|
DHH841 > AGZ 07.10.07 13:36l 200 Lines 8536 Bytes #999 (360) @ DEU
BID : 7AHDBO841005
Read: GUEST
Subj: HamRadio 2day 275-2007
Path: FU0BOX<AS1BOX<DBO274<BBS459<DP0RBL<BX0RBL<DBO459<DBO841
Sent: 071007/0903z @:DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU [LA JN68EP] OBcm1.06b59 LT:360
From: DHH841 @ DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU (Hans)
To: AGZ @ DEU
X-Info: Sent with login password
DL: HamRadio 2day 275-2007
(c) AGZ e.V. 2001-2007
7. Oktober 2007
Liebe XYLs, YLs, SWLs und OMs, Sie hoeren HamRadio 2day. Heute
mit der 275. Folge.
Redakteur und Sprecher:
Ralph, DC5JQ (rps)
NUN IST ES AMTLICH: UIG-ANTRAG NICHT RECHTSMISSBRAEUCHLICH
(rps) Annegret Kuebler-Bork, zustaendige Referatsleiterin bei
der Bundesnetzagentur, hat es am 27. September Nils Schiffhauer
gegenueber in einem Schreiben an seinen Rechtsanwalt
bestaetigt:
"Die Bundesnetzagentur hat weder anlaesslich der
Besprechung noch zu einem anderen Zeitpunkt das
Auskunftsbegehren Ihres Mandanten als
rechtsmissbraeuchlich bewertet."
Ausserdem teilt sie mit, dass es bisher kein Protokoll dieser
Besprechung mit Vertretern des DARC e.V. gibt, das mit allen
Beteiligten abgestimmt wurde. Bis heute gaebe es lediglich
einen Entwurf der Netzagentur, und der enthaelt nichts zum
Thema Rechtsmissbraeuchlichkeit. Mit Bezug auf die besagte
Besprechung, die am 26. Juni dieses Jahres stattfand, hatte der
DARC damals zwei Tage spaeter das genaue Gegenteil
veroeffentlicht - naemlich, die Bundesnetzagentur habe Nils
Schiffhauers Antrag auf Auskunft unter dem
Umweltinformationsgesetz - unter anderem ueber die BEMFV-
Anzeige des DARC-Vorsitzenden - im Nachhinein als
rechtsmissbraeuchlich betrachtet.
Kommentar der Redaktion
Es ist bedenklich und zum Schaden aller, wenn eine
Interessenvertretung - offenbar durch Emotionen geblendet -
unprofessionell vorgeht. Aus einem Verbandsgespraech mit heiss
gestrickter Nadel und gefaerbter Brille ein oder zwei Tage
spaeter zu veroeffentlichen, ohne dass man sich mit dem
Gegenueber hinsichtlich eines Ergebnisprotokolls abgestimmt
hat, nur um eine einzige Person - eine "Persona non grata" im
DARC - zu treffen und ihr Verachtung entgegen zu schleudern,
das ist wirklich nicht als professionell zu bezeichnen.
Dass Frau Kuebler-Bork sich hier in fuer eine Behoerde
ungewoehnlich klaren und deutlichen Worten geaeussert hat, die
keinen Interpretationsspielraum mehr lassen, das spricht
Baende. Das Vertrauen zwischen Deutschlands groesstem
Amateurfunkverein und der Bundesnetzagentur wurde sicher nicht
gefoerdert - wie gesagt zum Schaden aller. Ein Verein, der
etwas auf sich haelt, wuerde sich nun zumindest oeffentlich
entschuldigen.
DEN ENTWURF EINES NEUEN FREQUENZNUTZUNGSPLANS
(rps) hat die Bundesnetzagentur am 26. September
veroeffentlicht. Er setzt die Aenderungen der
Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung vom August 2006 um.
Sie beruhen zu grossen Teilen auf den Ergebnissen der
Weltfunkkonferenz WRC 2003.
Laut Amateurfunkgesetz gelten Frequenzen einem Funkamateur dann
als zugeteilt, wenn sie im besagten Frequenznutzungsplan
ausgewiesen sind und dem Funkamateur mindestens das
personenbezogene Rufzeichen zugeteilt wurde. Weicht der
Frequenznutzungsplan vom uebergeordneten
Frequenzbereichszuweisungsplan ab, so stellt eine
Ausnahmeregelung des Telekommunikationsgesetzes sicher, dass
die entsprechenden Frequenzen auch schon vorher genutzt werden
koennen. Ein Beispiel dafuer ist das erweiterte 40-Meterband
von 7100 bis 7200 kHz, das im Nutzungsplanentwurf jetzt
erstmals genannt wird - also etwa 13 Monate, nachdem das
Bundesministerium fuer Wirtschaft und Technologie diese
Frequenzen mit dem damals neuen Frequenzbereichszuweisungsplan
fuer den Amateurfunk frei gab. Details der Frequenznutzung,
also zum Beispiel erlaubte Senderleistungen und Bandbreiten,
finden sich dagegen in der aktuellen Amateurfunkverordnung.
Sie koennen den Entwurf des aktualisierten
Frequenznutzungsplans kostenlos in gedruckter Form anfordern,
und zwar unter der Anschrift
Bundesnetzagentur
Dienststelle 214a - Frequenznutzungsplan
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
oder unter der E-Mailadresse wolfgang.becker@bnetza.de. Auch
als PDF-Dokument kann der Entwurf im Internetauftritt der
Bundesnetzagentur geladen werden, diesmal sogar in einer
druckbaren Version. Bis zum 7. November dieses Jahres haben
interessierte Kreise und die gesamte Oeffentlichkeit
Gelegenheit, gegenueber der Behoerde Stellung zu beziehen. Fuer
die Details dieses Verfahrens verweisen wir auf Verfuegung Nr.
56/2007 in Amtsblatt Nr. 19 vom 26. September 2007.
NEUES AUS DITTELBRUNN
(rps) Stichwort "Funkamateur's Knallerbsenstrauch": Sie
erinnern sich vielleicht an die idyllische kleine Gemeinde in
der Naehe von Schweinfurt. In dieser Kommune gibt es einen
wirklich sehr bemerkenswerten Bebauungsplan, der die folgende
Passage enthaelt:
"Unzulaessig sind bauliche Anlagen, Nebenanlagen und
Einrichtungen im Sinne des Paragrafen 14 BauNVO, die von
aussen erkennbar technische Anlagen sind. Dies gilt
insbesondere fuer Funk- und Sendeanlagen (Antennenanlagen)
einschliesslich der Masten."
Diese De-Facto-Aushebelung eines Bundesgesetzes namens AFuG -
im Klartext: diese den Amateurfunk vernichtend verhindernde
Bestimmung - wurde auf Betreiben der FDP-Politikerin Marianne
Blank erlassen, wir berichteten damals ausfuehrlich in HamRadio
2day Nr. 142 am 25. Juli 2004. Frau Blank wohnte neben einem
Funkamateur und fuehlte sich durch dessen doch tatsaechlich
gigantische sechs Meter hohen Mast im Garten gestoert. Eine
Klage gegen den Bebauungsplan scheiterte in zweiter Instanz
beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in Muenchen, nicht
zuletzt ohne die Hilfe des Amateurfunkvereins des Betroffenen.
Nachlesen koennen Sie das alles im Internet bei www.dl8nad.net.
Nun, Marianne Blank hat die Segel gestrichen. Wir zitieren dazu
auszugsweise aus einer Pressemitteilung der FDP Schweinfurt vom
18. September:
"Marianne Blank, langjaehriges Mitglied des Gemeinderates
Dittelbrunn und Seniorenbeauftragte der Gemeinde, scheidet
wegen ihres Umzuges nach Schleswig-Holstein aus dem
Gemeinderat aus. Frau Blank, die sich auch als
umweltpolitische Sprecherin der FDP-Bayern und als
unterfraenkische Spitzenkandidatin bei der Landtagswahl
2003 einen Namen gemacht hat, folgte einem Ruf an das
Gymnasium Luetjenburg im Hoffmann-von-Fallersleben-
Schulzentrum und wird dort als Studienraetin arbeiten."
Ueber die Gruende kann man nur spekulieren - passte ihre
Mobilfunk- und Technologie-feindliche Grundhaltung doch
eigentlich ueberhaupt nicht zur Freien Demokratischen Partei,
die stets das unabhaengige Eigenengagement von Buergern lobt
und unterstuetzt. Hoffnung fuer Dittelbrunn? Vielleicht -
jedenfalls, was die Eigenschaft dieser Gemeinde als Amateurfunk-
freie Zone anbelangt. Doch aufgepasst: Frau Blank hat bereits
angekuendigt, im Norden Deutschlands ihre politische Arbeit
fortsetzen zu wollen.
In der Umgebung von Luetjenburg sind Funkamateure jedenfalls
zur besonderen Wachsamkeit aufgerufen.
Vy 73,
Ralph, DC5JQ
Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik
AGZ
sowie auf unserer Internet-Website
www.agz-ev.de
nachlesen und auch in Digital Audio im MP3-Format hoeren
koennen. Wenn Sie moechten, koennen Sie auch Mitglied der AGZ
werden und unsere Arbeit so unterstuetzen. Den Aufnahmeantrag
finden Sie im Internet:
http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf
Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.
--
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.
* Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB Packet-Radio uebernommen! *
Aktuelle Meldungen rund ums Hobby Funk finden Sie auch auf der
Homepage der IG Funkfreunde Landshut unter Forum/News
73 de Hans!
- DHH841 - Hans - Weng JN68EP - www.dbo841.de.vu - eMail: dhh841@freenet.de -
* IG Funkfreunde Landshut, www.funkfreundelandshut.de *
Lese vorherige Mail | Lese naechste Mail
| |