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DHH841 > AGZ      15.07.07 21:51l 239 Lines 11229 Bytes #999 (360) @ DEU
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Subj: HamRadio 2day 269-2007
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                                     DL: HamRadio 2day 269-2007
                                         (c) AGZ e.V. 2001-2007
                                                  15. Juli 2007


Liebe  XYLs, YLs, SWLs und OMs, Sie hoeren HamRadio 2day. Heute
mit der 269. Folge.

                Redakteur, Autor und Sprecher:
                      Ralph, DC5JQ (rps)
                               
                               
EINHEITSLIZENZ IN SPANIEN: SENDEN FUER KLASSE E NICHT MEHR
ERLAUBT

(rps)      Quasi      unbemerkt     von      der      deutschen
Amateurfunkoeffentlichkeit hat Spanien bereits im Juni  letzten
Jahres  seine  Amateurfunkbestimmungen  geaendert  -  und  zwar
radikal:    Spanien    hat    nun    die    morsetelegrafielose
Einheitslizenz.  Sie  ist  konform  zur  "CEPT  Radio   Amateur
Licence"  und  erlaubt  die Nutzung aller Amateurfunkfrequenzen
zwischen 135,7 kHz und 81 GHz. Die Senderausgangsleistung  darf
auf Kurzwelle bis zu 1000 Watt und zum Beispiel auf 144 MHz bis
zu 600 Watt betragen.

Die  anderen  beiden Genehmigungsklassen - ihre Inhaber  tragen
auch  weiterhin die Landeskenner EB und EC - wurden automatisch
und  ueber  Nacht zur hoechsten und jetzt einzigen Lizenzklasse
befoerdert. Das erklaert auch die seit einiger Zeit  auffallend
intensive Praesenz spanischer Amateurfunkstellen auf dem 50-MHz-
Band,  wo nun - ohne die bisher notwendige Sondergenehmigung  -
alle Rufzeicheninhaber senden duerfen, und zwar mit bis zu  100
Watt Senderausgangsleistung.

Der  Begriff  "Einheitslizenz" laesst es  bereits  befuerchten:
Spanien hat die CEPT-Empfehlung (05)06 zur Novice Licence nicht
unterzeichnet bzw. in Kraft gesetzt. Laut Auskunft der dortigen
Behoerden   will   man   auf   absehbare   Zeit   auch    keine
Einsteigerklasse  mehr einrichten. Damit sind  nun  die  Zeiten
vorbei,  in  denen deutsche Klasse-E-Amateure  in  diesem  Land
grosszuegig   fuer   ihren  Urlaub  individuelle   Gastlizenzen
unabhaengig  von der CEPT-Systematik bekamen - dies  sogar  mit
Kurzwellennutzung,  als das in Deutschland noch  nicht  erlaubt
war.  Die einzige Moeglichkeit, kuenftig in Spanien Amateurfunk
zu  machen,  und zwar sowohl kurzzeitig unter der CEPT-Regelung
mit   voran   gestelltem  EA/,  als  auch   im   Rahmen   einer
Rufzeichenzuteilung  fuer  den laengeren  Aufenthalt,  ist  nun
unsere  Zeugnisklasse  A bzw. die Vorlage einer  harmonisierten
Pruefungsbescheinigung nach HAREC bzw. CEPT-Empfehlung T/R  61-
02.

Damit zeichnet sich in Europa mittlerweile ein spuerbares Nord-
Sued-Gefaelle  ab:  Waehrend im Norden und  Westen  sehr  viele
Laender eine CEPT-anerkannte Einsteigerklasse haben, steht  der
Sueden  Europas  dem  anscheinend  ablehnend  gegenueber.  Auch
Italien  hatte  bereits  vor einiger  Zeit  die  Einheitslizenz
eingefuehrt.  Einzige Ausnahme bisher: Rumaenien.  Die  dortige
Zeugnisklasse  III ist konform zur CEPT-Empfehlung  (05)06  und
erlaubt auch die Nutzung einiger Kurzwellenbaender mit  bis  zu
100 Watt Output: und zwar 160 Meter, 80 Meter, 40 Meter und  10
Meter. Auch 50 MHz ist dabei! Mit voran gestelltem YO/ ist dies
ebenfalls   den  deutschen  Klasse-E-Amateuren   erlaubt:   Die
rumaenische Tourismusindustrie wird's freuen.

Quelle:  Ministerio del Industria, Turismo y Comercio  (Madrid)
und DO7SBH


BUNDESNETZAGENTUR VEROEFFENTLICHT GRENZWERTE FUER
"UNERSCHWUENSCHTE AUSSENDUNGEN"

(rps)  Bekanntlich gelten die beiden Gesetze  namens  FTEG  und
EMVG  nicht  fuer Amateurfunkgeraete, sobald diese  nicht  oder
nicht mehr im Handel erhaeltlich sind - und das ist spaetestens
dann  der  Fall, wenn selbst kommerzielle Geraete im Shack  des
Funkamateurs  stehen, und zwar unabhaengig  davon,  ob  er  sie
modifiziert  hat oder nicht. Aus diesem Grund bedarf  es  einer
eigenstaendigen  und unter dem Amateurfunkgesetz  angesiedelten
Regelung,  wie  hoch so genannte "unerwuenschte  Aussendungen",
zum  Beispiel Ober- und Nebenwellen, im tatsaechlichen  Betrieb
maximal  sein duerfen. Diese Werte wurden nun letzte Woche  von
der Netzagentur in ihrem Amtsblatt Nr. 13 in Verfuegung 33/2007
bekannt gegeben.

Dabei   hat  man  sinnvollerweise  die  Werte  der  europaeisch
harmonisierten Norm EN 301 783-1 uebernommen, die  sich  allein
an  Hersteller und Inverkehrbringer wendet und die  somit  fuer
Amateurfunkgeraete nur gilt, solange sie im Handel  erhaeltlich
sind: Zwischen 150 kHz und 1,7 MHz ist eine Unterdrueckung  der
unerwuenschten  Aussendungen von mindestens  60  dB  gefordert,
zwischen 1,7 und 35 MHz eine von 40 dB, zwischen 35 und 50  MHz
steigt der Wert logarithmisch-linear wieder auf 60 dB an, wo er
dann  bis  1 GHz konstant bleibt. Oberhalb von 1 GHz  soll  die
Unterdrueckung mindestens 50 dB betragen. Alternativ  kann  der
Funkamateur unter einem Gigahertz eine einzuhaltende Ober-  und
Nebenwellenleistung  von maximal 0,25  Mikrowatt  und  oberhalb
einem Gigahertz von einem Mikrowatt frei waehlen. Dies ist aber
nur im Fall kleinster Nutzleistungen - und zwar von weniger als
2,5 Milliwatt auf Kurzwelle, 0,25 Watt auf UKW und 0,1 Watt  im
Mikrowellenbereich  -  die  guenstigere  Vorschrift.  Die   als
Uebergangsregelung     geltenden      Werte      der      alten
Durchfuehrungsverordnung aus dem Jahr  1967  wurden  durch  die
Verfuegung aufgehoben.

Aufgrund der Stellungnahme der AGZ e.V. vom Dezember 2006  sind
aus  dem  Verfuegungstext  saemtliche  Verweise  auf  das  EMVG
verschwunden, so etwa die dort vorgesehene Androhung  "weiterer
Massnahmen"   nebst  Zwangsgeld  selbst  bei   Einhaltung   der
Grenzwerte  fuer  Ober- und Nebenwellen. Die AGZ  hatte  darauf
hingewiesen, dass das neue EMVG gemaess der bindenden  Vorgaben
aus  Bruessel samt und sonders auf Amateurfunkgeraete im Besitz
von  Privatpersonen nicht mehr anwendbar sein wird -  und  dass
daher   eine  Stoerfallbehandlung  allein  auf  Grundlage   des
Amateurfunkgesetzes  zu  geschehen  habe  -   ohne   Zwangsgeld
natuerlich. Die Netzagentur zog die Passagen daraufhin  zurueck
mit  der  Bemerkung, es habe sich nur um einen  unverbindlichen
Hinweis gehandelt.

Auf  Initiative  eines  anderen  Amateurfunkvereins  wurde  nun
zusaetzlich   die   Stoerstrahlung   von   Empfaengern    einer
Amateurfunkstelle   in  die  Verfuegung  aufgenommen.   Demnach
duerfen nun zwischen 150 kHz und 1 GHz insgesamt lediglich zwei
Nanowatt  abgestrahlt  werden, wenn die  Anlage  nicht  sendet.
Oberhalb von einem Gigahertz duerfen es zwanzig Nanowatt sein.

Es  bleibt noch, zwei Dinge kritisch anzumerken: Einerseits ist
nach   dem  Beschluss  des  Oberverwaltungsgerichts  Nordrhein-
Westfalen  in  Muenster  zu der damaligen  Verfuegung  306/1997
(Stichwort:  Herzschrittmachergrenzwerte,  Aktenzeichen  13   A
2839/02)   davon   auszugehen,   dass   eine   Verfuegung   der
Bundesnetzagentur  den  Buerger  bzw.  hier   den   Funkamateur
ueberhaupt nicht bindet. Damit waeren die neuen Grenzwerte fuer
unerwuenschte   Aussendungen  schlicht  eine   Luftnummer   mit
lediglich  behoerdeninterner Geltung. Sie  koennten  in  dieser
obergerichtlichen  Sicht  bestenfalls  erst  im  tatsaechlichen
Stoerungsfalle  herangezogen werden, nicht aber  im  taeglichen
Betrieb.  Anderseits ist die praeventive Messung bzw. Kontrolle
von  Ober-  und  Nebenwellen technisch nur mit  einem  Spectrum
Analyzer  moeglich, der wohl in den wenigsten Shacks zu  finden
sein duerfte - allein schon aus Kostengruenden.

Sie  finden  den neuen Verfuegungstext in den Internetangeboten
der AGZ und der Bundesnetzagentur.


70-MHZ-EXPERIMENTAL-GENEHMIGUNG IN UNGARN

(rps)  Das  70-MHz-Band setzt sich in Europa immer mehr  durch:
Auch  in  Ungarn  bekamen nun zum ersten Mal  Funkamateure  die
Erlaubnis,  diese Frequenzen zu nutzen. Es sind Mitglieder  des
"Haros  Radioklub". Die Genehmigung ist zeitlich  begrenzt  und
gilt  fuer den ganzen Monat Juli. Ziel des Experiments ist  die
Untersuchung  von  Ausbreitungsmechanismen.  Bis  zum   Februar
dieses   Jahres   wurde  70  MHz  in  Ungarn  noch   fuer   die
Rundfunkversorgung im alten FM-OIRT-Standard genutzt.

Hier   die  ungarischen  Nutzungsdetails:  Die  Frequenz   darf
zwischen  70,0  und  70,5  MHz liegen, die  maximale  effektive
Strahlungsleistung  betraegt 1000 Watt ERP  und  an  Sendearten
sind  CW, SSB, Schmalband-FM sowie digitale Modi wie etwa PSK31
und  JT6M  erlaubt.  Die ungarischen Funkamateure  hoffen,  mit
diesem Experiment den Weg fuer eine allgemeine Zuteilung von 70
MHz zu ebnen - auch in anderen Laendern.

70  MHz  eignet  sich gerade in der momentanen  Jahreszeit  zum
Studium  der  Sporadic-E-Ausbreitung, weil so  die  doch  recht
grosse Luecke zwischen 50 und 144 MHz ausgefuellt werden  kann.
Zusammen mit der Beobachtung des FM-Rundfunkbandes bei 100  MHz
laesst  sich der Auf- und Abbau von Sporadic-E-Reflektionszonen
besser nachvollziehen. Sollten Sie ueber geeignete Technik  zum
Empfang  von 70 MHz verfuegen, dann lohnt es sich bestimmt,  in
den  naechsten beiden Wochen die Antenne einmal Richtung Ungarn
zu drehen.

Quelle: RSGB


STANDORTKUENDIGUNGEN: HINTERGRUENDE WERDEN KLAR

(rps)  Nun  wird langsam deutlich, was tatsaechlich hinter  den
Standortkuendigungen   von  automatischen   und   fernbedienten
Amateurfunkstellen  auf  Tuermen der  Deutschen  Funkturm  GmbH
stecken   koennte:  Die  Telekom  will  diese  Sparte  naemlich
verkaufen.  Dazu  hier  Auszuege aus einer  Meldung  von  Heise
Online vom 11. Juli:

    "Die  Telekom  mal als Trendsetter: Mit ihren bereits  seit
    geraumer    Zeit    diskutierten    und    jetzt     wieder
    konkretisierten Plaenen, sich von den unter dem Dach der T-
    Systems  angesiedelten Broadcast- und Funkturmtoechtern  zu
    trennen, steht die Deutsche Telekom nach Einschaetzung  des
    Wall  Street Journal an der Spitze eines sich entwickelnden
    Branchentrends.  Der  Verkauf der  Servicegesellschaft  'T-
    Systems Media and Broadcast' koennte den Informationen  der
    Zeitung  zufolge  rund eine Milliarde Euro  in  die  Kassen
    spuelen. Auch ein Verkauf der Deutschen Funkturm,  die  die
    telekom-eigenen  Sendetuerme  hierzulande  betreibt,  stehe
    zur  Debatte.  Ein Telekom-Sprecher bestaetigte  dem  Blatt
    gegenueber,  der Konzern ueberlege den Verkauf  der  beiden
    Bereiche, sei aber noch nicht entschieden."


Vy 73,
Ralph, DC5JQ


Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik

                              AGZ

sowie auf unserer Internet-Website

                         www.agz-ev.de

nachlesen  und  auch  in  Digital Audio  im  MP3-Format  hoeren
koennen. Wenn Sie moechten, koennen Sie auch Mitglied  der  AGZ
werden  und  unsere Arbeit so unterstuetzen. Den Aufnahmeantrag
finden Sie im Internet:

     http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf

Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.

--

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.

  * Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB-Packet-Radio uebernommen! *

73 de Hans!

- DHH841 - Hans - Weng JN68EP - www.dbo841.de.vu - eMail: dhh841@freenet.de -
           * IG Funkfreunde Landshut, www.funkfreundelandshut.de *




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