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DHH841 > AGZ 22.07.07 10:04l 248 Lines 11057 Bytes #999 (360) @ DEU
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Subj: HamRadio 2day 270-2007
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DL: HamRadio 2day 270-2007
(c) AGZ e.V. 2001-2007
22. Juli 2007
Liebe XYLs, YLs, SWLs und OMs, Sie hoeren HamRadio 2day. Heute
mit der 270. Folge.
Redakteur, Autor und Sprecher:
Ralph, DC5JQ (rps)
LEITARTIKEL: SERIOSITAET
(rps) oder - was nutzt dem Amateurfunk mehr? Karl Fischer,
DJ5IL, hat diese Woche einen "offenen Brief an DARC und AGZ" im
Internet veroeffentlicht. Sie finden ihn unter der URL
http://members.aol.com/dj5il/obda.pdf.
Es geht wieder einmal um die VO-Funk und die Konstitution und
Konvention der Internationalen Fernmeldeunion ITU. OM Fischer
teilt die von Rechtsanwalt Michael Riedel, DG2KAR, in einem
Rechtsgutachten formulierte Position nicht. OM Riedel kam nach
einer eingehenden rechtswissenschaftlichen Analyse unter
anderem zu dem Ergebnis, dass die VO-Funk in Deutschland kein
geltendes Recht ist und dass aus der Konstitution und
Konvention der ITU kein Recht auf Schutz vor Stoerungen
abgeleitet werden kann, wenn sich Stoerquelle und Stoersenke im
gleichen Land befinden beziehungsweise das Ausland nicht
betroffen ist; wir berichteten ausfuehrlich in HamRadio 2day
Nr. 268 vom 1. Juli 2007.
Ich moechte an dieser Stelle auf Karl Fischer's offenen Brief
inhaltlich nicht eingehen. Seine schon vorher - zum Beispiel im
Rahmen einer Petition an den Deutschen Bundestag -
veroeffentlichte Position wurde bereits in Michael Riedel's
Ausarbeitung nachvollziehbar und wissenschaftlich widerlegt.
Jede Antwort waere eine unnoetige Wiederholung. Eine einzige
politische Frage, die Karl Fischer aktuell stellt, moechte ich
allerdings beantworten, und zwar ebenfalls politisch - und das
ist diese:
"Es ist wirklich verwunderlich, dass DARC und AGZ -
nachdem beide jahrelang ueberhaupt keine eigene Meinung
zur Bedeutung der VO-Funk hatten, sondern lediglich die
Wunschvorstellungen unserer Administration erfragt und
verkuendet haben - nun sogar BMWi und BNetzA kraeftig
dabei unterstuetzen, der VO-Funk jegliche innerstaatliche
Geltung abzusprechen. ... Und ich frage mich: Wer oder Was
steckt dahinter und welchen Zweck verfolgt der DARC
damit?"
Eine erfolgreiche Interessenvertretung zu sein heisst in erster
Linie, serioes und kompetent aufzutreten. Und das bedeutet
unter anderem: Man muss erkennen, wann vielleicht durchaus
wuenschenswerte und sinnvolle Ziele der zu vertretenden
Menschen rechtlich oder politisch nicht durchsetzbar oder sogar
nicht einmal konsensfaehig sind. Das ist hier der Fall: Wenn
ich zu dem gesicherten Ergebnis komme, dass sich die Regelwerke
der ITU aus rechtlichen Gruenden nicht anwenden lassen, um
gegen Stoerungen durch Geraete und Netze aller Art im Inland
vorzugehen, dann ist es eben unserioes, eine Art von
Rosinentaktik zu verfolgen und lediglich genehme Passagen aus
der Konstitution und Konvention heranzuziehen und den Rest
genauso auszublenden wie unangenehme aber leider einschlaegige
Rechtsprechung.
Ich glaube, wir erreichen statt dessen in Sachen
Stoerfallregulierung weit mehr, wenn wir kompetent und serioes
mitarbeiten - bei Gesetzgebungsverfahren, bei der Abfassung von
Verordnungstexten und zunehmend auch in Bruessel, und zwar ohne
durch nachweislich unhaltbare Positionen Barrieren und
Ablehnungsfronten zu provozieren.
Unverbluemt populistische Verbalangriffe auf die politischen
Grundziele der gesamten Europaeischen Union dagegen, auf die
neoliberale Wirtschaftsstruktur, auf so genannte maechtige
Industrielobbies, die sich in Bruessel angeblich die Klinke in
die Hand geben, auf die Deregulierung des Funkwesens und seiner
Maerkte, auf Ministerien und Behoerden, ja auf das politische
Establishment der EU schlechthin nutzen dem Amateurfunk dagegen
gar nichts - im Gegenteil, sie stempeln uns, oder hoffentlich
nur die Anhaenger von OM Fischer, zu einer Randgruppe mit einer
nicht konsensfaehigen Extremposition, die man weder erst, noch
ueberhaupt wahrnehmen muss. Und das hat auch Auswirkungen
anderswo.
Ralph, DC5JQ
NEUES EMVG VERZOEGERT SICH
(rps) Eigentlich bestimmt verbindliches europaeisches Recht,
dass am letzten Freitag den 20. Juli das neue "Gesetz ueber die
elektromagnetische Vertraeglichkeit von Betriebsmitteln" - kurz
EMVG - auch in Deutschland in Kraft getreten sein muss. Dies
ist aber nicht der Fall: Das Gesetz klemmt im Bundestag - bis
jetzt ist nicht einmal ein Beratungstermin im nun als naechstes
Gremium zustaendigen Bundestagsausschuss fuer Wirtschaft und
Technologie anberaumt worden. Hintergrund sind Unstimmigkeiten
bei der konkreten Umsetzung der zugrunde liegenden EU-Direktive
beim Amateurfunk. So findet zum Beispiel der in deren Praeambel
verankerte besondere Schutz des Amateurfunkdienstes ebenso
wenig Beruecksichtigung im deutschen Text wie die Tatsache,
dass das gesamte neue EMVG - einschliesslich der grundlegenden
Anforderungen an die Betriebsmittel - auf Amateurfunkgeraete in
Privatbesitz nicht mehr anwendbar ist. Die Amateurfunkverbaende
sind hier fuer Sie weiterhin am Ball.
Da EU-Recht nationales Recht hier bricht und wesentliche Teile
der Bruesseler Direktive auch ohne ein deutsches Gesetz nun
verbindlich gelten, ist in der Rechtsauffassung der AGZ e.V.
spaetestens seit dem 20. Juli 2007 Paragraf 7 Absatz 1 des
Amateurfunkgesetzes und der daran gekoppelte Paragraf 17 der
Amateurfunkverordnung - die so genannte Stoerfallregelung -
nichtig, das heisst nicht mehr anwendbar. Danach mussten bisher
die Schutzanforderungen zur Gewaehrleistung der
elektromagnetischen Vertraeglichkeit im Sinne des EMVG beim
Betrieb von Amateurfunkstellen eingehalten werden. Da die neue
EMV-Direktive den Amateurfunk insgesamt jedoch explizit von
ihrer Anwendung ausschliesst, ist in unserer Sicht die
verweisende Inkraftsetzung durch andere Gesetze nicht mehr
moeglich.
Auf diesen Rechtsnormen beruhten zum Beispiel belastende
Verwaltungsakte der Bundesnetzagentur, die dem Funkamateur bei
Stoerungen von Geraeten in der Nachbarschaft eine
Leistungsabsenkung oder andere Einschraenkungen auferlegten.
BALD AUCH IN DER SCHWEIZ: KURZWELLE FUER EINSTEIGER
(rps) Einsteiger-Amateurfunk mit adaequatem Kurzwellenzugang
setzt sich in Europa immer mehr durch: Schweizer Funkamateure
mit der dortigen "Amateurfunkkonzession 3" werden auch bald auf
Kurzwelle Betrieb machen koennen. Dies berichtet das
Amateurfunk-Portal "amateurfunk.ch". Das Schweizer Bundesamt
fuer Kommunikation - kurz BAKOM, die zustaendige
Regulierungsbehoerde - hat inzwischen zu verstehen gegeben,
dass man einige Kurzwellenbaender fuer die Inhaber der
Einsteigerlizenz freigeben werde. Welche Baender das genau sein
werden, ist noch unklar. Eine endgueltige Entscheidung soll
noch in diesem Jahr bis zum Ende des Spaetherbstes fallen.
Da die Schweiz die CEPT-Empfehlung 05-06 bereits am 5. Dezember
2005 in Kraft gesetzt hat, duerfen deutsche Klasse-E-Inhaber
mit vorangestelltem HB3/ demnaechst auch in der Schweiz die
Kurzwelle nutzen. Dringend zu wuenschen ist dabei, dass sich in
Europa moeglichst bald eine gewisse Harmonisierung einstellt:
Bisher gibt es hier noch extrem unterschiedliche
Frequenzzuteilungen und eine grosse Schwankungsbreite bei den
zugestandenen Senderleistungen.
Zur Zeit duerfen Besitzer der schweizer Amateurfunkkonzession 3
nur auf dem Zweimeterband von 144 bis 146 MHz und auf dem
Siebzigzentimeterband von 430 bis 440 MHz Funkbetrieb machen -
mit einer maximalen Senderausgangsleistung von 50 Watt. Sie
duerfen zudem nur im Handel erhaeltliche Funkanlagen benutzen.
Aenderungen an den Geraeten sind nur zulaessig, sofern sie
nicht den Senderteil betreffen. Diese Regelung trifft auch auf
auslaendische Funkamateure zu, die in der Schweiz unter den
CEPT-Regeln kurzzeitig Amateurfunkbetrieb machen.
Quelle: FM - das Funkmagazin
NEUE BAKENSENDER FUER 40 UND 60 MHZ
(rps) In England geht eben mehr als bei uns: Die Rutherford
Appleton Laboratories in der Naehe von Oxford haben kuerzlich
die Genehmigung erhalten, einige ganz besondere Bakensender zu
betreiben. Unter dem Amateurfunkrufzeichen GB3RAL duerfen die
nicht dem Amateurfunk zugewiesenen Frequenzen 40,05 und 60,05
MHz zu wissenschaftlichen Zwecken mit einer effektiven
Strahlungsleistung von 10 Watt ERP genutzt werden. Ausserdem
wird auf 5290 kHz sowie auf 28, 50 und 70 MHz unter GB3RAL
gesendet.
Damit stehen allen Funkamateuren weltweit zwei weitere
Frequenzbereiche fuer das Studium von Ausbreitungsmechanismen
zur Verfuegung - mit sehr interessanten Eigenschaften, die
zwischen denen der ionosphaerischen und der troposphaerischen
Ausbreitung liegen.
Quelle: RSGB
RELIGIOESE RUNDFUNKSENDUNGEN IM ZEHNMETERBAND
(rps) In Deutschland wurden in den vergangenen Tagen bei
intensiven Sporadic-E-Ausbreitungsbedingungen religioese
Rundfunksendungen auf der exklusiv dem Amateurfunk zugeteilten
Frequenz 28105 kHz empfangen. Erste Untersuchungen ergaben,
dass das Ursprungsland mit hoher Wahrscheinlichkeit Irland ist,
wo kuerzlich so genannter Buergerfunk im Elfmeterband, also
unterhalb von 28 MHz, zugelassen wurde.
Die Irish Radio Transmitters Society, der dortige
Amateurfunkverband, bittet um Empfangsberichte, moeglichst mit
Peilrichtung und digitalen Audioaufzeichnungen, und zwar am
besten an die folgende E-Mailadresse:
thoscaffrey@hotmail.com.
Das ist Thos Caffrey, EI2JD. Die irische Regulierungsbehoerde
ComReg wurde informiert. Sie will bei genuegend Input
einschreiten.
Quelle: RSGB
Vy 73,
Ralph, DC5JQ
Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik
AGZ
sowie auf unserer Internet-Website
www.agz-ev.de
nachlesen und auch in Digital Audio im MP3-Format hoeren
koennen. Wenn Sie moechten, koennen Sie auch Mitglied der AGZ
werden und unsere Arbeit so unterstuetzen. Den Aufnahmeantrag
finden Sie im Internet:
http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf
Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.
--
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.
* Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB Packet-Radio uebernommen! *
73 de Hans!
- DHH841 - Hans - Weng JN68EP - www.dbo841.de.vu - eMail: dhh841@freenet.de -
* IG Funkfreunde Landshut, www.funkfreundelandshut.de *
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