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DHH841 > AGZ      03.06.07 20:33l 212 Lines 9448 Bytes #999 (360) @ DEU
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Subj: HamRadio 2day 264-2007
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                                     DL: HamRadio 2day 264-2007
                                         (c) AGZ e.V. 2001-2007
                                                   27. Mai 2007

Liebe  XYLs, YLs, SWLs und OMs, Sie hoeren HamRadio 2day. Heute
mit der 264. Folge.

                Redakteur, Autor und Sprecher:
                      Ralph, DC5JQ (rps)
                               

Zunaechst einmal wuenschen wir allen unseren Hoerern und Lesern
ein frohes Pfingstfest.


VORLAEUFIGES ENDE DER MITARBEIT

(rps) im RTA - im Runden Tisch Amateurfunk. Diesen Schritt  hat
der    Vorstand    des   VFDB   e.V.   in   seiner    aktuellen
Vorstandsinformation vom 16. Mai bekannt gegeben. Sie liegt der
Redaktion  vor.  Hintergrund ist die  Forderung  der  Deutschen
Funkturm  GmbH  (DFMG), Amateurfunkinstallationen  auf  Tuermen
dieser    Telekom-Tochter   bis   zum   30.   April   drastisch
rueckzubauen,  und  zwar  auf  hoechstens  vier  Antennen   pro
Standort und auf eine maximale Spitzenleistungsaufnahme aus dem
Energieversorgungsnetz von lediglich 100 Watt. Konkreter Anlass
ist  laut VFDB die nicht abgesprochene Kontaktaufnahme des  RTA
mit   der   Deutschen  Funkturm  GmbH.  Man  wertet   sie   als
kontraproduktiv,  da  allein  der  VFDB  Vertrags-  und   damit
Verhandlungspartner fuer die genutzten Standorte sei. Hier  nun
im Wortlaut die entscheidende Passage der Vorstandsinformation:

    "Durch   ungeduldige  Funkamateure,  die   sich   auch   an
    Bundestagsabgeordnete  gewandt  haben,  aber   auch   durch
    andere   Amateurfunkverbaende,   die   meinten,   in    die
    Verhandlungen   einzugreifen  zu  muessen,  wurden   unsere
    Verhandlungen nicht nur behindert, sondern wieder  auf  den
    Ausgangsstand  zurueck geworfen. Es gibt  nun  einmal  kein
    gutes  Verhandlungsbild  ab, wenn sich  Interessenverbaende
    konkurrierend einmischen.
    
    Der  VFDB  hat  sich im Vorfeld eindeutig dazu  geaeussert.
    Der  Vorsitzende  des VFDB hat sowohl mit dem  Vorsitzenden
    des  DARC,  als  auch mit dem Vorstand des RTA  in  Kontakt
    gestanden, um zu einem vernuenftigen Vorgehen zu  gelangen.
    Der   Vorstand  hat  dazu  dem  DARC  und  RTA   Gespraeche
    angeboten,  die aber nicht angenommen wurden, da  man  dort
    unsere  Sicht der Lage nicht teilte. Der VFDB hat daraufhin
    beschlossen, seine Mitarbeit im RTA ruhen zu lassen, da  er
    den   Vorstoss  bei  der  DFMG  als  Einmischung  in  seine
    Geschaeftsfuehrung ansieht."

Kommentar    der    Redaktion:   Dieser   Vorgang    bestaetigt
eindrucksvoll,  dass  eine  Mitgliedschaft  im  "Runden   Tisch
Amateurfunk"  zur  spuerbaren  Beeintraechtigung  des  Handelns
eines  Vereins  nach  aussen - und damit zur  Beeintraechtigung
seiner   eigenen  Interessen  -  fuehren  kann.  Offensichtlich
betrachtet die Geschaeftsfuehrung des RTA ihre Mitgliedsvereine
nicht mehr als souveraen.


MONTENEGRO NUN MIT EIGENEM PRAEFIX

(rps)  Wie die Internationale Telekommunikationsunion  ITU  und
der   amerikanische   Amateurfunkverband   ARRL   melden,   hat
Montenegro   vor  wenigen  Tagen  den  neuen  und   vor   allem
eigenstaendigen Praefix 4O bekommen. 4O war bisher auch Serbien
zugeteilt,  dem  Montenegro noch bis vor etwa  einem  Jahr  als
Bundesstaat  angehoerte. Serbien darf ab sofort  nur  noch  die
Landeskenner  YT  und  YU  benutzen.  Die  beiden  bisher  auch
eingesetzten  Bloecke  4N  und YZ wurden  an  die  ITU  zurueck
gegeben und stehen nun fuer Neuzuteilungen zur Verfuegung.


NEUES VON DER VO-FUNK

(rps)  oder  doch nicht? Der Redakteur jedenfalls vertritt  den
nachfolgend  dargelegten Standpunkt bereits  seit  langem.  Die
Redaktion  von  HamRadio  2day hatte  vor  einigen  Wochen  die
Bundesregierung  -  speziell das zustaendige  Ministerium  fuer
Wirtschaft   und   Technologie  -  gefragt,  ob   seitens   der
Bundesregierung  jemals  Gebrauch  gemacht  wurde  von   dieser
Ermaechtigung:

    "Das  Bundesministerium  fuer  Wirtschaft  und  Technologie
    wird  ermaechtigt, durch Rechtsverordnung  ohne  Zustimmung
    des    Bundesrates   die   Vollzugsordnungen,    die    die
    Konstitution und die Konvention gemaess Artikel 4 Absatz  3
    der  Konstitution  ergaenzen, sowie Aenderungen  zu  diesen
    Vollzugsordnungen,  die die weltweiten Funkkonferenzen  und
    die     weltweiten    Konferenzen    fuer    internationale
    Fernmeldedienste    der   Internationalen    Fernmeldeunion
    beschliessen, in Kraft zu setzen und Regelungen  ueber  die
    Verkuendung  der Vollzugsordnungen sowie ihrer  Aenderungen
    zu treffen."

Man  findet  diese  Passage in Artikel 2 des "Gesetzes  zu  der
Konstitution    und   der   Konvention   der    Internationalen
Fernmeldeunion", das im Bundesgesetzblatt II im Jahre 1996  auf
Seite   1306   erschienen  ist.  Hier  nun  die   Antwort   des
Ministeriums:

    "Ihre  Annahme, dass bisher von der Ermaechtigungsgrundlage
    in  toto kein Gebrauch gemacht wurde, ist zutreffend. Einer
    vollumfaenglichen  oder auch nur teilweisen  Transformation
    der  Vollzugsordnungen  ins  deutsche  Recht  bedurfte   es
    meines  Wissens  nach bisher nicht. Dies liegt  -  wie  Sie
    bereits  vermuten  werden  -  vor  allem  daran,  dass  die
    Vollzugsordnungen    zuvorderst   das    Verhaeltnis    der
    Mitgliedstaaten    der   ITU    auf    dem    Gebiet    der
    Frequenzverwaltung untereinander regeln  und  daher  keinen
    unmittelbaren      Einfluss     auf      das      nationale
    Telekommunikationsrecht beinhalten.
    
    Soweit    notwendig    bestehen   ausserdem    durch    die
    Ermaechtigungsgrundlagen  in  den  TK-Fachgesetzen,   unter
    anderem   das   Gesetz  ueber  den  Amateurfunk   und   das
    Telekommunikationsgesetz,     hinreichende      gesetzliche
    Grundlagen fuer die Frequenzordnung und weitere Fragen  des
    Funks.   Durch   die  darauf  beruhenden   Regelungen   der
    Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung    und     anderer
    Rechtsverordnungen     wurden      und      werden      die
    umsetzungsbeduerftigen         Einzelregelungen         des
    internationalen Fernmelderegelwerks beruecksichtigt."

Herzlichen    Dank   fuer   die   Stellungnahme.    Auch    die
Bundesregierung   -  und  damit  ebenfalls  die   nachgeordnete
Bundesnetzagentur - vertritt also klar und deutlich im Einklang
mit diversen Gerichtsentscheidungen den Standpunkt, dass die VO-
Funk  keine unmittelbare Geltung in Deutschland besitzt  -  und
auch nicht besitzen muss.


KAUM STOERUNGSMELDUNGEN ZU INHOUSE-POWERLINE BEI DER
NETZAGENTUR

(red)  Bei  der  Bundesnetzagentur sind in den  vergangenen  24
Monaten nur ganze zwei Meldungen zu Stoerungen eingegangen, die
auf   Inhouse-Powerline-Adapter  zurueckzufuehren  sind.   Dies
meldet die Computer-Zeitschrift c't in ihrer Ausgabe 10/2007.

Die  Zeitschrift c't hatte zehn Powerline-Adapter fuer Inhouse-
Anwendungen getestet. Im Rahmen dieses Tests ging das Blatt  am
Rande  auch auf die Stoerproblematik solcher Geraete ein.  Weil
Powerline-Adapter      die     Daten     als      breitbandiges
Hochfrequenzsignal     auf     ungeschirmten     Stromleitungen
uebertragen, koennen erhebliche Stoerungen im Kurzwellenbereich
auftreten.

Acht der getesteten Powerline-Adapter senkten ihren Signalpegel
im  Bereich der Kurzwellen-Amateurfunkbaender ab (so  genanntes
"Notching").  Zwei Modelle der Firmen Allnet und  Secomp  taten
dies nicht, obwohl ein Notching der Amateurfunkbaender mit  dem
in den Geraeten verbauten DS2-Chip durchaus moeglich ist.

Nach  Angaben  der  c't hat eine der beiden Stoerungsmeldungen,
die    im   Zusammenhang   mit   Inhouse-Powerline   bei    der
Bundesnetzagentur         eingingen,          zu          einem
Ordnungswidrigkeitenverfahren gefuehrt. Dieses sei  jedoch,  so
das Blatt, gegen eine "geringe Gebuehr" eingestellt worden. Der
betroffene Powerline-Anwender sei auf WLAN umgestiegen.

Kommentar der Redaktion: Bei dieser Sachlage faellt es wirklich
schwer,  eine  wirksame und vor allem ehrliche und  aufrichtige
Oeffentlichkeitsarbeit gegen PLC durchzufuehren. Offensichtlich
ist  Inhouse-PLC bei lediglich zwei Stoerungsmeldungen in  zwei
Jahren kein generelles Problem, sondern vielmehr eine exotische
Randerscheinung. Funkamateure sind aufgerufen,  auf  eventuelle
Stoerungen  durch  Inhouse-PLC  aufmerksam  zu  achten  und  im
Stoerungsfalle sich an die Bundesnetzagentur zu wenden.

Quelle: FM - das Funkmagazin und c't


Vy 73,
Ralph, DC5JQ


Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik

                              AGZ

sowie auf unserer Internet-Website

                         www.agz-ev.de

nachlesen  und  auch  in  Digital Audio  im  MP3-Format  hoeren
koennen. Wenn Sie moechten, koennen Sie auch Mitglied  der  AGZ
werden  und  unsere Arbeit so unterstuetzen. Den Aufnahmeantrag
finden Sie im Internet:

     http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf

Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.

--

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.

  * Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB-Packet-Radio uebernommen! *

73 de Hans!

- DHH841 - Hans - Weng JN68EP - www.dbo841.de.vu - eMail: dhh841@freenet.de -
           * IG Funkfreunde Landshut, www.funkfreundelandshut.de *





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