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DHH841 > AGZ 10.06.07 15:32l 200 Lines 8992 Bytes #999 (360) @ DEU
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Subj: HamRadio 2day 266-2007
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DL: HamRadio 2day 266-2007
(c) AGZ e.V. 2001-2007
10. Juni 2007
Liebe XYLs, YLs, SWLs und OMs, Sie hoeren HamRadio 2day. Heute
mit der 266. Folge.
Redakteur, Autor und Sprecher:
Ralph, DC5JQ (rps)
LEITARTIKEL: NICHTS GELERNT ?
(rps) Zu diesem Ergebnis koennte man kommen, wenn man die
abschliessende Stellungnahme der Bundesnetzagentur zu den
Vorfaellen um Jochen Hindrichs und Dr. Horst Ellgering im
Zusammenhang mit dem Umweltinformationsgesetz - kurz UIG -
liest. Wir berichteten Anfang des Jahres ausfuehrlich ueber die
behoerdliche Auskunft gegenueber dem Journalisten Nils
Schiffhauer, es laegen hier keine Anzeigen ortsfester
Amateurfunkstellen gemaess BEMFV vor - und ueber das spaetere
Eingestaendnis und die Entschuldigung der Netzagentur, man habe
sich geirrt. Jetzt liegt der AGZ e.V. eine abschliessende
Wertung der Behoerde vor. Wir fassen fuer Sie das Wichtigste
zusammen.
Zunaechst das Positive: Auch die Netzagentur stellt sich in
ihrem Schreiben an die AGZ auf den Standpunkt, dass die in
einer Anzeige nach BEMFV genannten Frequenzen und
Strahlungsleistungen nichts mit dem augenblicklichen Betrieb
der Anlage zu tun haben muessen. Da primaer der Schutz von
Personen zu gewaehrleisten ist, handele es sich vielmehr um
einen Maximalrahmen, innerhalb dessen die angezeigte ortsfeste
Amateurfunkstelle betrieben werden duerfe. Obwohl es sich bei
den angezeigten Frequenzen und Strahlungsleistungen um
Umweltinformationen im Sinne des UIG handele, koenne man daraus
keine Aussage ableiten, ob die Amateurfunkstelle tatsaechlich
ueberhaupt betrieben wird und ob mit einer gewissen Haeufigkeit
oder einer ganz bestimmten Strahlungsleistung gesendet wird.
Hinsichtlich des genauen Umfangs und Inhalts der aufgrund einer
Anfrage Dritter auf Basis des UIG zu uebermittelnden
Informationen kommt es laut Netzagentur auf den Einzelfall an.
Es duerfte allerdings schwierig sein, in Anbetracht der Nils
Schiffhauer gegenueber erteilten Behoerdenauskunft in Zukunft
mehr als nur die blosse Tatsache des Vorliegens einer Anzeige
herauszulassen. Andere betroffene Funkamateure koennen sich
hier naemlich durchaus auf Verwaltungsbindung und
Gleichbehandlung berufen, schliesslich stufte die Netzagentur
die Schiffhauer'sche Anfrage ja keineswegs als
rechtsmissbraeuchlich ein.
Nun zum Negativen. Im Falle des Nichtvorhandenseins - oder
besser: des Nichtauffindens - einer Anzeige nach BEMFV geht die
Bundesnetzagentur weiterhin davon aus, dass bei Vorliegen einer
entsprechenden Anfrage Dritter keine Anhoerung des betroffenen
Funkamateurs erfolgen wird. Damit sind Falschauskuenfte
weiterhin natuerlich nicht ausgeschlossen. Die Faelle Dr.
Ellgering und Hindrichs koennen sich also jederzeit mit anderen
Beteiligten wiederholen: Sowohl fuer den Funkamateur, der dann
zum Beispiel gegenueber seinem Auskunft begehrenden Nachbarn in
ein schraeges Licht gerueckt wird, als auch fuer die
Netzagentur selbst waere dies mit einem Imageschaden verbunden.
Er koennte durch ein simples Nachfragen - sprich Anhoerung -
bereits im Vorfeld mit Leichtigkeit verhindert werden.
Die Bundesnetzagentur will auch weiterhin keine
Eingangsbestaetigungen fuer BEMFV-Anzeigen ortsfester
Amateurfunkstellen verschicken. Die Behoerde empfiehlt
Funkamateuren in ihrem Schreiben an die AGZ, doch zum
Einschreiben mit Rueckschein zu greifen, um sich des Eingangs
zu vergewissern. Leider loest diese Empfehlung das Problem in
keiner Weise: Aus dem Rueckschein - bzw. aus jeder Form des
Einschreibens - kann naemlich nicht rechtssicher auf den Inhalt
des Umschlags geschlossen werden; da koennte schliesslich
irgend etwas Beliebiges drin sein. Ausserdem kann ein Dokument
natuerlich auch nach dem Eingang behoerdenintern verloren
gehen, bevor es den zustaendigen Mitarbeiter erreicht.
Wer wirklich sicher gehen will, dass der Behoerde seine BEMFV-
Anzeige tatsaechlich vorliegt, dem steht es frei, nach
angemessener Wartezeit unter Bezug auf das
Umweltinformationsgesetz ein Auskunftsbegehren ueber das eigene
Grundstueck bzw. die eigene Person an die Bundesnetzagentur zu
richten. Zusaetzlich kann man dazu das Bundesdatenschutzgesetz
und das Informationsfreiheitsgesetz heranziehen. So genannte
einfache Auskuenfte sind dabei gebuehrenfrei. Beide Gesetze
geben dem Buerger einen Anspruch auf Auskunft, welche Daten
ueber seine Person bei den Behoerden vorliegen und gespeichert
sind.
Also - wirklich nichts gelernt? Es scheint so.
Ralph, DC5JQ
MOBILFUNKTHEMEN AUF DEM TOLLWOOD-SOMMERFESTIVAL 2007
(rps) Auch auf dem diesjaehrigen Tollwood-Sommerfestival in
Muenchen steht das Thema Mobilfunk auf dem Programm, was sicher
auch fuer Funkamateure interessant ist. So wird zum Beispiel
Dr. H.-Peter Neitzke, Leiter des ECOLOG-Instituts fuer sozial-
oekologische Forschung und Bildung GmbH in Hannover mit dem
Vortrag "Geld fuer Forschung - Forschung fuer Geld" vertreten
sein, und zwar am 22. Juni um 19 Uhr in der Andechser Lounge im
Olympiapark Sued.
Einen Ueberblick und weitere Mobilfunkthemen auf dem vom 14.
Juni bis zum 8. Juli stattfindenden Festival finden Sie im
Internet unter:
http://www.tollwood.de/sommer07/c_mobilfunk.htm
Quelle: Forschungsgemeinschaft Funk
SCHLUSS MIT DEM ABHOEREN: DIGITALER POLIZEIFUNK KOMMT
(red) Auf der Konferenz der Innenminister des Bundes und der
Laender ist am 1. Juni das Verwaltungsabkommen fuer den Aufbau
eines digitalen Funknetzes unterzeichnet worden, das von den
Behoerden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben - kurz BOS
- benutzt werden soll. Das Verwaltungsabkommen regelt die
Kostenverteilung beim bundesweiten Ausbau des Funknetzes sowie
die Verantwortlichkeit der einzelnen Bundeslaender. Ausserdem
institutionalisiert das Abkommen die Rolle der unlaengst
gegruendeten Bundesanstalt fuer den Digitalfunk der Behoerden
und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS). Sie kann
jetzt Auftraege vergeben und Ausschreibungen fuer den Aufbau
und die Wartung des Funknetzes veroeffentlichen.
Das Gesamtprojekt eines bundesweiten digitalen BOS-Funks wird
derzeit auf vier Milliarden Euro veranschlagt und soll nach den
heutigen Planungen bis 2010 abgeschlossen sein. In diesen
Zahlen sind schon getaetigte Investitionen einzelner Laender
nicht enthalten. So arbeiteten Polizei, Feuerwehr und
Rettungskraefte auf dem G8-Gipfel in Heiligendamm bereits mit
dem abhoersicheren Digitalfunk.
Neben dem Aufbau des flaechendeckenden Funknetzes durch die
bereits als Subunternehmer feststehenden Konzerne EADS und
Siemens geht es um den Aufbau der Netzkoordination und des
Netzbetriebes, der separat ausgeschrieben werden soll. An
diesem Teilstueck soll die Telekom-Tochter T-Systems
interessiert sein. Weitere Ausschreibungen sind fuer die
Endgeraete nach dem TETRA-Standard notwendig. Hier gibt es
etliche Hersteller wie Motorola oder EADS, die die
entsprechende TETRA-Sparte von Nokia aufgekauft hat.
Die aktuelle Technik soll ab sofort in den Ballungsraeumen
Hamburg, Berlin und Stuttgart getestet werden. Als erstes
Bundesland will Niedersachsen den Digitalfunk in der Flaeche
einfuehren. Zumindest im Austesten des Systems kann der Sprach-
und Datenfunk auf eine lange Geschichte zurueckblicken: Die
ersten Tests wurden im Dezember 2001 in der Dreilaenderregion
Aachen gestartet. Seinerzeit ging man davon aus, dass das BOS-
Funknetz spaetestens zur Fussball-Weltmeisterschaft 2006
einsatzbereit sein wird.
Quelle: Heise online
Vy 73,
Ralph, DC5JQ
Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
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finden Sie im Internet:
http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf
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--
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.
* Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB-Packet-Radio uebernommen! *
73 de Hans!
- DHH841 - Hans - Weng JN68EP - www.dbo841.de.vu - eMail: dhh841@freenet.de -
* IG Funkfreunde Landshut, www.funkfreundelandshut.de *
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