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DHH841 > AGZ 15.07.07 21:51l 239 Lines 11229 Bytes #999 (360) @ DEU
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DL: HamRadio 2day 269-2007
(c) AGZ e.V. 2001-2007
15. Juli 2007
Liebe XYLs, YLs, SWLs und OMs, Sie hoeren HamRadio 2day. Heute
mit der 269. Folge.
Redakteur, Autor und Sprecher:
Ralph, DC5JQ (rps)
EINHEITSLIZENZ IN SPANIEN: SENDEN FUER KLASSE E NICHT MEHR
ERLAUBT
(rps) Quasi unbemerkt von der deutschen
Amateurfunkoeffentlichkeit hat Spanien bereits im Juni letzten
Jahres seine Amateurfunkbestimmungen geaendert - und zwar
radikal: Spanien hat nun die morsetelegrafielose
Einheitslizenz. Sie ist konform zur "CEPT Radio Amateur
Licence" und erlaubt die Nutzung aller Amateurfunkfrequenzen
zwischen 135,7 kHz und 81 GHz. Die Senderausgangsleistung darf
auf Kurzwelle bis zu 1000 Watt und zum Beispiel auf 144 MHz bis
zu 600 Watt betragen.
Die anderen beiden Genehmigungsklassen - ihre Inhaber tragen
auch weiterhin die Landeskenner EB und EC - wurden automatisch
und ueber Nacht zur hoechsten und jetzt einzigen Lizenzklasse
befoerdert. Das erklaert auch die seit einiger Zeit auffallend
intensive Praesenz spanischer Amateurfunkstellen auf dem 50-MHz-
Band, wo nun - ohne die bisher notwendige Sondergenehmigung -
alle Rufzeicheninhaber senden duerfen, und zwar mit bis zu 100
Watt Senderausgangsleistung.
Der Begriff "Einheitslizenz" laesst es bereits befuerchten:
Spanien hat die CEPT-Empfehlung (05)06 zur Novice Licence nicht
unterzeichnet bzw. in Kraft gesetzt. Laut Auskunft der dortigen
Behoerden will man auf absehbare Zeit auch keine
Einsteigerklasse mehr einrichten. Damit sind nun die Zeiten
vorbei, in denen deutsche Klasse-E-Amateure in diesem Land
grosszuegig fuer ihren Urlaub individuelle Gastlizenzen
unabhaengig von der CEPT-Systematik bekamen - dies sogar mit
Kurzwellennutzung, als das in Deutschland noch nicht erlaubt
war. Die einzige Moeglichkeit, kuenftig in Spanien Amateurfunk
zu machen, und zwar sowohl kurzzeitig unter der CEPT-Regelung
mit voran gestelltem EA/, als auch im Rahmen einer
Rufzeichenzuteilung fuer den laengeren Aufenthalt, ist nun
unsere Zeugnisklasse A bzw. die Vorlage einer harmonisierten
Pruefungsbescheinigung nach HAREC bzw. CEPT-Empfehlung T/R 61-
02.
Damit zeichnet sich in Europa mittlerweile ein spuerbares Nord-
Sued-Gefaelle ab: Waehrend im Norden und Westen sehr viele
Laender eine CEPT-anerkannte Einsteigerklasse haben, steht der
Sueden Europas dem anscheinend ablehnend gegenueber. Auch
Italien hatte bereits vor einiger Zeit die Einheitslizenz
eingefuehrt. Einzige Ausnahme bisher: Rumaenien. Die dortige
Zeugnisklasse III ist konform zur CEPT-Empfehlung (05)06 und
erlaubt auch die Nutzung einiger Kurzwellenbaender mit bis zu
100 Watt Output: und zwar 160 Meter, 80 Meter, 40 Meter und 10
Meter. Auch 50 MHz ist dabei! Mit voran gestelltem YO/ ist dies
ebenfalls den deutschen Klasse-E-Amateuren erlaubt: Die
rumaenische Tourismusindustrie wird's freuen.
Quelle: Ministerio del Industria, Turismo y Comercio (Madrid)
und DO7SBH
BUNDESNETZAGENTUR VEROEFFENTLICHT GRENZWERTE FUER
"UNERSCHWUENSCHTE AUSSENDUNGEN"
(rps) Bekanntlich gelten die beiden Gesetze namens FTEG und
EMVG nicht fuer Amateurfunkgeraete, sobald diese nicht oder
nicht mehr im Handel erhaeltlich sind - und das ist spaetestens
dann der Fall, wenn selbst kommerzielle Geraete im Shack des
Funkamateurs stehen, und zwar unabhaengig davon, ob er sie
modifiziert hat oder nicht. Aus diesem Grund bedarf es einer
eigenstaendigen und unter dem Amateurfunkgesetz angesiedelten
Regelung, wie hoch so genannte "unerwuenschte Aussendungen",
zum Beispiel Ober- und Nebenwellen, im tatsaechlichen Betrieb
maximal sein duerfen. Diese Werte wurden nun letzte Woche von
der Netzagentur in ihrem Amtsblatt Nr. 13 in Verfuegung 33/2007
bekannt gegeben.
Dabei hat man sinnvollerweise die Werte der europaeisch
harmonisierten Norm EN 301 783-1 uebernommen, die sich allein
an Hersteller und Inverkehrbringer wendet und die somit fuer
Amateurfunkgeraete nur gilt, solange sie im Handel erhaeltlich
sind: Zwischen 150 kHz und 1,7 MHz ist eine Unterdrueckung der
unerwuenschten Aussendungen von mindestens 60 dB gefordert,
zwischen 1,7 und 35 MHz eine von 40 dB, zwischen 35 und 50 MHz
steigt der Wert logarithmisch-linear wieder auf 60 dB an, wo er
dann bis 1 GHz konstant bleibt. Oberhalb von 1 GHz soll die
Unterdrueckung mindestens 50 dB betragen. Alternativ kann der
Funkamateur unter einem Gigahertz eine einzuhaltende Ober- und
Nebenwellenleistung von maximal 0,25 Mikrowatt und oberhalb
einem Gigahertz von einem Mikrowatt frei waehlen. Dies ist aber
nur im Fall kleinster Nutzleistungen - und zwar von weniger als
2,5 Milliwatt auf Kurzwelle, 0,25 Watt auf UKW und 0,1 Watt im
Mikrowellenbereich - die guenstigere Vorschrift. Die als
Uebergangsregelung geltenden Werte der alten
Durchfuehrungsverordnung aus dem Jahr 1967 wurden durch die
Verfuegung aufgehoben.
Aufgrund der Stellungnahme der AGZ e.V. vom Dezember 2006 sind
aus dem Verfuegungstext saemtliche Verweise auf das EMVG
verschwunden, so etwa die dort vorgesehene Androhung "weiterer
Massnahmen" nebst Zwangsgeld selbst bei Einhaltung der
Grenzwerte fuer Ober- und Nebenwellen. Die AGZ hatte darauf
hingewiesen, dass das neue EMVG gemaess der bindenden Vorgaben
aus Bruessel samt und sonders auf Amateurfunkgeraete im Besitz
von Privatpersonen nicht mehr anwendbar sein wird - und dass
daher eine Stoerfallbehandlung allein auf Grundlage des
Amateurfunkgesetzes zu geschehen habe - ohne Zwangsgeld
natuerlich. Die Netzagentur zog die Passagen daraufhin zurueck
mit der Bemerkung, es habe sich nur um einen unverbindlichen
Hinweis gehandelt.
Auf Initiative eines anderen Amateurfunkvereins wurde nun
zusaetzlich die Stoerstrahlung von Empfaengern einer
Amateurfunkstelle in die Verfuegung aufgenommen. Demnach
duerfen nun zwischen 150 kHz und 1 GHz insgesamt lediglich zwei
Nanowatt abgestrahlt werden, wenn die Anlage nicht sendet.
Oberhalb von einem Gigahertz duerfen es zwanzig Nanowatt sein.
Es bleibt noch, zwei Dinge kritisch anzumerken: Einerseits ist
nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-
Westfalen in Muenster zu der damaligen Verfuegung 306/1997
(Stichwort: Herzschrittmachergrenzwerte, Aktenzeichen 13 A
2839/02) davon auszugehen, dass eine Verfuegung der
Bundesnetzagentur den Buerger bzw. hier den Funkamateur
ueberhaupt nicht bindet. Damit waeren die neuen Grenzwerte fuer
unerwuenschte Aussendungen schlicht eine Luftnummer mit
lediglich behoerdeninterner Geltung. Sie koennten in dieser
obergerichtlichen Sicht bestenfalls erst im tatsaechlichen
Stoerungsfalle herangezogen werden, nicht aber im taeglichen
Betrieb. Anderseits ist die praeventive Messung bzw. Kontrolle
von Ober- und Nebenwellen technisch nur mit einem Spectrum
Analyzer moeglich, der wohl in den wenigsten Shacks zu finden
sein duerfte - allein schon aus Kostengruenden.
Sie finden den neuen Verfuegungstext in den Internetangeboten
der AGZ und der Bundesnetzagentur.
70-MHZ-EXPERIMENTAL-GENEHMIGUNG IN UNGARN
(rps) Das 70-MHz-Band setzt sich in Europa immer mehr durch:
Auch in Ungarn bekamen nun zum ersten Mal Funkamateure die
Erlaubnis, diese Frequenzen zu nutzen. Es sind Mitglieder des
"Haros Radioklub". Die Genehmigung ist zeitlich begrenzt und
gilt fuer den ganzen Monat Juli. Ziel des Experiments ist die
Untersuchung von Ausbreitungsmechanismen. Bis zum Februar
dieses Jahres wurde 70 MHz in Ungarn noch fuer die
Rundfunkversorgung im alten FM-OIRT-Standard genutzt.
Hier die ungarischen Nutzungsdetails: Die Frequenz darf
zwischen 70,0 und 70,5 MHz liegen, die maximale effektive
Strahlungsleistung betraegt 1000 Watt ERP und an Sendearten
sind CW, SSB, Schmalband-FM sowie digitale Modi wie etwa PSK31
und JT6M erlaubt. Die ungarischen Funkamateure hoffen, mit
diesem Experiment den Weg fuer eine allgemeine Zuteilung von 70
MHz zu ebnen - auch in anderen Laendern.
70 MHz eignet sich gerade in der momentanen Jahreszeit zum
Studium der Sporadic-E-Ausbreitung, weil so die doch recht
grosse Luecke zwischen 50 und 144 MHz ausgefuellt werden kann.
Zusammen mit der Beobachtung des FM-Rundfunkbandes bei 100 MHz
laesst sich der Auf- und Abbau von Sporadic-E-Reflektionszonen
besser nachvollziehen. Sollten Sie ueber geeignete Technik zum
Empfang von 70 MHz verfuegen, dann lohnt es sich bestimmt, in
den naechsten beiden Wochen die Antenne einmal Richtung Ungarn
zu drehen.
Quelle: RSGB
STANDORTKUENDIGUNGEN: HINTERGRUENDE WERDEN KLAR
(rps) Nun wird langsam deutlich, was tatsaechlich hinter den
Standortkuendigungen von automatischen und fernbedienten
Amateurfunkstellen auf Tuermen der Deutschen Funkturm GmbH
stecken koennte: Die Telekom will diese Sparte naemlich
verkaufen. Dazu hier Auszuege aus einer Meldung von Heise
Online vom 11. Juli:
"Die Telekom mal als Trendsetter: Mit ihren bereits seit
geraumer Zeit diskutierten und jetzt wieder
konkretisierten Plaenen, sich von den unter dem Dach der T-
Systems angesiedelten Broadcast- und Funkturmtoechtern zu
trennen, steht die Deutsche Telekom nach Einschaetzung des
Wall Street Journal an der Spitze eines sich entwickelnden
Branchentrends. Der Verkauf der Servicegesellschaft 'T-
Systems Media and Broadcast' koennte den Informationen der
Zeitung zufolge rund eine Milliarde Euro in die Kassen
spuelen. Auch ein Verkauf der Deutschen Funkturm, die die
telekom-eigenen Sendetuerme hierzulande betreibt, stehe
zur Debatte. Ein Telekom-Sprecher bestaetigte dem Blatt
gegenueber, der Konzern ueberlege den Verkauf der beiden
Bereiche, sei aber noch nicht entschieden."
Vy 73,
Ralph, DC5JQ
Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik
AGZ
sowie auf unserer Internet-Website
www.agz-ev.de
nachlesen und auch in Digital Audio im MP3-Format hoeren
koennen. Wenn Sie moechten, koennen Sie auch Mitglied der AGZ
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finden Sie im Internet:
http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf
Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.
--
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.
* Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB-Packet-Radio uebernommen! *
73 de Hans!
- DHH841 - Hans - Weng JN68EP - www.dbo841.de.vu - eMail: dhh841@freenet.de -
* IG Funkfreunde Landshut, www.funkfreundelandshut.de *
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