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DHH841 > AGZ      22.07.07 10:04l 248 Lines 11057 Bytes #999 (360) @ DEU
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Read: GUEST
Subj: HamRadio 2day 270-2007
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                                     DL: HamRadio 2day 270-2007
                                         (c) AGZ e.V. 2001-2007
                                                  22. Juli 2007

Liebe  XYLs, YLs, SWLs und OMs, Sie hoeren HamRadio 2day. Heute
mit der 270. Folge.

                Redakteur, Autor und Sprecher:
                      Ralph, DC5JQ (rps)
                               
                               
LEITARTIKEL: SERIOSITAET

(rps)  oder  -  was nutzt dem Amateurfunk mehr?  Karl  Fischer,
DJ5IL, hat diese Woche einen "offenen Brief an DARC und AGZ" im
Internet veroeffentlicht. Sie finden ihn unter der URL

            http://members.aol.com/dj5il/obda.pdf.

Es  geht wieder einmal um die VO-Funk und die Konstitution  und
Konvention  der Internationalen Fernmeldeunion ITU. OM  Fischer
teilt  die  von Rechtsanwalt Michael Riedel, DG2KAR,  in  einem
Rechtsgutachten formulierte Position nicht. OM Riedel kam  nach
einer   eingehenden  rechtswissenschaftlichen   Analyse   unter
anderem  zu dem Ergebnis, dass die VO-Funk in Deutschland  kein
geltendes   Recht  ist  und  dass  aus  der  Konstitution   und
Konvention  der  ITU  kein  Recht  auf  Schutz  vor  Stoerungen
abgeleitet werden kann, wenn sich Stoerquelle und Stoersenke im
gleichen  Land  befinden  beziehungsweise  das  Ausland   nicht
betroffen  ist; wir berichteten ausfuehrlich in  HamRadio  2day
Nr. 268 vom 1. Juli 2007.

Ich  moechte an dieser Stelle auf Karl Fischer's offenen  Brief
inhaltlich nicht eingehen. Seine schon vorher - zum Beispiel im
Rahmen   einer   Petition   an  den   Deutschen   Bundestag   -
veroeffentlichte  Position wurde bereits  in  Michael  Riedel's
Ausarbeitung  nachvollziehbar und  wissenschaftlich  widerlegt.
Jede  Antwort  waere eine unnoetige Wiederholung. Eine  einzige
politische Frage, die Karl Fischer aktuell stellt, moechte  ich
allerdings beantworten, und zwar ebenfalls politisch - und  das
ist diese:

    "Es  ist  wirklich  verwunderlich,  dass  DARC  und  AGZ  -
    nachdem  beide  jahrelang ueberhaupt keine  eigene  Meinung
    zur  Bedeutung  der VO-Funk hatten, sondern  lediglich  die
    Wunschvorstellungen  unserer  Administration  erfragt   und
    verkuendet  haben  -  nun sogar BMWi  und  BNetzA  kraeftig
    dabei  unterstuetzen, der VO-Funk jegliche  innerstaatliche
    Geltung abzusprechen. ... Und ich frage mich: Wer oder  Was
    steckt  dahinter  und  welchen  Zweck  verfolgt  der   DARC
    damit?"

Eine erfolgreiche Interessenvertretung zu sein heisst in erster
Linie,  serioes  und kompetent aufzutreten.  Und  das  bedeutet
unter  anderem:  Man  muss erkennen, wann  vielleicht  durchaus
wuenschenswerte   und  sinnvolle  Ziele  der  zu   vertretenden
Menschen rechtlich oder politisch nicht durchsetzbar oder sogar
nicht  einmal konsensfaehig sind. Das ist hier der  Fall:  Wenn
ich zu dem gesicherten Ergebnis komme, dass sich die Regelwerke
der  ITU  aus  rechtlichen Gruenden nicht anwenden  lassen,  um
gegen  Stoerungen durch Geraete und Netze aller Art  im  Inland
vorzugehen,   dann  ist  es  eben  unserioes,  eine   Art   von
Rosinentaktik zu verfolgen und lediglich genehme  Passagen  aus
der  Konstitution  und Konvention heranzuziehen  und  den  Rest
genauso  auszublenden wie unangenehme aber leider einschlaegige
Rechtsprechung.

Ich    glaube,   wir   erreichen   statt   dessen   in   Sachen
Stoerfallregulierung weit mehr, wenn wir kompetent und  serioes
mitarbeiten - bei Gesetzgebungsverfahren, bei der Abfassung von
Verordnungstexten und zunehmend auch in Bruessel, und zwar ohne
durch   nachweislich   unhaltbare  Positionen   Barrieren   und
Ablehnungsfronten zu provozieren.

Unverbluemt  populistische Verbalangriffe auf  die  politischen
Grundziele  der gesamten Europaeischen Union dagegen,  auf  die
neoliberale  Wirtschaftsstruktur,  auf  so  genannte  maechtige
Industrielobbies, die sich in Bruessel angeblich die Klinke  in
die Hand geben, auf die Deregulierung des Funkwesens und seiner
Maerkte,  auf Ministerien und Behoerden, ja auf das  politische
Establishment der EU schlechthin nutzen dem Amateurfunk dagegen
gar  nichts  - im Gegenteil, sie stempeln uns, oder hoffentlich
nur die Anhaenger von OM Fischer, zu einer Randgruppe mit einer
nicht konsensfaehigen Extremposition, die man weder erst,  noch
ueberhaupt  wahrnehmen  muss. Und  das  hat  auch  Auswirkungen
anderswo.

Ralph, DC5JQ


NEUES EMVG VERZOEGERT SICH

(rps)  Eigentlich  bestimmt verbindliches europaeisches  Recht,
dass am letzten Freitag den 20. Juli das neue "Gesetz ueber die
elektromagnetische Vertraeglichkeit von Betriebsmitteln" - kurz
EMVG  -  auch in Deutschland in Kraft getreten sein muss.  Dies
ist  aber nicht der Fall: Das Gesetz klemmt im Bundestag -  bis
jetzt ist nicht einmal ein Beratungstermin im nun als naechstes
Gremium  zustaendigen Bundestagsausschuss fuer  Wirtschaft  und
Technologie  anberaumt worden. Hintergrund sind Unstimmigkeiten
bei der konkreten Umsetzung der zugrunde liegenden EU-Direktive
beim Amateurfunk. So findet zum Beispiel der in deren Praeambel
verankerte  besondere  Schutz  des  Amateurfunkdienstes  ebenso
wenig  Beruecksichtigung im deutschen Text  wie  die  Tatsache,
dass  das gesamte neue EMVG - einschliesslich der grundlegenden
Anforderungen an die Betriebsmittel - auf Amateurfunkgeraete in
Privatbesitz nicht mehr anwendbar ist. Die Amateurfunkverbaende
sind hier fuer Sie weiterhin am Ball.

Da  EU-Recht nationales Recht hier bricht und wesentliche Teile
der  Bruesseler  Direktive auch ohne ein deutsches  Gesetz  nun
verbindlich  gelten, ist in der Rechtsauffassung der  AGZ  e.V.
spaetestens  seit dem 20. Juli 2007 Paragraf  7  Absatz  1  des
Amateurfunkgesetzes und der daran gekoppelte  Paragraf  17  der
Amateurfunkverordnung  -  die so genannte  Stoerfallregelung  -
nichtig, das heisst nicht mehr anwendbar. Danach mussten bisher
die     Schutzanforderungen     zur     Gewaehrleistung     der
elektromagnetischen  Vertraeglichkeit im Sinne  des  EMVG  beim
Betrieb von Amateurfunkstellen eingehalten werden. Da die  neue
EMV-Direktive  den  Amateurfunk insgesamt jedoch  explizit  von
ihrer   Anwendung  ausschliesst,  ist  in  unserer  Sicht   die
verweisende  Inkraftsetzung durch  andere  Gesetze  nicht  mehr
moeglich.

Auf   diesen  Rechtsnormen  beruhten  zum  Beispiel  belastende
Verwaltungsakte der Bundesnetzagentur, die dem Funkamateur  bei
Stoerungen    von   Geraeten   in   der   Nachbarschaft    eine
Leistungsabsenkung oder andere Einschraenkungen auferlegten.


BALD AUCH IN DER SCHWEIZ: KURZWELLE FUER EINSTEIGER

(rps)  Einsteiger-Amateurfunk mit  adaequatem  Kurzwellenzugang
setzt  sich  in Europa immer mehr durch: Schweizer Funkamateure
mit der dortigen "Amateurfunkkonzession 3" werden auch bald auf
Kurzwelle   Betrieb   machen  koennen.   Dies   berichtet   das
Amateurfunk-Portal  "amateurfunk.ch". Das  Schweizer  Bundesamt
fuer    Kommunikation   -   kurz   BAKOM,    die    zustaendige
Regulierungsbehoerde  - hat inzwischen  zu  verstehen  gegeben,
dass   man  einige  Kurzwellenbaender  fuer  die  Inhaber   der
Einsteigerlizenz freigeben werde. Welche Baender das genau sein
werden,  ist  noch  unklar. Eine endgueltige Entscheidung  soll
noch in diesem Jahr bis zum Ende des Spaetherbstes fallen.

Da die Schweiz die CEPT-Empfehlung 05-06 bereits am 5. Dezember
2005  in  Kraft  gesetzt hat, duerfen deutsche Klasse-E-Inhaber
mit  vorangestelltem HB3/ demnaechst auch in  der  Schweiz  die
Kurzwelle nutzen. Dringend zu wuenschen ist dabei, dass sich in
Europa  moeglichst bald eine gewisse Harmonisierung  einstellt:
Bisher    gibt    es    hier   noch   extrem   unterschiedliche
Frequenzzuteilungen und eine grosse Schwankungsbreite  bei  den
zugestandenen Senderleistungen.

Zur Zeit duerfen Besitzer der schweizer Amateurfunkkonzession 3
nur  auf  dem  Zweimeterband von 144 bis 146 MHz  und  auf  dem
Siebzigzentimeterband von 430 bis 440 MHz Funkbetrieb machen  -
mit  einer  maximalen Senderausgangsleistung von 50  Watt.  Sie
duerfen  zudem nur im Handel erhaeltliche Funkanlagen benutzen.
Aenderungen  an  den  Geraeten sind nur zulaessig,  sofern  sie
nicht den Senderteil betreffen. Diese Regelung trifft auch  auf
auslaendische  Funkamateure zu, die in der  Schweiz  unter  den
CEPT-Regeln kurzzeitig Amateurfunkbetrieb machen.

Quelle: FM - das Funkmagazin


NEUE BAKENSENDER FUER 40 UND 60 MHZ

(rps)  In  England geht eben mehr als bei uns:  Die  Rutherford
Appleton Laboratories in der Naehe von Oxford  haben  kuerzlich
die Genehmigung erhalten, einige ganz besondere Bakensender  zu
betreiben.  Unter dem Amateurfunkrufzeichen GB3RAL duerfen  die
nicht  dem Amateurfunk zugewiesenen Frequenzen 40,05 und  60,05
MHz   zu   wissenschaftlichen  Zwecken  mit  einer   effektiven
Strahlungsleistung  von 10 Watt ERP genutzt  werden.  Ausserdem
wird  auf  5290  kHz sowie auf 28, 50 und 70 MHz  unter  GB3RAL
gesendet.

Damit   stehen   allen  Funkamateuren  weltweit  zwei   weitere
Frequenzbereiche  fuer  das Studium von Ausbreitungsmechanismen
zur  Verfuegung  -  mit sehr interessanten  Eigenschaften,  die
zwischen  denen  der ionosphaerischen und der troposphaerischen
Ausbreitung liegen.

Quelle: RSGB


RELIGIOESE RUNDFUNKSENDUNGEN IM ZEHNMETERBAND

(rps)  In  Deutschland  wurden in  den  vergangenen  Tagen  bei
intensiven     Sporadic-E-Ausbreitungsbedingungen    religioese
Rundfunksendungen auf der exklusiv dem Amateurfunk  zugeteilten
Frequenz  28105  kHz  empfangen. Erste Untersuchungen  ergaben,
dass das Ursprungsland mit hoher Wahrscheinlichkeit Irland ist,
wo  kuerzlich  so  genannter Buergerfunk im Elfmeterband,  also
unterhalb von 28 MHz, zugelassen wurde.

Die    Irish   Radio   Transmitters   Society,   der    dortige
Amateurfunkverband, bittet um Empfangsberichte, moeglichst  mit
Peilrichtung  und digitalen Audioaufzeichnungen,  und  zwar  am
besten an die folgende E-Mailadresse:

                   thoscaffrey@hotmail.com.

Das  ist  Thos Caffrey, EI2JD. Die irische Regulierungsbehoerde
ComReg   wurde   informiert.  Sie  will  bei  genuegend   Input
einschreiten.

Quelle: RSGB


Vy 73,
Ralph, DC5JQ


Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik

                              AGZ

sowie auf unserer Internet-Website

                         www.agz-ev.de

nachlesen  und  auch  in  Digital Audio  im  MP3-Format  hoeren
koennen. Wenn Sie moechten, koennen Sie auch Mitglied  der  AGZ
werden  und  unsere Arbeit so unterstuetzen. Den Aufnahmeantrag
finden Sie im Internet:

     http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf

Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.

--

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.

  * Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB Packet-Radio uebernommen! *

73 de Hans!

- DHH841 - Hans - Weng JN68EP - www.dbo841.de.vu - eMail: dhh841@freenet.de -
           * IG Funkfreunde Landshut, www.funkfreundelandshut.de *




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