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DHH841 > AGZ      05.07.07 09:54l 239 Lines 11060 Bytes #999 (360) @ DEU
BID : 17HDBO841004
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Subj: HamRadio 2day 268-2007
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                                     DL: HamRadio 2day 268-2007
                                         (c) AGZ e.V. 2001-2007
                                                  01. Juli 2007

Liebe  XYLs, YLs, SWLs und OMs, Sie hoeren HamRadio 2day. Heute
mit der 268. Folge.

                Redakteur, Autor und Sprecher:
                      Ralph, DC5JQ (rps)
                              

HAM RADIO 2007: BESUCHERZAHL NAHEZU KONSTANT

(rps/Messe  Friedrichshafen) Drei Tage lang war Friedrichshafen
am Bodensee wieder der Treffpunkt schlechthin fuer Funkamateure
rund  um  den  Globus: 18.100 Besucher - 2006  waren  es  knapp
18.000,   die   teils  sogar  aus  Australien  und  Kalifornien
anreisten,  kamen zur HAM RADIO, die letzten  Sonntag  zu  Ende
gegangen  ist.  "Das  entspricht  einem  leichten  Zuwachs   im
Vergleich zum Vorjahr. Die HAM RADIO hat sich einmal  mehr  als
Treffpunkt   der   Branche  und  als  wichtiger   Einkaufsmarkt
bestaetigt", zog Messegeschaeftsfuehrer Klaus Wellmann Bilanz.

"Die Anzahl der internationalen Besucher ist leicht gestiegen",
stellt  Projektleiter Thomas Grunewald fest. Rund  ein  Drittel
der  Messegaeste  reiste aus dem Ausland an;  die  Funkamateure
kamen  unter  anderem  aus Australien, Japan,  Kalifornien  und
Norwegen.  "Um diese Entwicklung fortzufuehren, werden  wir  in
den  kommenden Jahren noch enger mit den zahlreich  vertretenen
internationalen Verbaenden zusammenarbeiten", so Grunewald.

Die  HAM RADIO ist auch ein wichtiger Einkaufsmarkt: Knapp drei
Viertel  der  Besucher haben auf der Messe etwas  gekauft  oder
bestellt, bestaetigte die Besucherbefragung. 207 Aussteller und
Verbaende  aus  36 Laendern boten von 22. bis  24.  Juni  einen
Ueberblick zum Thema Amateurfunk und stellten die Neuheiten der
Branche   vor.  Bei  weiteren  rund  300  Anbietern  des   HAM-
Flohmarktes  fanden  die  Besucher  Ersatzteile,  Zubehoer  und
manche Raritaet.

Positive   Signale   fuer  die  Zukunft  setzten   die   beiden
Jugendtage. Insgesamt ist der Anteil der unter zwanzigjaehrigen
Besucher leicht gestiegen. An der Messe-Rallye selbst nahmen 93
Jugendliche teil. Die sechszehnjaehrige Eileen Goeres  aus  Bad
Saulgau  hat  das Programm ueberzeugt: "Die Rallye machte  sehr
viel  Spass und war sehr abwechslungsreich. Besonders  gefallen
haben  mir  das Loeten und die geografischen Fragen.  Die  HAM-
Rallye  macht  die  Messe  noch interessanter."  Ebenfalls  auf
grosses  Interesse stiess die neue Lehrerfortbildung am  ersten
Messetag mit 62 Teilnehmern.

Insgesamt bewerteten 93 Prozent der Besucher die Messe mit  den
Noten  "sehr gut" und "gut". Das naechste Mal "funkt"  die  HAM
RADIO vom 27. bis 29. Juni 2008 aus Friedrichshafen.

Auch  die  AGZ  e.V. kann auf einen erfolgreichen Messeauftritt
zurueckblicken.   Erfreuliche  Ergebnisse:   Die   Anzahl   von
Standbesuchern  mit Verbalangriffen unterhalb der  Guertellinie
ging  deutlich  zurueck, die allgemeine Parole lautete  "weiter
so,  AGZ"  und - der AGZ-Imageflyer 2007 hatte Premiere:  Unter
dem  Motto  "AGZ - einen Schritt voraus" stellt er die  Erfolge
des Vereins heraus - vom Bekenntnis zur Umweltverantwortung bei
elektromagnetischen Feldern im Jahre 1995 bis hin zur  Oeffnung
der  Kurzwelle fuer Klasse E und die Freigabe des 50-MHz-Bandes
fuer  Klasse A im Jahr 2006. Schauen Sie sich einfach den neuen
Flyer als PDF-Dokument auf unserer Homepage an!

URL: http://www.agz-ev.de/diverses/AGZ_Flyer_2007.pdf

Quelle: Messe Friedrichshafen und AGZ e.V.


EINE VOLLSTAENDIGE DEUTSCHE RUFZEICHENLISTE

(rps)  wird seit weit mehr als einem Jahrzehnt erstmals  wieder
von  der  Bundesnetzagentur angeboten - und zwar in Form  eines
PDF-Dokuments,  das den Stand vom 9. Januar 2007 repraesentiert
und  das  alle  vergebenen Rufzeichen alphabetisch  mit  Namen,
Adresse   und  gemeldeten  festen  Standorten  auflistet.   Bei
datenschutzrechtlichem   Widerspruch   findet   man   nur   das
Rufzeichen  und  den  zugehoerigen  Namen.  Damit  greift   die
Netzagentur eine alte Anregung der AGZ auf, die oftmals "hinter
den Kulissen" diskutiert wurde. Danke!

Sie  finden  die  875-seitige  Liste  im  Internetauftritt  der
Behoerde.  Einen  direkten  Link  gibt  es  leider  nicht;  der
Download  wird  naemlich ueber JavaScript und ASPX  ausgeloest.
Gehen Sie einfach auf

         http://ans.bundesnetzagentur.de/Amateurfunk/

und  waehlen Sie dort "Download Liste aller Rufzeichen". Danach
wird  die  etwa  8  Megabyte grosse Datei auf  Ihre  Festplatte
gespeichert.

Einen  kleinen Wermutstropfen hat das PDF-Dokument  allerdings:
Oeffnet  man  es mit Softwareprodukten von Adobe, zum  Beispiel
mit  Acrobat  oder  dem entsprechenden Reader,  dann  wird  ein
Passwortschutz  wirksam. Er laesst lediglich  das  Drucken  zu,
nicht  aber  das  Veraendern des Dokuments,  das  Kopieren  von
Textpassagen,  die Entnahme von Seiten und das  Abspeichern  in
anderen  Formaten.  Wirklich  aegerlich  ist,  dass  auch   das
Kopieren   von  Inhalt  fuer  eine  barrierefreie   Darstellung
unterbunden ist: Auf einer staatlichen Website widerspricht das
eigentlich   den   Vorgaben  der  Bundesregierung.   Auch   die
Werkzeugleiste  - zum Beispiel zum Suchen nach Rufzeichen  oder
Namen - muss man erst einmal sichtbar machen. Hier gibt es also
Nachbesserungsbedarf, der Anfang ist aber jedenfalls  ganz  gut
gemacht.

Anmerkung  der  Redaktion: Zum Anzeigen, Drucken und  Umwandeln
von  PDF-Dokumenten  gibt  es  auch  andere  -  und  vor  allem
kostenlose  - Software, etwa das nicht nur auf Windows-Systemen
weit  verbreitete GhostView, das auf dem PostScript-Interpreter
GhostScript      aufbaut.     GhostView     wertet      diverse
Sicherheitsmerkmale des PDF-Standards nicht aus.


ENDLICH EIN GRUND ZUR PANIK?

(rps)    So    lautet    der   Untertitel   eines    brandneuen
Rechtsgutachtens  von Rechtsanwalt Michael Riedel,  DG2KAR,  zu
den   Auswirkungen   der  Konstitution   und   Konvention   der
Internationalen   Fernmeldeunion  -  kurz   ITU   -   und   der
Vollzugsordnung  fuer  den Funkdienst -  vulgo  VO-Funk  -  auf
Funkamateure. Die Fragestellung: Was bringen diese Dokumente im
Streit-  oder  Stoerungsfalle eigentlich  konkret?  Vorweg  die
ernuechternde Antwort: Nichts.

Nicht  zuletzt  initiiert  durch Veroeffentlichungen  von  Karl
Fischer,  DJ5IL, und Arno Weidemann, DL9AH - Stichwort:  "leben
wir  noch  in  einem Rechtsstaat?" - fragen sich  interessierte
Funkamateure, ob die in der Konstitution und Konvention der ITU
verankerten  Schutznormen gegen Funkstoerungen  auf  nationaler
Rechtsebene  verbindlich herangezogen werden koennen,  etwa  um
gegen undichte PLC-Netze erfolgreich vorgehen zu koennen.  Auch
die immer noch nicht abgeschlossene Umsetzung der aktuellen EMV-
Direktive  der Europaeischen Kommission und des  Rates  in  ein
neues  EMV-Gesetz  koennte Funkamateure besser  vor  Stoerungen
schuetzen,  waere  es zulaessig, das ITU-Regelwerk  verbindlich
heran zu ziehen.

Zwar  ist  die  Konstitution und Konvention der  ITU  ein  nach
Artikel  59  Absatz  2  des Grundgesetzes in  den  Gesetzesrang
erhobener  voelkerrechtlicher Vertrag mit der Konsequenz,  dass
die  staatlichen Organe der Bundesrepublik daran gebunden  sind
und  sich  jedermann darauf berufen kann. Nur leider haben  die
Proponenten   dieses   an   sich  wunderschoenen   Standpunktes
uebersehen,   dass   die   Vertragsbestimmung,   wonach    alle
Funkstellen,  und  zwar unabhaengig von ihrem Verwendungszweck,
so  eingerichtet und betrieben werden muessen, dass  sie  keine
schaedlichen   Stoerungen  verursachen,  sich   lediglich   und
ausdruecklich   auf  Funkverbindungen  oder   Funkdienste   der
uebrigen    Mitgliedstaaten    bezieht,    nicht    aber    auf
Funkverbindungen und Funkdienste im eigenen Land. Gleiches gilt
fuer Stoerungen von Funkdiensten durch den Betrieb elektrischer
Geraete und Anlagen aller Art.

Zusammengefasst:  Befinden sich Stoerquelle und  Stoersenke  im
gleichen Staat, wie zum Beispiel bei PLC-Netzen, so gibt die an
sich   verbindliche   Konstitution  und  Konvention   der   ITU
inhaltlich  nichts  her  und  ist  somit  in  der  Sache  nicht
anwendbar.

Die  Vollzugsordnung  fuer  den  Funkdienst  -  die  VO-Funk  -
schliesslich erzeugt nach der Analyse von Rechtsanwalt  Michael
Riedel  in Deutschland schon alleine deshalb keine unmittelbare
rechtliche Bindung, weil die Bundesrepublik gegenueber der  ITU
regelmaessig   auch   im   Bundesgesetzblatt   veroeffentlichte
staatssouveraene Vorbehaltserklaerungen abgegeben hat, was  die
uneingeschraenkte   Anwendung  der   VO-Funk   anbelangt.   Das
nationale  Recht bekraeftigt dies im "Gesetz zu der  Konvention
und  Konstitution  der ITU". Hier wird ausdruecklich  bestimmt,
dass   die  VO-Funk  erst  durch  Rechtsverordnung  Rechtskraft
erlangen  kann, was bis heute aber nicht geschehen ist.  Dieser
Standpunkt   wird   in   Urteilen  und  Beschluessen   diverser
Obergerichte   bekraeftigt.   Deren   Aktenzeichen   und    die
wesentlichen   Inhalte   finden   Sie   in   Michael    Riedels
Ausarbeitung.

Weiteres Ergebnis: Gesetz- und Verordnungsgeber muessen die VO-
Funk  und die Konstitution und Konvention der ITU nur in soweit
beachten   und  umsetzen,  wie  die  Interessen   der   anderen
Unterzeichnerstaaten beruehrt werden - natuerlich mit  Ausnahme
der   im   Rahmen  der  staatlichen  Souveraenitaet  erklaerten
Vorbehalte.  So  verlangt die VO-Funk etwa, im Amateurfunk  die
Inhalte   von  QSOs  mit  auslaendischen  Partnern   auf   rein
persoenliche   Bemerkungen  und  den  Amateurfunk   selbst   zu
beschraenken.  Dies  ist im nationalen Recht  nicht  umgesetzt,
weil  die Rede- und Meinungsfreiheit des Grundgesetzes  dagegen
stehen wuerde.

Das  lesenswerte  und  sehr ausfuehrliche  Rechtsgutachten  von
Michael  Riedel,  DG2KAR, zur VO-Funk und zur Konstitution  und
Konvention  der Internationalen Fernmeldeunion finden  Sie  als
PDF-Dokument bei uns im Internet. Bitte beachten Sie dabei  die
im   Dokument   aufgefuehrten   Vorbehalte   hinsichtlich   des
Urheberrechts.

URL: http://www.agz-ev.de/diverses/riedel_vofunk_01.pdf


Vy 73,
Ralph, DC5JQ


Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik

                              AGZ

sowie auf unserer Internet-Website

                         www.agz-ev.de

nachlesen  und  auch  in  Digital Audio  im  MP3-Format  hoeren
koennen. Wenn Sie moechten, koennen Sie auch Mitglied  der  AGZ
werden  und  unsere Arbeit so unterstuetzen. Den Aufnahmeantrag
finden Sie im Internet:

     http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf

Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.

--

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.

  * Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB-Packet-Radio uebernommen! *

73 de Hans!

- DHH841 - Hans - Weng JN68EP - www.dbo841.de.vu - eMail: dhh841@freenet.de -
           * IG Funkfreunde Landshut, www.funkfreundelandshut.de *




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