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DHH841 > AGZ      15.04.07 17:52l 224 Lines 10524 Bytes #999 (360) @ DEU
BID : F4HDBO841007
Read: GUEST
Subj: HamRadio 2day 262-2007
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                                     DL: HamRadio 2day 262-2007
                                         (c) AGZ e.V. 2001-2007
                                                 15. April 2007

Liebe  XYLs, YLs, SWLs und OMs, Sie hoeren HamRadio 2day. Heute
mit der 262. Folge.

                Redakteur, Autor und Sprecher:
                      Ralph, DC5JQ (rps)
                          

GEIRRT

(rps)  hat  sich die Bundesnetzagentur in Sachen BEMFV-Anzeigen
von  Dr.  Horst Ellgering, DL9MH, und Ernst-Joachim  Hindrichs,
DL9KCX.  Vor wenigen Tagen entschuldigte sich die Behoerde  bei
beiden  Funkamateuren  dafuer,  dass  man  auf  Grundlage   des
Umweltinformationsgesetzes  dem  Amateurfunkjournalisten   Nils
Schiffhauer zunaechst die falsche Auskunft gab, der jetzige und
auch  der  ehemalige DARC-Vorsitzende haetten  ihre  ortsfesten
Funkanlagen  nicht angezeigt; wir berichteten in HamRadio  2day
Nr.   257   am  11.  Februar  dieses  Jahres.  Die  Betroffenen
bestritten dies jedoch vehement.

Unterdessen   wurden  die  Anzeigen  von  beiden  Funkamateuren
tatsaechlich  gefunden.  Warum  nicht  gleich?  Was   ist   der
Hintergrund?  Die  Bundesnetzagentur teilte der  Redaktion  von
HamRadio  2day  dazu  diese Woche mit, dass  aus  Gruenden  des
Datenschutzes die allgemeinen Amateurfunkunterlagen einer jeden
Person  getrennt  von  den BEMFV-Unterlagen  aufbewahrt  werden
muessen,  dies allerdings erst seit geraumer Zeit.  Diese  neue
Art der Aufbewahrung sei anscheinend in den Aussenstellen nicht
ganz  einheitlich erfolgt und habe dazu gefuehrt,  dass  einige
Selbstanzeigen sogleich auffindbar waren, waehrend  andere  als
fehlend  nach  Mainz  gemeldet wurden, obwohl  sie  an  anderer
Stelle  vorhanden waren. Man gehe in Mainz davon aus, dass  die
betroffenen  Kollegen aus dem Vorgang gelernt haben,  der  sich
somit nicht wiederholen duerfte.

Spannende  Frage:  Was  genau  wurde  denn  nun  dem   Auskunft
Begehrenden mitgeteilt? Wurde etwa die gesamte Anzeige  kopiert
-  mit  Zeichnungen, Frequenzen und Strahlungsleistungen?  Oder
anders formuliert: Was zaehlt im Amateurfunk eigentlich zu  den
so   genannten   Umweltinformationen,   die   man   sich   laut
Umweltinformationsgesetz von den Behoerden besorgen  kann?  Zur
Klaerung dieser Angelegenheit ist die AGZ bereits seit  einigen
Wochen  in  einen  intensiven Dialog mit der  Bundesnetzagentur
eingetreten,   der  nun  zu  positiven  Resultaten   fuer   die
Funkamateure in Deutschland gefuehrt hat.

Das Ergebnis: Wenn der Funkamateur, der vorher angehoert werden
muss,  der  Weitergabe  von jedweder  Information  ueber  seine
Anlagen widerspricht, so kommt er damit zunaechst einmal  nicht
vollstaendig  durch: Das Umweltinformationsgesetz verwehrt  ihm
naemlich dieses Recht, weil es sich hier um Emissionen handelt,
die    die   Umwelt   in   besonderem   Masse   belasten.   Die
Bundesnetzagentur hatte also zu entscheiden, was sie nun zu den
Umweltinformationen  zaehlt  -  und  zwar  mehr  oder   weniger
unabhaengig von der Antwort des Funkamateurs.

Konkret  sind  das  nun lediglich die Tatsache  des  Betreibens
einer anzeigepflichtigen ortsfesten Amateurfunkstelle sowie die
erteilte   Selbstauskunft  des  Funkamateurs,   dass   er   die
einschlaegigen     Schutzbestimmungen     einhaelt.     Weitere
emissionsrelevante Daten erkennt die Netzagentur nicht  -  also
Entwarnung:  Die Auskunft reduziert sich auf ein unvermeidbares
Mindestmass.

Die   AGZ   hat  allerdings  gegenueber  der  Bundesnetzagentur
angemerkt,  dass  aus der Anzeige einer Amateurfunkstelle  nach
BEMFV keinesfalls der logische Schluss auf deren tatsaechlichen
Betrieb  oder auf die tatsaechlichen Eigenschaften  der  Anlage
gezogen  werden kann. Das Amateurfunkgesetz und auch die  BEMFV
erlauben es naemlich allein den Funkamateuren, lediglich  einen
Maximalrahmen  anzuzeigen - und nicht  die  wirklich  benutzten
Parameter    der    Funkstation,    die    sich    bei    einem
Experimentalfunkdienst  natuerlich  staendig  aendern  koennen.
Tatsaechlich  kann man eine angezeigte Amateurfunkanlage  sogar
mit  weniger als 10 Watt EIRP betreiben - oder gar  nicht.  Die
korrekte  Auskunft der Behoerde muesste also  lauten,  dass  an
einem  nachgefragten Standort die Moeglichkeit  des  Betreibens
einer  anzeigepflichtigen Amateurfunkstelle besteht, und nicht,
dass diese tatsaechlich betrieben wird.

Zum Schluss noch eine interessante Information: Die betroffenen
Funkamateure  Dr.  Horst Ellgering und Ernst-Joachim  Hindrichs
hatten sich gegenueber der Bundesnetzagentur auf den Standpunkt
gestellt,    dass    die   Anfrage   von    Nils    Schiffhauer
rechtsmissbraeuchlich sei und dass aus diesem Grund  ueberhaupt
keine  Auskunft erteilt werden duerfe. Dieser Position ist  die
Behoerde  nicht gefolgt. Wie sie der AGZ diese Woche mitteilte,
kann    man    im    vorliegenden    Auskunftsbegehren    keine
Rechtsmissbraeuchlichkeit erkennen.


KOMMENTAR

(rps)   Zwei   Dinge   sind  hervorzuheben:   Erstens   -   die
Bundesnetzagentur   erkennt   Selbsterklaerungen,    die    vor
Inkrafttreten  der  BEMFV  auf  Grundlage  der   so   genannten
Verfuegung 306/1997 abgegeben wurden, nicht nur einfach  weiter
an,  sie  setzt sie BEMFV-Anzeigen sogar ausdruecklich  gleich:
Denn  laut  eigenem  Bekunden im Internet  hatte  Ernst-Joachim
Hindrichs  seinerzeit eine Verfuegung-306-Erklaerung abgegeben,
waehrend   die   inzwischen  korrigierte   Auskunft   an   Nils
Schiffhauer auf Vorliegen einer BEMFV-Anzeige lautet.  Das  ist
gut so.

Und  zweitens - die Bundesnetzagentur hat sich fuer zukuenftige
Anfragen unter dem Umweltinformationsgesetz gebunden:  Nur  ein
unvermeidbares  Mindestmass an Information  wird  mitgeteilt  -
naemlich  die Tatsache des Vorliegens einer Anzeige nach  BEMFV
und  die  damit  verbundene  Moeglichkeit  des  Betriebs  einer
ortsfesten Amateurfunkstelle mit mehr als 10 Watt an effektiver
isotroper  Strahlungsleistung sowie die eigene  Behauptung  des
Betreibers, die Schutzvorschriften einzuhalten.

Positiv  ist,  dass sich Denunziation nicht lohnt  -  zu  wenig
gaebe  die Auskunft her. Negativ faellt auf, dass man schwarzen
Schafen,   die   es   auch  im  Amateurfunk   gibt,   mit   dem
Umweltinformationsgesetz nicht beikommen kann. Ich meine,  dass
wir  Funkamateure  damit insgesamt ganz gut leben  koennen.  Es
haette auch anders kommen koennen.

Ralph, DC5JQ


WELTFUNKKONFERENZ 2007

(rps) Vom 22. Oktober bis zum 16. November dieses Jahres ist es
wieder soweit: Die Vertreter der ITU-Mitgliedsstaaten aus aller
Welt  treffen  sich zur WRC - dieses Mal wieder  in  Genf.  Zur
Vorbereitung  der  deutschen  Position  traf  sich  am  letzten
Donnerstag  in  Bonn  die  so genannte  Nationale  Gruppe  beim
Bundesministerium  fuer Wirtschaft und  Technologie.  Fuer  den
Amateurfunk sind diesmal nicht ganz so brisante und  kontrovers
diskutierte  Themen  dabei  -  wie  etwa  im  Jahre  2003   die
Abschaffung der verbindlichen Morsetelegrafiepruefung. Es  geht
nun       schlicht       um      die      Erweiterung       von
Frequenznutzungsmoeglichkeiten.

So  lautet ein Tagesordnungspunkt, den Langwellenbereich  135,7
bis   137,8   kHz  dem  Amateurfunkdienst  weltweit   sekundaer
zuzuweisen.  Man geht allgemein davon aus, dass es hier  keinen
ernsthaften  Widerstand  gibt. In  Europa  und  vielen  anderen
Laendern nutzt der Amateurfunk diese Frequenzen bereits lange.

Spannend  wird es bei dem Thema "Frequenzen bei 5 MHz".  Obwohl
eigentlich  von  den  Mitgliedern  der  Nationalen  Gruppe  als
deutsche   Position  nicht  gewollt,  enthaelt   das   aktuelle
Positionspapier einer die Weltfunkkonferenz vorbereitenden CEPT-
Arbeitsgruppe die Aussage, dass diese Vereinigung europaeischer
Telekommunikationsverwaltungen         eine          sekundaere
Frequenzzuweisung an den Amateurfunkdienst im Bereich 5260  bis
5410  kHz  grundsaetzlich befuerwortet. Als Ausgleich solle  es
dann allerdings keine weitere Erweiterung des 7-MHz-Bandes mehr
geben  und es bliebe dort in der Region 1 bei einer Breite  von
200 kHz. Frequenzen bei 5 MHz sind deshalb so interessant, weil
sie  -  speziell wenn mit steil strahlenden Antennen genutzt  -
eine  sichere Kommunikation mit hohen Feldstaerken  auch  ueber
kuerzere  Distanzen  ermoeglichen. Das wissen  allerdings  auch
andere Nutzer des Spektrums.

Schliesslich ist von Bemuehungen des Amateurfunks zu berichten,
im  Rahmen  der Neugestaltung der Frequenznutzung  um  500  kHz
herum   auf   der   Mittelwelle  ein  kleines   Stueck   dieses
Spektralbereichs  abzubekommen. Hintergrund ist  die  Tatsache,
dass  die  historische Notruffrequenz nicht mehr genutzt  wird,
seitdem  die  Morsetelegrafie im Seefunk verschwunden  ist.  In
Europa  hat  Grossbritannien bereits erste  Sondergenehmigungen
fuer  Funkamateure erteilt, wir berichteten. Vielleicht gelingt
es, diesen Punkt auf die Tagesordnung der WRC-07 zu setzen. Wir
bleiben dran.

Grosser  Konkurrent bei 500 kHz ist im Uebrigen die vorgesehene
und  sicher  sinnvolle Erweiterung der Frequenzen fuer  NAVTEX,
ein  digitales automatisches Uebertragungssystem fuer nautische
Warnnachrichten, das in Europa bisher auf den beiden Frequenzen
518  und  490  kHz sendet, unter anderem aus Quickborn  in  der
Naehe  von Hamburg, Oostende in Belgien und Den Helder  in  den
Niederlanden.  Benutzt wird das so genannte  SITOR-B-Verfahren,
auch     FEC    genannt    -    ein    Fehler    korrigierendes
Fernschreibverfahren mit 170 Hz Shift und einer Geschwindigkeit
von  100  Baud.  Zum  Mitschreiben gibt es im Amateurfunkumfeld
einiges  an  Software fuer die PC-Soundkarte, etwa  SeaTTY  von
Sergei   Podstrigailo,   UA9OV,  und  JVComm32   von   Eberhard
Backeshoff, DK8JV.


Vy 73,
Ralph, DC5JQ


Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik

                              AGZ

sowie auf unserer Internet-Website

                         www.agz-ev.de

nachlesen  und  auch  in  Digital Audio  im  MP3-Format  hoeren
koennen. Wenn Sie moechten, koennen Sie auch Mitglied  der  AGZ
werden  und  unsere Arbeit so unterstuetzen. Den Aufnahmeantrag
finden Sie im Internet:

     http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf

Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.


--

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.

  * Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB-Packet-Radio uebernommen! *

73 de Hans!




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