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DHH841 > AGZ      10.06.07 15:32l 200 Lines 8992 Bytes #999 (360) @ DEU
BID : A6HDBO84100F
Read: GUEST
Subj: HamRadio 2day 266-2007
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                                     DL: HamRadio 2day 266-2007
                                         (c) AGZ e.V. 2001-2007
                                                  10. Juni 2007

Liebe  XYLs, YLs, SWLs und OMs, Sie hoeren HamRadio 2day. Heute
mit der 266. Folge.

                Redakteur, Autor und Sprecher:
                      Ralph, DC5JQ (rps)


LEITARTIKEL: NICHTS GELERNT ?

(rps)  Zu  diesem  Ergebnis koennte man kommen,  wenn  man  die
abschliessende  Stellungnahme  der  Bundesnetzagentur  zu   den
Vorfaellen  um  Jochen  Hindrichs und Dr.  Horst  Ellgering  im
Zusammenhang  mit dem Umweltinformationsgesetz  -  kurz  UIG  -
liest. Wir berichteten Anfang des Jahres ausfuehrlich ueber die
behoerdliche   Auskunft   gegenueber  dem   Journalisten   Nils
Schiffhauer,   es   laegen  hier  keine   Anzeigen   ortsfester
Amateurfunkstellen gemaess BEMFV vor - und ueber  das  spaetere
Eingestaendnis und die Entschuldigung der Netzagentur, man habe
sich  geirrt.  Jetzt  liegt  der AGZ e.V.  eine  abschliessende
Wertung  der  Behoerde vor. Wir fassen fuer Sie das  Wichtigste
zusammen.

Zunaechst  das  Positive: Auch die Netzagentur stellt  sich  in
ihrem  Schreiben  an die AGZ auf den Standpunkt,  dass  die  in
einer    Anzeige   nach   BEMFV   genannten   Frequenzen    und
Strahlungsleistungen  nichts mit dem  augenblicklichen  Betrieb
der  Anlage  zu  tun haben muessen. Da primaer der  Schutz  von
Personen  zu  gewaehrleisten ist, handele es sich  vielmehr  um
einen  Maximalrahmen, innerhalb dessen die angezeigte ortsfeste
Amateurfunkstelle betrieben werden duerfe. Obwohl es  sich  bei
den   angezeigten   Frequenzen  und   Strahlungsleistungen   um
Umweltinformationen im Sinne des UIG handele, koenne man daraus
keine  Aussage ableiten, ob die Amateurfunkstelle  tatsaechlich
ueberhaupt betrieben wird und ob mit einer gewissen Haeufigkeit
oder einer ganz bestimmten Strahlungsleistung gesendet wird.

Hinsichtlich des genauen Umfangs und Inhalts der aufgrund einer
Anfrage   Dritter   auf  Basis  des  UIG   zu   uebermittelnden
Informationen kommt es laut Netzagentur auf den Einzelfall  an.
Es  duerfte allerdings schwierig sein, in Anbetracht  der  Nils
Schiffhauer gegenueber erteilten Behoerdenauskunft  in  Zukunft
mehr  als nur die blosse Tatsache des Vorliegens einer  Anzeige
herauszulassen.  Andere  betroffene Funkamateure  koennen  sich
hier    naemlich    durchaus    auf   Verwaltungsbindung    und
Gleichbehandlung berufen, schliesslich stufte  die  Netzagentur
die     Schiffhauer'sche    Anfrage    ja    keineswegs     als
rechtsmissbraeuchlich ein.

Nun  zum  Negativen.  Im Falle des Nichtvorhandenseins  -  oder
besser: des Nichtauffindens - einer Anzeige nach BEMFV geht die
Bundesnetzagentur weiterhin davon aus, dass bei Vorliegen einer
entsprechenden Anfrage Dritter keine Anhoerung des  betroffenen
Funkamateurs   erfolgen   wird.  Damit  sind   Falschauskuenfte
weiterhin  natuerlich  nicht  ausgeschlossen.  Die  Faelle  Dr.
Ellgering und Hindrichs koennen sich also jederzeit mit anderen
Beteiligten wiederholen: Sowohl fuer den Funkamateur, der  dann
zum Beispiel gegenueber seinem Auskunft begehrenden Nachbarn in
ein   schraeges  Licht  gerueckt  wird,  als  auch   fuer   die
Netzagentur selbst waere dies mit einem Imageschaden verbunden.
Er  koennte  durch ein simples Nachfragen - sprich Anhoerung  -
bereits im Vorfeld mit Leichtigkeit verhindert werden.

Die     Bundesnetzagentur    will    auch    weiterhin    keine
Eingangsbestaetigungen    fuer    BEMFV-Anzeigen     ortsfester
Amateurfunkstellen   verschicken.   Die   Behoerde    empfiehlt
Funkamateuren  in  ihrem  Schreiben  an  die  AGZ,   doch   zum
Einschreiben  mit Rueckschein zu greifen, um sich des  Eingangs
zu  vergewissern. Leider loest diese Empfehlung das Problem  in
keiner  Weise:  Aus dem Rueckschein - bzw. aus jeder  Form  des
Einschreibens - kann naemlich nicht rechtssicher auf den Inhalt
des  Umschlags  geschlossen  werden;  da  koennte  schliesslich
irgend  etwas Beliebiges drin sein. Ausserdem kann ein Dokument
natuerlich  auch  nach  dem  Eingang  behoerdenintern  verloren
gehen, bevor es den zustaendigen Mitarbeiter erreicht.

Wer  wirklich sicher gehen will, dass der Behoerde seine BEMFV-
Anzeige   tatsaechlich  vorliegt,  dem  steht  es  frei,   nach
angemessener     Wartezeit     unter     Bezug     auf      das
Umweltinformationsgesetz ein Auskunftsbegehren ueber das eigene
Grundstueck bzw. die eigene Person an die Bundesnetzagentur  zu
richten.  Zusaetzlich kann man dazu das Bundesdatenschutzgesetz
und  das  Informationsfreiheitsgesetz heranziehen. So  genannte
einfache  Auskuenfte  sind dabei gebuehrenfrei.  Beide  Gesetze
geben  dem  Buerger einen Anspruch auf Auskunft,  welche  Daten
ueber  seine Person bei den Behoerden vorliegen und gespeichert
sind.

Also - wirklich nichts gelernt? Es scheint so.

Ralph, DC5JQ


MOBILFUNKTHEMEN AUF DEM TOLLWOOD-SOMMERFESTIVAL 2007

(rps)  Auch  auf  dem diesjaehrigen Tollwood-Sommerfestival  in
Muenchen steht das Thema Mobilfunk auf dem Programm, was sicher
auch  fuer  Funkamateure interessant ist. So wird zum  Beispiel
Dr.  H.-Peter Neitzke, Leiter des ECOLOG-Instituts fuer sozial-
oekologische  Forschung und Bildung GmbH in  Hannover  mit  dem
Vortrag  "Geld fuer Forschung - Forschung fuer Geld"  vertreten
sein, und zwar am 22. Juni um 19 Uhr in der Andechser Lounge im
Olympiapark Sued.

Einen  Ueberblick und weitere Mobilfunkthemen auf dem  vom  14.
Juni  bis  zum  8. Juli stattfindenden Festival finden  Sie  im
Internet unter:
                               
        http://www.tollwood.de/sommer07/c_mobilfunk.htm

Quelle: Forschungsgemeinschaft Funk


SCHLUSS MIT DEM ABHOEREN: DIGITALER POLIZEIFUNK KOMMT

(red)  Auf der Konferenz der Innenminister des Bundes  und  der
Laender ist am 1. Juni das Verwaltungsabkommen fuer den  Aufbau
eines  digitalen Funknetzes unterzeichnet worden, das  von  den
Behoerden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben - kurz BOS
-  benutzt  werden  soll.  Das Verwaltungsabkommen  regelt  die
Kostenverteilung beim bundesweiten Ausbau des Funknetzes  sowie
die  Verantwortlichkeit der einzelnen Bundeslaender.  Ausserdem
institutionalisiert  das  Abkommen  die  Rolle  der   unlaengst
gegruendeten  Bundesanstalt fuer den Digitalfunk der  Behoerden
und  Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS).  Sie  kann
jetzt  Auftraege vergeben und Ausschreibungen fuer  den  Aufbau
und die Wartung des Funknetzes veroeffentlichen.

Das  Gesamtprojekt eines bundesweiten digitalen BOS-Funks  wird
derzeit auf vier Milliarden Euro veranschlagt und soll nach den
heutigen  Planungen  bis  2010 abgeschlossen  sein.  In  diesen
Zahlen  sind  schon getaetigte Investitionen einzelner  Laender
nicht   enthalten.   So  arbeiteten  Polizei,   Feuerwehr   und
Rettungskraefte auf dem G8-Gipfel in Heiligendamm  bereits  mit
dem abhoersicheren Digitalfunk.

Neben  dem  Aufbau des flaechendeckenden Funknetzes  durch  die
bereits  als  Subunternehmer feststehenden  Konzerne  EADS  und
Siemens  geht  es  um den Aufbau der Netzkoordination  und  des
Netzbetriebes,  der  separat  ausgeschrieben  werden  soll.  An
diesem    Teilstueck   soll   die   Telekom-Tochter   T-Systems
interessiert  sein.  Weitere  Ausschreibungen  sind  fuer   die
Endgeraete  nach  dem TETRA-Standard notwendig.  Hier  gibt  es
etliche   Hersteller   wie  Motorola   oder   EADS,   die   die
entsprechende TETRA-Sparte von Nokia aufgekauft hat.

Die  aktuelle  Technik  soll ab sofort in  den  Ballungsraeumen
Hamburg,  Berlin  und  Stuttgart getestet  werden.  Als  erstes
Bundesland  will Niedersachsen den Digitalfunk in  der  Flaeche
einfuehren. Zumindest im Austesten des Systems kann der Sprach-
und  Datenfunk  auf  eine lange Geschichte zurueckblicken:  Die
ersten  Tests  wurden im Dezember 2001 in der Dreilaenderregion
Aachen gestartet. Seinerzeit ging man davon aus, dass das  BOS-
Funknetz   spaetestens   zur  Fussball-Weltmeisterschaft   2006
einsatzbereit sein wird.

Quelle: Heise online


Vy 73,
Ralph, DC5JQ


Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik

                              AGZ

sowie auf unserer Internet-Website

                         www.agz-ev.de

nachlesen  und  auch  in  Digital Audio  im  MP3-Format  hoeren
koennen. Wenn Sie moechten, koennen Sie auch Mitglied  der  AGZ
werden  und  unsere Arbeit so unterstuetzen. Den Aufnahmeantrag
finden Sie im Internet:

     http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf

Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.

--

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.

  * Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB-Packet-Radio uebernommen! *

73 de Hans!

- DHH841 - Hans - Weng JN68EP - www.dbo841.de.vu - eMail: dhh841@freenet.de -
           * IG Funkfreunde Landshut, www.funkfreundelandshut.de *





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