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DHH841 > AGZ 30.09.07 12:00l 253 Lines 10833 Bytes #999 (360) @ DEU
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DL: HamRadio 2day 274-2007
(c) AGZ e.V. 2001-2007
30. September 2007
Liebe XYLs, YLs, SWLs und OMs, Sie hoeren HamRadio 2day. Heute
mit der 274. Folge.
Redakteur und Sprecher:
Ralph, DC5JQ (rps)
LEITARTIKEL: DIE ALTE LEIER -
INTERESSENVERTRETUNG UND POLITISCHE GLAUBWUERDIGKEIT
(rps) In einer Portalmeldung beklagt sich Deutschlands
groesster Amateurfunkverein kuerzlich ueber die angeblich "sich
haeufende" Zahl von Auskunftsersuchen nach dem
Umweltinformationsgesetz (UIG) gegenueber der Bundesnetzagentur
in Sachen BEMFV-Anzeige - das ist die Selbsterklaerung von
Funkamateuren, die gesetzlichen Bestimmungen in Sachen
Personenschutz in elektromagnetischen Feldern einzuhalten.
"Immer wieder" gingen Ersuchen ein, die ehemalige und aktive
Amtstraeger des Vereins betraefen. Man kann dabei durchaus der
Meinung sein, es waere besser, im Amateurfunk ueberhaupt keine
behoerdliche Auskunft zu erteilen, schliesslich ist er ja
privat; man kann - im stillen Kaemmerlein wohl nur - durchaus
die rein persoenliche Meinung vertreten, der eine oder andere
Auskunftsbegehrende verfolge in Wirklichkeit andere Ziele und
betreibe eine Art von Missbrauch. Aber - ist das auch politisch
sinnvoll?
Was man als Interessenvertretung mit dem Ziel, politisch ernst
genommen zu werden, allerdings keinesfalls darf, das ist unsere
freiheitlich-demokratische Grundordnung zu ignorieren oder gar
auf den Kopf zu stellen. Sie wollen ein Beispiel? Kein Problem.
In derselben Portalmeldung vertritt dieser Verein die
Rechtsauffassung, eine UIG-Anfrage nach der BEMFV-Anzeige eines
Funkamateurs sei "zunaechst einmal als missbraeuchlich zu
werten, bis das Gegenteil bewiesen ist", und zwar fuer den
Fall, dass es sich bei dem Auskunftsbegehrenden nicht um einen
Nachbarn aus dem naeheren Umkreis handelt. Auf den Kopf
gestellte Welt: Unsere Rechtsordnung verlangt von Behoerden und
Staat natuerlich das Umgekehrte: naemlich, ausnahmslos einen
jeden Antrag zunaechst einmal als rechtmaessig zu betrachten
und danach erst gegebenenfalls die Missbraeuchlichkeit
festzustellen.
Doch halt - kann es Missbraeuchlichkeit denn hier ueberhaupt
geben? Gehen wir an die Wurzeln, naemlich an die Richtlinie
2003/4/EG des Europaeischen Parlaments und Rates vom 28. Januar
2003; sie liegt dem UIG verbindlich zu Grunde. Ziel dieser
europaeischen Rechtsnorm ist unter anderem
- "die Gewaehrleistung des Rechts auf Zugang zu
Umweltinformationen, die bei Behoerden vorhanden sind
oder fuer sie bereitgehalten werden"
und
- "die Sicherstellung, dass Umweltinformationen selbstver-
staendlich zunehmend oeffentlich zugaenglich gemacht und
verbreitet werden, um eine moeglichst umfassende und
systematische Verfuegbarkeit und Verbreitung von
Umweltinformationen in der Oeffentlichkeit zu erreichen."
Eine Ausnahme Privater findet sich leider nirgends. Transparenz
und Kontrolle durch die Buerger ist das eigentliche Ziel, also
Basisdemokratie. Nach dem Wortlaut der Direktive koennte ein
Auskunftsbegehrender sogar die umfangreichen Unterlagen
verlangen, die Funkamateure gemaess BEMFV an der ortsfesten
Amateurfunkstelle fuer die Behoerde bereit halten muessen.
Lesen wir weiter in der Direktive:
- "Die Mitgliedstaaten gewaehrleisten, dass Behoerden
gemaess den Bestimmungen dieser Richtlinie verpflichtet
sind, die bei ihnen vorhandenen oder fuer sie bereit-
gehaltenen Umweltinformationen allen Antragstellern auf
Antrag zugaenglich zu machen, ohne dass diese ein
Interesse geltend zu machen brauchen."
heisst es in Artikel 3 Absatz 1. Eine schlichte Anfrage, die
kein Interesse und keine Begruendung geltend macht, kann damit
per Definition nicht missbraeuchlich sein - und zwar voellig
unabhaengig von Wohn- und Standorten. Zur Missbraeuchlichkeit
bedarf es nach dem Willen Bruessels also bedeutend mehr.
Ebenfalls in der Portalmeldung raet der besagte Verein allen
Funkamateuren, im Falle einer UIG-Anhoerung gegenueber der
Bundesnetzagentur der Weitergabe von Daten an Dritte
grundsaetzlich zu widersprechen. Ob dieser konkrete Rechtsrat
in Anbetracht der Ziele des Umweltinformationsgesetzes und vor
allem der zu Grunde liegenden EU-Direktive gegenueber Politik,
Behoerden und Umweltverbaenden nicht ziemlich kontraproduktiv
ist, das sei dahin gestellt, ist aber einer Diskussion wert -
vor allem unter der Tatsache, dass die europaeische Direktive
beim Vorliegen von Emissionen in die Umwelt die Vertraulichkeit
personenbezogener Daten nicht gelten laesst und statt dessen
das oeffentliche Interesse an der Weitergabe hoeher bewertet.
Wir haben die EU-Direktive auf unsere Website gepackt. Jeder
"Major Player" ist gut beraten, sie sich vollstaendig
durchzulesen, und zwar bevor er sich oeffentlich aeussert.
Ralph, DC5JQ
ERNEUT AMATEURFUNKBAND MIT INTERNETZUGAENGEN BELEGT
(rps) Ende August hat die Bundesnetzagentur zusaetzlich zu
Wimax weitere Frequenzen fuer den breitbandigen Internetzugang
genehmigt, diesmal sogar allgemein. Ein 120 MHz breiter
Frequenzblock steht ab sofort und vorerst bis zum Jahre 2017
fuer den "Broadband Fixed Wireless Access" - kurz BFWA - zur
Verfuegung. Die Allgemeinzuteilung gilt fuer "gewerblich
oeffentliche, breitbandige, ortsfeste Verteilsysteme", nicht
aber fuer private oder firmeninterne Zwecke. Provider muessen
die Inbetriebnahme solcher Systeme per Formular der
Bundesnetzagentur lediglich anzeigen. Ziel ist die moeglichst
buerokratie- und kostenminimierte Versorgung DSL-freier Gebiete
mit schnellen Internetzugaengen.
Zugelassen wurde konkret das Frequenzsegment 5755 bis 5875 MHz.
Der groesste Teil davon - naemlich 5755 bis 5850 MHz - faellt
in das Sechszentimeterband des Amateurfunks. Erschwerend kommt
dazu, dass die effektive isotrope Strahlungsleistung fuer Punkt-
zu-Punkt- und Punkt-zu-Mehrpunkt-Verbindungen beim neuen BFWA
maximal immerhin vier Watt EIRP betragen darf, mit einer
zusaetzlichen spektralen Grenze von 200 Milliwatt pro Megahertz
Bandbreite.
Die Regulierungsbehoerde schreibt zwar vor, dass die Geraete
eine automatische Sendeleistungsregelung mit 12 dB Regelbereich
sowie eine automatische Frequenzwahl beherrschen muessen, um
Stoerungen anderer Funksysteme zu minimieren. Als
schuetzenswert genannt werden allerdings nur militaerische
Radarsysteme und Satellitenkommunikation, vom Amateurfunk fehlt
jede Spur. Allerdings ist - anders als bei Wimax - der
Frequenzbereich den BFWA-Nutzern nicht exklusiv zugeteilt: BFWA-
Anlagen muessen Stoerungen durch andere Systeme hinnehmen,
duerfen aber selbst keine anderen stoeren. Bleibt abzuwarten,
wie der Funkamateur das im Ernstfall in der Praxis durchsetzen
kann.
Quelle: Verfuegung 47/2007 der Bundesnetzagentur im Amtsblatt
Nr. 17 vom 29. August 2007 und Heise Online
WEBSITE ZU D-STAR
(rps) ICOM hat eine neue Website in englischer Sprache ins Netz
gestellt. Sie beschaeftigt sich speziell und detailliert mit
der Technik und den praktischen Einsatzmoeglichkeiten des D-
STAR-Systems zur vernetzten digitalen Uebertragung von Sprache
und Daten im Amateurfunk. Sie finden diese interessante
Internetpraesenz unter
http://www.d-staruk.co.uk/.
LESERBRIEF
(red) Michael Riedel, DG2KAR, auf Telekommunikationsrecht
spezialisierter Rechtsanwalt, hat seine Mitgliedschaft im DARC
e.V. zum Ende dieses Jahres gekuendigt. In einem Leserbrief
begruendet er gegenueber HamRadio 2day diesen Schritt
oeffentlich.
"Liebe Funkfreunde,
ich habe nach 27 Jahren die Mitgliedschaft im DARC e.V.
gekuendigt.
Dieser Schritt fiel mir durchaus leicht. Er beruht auf
langjaehrigen persoenlichen und beruflichen Erfahrungen
mit Repraesentanten dieser Vereinigung, die vereinzelt
durchaus ueber beeindruckende rhetorische Faehigkeiten
verfuegen, tatsaechlich jedoch nichts wirklich richtig
beherrschen. Sie sind die geborenen Politiker.
Fehlende menschliche Qualitaeten, die fehlende Faehigkeit
und der fehlende Wille, vornehmlich der Sache zu dienen
und dem einzelnen Mitglied - ungeachtet dessen Person und
seiner Stellung in der Vereinigung - die gebotene Hilfe
zuteil werden zu lassen, eine von privaten und
eigennuetzigen Motiven, von Abhaengigkeiten und
Verstrickungen getragene Personalpolitik, stetes Mind-
killing, Vertrauensmissbrauch, schlichtes Unvermoegen im
sachgerechten Umgang mit dem Staat und der Exekutive,
mangelnde Umsicht und mangelnder Weitblick sind Gruende
genug, eine Trennung herbeizufuehren.
Selbstverstaendlich werde ich weiter am Amateurfunk
teilnehmen und meine beruflichen Kenntnisse und
Erfahrungen jedem Funkamateur und jedem Funkfreund zur
Verfuegung stellen.
Vy 73,
Michael Riedel, DG2KAR."
Leserbriefe geben die Meinung des jeweiligen Autors wieder, die
nicht notwendigerweise mit derjenigen der Redaktion
uebereinstimmen muss. Allerdings gibt es durchaus Beispiele,
die Michaels Standpunkt stuetzen, man denke nur an das
Stichwort Dittelbrunn. Da tut sich uebrigens etwas Neues, wir
berichten naechste Woche ausfuehrlich.
Vy 73,
Ralph, DC5JQ
Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik
AGZ
sowie auf unserer Internet-Website
www.agz-ev.de
nachlesen und auch in Digital Audio im MP3-Format hoeren
koennen. Wenn Sie moechten, koennen Sie auch Mitglied der AGZ
werden und unsere Arbeit so unterstuetzen. Den Aufnahmeantrag
finden Sie im Internet:
http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf
Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.
--
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.
* Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB Packet-Radio uebernommen! *
Aktuelle Meldungen rund ums Hobby Funk finden Sie auch auf der
Homepage der IG Funkfreunde Landshut unter Forum/News
73 de Hans!
- DHH841 - Hans - Weng JN68EP - www.dbo841.de.vu - eMail: dhh841@freenet.de -
* IG Funkfreunde Landshut, www.funkfreundelandshut.de *
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