatte Ernst-Joachim
Hindrichs seinerzeit eine Verfuegung-306-Erklaerung abgegeben,
waehrend die inzwischen korrigierte Auskunft an Nils
Schiffhauer auf Vorliegen einer BEMFV-Anzeige lautet. Das ist
gut so.
Und zweitens - die Bundesnetzagentur hat sich fuer zukuenftige
Anfragen unter dem Umweltinformationsgesetz gebunden: Nur ein
unvermeidbares Mindestmass an Information wird mitgeteilt -
naemlich die Tatsache des Vorliegens einer Anzeige nach BEMFV
und die damit verbundene Moeglichkeit des Betriebs einer
ortsfesten Amateurfunkstelle mit mehr als 10 Watt an effektiver
isotroper Strahlungsleistung sowie die eigene Behauptung des
Betreibers, die Schutzvorschriften einzuhalten.
Positiv ist, dass sich Denunziation nicht lohnt - zu wenig
gaebe die Auskunft her. Negativ faellt auf, dass man schwarzen
Schafen, die es auch im Amateurfunk gibt, mit dem
Umweltinformationsgesetz nicht beikommen kann. Ich meine, dass
wir Funkamateure damit insgesamt ganz gut leben koennen. Es
haette auch anders kommen koennen.
Ralph, DC5JQ
WELTFUNKKONFERENZ 2007
(rps) Vom 22. Oktober bis zum 16. November dieses Jahres ist es
wieder soweit: Die Vertreter der ITU-Mitgliedsstaaten aus aller
Welt treffen sich zur WRC - dieses Mal wieder in Genf. Zur
Vorbereitung der deutschen Position traf sich am letzten
Donnerstag in Bonn die so genannte Nationale Gruppe beim
Bundesministerium fuer Wirtschaft und Technologie. Fuer den
Amateurfunk sind diesmal nicht ganz so brisante und kontrovers
diskutierte Themen dabei - wie etwa im Jahre 2003 die
Abschaffung der verbindlichen Morsetelegrafiepruefung. Es geht
nun schlicht um die Erweiterung von
Frequenznutzungsmoeglichkeiten.
So lautet ein Tagesordnungspunkt, den Langwellenbereich 135,7
bis 137,8 kHz dem Amateurfunkdienst weltweit sekundaer
zuzuweisen. Man geht allgemein davon aus, dass es hier keinen
ernsthaften Widerstand gibt. In Europa und vielen anderen
Laendern nutzt der Amateurfunk diese Frequenzen bereits lange.
Spannend wird es bei dem Thema "Frequenzen bei 5 MHz". Obwohl
eigentlich von den Mitgliedern der Nationalen Gruppe als
deutsche Position nicht gewollt, enthaelt das aktuelle
Positionspapier einer die Weltfunkkonferenz vorbereitenden CEPT-
Arbeitsgruppe die Aussage, dass diese Vereinigung europaeischer
Telekommunikationsverwaltungen eine sekundaere
Frequenzzuweisung an den Amateurfunkdienst im Bereich 5260 bis
5410 kHz grundsaetzlich befuerwortet. Als Ausgleich solle es
dann allerdings keine weitere Erweiterung des 7-MHz-Bandes mehr
geben und es bliebe dort in der Region 1 bei einer Breite von
200 kHz. Frequenzen bei 5 MHz sind deshalb so interessant, weil
sie - speziell wenn mit steil strahlenden Antennen genutzt -
eine sichere Kommunikation mit hohen Feldstaerken auch ueber
kuerzere Distanzen ermoeglichen. Das wissen allerdings auch
andere Nutzer des Spektrums.
Schliesslich ist von Bemuehungen des Amateurfunks zu berichten,
im Rahmen der Neugestaltung der Frequenznutzung um 500 kHz
herum auf der Mittelwelle ein kleines Stueck dieses
Spektralbereichs abzubekommen. Hintergrund ist die Tatsache,
dass die historische Notruffrequenz nicht mehr genutzt wird,
seitdem die Morsetelegrafie im Seefunk verschwunden ist. In
Europa hat Grossbritannien bereits erste Sondergenehmigungen
fuer Funkamateure erteilt, wir berichteten. Vielleicht gelingt
es, diesen Punkt auf die Tagesordnung der WRC-07 zu setzen. Wir
bleiben dran.
Grosser Konkurrent bei 500 kHz ist im Uebrigen die vorgesehene
und sicher sinnvolle Erweiterung der Frequenzen fuer NAVTEX,
ein digitales automatisches Uebertragungssystem fuer nautische
Warnnachrichten, das in Europa bisher auf den beiden Frequenzen
518 und 490 kHz sendet, unter anderem aus Quickborn in der
Naehe von Hamburg, Oostende in Belgien und Den Helder in den
Niederlanden. Benutzt wird das so genannte SITOR-B-Verfahren,
auch FEC genannt - ein Fehler korrigierendes
Fernschreibverfahren mit 170 Hz Shift und einer Geschwindigkeit
von 100 Baud. Zum Mitschreiben gibt es im Amateurfunkumfeld
einiges an Software fuer die PC-Soundkarte, etwa SeaTTY von
Sergei Podstrigailo, UA9OV, und JVComm32 von Eberhard
Backeshoff, DK8JV.
Vy 73,
Ralph, DC5JQ
Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik
AGZ
sowie auf unserer Internet-Website
www.agz-ev.de
nachlesen und auch in Digital Audio im MP3-Format hoeren
koennen. Wenn Sie moechten, koennen Sie auch Mitglied der AGZ
werden und unsere Arbeit so unterstuetzen. Den Aufnahmeantrag
finden Sie im Internet:
http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf
Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.
--
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.
* Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB-Packet-Radio uebernommen! *
73 de Hans!
Lese vorherige Mail | Lese naechste Mail
| |