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DHH841 > AGZ      30.09.07 12:00l 253 Lines 10833 Bytes #999 (360) @ DEU
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Subj: HamRadio 2day 274-2007
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                                     DL: HamRadio 2day 274-2007
                                         (c) AGZ e.V. 2001-2007
                                             30. September 2007


Liebe  XYLs, YLs, SWLs und OMs, Sie hoeren HamRadio 2day. Heute
mit der 274. Folge.

                    Redakteur und Sprecher:
                      Ralph, DC5JQ (rps)
                               

LEITARTIKEL: DIE ALTE LEIER -
INTERESSENVERTRETUNG UND POLITISCHE GLAUBWUERDIGKEIT

(rps)   In   einer  Portalmeldung  beklagt  sich   Deutschlands
groesster Amateurfunkverein kuerzlich ueber die angeblich "sich
haeufende"    Zahl    von    Auskunftsersuchen     nach     dem
Umweltinformationsgesetz (UIG) gegenueber der Bundesnetzagentur
in  Sachen  BEMFV-Anzeige  - das ist die  Selbsterklaerung  von
Funkamateuren,   die   gesetzlichen  Bestimmungen   in   Sachen
Personenschutz  in  elektromagnetischen  Feldern   einzuhalten.
"Immer  wieder" gingen Ersuchen ein, die ehemalige  und  aktive
Amtstraeger des Vereins betraefen. Man kann dabei durchaus  der
Meinung sein, es waere besser, im Amateurfunk ueberhaupt  keine
behoerdliche  Auskunft  zu erteilen,  schliesslich  ist  er  ja
privat;  man kann - im stillen Kaemmerlein wohl nur -  durchaus
die  rein persoenliche Meinung vertreten, der eine oder  andere
Auskunftsbegehrende verfolge in Wirklichkeit andere  Ziele  und
betreibe eine Art von Missbrauch. Aber - ist das auch politisch
sinnvoll?

Was  man als Interessenvertretung mit dem Ziel, politisch ernst
genommen zu werden, allerdings keinesfalls darf, das ist unsere
freiheitlich-demokratische Grundordnung zu ignorieren oder  gar
auf den Kopf zu stellen. Sie wollen ein Beispiel? Kein Problem.

In   derselben   Portalmeldung  vertritt  dieser   Verein   die
Rechtsauffassung, eine UIG-Anfrage nach der BEMFV-Anzeige eines
Funkamateurs  sei  "zunaechst  einmal  als  missbraeuchlich  zu
werten,  bis  das Gegenteil bewiesen ist", und  zwar  fuer  den
Fall,  dass es sich bei dem Auskunftsbegehrenden nicht um einen
Nachbarn  aus  dem  naeheren  Umkreis  handelt.  Auf  den  Kopf
gestellte Welt: Unsere Rechtsordnung verlangt von Behoerden und
Staat  natuerlich  das Umgekehrte: naemlich, ausnahmslos  einen
jeden  Antrag  zunaechst einmal als rechtmaessig zu  betrachten
und   danach   erst   gegebenenfalls  die   Missbraeuchlichkeit
festzustellen.

Doch  halt  - kann es Missbraeuchlichkeit denn hier  ueberhaupt
geben?  Gehen  wir an die Wurzeln, naemlich an  die  Richtlinie
2003/4/EG des Europaeischen Parlaments und Rates vom 28. Januar
2003;  sie  liegt  dem UIG verbindlich zu Grunde.  Ziel  dieser
europaeischen Rechtsnorm ist unter anderem

- "die   Gewaehrleistung   des   Rechts   auf   Zugang   zu
  Umweltinformationen,  die bei  Behoerden  vorhanden  sind
  oder fuer sie bereitgehalten werden"

und

- "die Sicherstellung,  dass Umweltinformationen selbstver-
  staendlich zunehmend oeffentlich zugaenglich gemacht  und 
  verbreitet  werden,  um  eine moeglichst  umfassende  und
  systematische   Verfuegbarkeit   und   Verbreitung    von
  Umweltinformationen in der Oeffentlichkeit zu erreichen."

Eine Ausnahme Privater findet sich leider nirgends. Transparenz
und  Kontrolle durch die Buerger ist das eigentliche Ziel, also
Basisdemokratie.  Nach dem Wortlaut der Direktive  koennte  ein
Auskunftsbegehrender   sogar   die   umfangreichen   Unterlagen
verlangen,  die  Funkamateure gemaess BEMFV an  der  ortsfesten
Amateurfunkstelle  fuer  die Behoerde  bereit  halten  muessen.
Lesen wir weiter in der Direktive:

- "Die   Mitgliedstaaten  gewaehrleisten,  dass   Behoerden
  gemaess  den Bestimmungen dieser Richtlinie  verpflichtet
  sind, die  bei  ihnen vorhandenen oder fuer  sie  bereit-
  gehaltenen   Umweltinformationen allen Antragstellern auf
  Antrag  zugaenglich  zu   machen,  ohne  dass  diese  ein
  Interesse geltend zu machen brauchen."

heisst  es  in Artikel 3 Absatz 1. Eine schlichte Anfrage,  die
kein  Interesse und keine Begruendung geltend macht, kann damit
per  Definition nicht missbraeuchlich sein - und  zwar  voellig
unabhaengig  von  Wohn- und Standorten. Zur Missbraeuchlichkeit
bedarf es nach dem Willen Bruessels also bedeutend mehr.

Ebenfalls  in  der Portalmeldung raet der besagte Verein  allen
Funkamateuren,  im  Falle  einer UIG-Anhoerung  gegenueber  der
Bundesnetzagentur   der  Weitergabe   von   Daten   an   Dritte
grundsaetzlich  zu widersprechen. Ob dieser konkrete  Rechtsrat
in  Anbetracht der Ziele des Umweltinformationsgesetzes und vor
allem  der zu Grunde liegenden EU-Direktive gegenueber Politik,
Behoerden  und  Umweltverbaenden nicht ziemlich kontraproduktiv
ist,  das sei dahin gestellt, ist aber einer Diskussion wert  -
vor  allem  unter der Tatsache, dass die europaeische Direktive
beim Vorliegen von Emissionen in die Umwelt die Vertraulichkeit
personenbezogener Daten nicht gelten laesst  und  statt  dessen
das oeffentliche Interesse an der Weitergabe hoeher bewertet.

Wir  haben  die EU-Direktive auf unsere Website gepackt.  Jeder
"Major   Player"   ist  gut  beraten,  sie  sich   vollstaendig
durchzulesen, und zwar bevor er sich oeffentlich aeussert.

Ralph, DC5JQ


ERNEUT AMATEURFUNKBAND MIT INTERNETZUGAENGEN BELEGT

(rps)  Ende  August  hat die Bundesnetzagentur  zusaetzlich  zu
Wimax  weitere Frequenzen fuer den breitbandigen Internetzugang
genehmigt,  diesmal  sogar  allgemein.  Ein  120  MHz   breiter
Frequenzblock  steht ab sofort und vorerst bis zum  Jahre  2017
fuer  den "Broadband Fixed Wireless Access" - kurz BFWA  -  zur
Verfuegung.   Die  Allgemeinzuteilung  gilt  fuer   "gewerblich
oeffentliche,  breitbandige, ortsfeste  Verteilsysteme",  nicht
aber  fuer private oder firmeninterne Zwecke. Provider  muessen
die   Inbetriebnahme   solcher   Systeme   per   Formular   der
Bundesnetzagentur lediglich anzeigen. Ziel ist  die  moeglichst
buerokratie- und kostenminimierte Versorgung DSL-freier Gebiete
mit schnellen Internetzugaengen.

Zugelassen wurde konkret das Frequenzsegment 5755 bis 5875 MHz.
Der  groesste Teil davon - naemlich 5755 bis 5850 MHz -  faellt
in  das Sechszentimeterband des Amateurfunks. Erschwerend kommt
dazu, dass die effektive isotrope Strahlungsleistung fuer Punkt-
zu-Punkt-  und Punkt-zu-Mehrpunkt-Verbindungen beim neuen  BFWA
maximal  immerhin  vier  Watt EIRP  betragen  darf,  mit  einer
zusaetzlichen spektralen Grenze von 200 Milliwatt pro Megahertz
Bandbreite.

Die  Regulierungsbehoerde schreibt zwar vor, dass  die  Geraete
eine automatische Sendeleistungsregelung mit 12 dB Regelbereich
sowie  eine  automatische Frequenzwahl beherrschen muessen,  um
Stoerungen    anderer    Funksysteme   zu    minimieren.    Als
schuetzenswert  genannt  werden  allerdings  nur  militaerische
Radarsysteme und Satellitenkommunikation, vom Amateurfunk fehlt
jede  Spur.  Allerdings  ist  - anders  als  bei  Wimax  -  der
Frequenzbereich den BFWA-Nutzern nicht exklusiv zugeteilt: BFWA-
Anlagen  muessen  Stoerungen durch  andere  Systeme  hinnehmen,
duerfen  aber selbst keine anderen stoeren. Bleibt  abzuwarten,
wie  der Funkamateur das im Ernstfall in der Praxis durchsetzen
kann.

Quelle:  Verfuegung 47/2007 der Bundesnetzagentur im  Amtsblatt
Nr. 17 vom 29. August 2007 und Heise Online


WEBSITE ZU D-STAR

(rps) ICOM hat eine neue Website in englischer Sprache ins Netz
gestellt.  Sie  beschaeftigt sich speziell und detailliert  mit
der  Technik und den praktischen Einsatzmoeglichkeiten  des  D-
STAR-Systems zur vernetzten digitalen Uebertragung von  Sprache
und   Daten  im  Amateurfunk.  Sie  finden  diese  interessante
Internetpraesenz unter

                  http://www.d-staruk.co.uk/.


LESERBRIEF

(red)   Michael  Riedel,  DG2KAR,  auf  Telekommunikationsrecht
spezialisierter Rechtsanwalt, hat seine Mitgliedschaft im  DARC
e.V.  zum  Ende  dieses Jahres gekuendigt. In einem  Leserbrief
begruendet   er   gegenueber  HamRadio  2day   diesen   Schritt
oeffentlich.

    "Liebe Funkfreunde,
    
    ich  habe  nach 27 Jahren die Mitgliedschaft im  DARC  e.V.
    gekuendigt.
    
    Dieser  Schritt  fiel mir durchaus leicht.  Er  beruht  auf
    langjaehrigen  persoenlichen  und  beruflichen  Erfahrungen
    mit  Repraesentanten  dieser  Vereinigung,  die  vereinzelt
    durchaus   ueber  beeindruckende  rhetorische  Faehigkeiten
    verfuegen,  tatsaechlich  jedoch  nichts  wirklich  richtig
    beherrschen. Sie sind die geborenen Politiker.
    
    Fehlende  menschliche Qualitaeten, die fehlende  Faehigkeit
    und  der  fehlende Wille, vornehmlich der Sache  zu  dienen
    und  dem einzelnen Mitglied - ungeachtet dessen Person  und
    seiner  Stellung  in der Vereinigung - die  gebotene  Hilfe
    zuteil   werden   zu   lassen,  eine   von   privaten   und
    eigennuetzigen    Motiven,    von    Abhaengigkeiten    und
    Verstrickungen  getragene  Personalpolitik,  stetes   Mind-
    killing,  Vertrauensmissbrauch, schlichtes  Unvermoegen  im
    sachgerechten  Umgang  mit  dem Staat  und  der  Exekutive,
    mangelnde  Umsicht  und mangelnder Weitblick  sind  Gruende
    genug, eine Trennung herbeizufuehren.
    
    Selbstverstaendlich   werde  ich  weiter   am   Amateurfunk
    teilnehmen    und   meine   beruflichen   Kenntnisse    und
    Erfahrungen  jedem  Funkamateur und  jedem  Funkfreund  zur
    Verfuegung stellen.
    
    Vy 73,
    
    Michael Riedel, DG2KAR."

Leserbriefe geben die Meinung des jeweiligen Autors wieder, die
nicht    notwendigerweise   mit   derjenigen   der    Redaktion
uebereinstimmen  muss. Allerdings gibt es  durchaus  Beispiele,
die   Michaels  Standpunkt  stuetzen,  man  denke  nur  an  das
Stichwort  Dittelbrunn. Da tut sich uebrigens etwas Neues,  wir
berichten naechste Woche ausfuehrlich.


Vy 73,
Ralph, DC5JQ


Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik

                              AGZ

sowie auf unserer Internet-Website

                         www.agz-ev.de

nachlesen  und  auch  in  Digital Audio  im  MP3-Format  hoeren
koennen. Wenn Sie moechten, koennen Sie auch Mitglied  der  AGZ
werden  und  unsere Arbeit so unterstuetzen. Den Aufnahmeantrag
finden Sie im Internet:

     http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf

Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.

--

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.

  * Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB Packet-Radio uebernommen! *

        Aktuelle Meldungen rund ums Hobby Funk finden Sie auch auf der
             Homepage der IG Funkfreunde Landshut unter Forum/News


73 de Hans!

- DHH841 - Hans - Weng JN68EP - www.dbo841.de.vu - eMail: dhh841@freenet.de -
           * IG Funkfreunde Landshut, www.funkfreundelandshut.de *






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