|
DHH841 > AGZ 19.08.07 22:00l 214 Lines 9620 Bytes #999 (360) @ DEU
BID : J8HDBO84100K
Read: GUEST
Subj: HamRadio 2day 272-2007
Path: FU0BOX<AS1BOX<DBO274<DBX314<FFLB0X<DBO841
Sent: 070819/1737z @:DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU [LA JN68EP] OBcm1.06b59 LT:360
From: DHH841 @ DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU (Hans)
To: AGZ @ DEU
X-Info: Sent with login password
DL: HamRadio 2day 272-2007
(c) AGZ e.V. 2001-2007
19. August 2007
Liebe XYLs, YLs, SWLs und OMs, Sie hoeren HamRadio 2day. Heute
mit der 272. Folge.
Redakteur und Sprecher:
Ralph, DC5JQ (rps)
ERKRATH: SENDEMASTEN MUESSEN GENEHMIGT WERDEN
(rps) Wieder einmal hat ein Gericht vor kurzem klar gestellt,
dass bei nachgewiesener Einhaltung der gesetzlich geltenden
Grenzwerte die Baugenehmigung fuer eine Mobilfunkbasisstation
nicht verweigert werden darf. Lediglich vermutete und nicht
bewiesene Beeintraechtigungen der Gesundheit - Stichwort
athermische Wirkungen - und so genannte kommunale
Mobilfunkkonzepte spielen keine Rolle. Sie duerfen von der
Baubehoerde nicht heran gezogen werden, um das Baurecht des
Landes einzuschraenken. Man stuetzte sich dabei auf ein
entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts und legte
die Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur als
entscheidungsrelevant zugrunde. Lesen bzw. hoeren Sie dazu
diese Information der Rheinischen Post und der
Forschungsgemeinschaft Funk:
"Das Verwaltungsgericht Duesseldorf hat die Errichtung von
drei Mobilfunkanlagen in Erkrath im Kreis Mettmann
zugelassen. Das vom Rat der Stadt verabschiedete
Mobilfunkkonzept sei keine rechtliche Grundlage fuer eine
Ablehnung der Baugenehmigung und koenne der baurechtlichen
Zulassung nicht entgegengehalten werden. Insbesondere
gingen nach derzeitigem wissenschaftlichen Erkenntnisstand
von den geplanten Anlagen keine schaedlichen
Umwelteinwirkungen fuer die Bevoelkerung aus, weil die
vorgelegten Standortbescheinigungen der Bundesnetzagentur
die Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Grenzwerte
auswiesen, so das Gericht weiter."
UMWELTINFORMATIONSGESETZ IM AMATEURFUNK:
DIE NAECHSTE RUNDE IST EINGELAEUTET
(rps) Wir berichteten bereits mehrfach: Der Journalist Nils
Schiffhauer, ex-DK8OK, hatte Anfang des Jahres von der
Bundesnetzagentur auf der Grundlage des
Umweltinformationsgesetzes UIG umweltrelevante Auskunft ueber
die Amateurfunkstellen unter anderem des heutigen DARC-
Vorsitzenden Ernst-Joachim Hindrichs, DL9KCX, und des
ehemaligen Vorsitzenden Dr. Horst Ellgering, DL9MH, verlangt.
Er bekam nach einer anfaenglichen Falschauskunft schliesslich
lediglich die Information, dass Anzeigen gemaess BEMFV
vorlaegen, ohne Einzelheiten mitzuteilen - und, dass sein
Auskunftsbegehren nicht rechtsmissbraeuchlich sei. Schliesslich
fordere das UIG dazu keine Darlegung eines Interesses, teilte
die Bundesnetzagentur nicht nur ihm, sondern unter anderem auch
der AGZ e.V. mit.
In einer Vorstandsinformation veroeffentlichte der DARC e.V. am
28. Juni dieses Jahres unter anderem im Packet-Radio-Netz die
folgende dieser behoerdlichen Mitteilung diametral
widersprechende Information, die sich auf ein Gespraech von
Vertretern des "Runden Tisches Amateurfunk" - konkret waren
dies Dr. Walter Schlink, Thilo Kootz, Ulfried Ueberschar und
Christina Hildebrandt - mit Mitarbeitern der Bundesnetzagentur
bezog:
"Nach Aussage der BNetzA-Mitarbeiter stellte sich die
Anfrage des Nichtfunkamateurs in Bezug auf den
Vorsitzenden des DARC e.V. im Nachhinein tatsaechlich als
rechtsmissbraeuchlich heraus und haette vermieden werden
koennen."
Nils Schiffhauer schaltete deswegen einen Rechtsanwalt ein, der
unter anderem auf Antrag Akteneinsicht erhielt. Die Netzagentur
stellte daraufhin noch einmal klar, dass der besagte Antrag auf
Umweltinformation tatsaechlich in keiner Weise
rechtsmissbraeuchlich und damit rechtmaessig gewesen sei. Lesen
bzw. hoeren Sie dazu den folgenden den Amateurfunkdienst
betreffenden Beitrag, den uns Nils Schiffhauer diese Woche hat
zukommen lassen:
"Laut einer vom DARC e.V. veroeffentlichten
'Vorstandsinformation' haetten sich Anfragen an die
Bundesnetzagentur hinsichtlich Umweltinformationsgesetz
'im Nachhinein tatsaechlich als rechtsmissbraeuchlich
herausgestellt'. Zudem hatte der erste Vorsitzende des
DARC e.V., Jochen Hindrichs (DL9KCX), in einem
veroeffentlichten Schreiben an den Herrn Praesidenten der
Behoerde behauptet, die BNetzA habe Auskuenfte 'unter
Verstoss gegen Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes
gegeben', soweit es sich um Anfragende handele, die nicht
in 'Nachbarschaft' der betroffenen Funkamateure wohnten.
Die Juristin des DARC e.V. machte in einem ebenfalls
veroeffentlichten Schreiben eine angebliche
'Missbraeuchlichkeit' des Antrages auf Auskunft geltend;
freilich fruchtlos.
Der zur Klaerung der Lage mit Akteneinsicht beauftragte
Koelner Rechtsanwalt teilte nun nach einem persoenlichen
Gespraech mit der BNetzA und nach Redaktionsschluss dieser
Ausgabe mit: 'Die Behoerde ist auch unter Wuerdigung der
heutigen Sachlage nach wie vor der Auffassung, dass die
Auskunftsbegehren weder missbraeuchlich gestellt, noch die
Auskuenfte rechtswidrig erteilt wurden.' Damit waren weder
die Antraege auf Auskunft, noch die Auskuenfte selbst in
irgend einer Weise missbraeuchlich. Im Gegenteil:
Auskunftsersuchen und Auskuenfte waren daher rechtmaessig.
Die vom DARC e.V. in offenbar diffamierender Absicht
erhobenen Behauptungen entbehren somit jeder Grundlage."
Quelle: Nils Schiffhauer
NOCH EINMAL SELBSTERKLAERUNG:
EHEMALIGER DARC-VORSITZENDER EIN "SCHWARZFUNKER"?
(red) Die oeffentliche Berichterstattung anderer
Amateurfunkverbaende weist anscheinend Luecken auf. Nils
Schiffhauer stellte uns in diesem Zusammenhang einen weiteren
Beitrag zur Verfuegung, der nicht nur den Amateurfunkdienst,
sondern auch das oeffentliche Interesse an Umweltinformationen
und Praevention betrifft. Hier ist er:
"Die so genannte 'Selbsterklaerung' nach BEMFV sei mit der
Software des Vereins, heisst es beim DARC e.V., eigentlich
recht einfach. Und ansonsten gebe es ja auch noch ein Heer
fleissiger Helfer und Experten, die dem Funkamateur mit
Rat und Tat zur Seite stehen. Dennoch scheitert selbst der
ehemalige erste Vorsitzende des DARC e.V., Dr. Horst
Ellgering, DL9MH, an dieser fuer jeden Funkamateur
selbstverstaendlichen Aufgabe.
Wie von der Bundesnetzagentur zu erfahren war, hatte
Ellgering der Behoerde im Januar 2005 eine Anzeige nach
Paragraf 9 BEMFV vorgelegt. Dort hatte man - grosse
Ausnahme - diese Anzeige geprueft. Ergebnis: ungueltig!
Deshalb ging sie im Original zur Nachbesserung zurueck an
Dr. Ellgering. Der jedoch dachte gar nicht daran, endlich
eine gueltige Erklaerung abzugeben. Anscheinend funkte er
munter als 'Schwarzfunker' weiter. Offenbar bequemte
Ellgering sich erst dann zu einer Nachbesserung, nachdem
die BNetzA - augenscheinlich wahrheitsgemaess - die
Auskunft gab, von Dr. Ellgering liege keine
Selbsterklaerung vor. Damit also wuerde er mit
Sendeleistungen unter 10 Watt EIRP senden.
Augenscheinlich hatte Dr. Ellgering nicht einmal dem
jetzigen ersten Vorsitzenden des DARC e.V. reinen Wein
eingeschenkt. Denn der heutige erste Mann schrieb noch am
16. Februar an den Praesidenten der BNetzA sowie an das
Bundeswirtschaftsministerium: 'Dr. Horst Ellgering ist
seiner Anzeigepflicht gemaess Paragraf 9 BEMFV Ende
Dezember 2002 ebenfalls nachgekommen, was beigefuegtes
Schreiben vom 29.12.2002 an die RegTP-Aussenstelle Koeln
dokumentierte.'
Kein Wort davon, dass dieses Schreiben des DARC e.V. nicht
den tatsaechlichen Verlauf der Dinge widerspiegelt. Vom
Effekt her - Abgabe einer ordnungsgemaessen
Selbsterklaerung - war sogar das Gegenteil wahr."
Quelle: Nils Schiffhauer
IN EIGENER SACHE
(rps) In den naechsten Wochen wird es leider keine Ausgaben von
HamRadio 2day geben. Fruehestens Mitte September wird Ihnen die
Redaktion wieder wie gewohnt zur Verfuegung stehen koennen. Wir
bitten um Ihr Verstaendnis.
Vy 73,
Ralph, DC5JQ
Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik
AGZ
sowie auf unserer Internet-Website
www.agz-ev.de
nachlesen und auch in Digital Audio im MP3-Format hoeren
koennen. Wenn Sie moechten, koennen Sie auch Mitglied der AGZ
werden und unsere Arbeit so unterstuetzen. Den Aufnahmeantrag
finden Sie im Internet:
http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf
Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.
--
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.
* Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB Packet-Radio uebernommen! *
73 de Hans!
- DHH841 - Hans - Weng JN68EP - www.dbo841.de.vu - eMail: dhh841@freenet.de -
* IG Funkfreunde Landshut, www.funkfreundelandshut.de *
Lese vorherige Mail | Lese naechste Mail
| |