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DL: HamRadio 2day 264-2007
(c) AGZ e.V. 2001-2007
27. Mai 2007
Liebe XYLs, YLs, SWLs und OMs, Sie hoeren HamRadio 2day. Heute
mit der 264. Folge.
Redakteur, Autor und Sprecher:
Ralph, DC5JQ (rps)
Zunaechst einmal wuenschen wir allen unseren Hoerern und Lesern
ein frohes Pfingstfest.
VORLAEUFIGES ENDE DER MITARBEIT
(rps) im RTA - im Runden Tisch Amateurfunk. Diesen Schritt hat
der Vorstand des VFDB e.V. in seiner aktuellen
Vorstandsinformation vom 16. Mai bekannt gegeben. Sie liegt der
Redaktion vor. Hintergrund ist die Forderung der Deutschen
Funkturm GmbH (DFMG), Amateurfunkinstallationen auf Tuermen
dieser Telekom-Tochter bis zum 30. April drastisch
rueckzubauen, und zwar auf hoechstens vier Antennen pro
Standort und auf eine maximale Spitzenleistungsaufnahme aus dem
Energieversorgungsnetz von lediglich 100 Watt. Konkreter Anlass
ist laut VFDB die nicht abgesprochene Kontaktaufnahme des RTA
mit der Deutschen Funkturm GmbH. Man wertet sie als
kontraproduktiv, da allein der VFDB Vertrags- und damit
Verhandlungspartner fuer die genutzten Standorte sei. Hier nun
im Wortlaut die entscheidende Passage der Vorstandsinformation:
"Durch ungeduldige Funkamateure, die sich auch an
Bundestagsabgeordnete gewandt haben, aber auch durch
andere Amateurfunkverbaende, die meinten, in die
Verhandlungen einzugreifen zu muessen, wurden unsere
Verhandlungen nicht nur behindert, sondern wieder auf den
Ausgangsstand zurueck geworfen. Es gibt nun einmal kein
gutes Verhandlungsbild ab, wenn sich Interessenverbaende
konkurrierend einmischen.
Der VFDB hat sich im Vorfeld eindeutig dazu geaeussert.
Der Vorsitzende des VFDB hat sowohl mit dem Vorsitzenden
des DARC, als auch mit dem Vorstand des RTA in Kontakt
gestanden, um zu einem vernuenftigen Vorgehen zu gelangen.
Der Vorstand hat dazu dem DARC und RTA Gespraeche
angeboten, die aber nicht angenommen wurden, da man dort
unsere Sicht der Lage nicht teilte. Der VFDB hat daraufhin
beschlossen, seine Mitarbeit im RTA ruhen zu lassen, da er
den Vorstoss bei der DFMG als Einmischung in seine
Geschaeftsfuehrung ansieht."
Kommentar der Redaktion: Dieser Vorgang bestaetigt
eindrucksvoll, dass eine Mitgliedschaft im "Runden Tisch
Amateurfunk" zur spuerbaren Beeintraechtigung des Handelns
eines Vereins nach aussen - und damit zur Beeintraechtigung
seiner eigenen Interessen - fuehren kann. Offensichtlich
betrachtet die Geschaeftsfuehrung des RTA ihre Mitgliedsvereine
nicht mehr als souveraen.
MONTENEGRO NUN MIT EIGENEM PRAEFIX
(rps) Wie die Internationale Telekommunikationsunion ITU und
der amerikanische Amateurfunkverband ARRL melden, hat
Montenegro vor wenigen Tagen den neuen und vor allem
eigenstaendigen Praefix 4O bekommen. 4O war bisher auch Serbien
zugeteilt, dem Montenegro noch bis vor etwa einem Jahr als
Bundesstaat angehoerte. Serbien darf ab sofort nur noch die
Landeskenner YT und YU benutzen. Die beiden bisher auch
eingesetzten Bloecke 4N und YZ wurden an die ITU zurueck
gegeben und stehen nun fuer Neuzuteilungen zur Verfuegung.
NEUES VON DER VO-FUNK
(rps) oder doch nicht? Der Redakteur jedenfalls vertritt den
nachfolgend dargelegten Standpunkt bereits seit langem. Die
Redaktion von HamRadio 2day hatte vor einigen Wochen die
Bundesregierung - speziell das zustaendige Ministerium fuer
Wirtschaft und Technologie - gefragt, ob seitens der
Bundesregierung jemals Gebrauch gemacht wurde von dieser
Ermaechtigung:
"Das Bundesministerium fuer Wirtschaft und Technologie
wird ermaechtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung
des Bundesrates die Vollzugsordnungen, die die
Konstitution und die Konvention gemaess Artikel 4 Absatz 3
der Konstitution ergaenzen, sowie Aenderungen zu diesen
Vollzugsordnungen, die die weltweiten Funkkonferenzen und
die weltweiten Konferenzen fuer internationale
Fernmeldedienste der Internationalen Fernmeldeunion
beschliessen, in Kraft zu setzen und Regelungen ueber die
Verkuendung der Vollzugsordnungen sowie ihrer Aenderungen
zu treffen."
Man findet diese Passage in Artikel 2 des "Gesetzes zu der
Konstitution und der Konvention der Internationalen
Fernmeldeunion", das im Bundesgesetzblatt II im Jahre 1996 auf
Seite 1306 erschienen ist. Hier nun die Antwort des
Ministeriums:
"Ihre Annahme, dass bisher von der Ermaechtigungsgrundlage
in toto kein Gebrauch gemacht wurde, ist zutreffend. Einer
vollumfaenglichen oder auch nur teilweisen Transformation
der Vollzugsordnungen ins deutsche Recht bedurfte es
meines Wissens nach bisher nicht. Dies liegt - wie Sie
bereits vermuten werden - vor allem daran, dass die
Vollzugsordnungen zuvorderst das Verhaeltnis der
Mitgliedstaaten der ITU auf dem Gebiet der
Frequenzverwaltung untereinander regeln und daher keinen
unmittelbaren Einfluss auf das nationale
Telekommunikationsrecht beinhalten.
Soweit notwendig bestehen ausserdem durch die
Ermaechtigungsgrundlagen in den TK-Fachgesetzen, unter
anderem das Gesetz ueber den Amateurfunk und das
Telekommunikationsgesetz, hinreichende gesetzliche
Grundlagen fuer die Frequenzordnung und weitere Fragen des
Funks. Durch die darauf beruhenden Regelungen der
Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung und anderer
Rechtsverordnungen wurden und werden die
umsetzungsbeduerftigen Einzelregelungen des
internationalen Fernmelderegelwerks beruecksichtigt."
Herzlichen Dank fuer die Stellungnahme. Auch die
Bundesregierung - und damit ebenfalls die nachgeordnete
Bundesnetzagentur - vertritt also klar und deutlich im Einklang
mit diversen Gerichtsentscheidungen den Standpunkt, dass die VO-
Funk keine unmittelbare Geltung in Deutschland besitzt - und
auch nicht besitzen muss.
KAUM STOERUNGSMELDUNGEN ZU INHOUSE-POWERLINE BEI DER
NETZAGENTUR
(red) Bei der Bundesnetzagentur sind in den vergangenen 24
Monaten nur ganze zwei Meldungen zu Stoerungen eingegangen, die
auf Inhouse-Powerline-Adapter zurueckzufuehren sind. Dies
meldet die Computer-Zeitschrift c't in ihrer Ausgabe 10/2007.
Die Zeitschrift c't hatte zehn Powerline-Adapter fuer Inhouse-
Anwendungen getestet. Im Rahmen dieses Tests ging das Blatt am
Rande auch auf die Stoerproblematik solcher Geraete ein. Weil
Powerline-Adapter die Daten als breitbandiges
Hochfrequenzsignal auf ungeschirmten Stromleitungen
uebertragen, koennen erhebliche Stoerungen im Kurzwellenbereich
auftreten.
Acht der getesteten Powerline-Adapter senkten ihren Signalpegel
im Bereich der Kurzwellen-Amateurfunkbaender ab (so genanntes
"Notching"). Zwei Modelle der Firmen Allnet und Secomp taten
dies nicht, obwohl ein Notching der Amateurfunkbaender mit dem
in den Geraeten verbauten DS2-Chip durchaus moeglich ist.
Nach Angaben der c't hat eine der beiden Stoerungsmeldungen,
die im Zusammenhang mit Inhouse-Powerline bei der
Bundesnetzagentur eingingen, zu einem
Ordnungswidrigkeitenverfahren gefuehrt. Dieses sei jedoch, so
das Blatt, gegen eine "geringe Gebuehr" eingestellt worden. Der
betroffene Powerline-Anwender sei auf WLAN umgestiegen.
Kommentar der Redaktion: Bei dieser Sachlage faellt es wirklich
schwer, eine wirksame und vor allem ehrliche und aufrichtige
Oeffentlichkeitsarbeit gegen PLC durchzufuehren. Offensichtlich
ist Inhouse-PLC bei lediglich zwei Stoerungsmeldungen in zwei
Jahren kein generelles Problem, sondern vielmehr eine exotische
Randerscheinung. Funkamateure sind aufgerufen, auf eventuelle
Stoerungen durch Inhouse-PLC aufmerksam zu achten und im
Stoerungsfalle sich an die Bundesnetzagentur zu wenden.
Quelle: FM - das Funkmagazin und c't
Vy 73,
Ralph, DC5JQ
Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
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AGZ
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finden Sie im Internet:
http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf
Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.
--
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.
* Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB-Packet-Radio uebernommen! *
73 de Hans!
- DHH841 - Hans - Weng JN68EP - www.dbo841.de.vu - eMail: dhh841@freenet.de -
* IG Funkfreunde Landshut, www.funkfreundelandshut.de *
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