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DHH841 > AGZ      21.01.07 17:31l 216 Lines 9687 Bytes #999 (360) @ DEU
BID : L1HDBO84100H
Read: GUEST
Subj: HamRadio 2day 254-2007
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Sent: 070121/1104z @:DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU [LA JN68EP] OBcm1.06b59 LT:360
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                                     DL: HamRadio 2day 254-2007
                                         (c) AGZ e.V. 2001-2007
                                                21. Januar 2007

Liebe  XYLs, YLs, SWLs und OMs, Sie hoeren HamRadio 2day. Heute
mit der 254. Folge.

                          Redaktion:
                          Till, DL9JT
                               
                            Autor:
                      Ralph, DC5JQ (rps)
                               
                           Sprecher:
                         Ralph, DC5JQ


FREENET-FREQUENZEN ERWEITERT

(rps) Freenet - das ist eine genehmigungsfreie Moeglichkeit zur
Nahbereichs-Sprachkommunikation fuer Jedermann bei 149 MHz. Sie
laesst  groessere  Reichweiten zu  als  zum  Beispiel  das  mit
derselben Leistung arbeitende PMR446-System. Bisher gab es  bei
Freenet  nur  drei Einzelfrequenzen. Die Bundesnetzagentur  hat
deren  Anzahl  jetzt  verdoppelt. Einzelheiten  finden  Sie  in
Verfuegung Nr. 1/2007 im Amtsblatt der Behoerde vom 10. Januar.

Hier  das Wichtigste: Zugelassen ist nach wie vor eine maximale
effektive  Strahlungsleistung von einem  halben  Watt  auf  den
bisherigen  Frequenzen 149,025, 149,0375 und 149,050  MHz.  Neu
hinzu  gekommen  sind 149,0875, 149,100 und 149,1125  MHz.  Die
Bandbreite   ist   weiterhin  auf  12,5  kHz  beschraenkt   und
zugelassen  sind lediglich Handsprechfunkgeraete.  Details  und
Aufstellungsorte    von   Antennen   sind   allerdings    nicht
vorgeschrieben,  insbesondere gibt es keine  Beschraenkung  auf
fest mit dem Geraet verbundene Antennen.

Fuer die fuer Freenet eingesetzten Geraete gelten das FTEG  und
das  EMVG  in  vollem  Umfang - im Gegensatz  zum  Amateurfunk.
Lediglich  beim Auftreten von Stoerungen wird die harmonisierte
Norm  EN  300 296 angewendet. Die Zuteilung ist bis  zum  Jahre
2015  befristet, wenn sie nicht vorher wieder durch  eine  neue
ersetzt  wird.  Die  bisher  geltende  Amtsblattverfuegung  Nr.
77/2003 wurde aufgehoben.


LANDGERICHT KOELN STAERKT ERNEUT SCHUTZ DES ALLGEMEINEN
PERSOENLICHKEITSRECHTS

(rps)  Dass  moderne  Datennetze jeglicher Art  aufgrund  ihrer
meist  quasi-anonymen Struktur kein rechtlicher  Freiraum  sein
duerfen, dass man nicht durchgehen lassen will, dass das simple
Argument  "ich  war es nicht" Tuer und Tor fuer  Beleidigungen,
Verleumdungen   und  Stalking  oeffnet,  dafuer   machen   sich
zunehmend  die Gerichte in Deutschland stark. Zu  diesem  Thema
erreiche uns eine aktuelle Mitteilung von Rechtsanwalt  Michael
Riedel, DG2KAR, die auch im Amateurfunk von Bedeutung ist. Hier
ist sie:

    "Internetforen,   Chatraeume,   Newsgroups    und    andere
    Plattformen der Telekommunikation - dazu gehoeren auch  der
    CB-Funk  und  der  Amateurfunkdienst - werden  von  manchen
    Teilnehmern  nicht  nur zur freien Meinungsaeusserung  oder
    zur  Kommunikation und Voelkerverstaendigung genutzt. Offen
    oder  anonym,  meist wissend um die Nachweisschwierigkeiten
    und   haeufig   mit  dem  Ziel,  soziale   Kontakte   eines
    ausgesuchten  Opfers zu beeintraechtigen, werden  in  aller
    Regelmaessigkeit an gleicher Stelle auch eine Vielzahl  von
    Rechtsverletzungen,       insbesondere       Beleidigungen,
    Verleumdungen  und Schmaehkritiken, begangen.  Konfrontiert
    mit  der  Tat  lassen sich Betreffende in der  Regel  dahin
    gehend  ein, dass nicht sie selbst, sondern Dritte  Urheber
    der  Veroeffentlichungen oder Aeusserungen  gewesen  seien.
    Mit einem solchen Fall hatte sich das Landgericht Koeln  im
    September 2006 zu befassen.
    
    Nachdem  ein  Rechtsanwalt  in  einem  Internetforum  durch
    einen  anderen Forenteilnehmer mit Schmaehkritik ueberzogen
    worden  war,  nahm  dieser den Inhaber des  E-Mail-Accounts
    auf   Unterlassen  in  Anspruch.  Der  Schuldner  bestritt,
    Urheber  der Veroeffentlichung zu sein und erklaerte,  sein
    PC   samt   Nutzernamen   und  Passwort   sei   von   einem
    Familienmitglied  genutzt  worden.  Das  Landgericht  Koeln
    gestand   dem   Rechtsanwalt  nach  den  Grundsaetzen   der
    Stoererhaftung  gemaess  Paragraf  1004  des  Buergerlichen
    Gesetzbuchs analog den Anspruch zu.
    
    Danach  hafte  fuer  eine begangene  Rechtsverletzung  auch
    derjenige,  der  -  ohne selbst Taeter oder  Teilnehmer  zu
    sein  -  in  irgendeiner Weise kausal an der rechtswidrigen
    Beeintraechtigung    mitgewirkt   und    Handlungs-    oder
    Pruefungspflichten  entgegen  Treu  und  Glauben   verletzt
    habe.  Das  Landgericht kam zu dem Ergebnis,  dass  der  in
    Anspruch  Genommene durch Nichteinhaltung  auch  nur  eines
    Mindestmasses           an          Sicherheitsvorkehrungen
    Familienmitgliedern  den Zugang zu dem Internetforum  unter
    seinem  Account  ermoeglicht  habe.  Deswegen  stelle  sich
    dessen Verhalten auch als willentlicher Beitrag dar,  durch
    den     er    adaequat    kausal    an    den    begangenen
    Rechtsverletzungen   mitgewirkt   habe.   Das   Landgericht
    bejahte eine Mitwirkung auch deswegen, weil sich aus  einem
    Vergleich  mit  anderen Veroeffentlichungen des  Schuldners
    ergeben   habe,   dass   Diktion,  Wortwahl,   Aufbau   und
    Zielrichtung der Aeusserungen ueberwiegend aehnlich waren.
    
    Anmerkung:  Nachdem das Landgericht Koeln unlaengst  darauf
    erkannt  hat,  dass  die  unbefugte  Veroeffentlichung  und
    Weitergabe       von      E-Mails      das       allgemeine
    Persoenlichkeitsrecht    verletzt,    ist    mit     dieser
    Entscheidung erneut der Opferschutz gestaerkt  worden.  Die
    Aktenzeichen lauten 28 O 364/06 und 28 O 178/06."

Vielen  Dank  Michael  fuer  Deine Information.  Aus  gegebenem
Anlass weist die Redaktion darauf hin, dass Michael Riedel auch
weiterhin  als unabhaengiger Rechtsanwalt in Koeln  taetig  ist
und sich fuer Funkamateure einsetzt.


NEUER ARGENTINISCHER AMATEURFUNKSATELLIT IM ORBIT

(rps)  AMSAT-LU, der argentinische Verband zur  Foerderung  von
Amateurfunksatelliten, hat diese Woche  bekannt  gegeben,  dass
sich  Pehuensat-1 nun im Orbit befindet. Die Inklination seiner
sonnensynchronen Bahn betraegt 97,92 Grad, die Hoehe  etwa  640
Kilometer.    Pehuensat-1    -   der    zweite    argentinische
Amateurfunksatellit - sendet Voicebotschaften in drei Sprachen:
Englisch,  Hindi  und  Spanisch - und  zwar  auf  145,825  MHz.
Ausserdem  wird  dort  in Packet Radio im  AX.25-Protokoll  mit
einer Geschwindigkeit von 1200 Baud gesendet. Benannt nach  dem
patagonischen  Pehuen-Baum  wurde  der  in  Indien   gestartete
Satellit    von    der   School   of   Engineering    an    der
Nationaluniversitaet von Comahue gebaut - in Zusammenarbeit mit
der  argentinischen Gesellschaft fuer Technologie und Raumfahrt
sowie AMSAT-LU.

Mehr  Information  in englischer Sprache -  unter  anderem  die
aktuellen   Keplerdaten   -  finden   Sie   auf   der   Website
www.amsat.org.ar. Empfangsberichte sind willkommen und  koennen
auf dieser Internetpraesenz eingegeben werden.

Quelle: AMSAT-LU und ARRL


AUSSERIRDISCHE ZIVILISATIONEN: EINEN NEUEN ANLAUF

(rps)  zur  Entdeckung von deren elektromagnetischer Strahlung,
die  zur  Kommunikation eingesetzt wird, haben  Astronomen  des
Harvard-Smithsonian  Center  for  Astrophysics   in   den   USA
gestartet.  Bisher  hatte  man  ausschliesslich  Ausschau  nach
Botschaften   gehalten,  die  eventuell  gezielt  fuer   andere
Zivilisationen  mit hoher Strahlungsleistung  gesendet  werden.
Das  neue  Projekt, das Anfang 2008 beginnt, hat dagegen  einen
anderen  Ansatz:  Es  zielt  auf die Beobachtung  von  interner
Kommunikation,  etwa auf so etwas aehnliches wie  Rundfunk  und
Fernsehen.

Zum  Einsatz  kommt  ein  neues Radioteleskop,  das  Frequenzen
absuchen  wird,  die  auch bei uns fuer  Radar,  Fernsehen  und
Rundfunk    eingesetzt   werden.   Das   Geraet,    das    fuer
Radioastronomen   normalerweise  relativ  niedrige   Frequenzen
detektieren  soll, wird in Australien gebaut. Dort  im  Outback
erhofft   man   sich,   dass  irdische  Signale   derart   tief
unterdrueckt sind, dass man die extrem schwachen Signale ferner
Planeten  aufnehmen  kann. Die Forscher gehen  davon  aus,  mit
modernster  Empfaenger- und DSP-Technologie Signale im  Umkreis
von  etwa 30 Lichtjahren zu detektieren. In diesem Gebiet  gibt
es etwa 1000 Sonnen.

Satirische  Anmerkung  der  Redaktion:  Fuer  den  Fall,   dass
ausserirdische    Lebensformen    unsere    Unterhaltungsmedien
einschliesslich Amateurfunk nicht nur empfangen,  sondern  auch
bereits decodieren und verstehen koennen, sollten wir uns ueber
eine  bisher nicht stattgefundene Kontaktaufnahme lieber  nicht
wundern.

Quelle: RSGB


Vy 73,
Till, DL9JT


Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik

                              AGZ

sowie auf unserer Internet-Website

                         www.agz-ev.de

nachlesen  und  auch  in  Digital Audio  im  MP3-Format  hoeren
koennen. Wenn Sie moechten, koennen Sie auch Mitglied  der  AGZ
werden  und  unsere Arbeit so unterstuetzen. Den Aufnahmeantrag
finden Sie im Internet:

     http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf

Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.

--

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.

  * Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB-Packet-Radio uebernommen! *

73 de Hans!

- DHH841 - Hans - Weng JN68EP - Sysop der DBO841 - eMail: dhh841@freenet.de -
           * IG Funkfreunde Landshut, www.funkfreundelandshut.de *





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