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DL: HamRadio 2day 268-2007
(c) AGZ e.V. 2001-2007
01. Juli 2007
Liebe XYLs, YLs, SWLs und OMs, Sie hoeren HamRadio 2day. Heute
mit der 268. Folge.
Redakteur, Autor und Sprecher:
Ralph, DC5JQ (rps)
HAM RADIO 2007: BESUCHERZAHL NAHEZU KONSTANT
(rps/Messe Friedrichshafen) Drei Tage lang war Friedrichshafen
am Bodensee wieder der Treffpunkt schlechthin fuer Funkamateure
rund um den Globus: 18.100 Besucher - 2006 waren es knapp
18.000, die teils sogar aus Australien und Kalifornien
anreisten, kamen zur HAM RADIO, die letzten Sonntag zu Ende
gegangen ist. "Das entspricht einem leichten Zuwachs im
Vergleich zum Vorjahr. Die HAM RADIO hat sich einmal mehr als
Treffpunkt der Branche und als wichtiger Einkaufsmarkt
bestaetigt", zog Messegeschaeftsfuehrer Klaus Wellmann Bilanz.
"Die Anzahl der internationalen Besucher ist leicht gestiegen",
stellt Projektleiter Thomas Grunewald fest. Rund ein Drittel
der Messegaeste reiste aus dem Ausland an; die Funkamateure
kamen unter anderem aus Australien, Japan, Kalifornien und
Norwegen. "Um diese Entwicklung fortzufuehren, werden wir in
den kommenden Jahren noch enger mit den zahlreich vertretenen
internationalen Verbaenden zusammenarbeiten", so Grunewald.
Die HAM RADIO ist auch ein wichtiger Einkaufsmarkt: Knapp drei
Viertel der Besucher haben auf der Messe etwas gekauft oder
bestellt, bestaetigte die Besucherbefragung. 207 Aussteller und
Verbaende aus 36 Laendern boten von 22. bis 24. Juni einen
Ueberblick zum Thema Amateurfunk und stellten die Neuheiten der
Branche vor. Bei weiteren rund 300 Anbietern des HAM-
Flohmarktes fanden die Besucher Ersatzteile, Zubehoer und
manche Raritaet.
Positive Signale fuer die Zukunft setzten die beiden
Jugendtage. Insgesamt ist der Anteil der unter zwanzigjaehrigen
Besucher leicht gestiegen. An der Messe-Rallye selbst nahmen 93
Jugendliche teil. Die sechszehnjaehrige Eileen Goeres aus Bad
Saulgau hat das Programm ueberzeugt: "Die Rallye machte sehr
viel Spass und war sehr abwechslungsreich. Besonders gefallen
haben mir das Loeten und die geografischen Fragen. Die HAM-
Rallye macht die Messe noch interessanter." Ebenfalls auf
grosses Interesse stiess die neue Lehrerfortbildung am ersten
Messetag mit 62 Teilnehmern.
Insgesamt bewerteten 93 Prozent der Besucher die Messe mit den
Noten "sehr gut" und "gut". Das naechste Mal "funkt" die HAM
RADIO vom 27. bis 29. Juni 2008 aus Friedrichshafen.
Auch die AGZ e.V. kann auf einen erfolgreichen Messeauftritt
zurueckblicken. Erfreuliche Ergebnisse: Die Anzahl von
Standbesuchern mit Verbalangriffen unterhalb der Guertellinie
ging deutlich zurueck, die allgemeine Parole lautete "weiter
so, AGZ" und - der AGZ-Imageflyer 2007 hatte Premiere: Unter
dem Motto "AGZ - einen Schritt voraus" stellt er die Erfolge
des Vereins heraus - vom Bekenntnis zur Umweltverantwortung bei
elektromagnetischen Feldern im Jahre 1995 bis hin zur Oeffnung
der Kurzwelle fuer Klasse E und die Freigabe des 50-MHz-Bandes
fuer Klasse A im Jahr 2006. Schauen Sie sich einfach den neuen
Flyer als PDF-Dokument auf unserer Homepage an!
URL: http://www.agz-ev.de/diverses/AGZ_Flyer_2007.pdf
Quelle: Messe Friedrichshafen und AGZ e.V.
EINE VOLLSTAENDIGE DEUTSCHE RUFZEICHENLISTE
(rps) wird seit weit mehr als einem Jahrzehnt erstmals wieder
von der Bundesnetzagentur angeboten - und zwar in Form eines
PDF-Dokuments, das den Stand vom 9. Januar 2007 repraesentiert
und das alle vergebenen Rufzeichen alphabetisch mit Namen,
Adresse und gemeldeten festen Standorten auflistet. Bei
datenschutzrechtlichem Widerspruch findet man nur das
Rufzeichen und den zugehoerigen Namen. Damit greift die
Netzagentur eine alte Anregung der AGZ auf, die oftmals "hinter
den Kulissen" diskutiert wurde. Danke!
Sie finden die 875-seitige Liste im Internetauftritt der
Behoerde. Einen direkten Link gibt es leider nicht; der
Download wird naemlich ueber JavaScript und ASPX ausgeloest.
Gehen Sie einfach auf
http://ans.bundesnetzagentur.de/Amateurfunk/
und waehlen Sie dort "Download Liste aller Rufzeichen". Danach
wird die etwa 8 Megabyte grosse Datei auf Ihre Festplatte
gespeichert.
Einen kleinen Wermutstropfen hat das PDF-Dokument allerdings:
Oeffnet man es mit Softwareprodukten von Adobe, zum Beispiel
mit Acrobat oder dem entsprechenden Reader, dann wird ein
Passwortschutz wirksam. Er laesst lediglich das Drucken zu,
nicht aber das Veraendern des Dokuments, das Kopieren von
Textpassagen, die Entnahme von Seiten und das Abspeichern in
anderen Formaten. Wirklich aegerlich ist, dass auch das
Kopieren von Inhalt fuer eine barrierefreie Darstellung
unterbunden ist: Auf einer staatlichen Website widerspricht das
eigentlich den Vorgaben der Bundesregierung. Auch die
Werkzeugleiste - zum Beispiel zum Suchen nach Rufzeichen oder
Namen - muss man erst einmal sichtbar machen. Hier gibt es also
Nachbesserungsbedarf, der Anfang ist aber jedenfalls ganz gut
gemacht.
Anmerkung der Redaktion: Zum Anzeigen, Drucken und Umwandeln
von PDF-Dokumenten gibt es auch andere - und vor allem
kostenlose - Software, etwa das nicht nur auf Windows-Systemen
weit verbreitete GhostView, das auf dem PostScript-Interpreter
GhostScript aufbaut. GhostView wertet diverse
Sicherheitsmerkmale des PDF-Standards nicht aus.
ENDLICH EIN GRUND ZUR PANIK?
(rps) So lautet der Untertitel eines brandneuen
Rechtsgutachtens von Rechtsanwalt Michael Riedel, DG2KAR, zu
den Auswirkungen der Konstitution und Konvention der
Internationalen Fernmeldeunion - kurz ITU - und der
Vollzugsordnung fuer den Funkdienst - vulgo VO-Funk - auf
Funkamateure. Die Fragestellung: Was bringen diese Dokumente im
Streit- oder Stoerungsfalle eigentlich konkret? Vorweg die
ernuechternde Antwort: Nichts.
Nicht zuletzt initiiert durch Veroeffentlichungen von Karl
Fischer, DJ5IL, und Arno Weidemann, DL9AH - Stichwort: "leben
wir noch in einem Rechtsstaat?" - fragen sich interessierte
Funkamateure, ob die in der Konstitution und Konvention der ITU
verankerten Schutznormen gegen Funkstoerungen auf nationaler
Rechtsebene verbindlich herangezogen werden koennen, etwa um
gegen undichte PLC-Netze erfolgreich vorgehen zu koennen. Auch
die immer noch nicht abgeschlossene Umsetzung der aktuellen EMV-
Direktive der Europaeischen Kommission und des Rates in ein
neues EMV-Gesetz koennte Funkamateure besser vor Stoerungen
schuetzen, waere es zulaessig, das ITU-Regelwerk verbindlich
heran zu ziehen.
Zwar ist die Konstitution und Konvention der ITU ein nach
Artikel 59 Absatz 2 des Grundgesetzes in den Gesetzesrang
erhobener voelkerrechtlicher Vertrag mit der Konsequenz, dass
die staatlichen Organe der Bundesrepublik daran gebunden sind
und sich jedermann darauf berufen kann. Nur leider haben die
Proponenten dieses an sich wunderschoenen Standpunktes
uebersehen, dass die Vertragsbestimmung, wonach alle
Funkstellen, und zwar unabhaengig von ihrem Verwendungszweck,
so eingerichtet und betrieben werden muessen, dass sie keine
schaedlichen Stoerungen verursachen, sich lediglich und
ausdruecklich auf Funkverbindungen oder Funkdienste der
uebrigen Mitgliedstaaten bezieht, nicht aber auf
Funkverbindungen und Funkdienste im eigenen Land. Gleiches gilt
fuer Stoerungen von Funkdiensten durch den Betrieb elektrischer
Geraete und Anlagen aller Art.
Zusammengefasst: Befinden sich Stoerquelle und Stoersenke im
gleichen Staat, wie zum Beispiel bei PLC-Netzen, so gibt die an
sich verbindliche Konstitution und Konvention der ITU
inhaltlich nichts her und ist somit in der Sache nicht
anwendbar.
Die Vollzugsordnung fuer den Funkdienst - die VO-Funk -
schliesslich erzeugt nach der Analyse von Rechtsanwalt Michael
Riedel in Deutschland schon alleine deshalb keine unmittelbare
rechtliche Bindung, weil die Bundesrepublik gegenueber der ITU
regelmaessig auch im Bundesgesetzblatt veroeffentlichte
staatssouveraene Vorbehaltserklaerungen abgegeben hat, was die
uneingeschraenkte Anwendung der VO-Funk anbelangt. Das
nationale Recht bekraeftigt dies im "Gesetz zu der Konvention
und Konstitution der ITU". Hier wird ausdruecklich bestimmt,
dass die VO-Funk erst durch Rechtsverordnung Rechtskraft
erlangen kann, was bis heute aber nicht geschehen ist. Dieser
Standpunkt wird in Urteilen und Beschluessen diverser
Obergerichte bekraeftigt. Deren Aktenzeichen und die
wesentlichen Inhalte finden Sie in Michael Riedels
Ausarbeitung.
Weiteres Ergebnis: Gesetz- und Verordnungsgeber muessen die VO-
Funk und die Konstitution und Konvention der ITU nur in soweit
beachten und umsetzen, wie die Interessen der anderen
Unterzeichnerstaaten beruehrt werden - natuerlich mit Ausnahme
der im Rahmen der staatlichen Souveraenitaet erklaerten
Vorbehalte. So verlangt die VO-Funk etwa, im Amateurfunk die
Inhalte von QSOs mit auslaendischen Partnern auf rein
persoenliche Bemerkungen und den Amateurfunk selbst zu
beschraenken. Dies ist im nationalen Recht nicht umgesetzt,
weil die Rede- und Meinungsfreiheit des Grundgesetzes dagegen
stehen wuerde.
Das lesenswerte und sehr ausfuehrliche Rechtsgutachten von
Michael Riedel, DG2KAR, zur VO-Funk und zur Konstitution und
Konvention der Internationalen Fernmeldeunion finden Sie als
PDF-Dokument bei uns im Internet. Bitte beachten Sie dabei die
im Dokument aufgefuehrten Vorbehalte hinsichtlich des
Urheberrechts.
URL: http://www.agz-ev.de/diverses/riedel_vofunk_01.pdf
Vy 73,
Ralph, DC5JQ
Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik
AGZ
sowie auf unserer Internet-Website
www.agz-ev.de
nachlesen und auch in Digital Audio im MP3-Format hoeren
koennen. Wenn Sie moechten, koennen Sie auch Mitglied der AGZ
werden und unsere Arbeit so unterstuetzen. Den Aufnahmeantrag
finden Sie im Internet:
http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf
Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.
--
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.
* Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB-Packet-Radio uebernommen! *
73 de Hans!
- DHH841 - Hans - Weng JN68EP - www.dbo841.de.vu - eMail: dhh841@freenet.de -
* IG Funkfreunde Landshut, www.funkfreundelandshut.de *
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