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DHH841 > AGZ      19.08.07 22:00l 214 Lines 9620 Bytes #999 (360) @ DEU
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Subj: HamRadio 2day 272-2007
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                                     DL: HamRadio 2day 272-2007
                                         (c) AGZ e.V. 2001-2007
                                                19. August 2007


Liebe  XYLs, YLs, SWLs und OMs, Sie hoeren HamRadio 2day. Heute
mit der 272. Folge.

                    Redakteur und Sprecher:
                      Ralph, DC5JQ (rps)

                           
ERKRATH: SENDEMASTEN MUESSEN GENEHMIGT WERDEN

(rps)  Wieder einmal hat ein Gericht vor kurzem klar  gestellt,
dass  bei  nachgewiesener Einhaltung der  gesetzlich  geltenden
Grenzwerte  die  Baugenehmigung fuer eine Mobilfunkbasisstation
nicht  verweigert  werden darf. Lediglich vermutete  und  nicht
bewiesene   Beeintraechtigungen  der  Gesundheit  -   Stichwort
athermische    Wirkungen   -   und   so   genannte    kommunale
Mobilfunkkonzepte  spielen keine Rolle.  Sie  duerfen  von  der
Baubehoerde  nicht heran gezogen werden, um  das  Baurecht  des
Landes  einzuschraenken.  Man  stuetzte  sich  dabei  auf   ein
entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts  und  legte
die    Standortbescheinigung    der    Bundesnetzagentur    als
entscheidungsrelevant  zugrunde. Lesen  bzw.  hoeren  Sie  dazu
diese    Information    der   Rheinischen    Post    und    der
Forschungsgemeinschaft Funk:

    "Das Verwaltungsgericht Duesseldorf hat die Errichtung  von
    drei   Mobilfunkanlagen  in  Erkrath  im   Kreis   Mettmann
    zugelassen.   Das   vom   Rat  der   Stadt   verabschiedete
    Mobilfunkkonzept sei keine rechtliche Grundlage  fuer  eine
    Ablehnung  der Baugenehmigung und koenne der baurechtlichen
    Zulassung   nicht  entgegengehalten  werden.   Insbesondere
    gingen  nach derzeitigem wissenschaftlichen Erkenntnisstand
    von    den    geplanten    Anlagen    keine    schaedlichen
    Umwelteinwirkungen  fuer  die Bevoelkerung  aus,  weil  die
    vorgelegten  Standortbescheinigungen der  Bundesnetzagentur
    die  Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen  Grenzwerte
    auswiesen, so das Gericht weiter."


UMWELTINFORMATIONSGESETZ IM AMATEURFUNK:
DIE NAECHSTE RUNDE IST EINGELAEUTET

(rps)  Wir  berichteten bereits mehrfach: Der  Journalist  Nils
Schiffhauer,  ex-DK8OK,  hatte  Anfang  des  Jahres   von   der
Bundesnetzagentur       auf       der       Grundlage       des
Umweltinformationsgesetzes UIG umweltrelevante  Auskunft  ueber
die   Amateurfunkstellen  unter  anderem  des  heutigen   DARC-
Vorsitzenden   Ernst-Joachim   Hindrichs,   DL9KCX,   und   des
ehemaligen  Vorsitzenden Dr. Horst Ellgering, DL9MH,  verlangt.
Er  bekam  nach einer anfaenglichen Falschauskunft schliesslich
lediglich   die   Information,  dass  Anzeigen  gemaess   BEMFV
vorlaegen,  ohne  Einzelheiten mitzuteilen  -  und,  dass  sein
Auskunftsbegehren nicht rechtsmissbraeuchlich sei. Schliesslich
fordere  das UIG dazu keine Darlegung eines Interesses,  teilte
die Bundesnetzagentur nicht nur ihm, sondern unter anderem auch
der AGZ e.V. mit.

In einer Vorstandsinformation veroeffentlichte der DARC e.V. am
28.  Juni dieses Jahres unter anderem im Packet-Radio-Netz  die
folgende     dieser    behoerdlichen    Mitteilung    diametral
widersprechende  Information, die sich auf  ein  Gespraech  von
Vertretern  des  "Runden Tisches Amateurfunk" -  konkret  waren
dies  Dr.  Walter Schlink, Thilo Kootz, Ulfried Ueberschar  und
Christina  Hildebrandt - mit Mitarbeitern der Bundesnetzagentur
bezog:

    "Nach  Aussage  der  BNetzA-Mitarbeiter  stellte  sich  die
    Anfrage   des   Nichtfunkamateurs   in   Bezug   auf    den
    Vorsitzenden  des DARC e.V. im Nachhinein tatsaechlich  als
    rechtsmissbraeuchlich  heraus und haette  vermieden  werden
    koennen."

Nils Schiffhauer schaltete deswegen einen Rechtsanwalt ein, der
unter anderem auf Antrag Akteneinsicht erhielt. Die Netzagentur
stellte daraufhin noch einmal klar, dass der besagte Antrag auf
Umweltinformation     tatsaechlich     in     keiner      Weise
rechtsmissbraeuchlich und damit rechtmaessig gewesen sei. Lesen
bzw.  hoeren  Sie  dazu  den  folgenden  den  Amateurfunkdienst
betreffenden Beitrag, den uns Nils Schiffhauer diese Woche  hat
zukommen lassen:

    "Laut     einer    vom    DARC    e.V.    veroeffentlichten
    'Vorstandsinformation'  haetten  sich   Anfragen   an   die
    Bundesnetzagentur   hinsichtlich   Umweltinformationsgesetz
    'im   Nachhinein   tatsaechlich  als  rechtsmissbraeuchlich
    herausgestellt'.  Zudem  hatte der  erste  Vorsitzende  des
    DARC    e.V.,   Jochen   Hindrichs   (DL9KCX),   in   einem
    veroeffentlichten Schreiben an den Herrn  Praesidenten  der
    Behoerde  behauptet,  die  BNetzA  habe  Auskuenfte  'unter
    Verstoss  gegen Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes
    gegeben',  soweit es sich um Anfragende handele, die  nicht
    in  'Nachbarschaft'  der betroffenen Funkamateure  wohnten.
    Die  Juristin  des  DARC  e.V. machte  in  einem  ebenfalls
    veroeffentlichten      Schreiben      eine       angebliche
    'Missbraeuchlichkeit'  des Antrages auf  Auskunft  geltend;
    freilich fruchtlos.

    Der  zur  Klaerung  der Lage mit Akteneinsicht  beauftragte
    Koelner  Rechtsanwalt teilte nun nach  einem  persoenlichen
    Gespraech mit der BNetzA und nach Redaktionsschluss  dieser
    Ausgabe  mit:  'Die Behoerde ist auch unter Wuerdigung  der
    heutigen  Sachlage  nach wie vor der Auffassung,  dass  die
    Auskunftsbegehren weder missbraeuchlich gestellt, noch  die
    Auskuenfte rechtswidrig erteilt wurden.' Damit waren  weder
    die  Antraege auf Auskunft, noch die Auskuenfte  selbst  in
    irgend   einer   Weise   missbraeuchlich.   Im   Gegenteil:
    Auskunftsersuchen und Auskuenfte waren daher  rechtmaessig.
    Die  vom  DARC  e.V.  in  offenbar  diffamierender  Absicht
    erhobenen Behauptungen entbehren somit jeder Grundlage."
    
Quelle: Nils Schiffhauer


NOCH EINMAL SELBSTERKLAERUNG:
EHEMALIGER DARC-VORSITZENDER EIN "SCHWARZFUNKER"?

(red)     Die     oeffentliche    Berichterstattung     anderer
Amateurfunkverbaende  weist  anscheinend  Luecken   auf.   Nils
Schiffhauer  stellte uns in diesem Zusammenhang einen  weiteren
Beitrag  zur  Verfuegung, der nicht nur den  Amateurfunkdienst,
sondern  auch das oeffentliche Interesse an Umweltinformationen
und Praevention betrifft. Hier ist er:

    "Die so genannte 'Selbsterklaerung' nach BEMFV sei mit  der
    Software  des Vereins, heisst es beim DARC e.V., eigentlich
    recht einfach. Und ansonsten gebe es ja auch noch ein  Heer
    fleissiger  Helfer  und Experten, die dem  Funkamateur  mit
    Rat  und Tat zur Seite stehen. Dennoch scheitert selbst der
    ehemalige  erste  Vorsitzende  des  DARC  e.V.,  Dr.  Horst
    Ellgering,   DL9MH,   an  dieser  fuer  jeden   Funkamateur
    selbstverstaendlichen Aufgabe.

    Wie  von  der  Bundesnetzagentur  zu  erfahren  war,  hatte
    Ellgering  der  Behoerde im Januar 2005 eine  Anzeige  nach
    Paragraf  9  BEMFV  vorgelegt.  Dort  hatte  man  -  grosse
    Ausnahme  -  diese  Anzeige geprueft. Ergebnis:  ungueltig!
    Deshalb  ging sie im Original zur Nachbesserung zurueck  an
    Dr.  Ellgering. Der jedoch dachte gar nicht daran,  endlich
    eine  gueltige Erklaerung abzugeben. Anscheinend funkte  er
    munter   als  'Schwarzfunker'  weiter.  Offenbar   bequemte
    Ellgering  sich  erst dann zu einer Nachbesserung,  nachdem
    die   BNetzA  -  augenscheinlich  wahrheitsgemaess  -   die
    Auskunft    gab,    von   Dr.   Ellgering    liege    keine
    Selbsterklaerung   vor.   Damit   also   wuerde   er    mit
    Sendeleistungen unter 10 Watt EIRP senden.

    Augenscheinlich  hatte  Dr.  Ellgering  nicht  einmal   dem
    jetzigen  ersten  Vorsitzenden des DARC  e.V.  reinen  Wein
    eingeschenkt. Denn der heutige erste Mann schrieb  noch  am
    16.  Februar  an den Praesidenten der BNetzA sowie  an  das
    Bundeswirtschaftsministerium:  'Dr.  Horst  Ellgering   ist
    seiner   Anzeigepflicht  gemaess  Paragraf  9  BEMFV   Ende
    Dezember  2002  ebenfalls  nachgekommen,  was  beigefuegtes
    Schreiben  vom  29.12.2002 an die RegTP-Aussenstelle  Koeln
    dokumentierte.'

    Kein  Wort davon, dass dieses Schreiben des DARC e.V. nicht
    den  tatsaechlichen  Verlauf der Dinge  widerspiegelt.  Vom
    Effekt     her    -    Abgabe    einer    ordnungsgemaessen
    Selbsterklaerung - war sogar das Gegenteil wahr."
    
Quelle: Nils Schiffhauer


IN EIGENER SACHE

(rps) In den naechsten Wochen wird es leider keine Ausgaben von
HamRadio 2day geben. Fruehestens Mitte September wird Ihnen die
Redaktion wieder wie gewohnt zur Verfuegung stehen koennen. Wir
bitten um Ihr Verstaendnis.


Vy 73,
Ralph, DC5JQ


Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik

                              AGZ

sowie auf unserer Internet-Website

                         www.agz-ev.de

nachlesen  und  auch  in  Digital Audio  im  MP3-Format  hoeren
koennen. Wenn Sie moechten, koennen Sie auch Mitglied  der  AGZ
werden  und  unsere Arbeit so unterstuetzen. Den Aufnahmeantrag
finden Sie im Internet:

     http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf

Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.

--

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.

  * Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB Packet-Radio uebernommen! *

73 de Hans!

- DHH841 - Hans - Weng JN68EP - www.dbo841.de.vu - eMail: dhh841@freenet.de -
           * IG Funkfreunde Landshut, www.funkfreundelandshut.de *





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