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(c) AGZ e.V. 2001-2007 DL: HamRadio 2day 278-2007
18. November 2007
Redakteur:
Ralph, DC5JQ (rps)
WELTFUNKKONFERENZ: AMATEURFUNK UND RUNDFUNK GESCHEITERT
(rps) Tagesordnungspunkt 1.13 der am Freitag in Genf zu Ende
gegangenen Weltfunkkonferenz der Internationalen Fernmeldeunion
ITU sollte eigentlich das Kurzwellenspektrum zwischen 4 und 10
MHz neu ordnen. Die europaeischen Laender traten bei diesem
Thema dafuer ein, vor allem dem Rundfunk mehr Frequenzraum zu
geben. Das Ziel war, die Digitalisierung der Kurzwelle fuer die
Auslandsdienste weiter voran treiben zu koennen. Dies sollte zu
Lasten des Seefunkdienstes gehen. Er kann nach Abschaffung der
Morsetelegrafie und nach Einfuehrung des zu wesentlichen Teilen
auf Satellitentechnologien beruhenden Sicherheitsfunksystems
GMDSS eigentlich etwas abgeben. Bei der Gelegenheit wollte
natuerlich auch das Militaer ein Stueck mehr von diesen
attraktiven Frequenzen abbekommen - und vielleicht waere sogar
fuer den Amateurfunk ein kleines Segment bei 5 MHz drin
gewesen.
Dieser europaeische Standpunkt wurde auf der Tagung am Genfer
See unerwartet offensiv bekaempft. Vor allen die USA und die
asiatischen Laender wollten ueberhaupt keine Veraenderung der
gegenwaertigen Frequenzzuteilungen: "No Change" hiess die
Parole. Diese Mehrheitsposition wurde dann schliesslich und
endlich auch vom Plenum beschlossen. Der Amateurfunk ist in der
ziemlich heftig gefuehrten Auseinandersetzung, die mit einer
fulminanten Niederlage Europas endete, schlicht untergegangen.
Zum Schluss gelang es den Europaeern nicht einmal mehr, mittels
einer so genannten Fussnote es den nationalen Verwaltungen zu
erlauben, dem Amateurfunk Einzelfrequenzen bei 5 MHz
zuzuweisen.
Wie es nun weitergeht, ist unklar. Zur Diskussion stehen die
bereits seit laengerer Zeit von einigen Laendern wie etwa
Grossbritannien und Skandinavien im Amateurfunk vorgenommenen
nationalen 5-MHz-Zuteilungen - und natuerlich auch die
Digitalisierung der Kurzwelle im Rundfunkbereich schlechthin.
Ist DRM damit vielleicht sogar langfristig gescheitert?
Eventuell wird das Thema "4 bis 10 MHz" auf der naechsten
Weltfunkkonferenz erneut auf der Tagesordnung stehen -
voraussichtlich im Jahre 2011.
Quelle: Deutsche WRC-07-Delegation und ERO
EIN STUECK LANGWELLE GEHOERT DEM AMATEURFUNK NUN WELTWEIT
(rps) Ein erfreuliches Ergebnis der Weltfunkkonferenz 2007 ist,
dass nun der Frequenzbereich 135,7 bis 137,8 kHz dem
Amateurfunkdienst weltweit mit einer maximalen effektiven
Strahlungsleistung von einem Watt sekundaer zur Verfuegung
steht, jedenfalls grundsaetzlich. Lediglich die Laender
Algerien, Aegypten, Irak, Libyen, Libanon, Syrien, Sudan und
Tunesien weigerten sich in Form einer Fussnote zur VO-Funk,
diesen Beschluss national umzusetzen. Nutzen darf der
Funkamateur die Langwelle allerdings erst dann, wenn sein Land
dies auch national erlaubt hat. In Deutschland ist dies bereits
seit laengerem der Fall, naemlich in der Amateurfunkverordnung
und im Frequenzbereichszuweisungs- bzw. Nutzungsplan.
Quelle: Deutsche WRC-07-Delegation und ERO
NEUES EMVG BESCHLOSSEN
(rps) In zweiter und dritter Lesung beschloss der Deutsche
Bundestag am vergangenen Donnerstag mit einer Verzoegerung von
fast einem Jahr das neue "Gesetz ueber die elektromagnetische
Vertraeglichkeit von Betriebsmitteln" - EMVG. Erstmals nimmt
die dem Gesetz zugrunde liegende Europaeische Richtlinie
2004/108/EG Amateurfunkgeraete, die nicht im Handel erhaeltlich
sind, voll und ganz von ihrer Anwendung aus. Das war bisher
nicht so. Gleichzeitig verlangt die Praeambel dieser
Richtlinie, den Amateurfunkdienst in besonderer Weise vor
Stoerungen durch andere Betriebsmittel zu schuetzen.
Beide fuer Funkamateure sehr positive Neuerungen auf EU-Ebene
wurden auch nach diversen Aenderungen des urspruenglichen
Gesetzesentwurfs vom November letzen Jahres nur unzureichend in
nationales Recht umgesetzt. So scheiterte zum Beispiel die
Petition des Funkamateurs Karl Fischer, DJ5IL, im Deutschen
Bundestag. Der federfuehrende Ausschuss fuer Wirtschaft und
Technologie wies die Kritik des Petenten vollstaendig zurueck,
der Gesetzesentwurf verstiesse gegen die VO-Funk und die EU-
Richtlinie und gewaehrleiste deshalb den Schutz von
Funkdiensten nicht.
Auch die Eingabe der AGZ e.V. wurde verworfen. Wir hatten
vorgebracht, die nun in Deutschland beschlossene, im
europaeischen Rechtsrahmen dagegen fuer den Stoerungsfall
bewusst untersagte Gleichstellung von Amateurfunkgeraeten, die
nicht im Handel erhaeltlich sind, mit handelsueblichen Geraeten
sei ein Verstoss gegen geltendes EU-Recht. Hier bleibt es also
spannend, wenn sich in Zukunft Funkamateure im Stoerungsfall
gegen Anordnungen oder auch gegen eine Untaetigkeit der
Bundesnetzagentur gerichtlich zur Wehr setzen.
Zum Schluss moechten wir Ihnen nicht vorenthalten, wie der
Berichterstatter des Bundestagsausschusses fuer Wirtschaft und
Technologie, der SPD-Abgeordnete Martin Doermann, den
Amateurfunk in der aktuellen Gesetzesbegruendung beschrieben
hat:
"Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD betonten, dass es im
Gesetzgebungsverfahren gelungen sei, die Rechtsstellung
der Amateurfunker zu sichern. Die Bundesnetzagentur habe
auch weiterhin die Moeglichkeit, Problemfalle durch
sachgerechte Anordnungen zu loesen. Durch international
bindende Abkommen sei Deutschland verpflichtet, das Wirken
der Amateurfunker zu unterstuetzen. Daher duerfe es nicht
zu einer Verdraengung durch kommerzielle Nutzung kommen.
Der Amateurfunk leiste eine wichtige gesellschaftliche
Aufgabe. Junge Menschen wuerden zur Technik gebracht und
lernten mit Medien verantwortungsvoll umzugehen. Der
Amateurfunk sei daher geeignet, der allgemeinen
Technikfeindlichkeit entgegenzutreten. Elektromagnetische
Unvertraeglichkeiten seien zumeist mit geringem
technischen Aufwand zu beheben. Eine insbesondere
gerichtliche Auseinandersetzung widerspreche daher
einfachen Effizienzueberlegungen."
Soweit also MdB Martin Doermann. Den vollstaendigen Vorgang
finden Sie auf den Internetseiten des Deutschen Bundestags
unter der Drucksache 16/7157. Als naechstes wird der Bundesrat
Mitte Dezember aufgefordert sein, das an sich nicht
zustimmungspflichtige Gesetz zur Kenntnis zu nehmen. Mit der
Inkraftsetzung ist aus heutiger Sicht nicht vor Anfang Februar
2008 zu rechnen.
Link: http://dip.bundestag.de/btd/16/071/1607157.pdf
IRISCHE FUNKAMATEURE BEKOMMEN NEUE FREQUENZEN
(rps) Irland wird seinen Funkamateuren - ganz entgegen dem WRC-
07-Ergebnis - in Kuerze Frequenzen bei 5 MHz zuteilen: 5280,
5290, 5400 und 5405 kHz duerfen mit einer maximalen Bandbreite
von 3 kHz und einer Senderausgangsleistung von hoechstens 200
Watt zunaechst ein Jahr lang genutzt werden. Der Antennengewinn
darf dabei bis zu 0 dB betragen, bezogen auf den
Halbwellendipol. Ein Bakensender wird in Irland ebenfalls fuer
den 5-MHz-Bereich Ende dieses Monats genehmigt. Aber nicht nur
das - die irische Regulierungsbehoerde hat zudem angekuendigt,
sehr bald bereits auch Frequenzraum bei 70 MHz fuer den
Amateurfunk zur Verfuegung stellen zu wollen.
Quelle: RSGB
NEUER FREQUENZNUTZUNGSPLAN
(rps) Betroffene Kreise hatten bis zum 7. November Gelegenheit,
der Bundesnetzagentur gegenueber Stellung zum Entwurf eines
neuen Frequenznutzungsplans zu nehmen. Die AGZ hat hiervon
bewusst Abstand genommen, da es sich bei diesem Regelwerk
lediglich um eine Uebernahme aus dem hoeherrangigen
Frequenzbereichszuweisungsplan handelt, was die zu nutzenden
Frequenzen an sich anbelangt. Dieser Uebertrag ist von der
Behoerde zwar wieder sehr spaet, aber ohne Fehler geleistet
worden, jedenfalls, was den Amateurfunkdienst anbelangt. Die
Nutzungsdetails - wie etwa Senderleistungen und Bandbreiten -
sind zudem nicht im Frequenznutzungsplan, sondern in der
Amateurfunkverordnung festgeschrieben. Eine inhaltliche
Stellungnahme mit dem Ziel von Aenderungen, wie dies vereinzelt
andere Amateurfunkorganisationen oder auch Einzelpersonen getan
haben, ist folglich an dieser Stelle grundsaetzlich fruchtlos.
Hier fehlt naemlich jeder Handlungsspielraum seitens der
Bundesnetzagentur.
TELEKOM BLAEST DEN VERKAUF IHRER FUNKTUERME AB
(rps) Wie Heise Online am vergangenen Donnerstag meldete, hat
die Deutsche Telekom den Verkauf ihrer Funktuerme und auch der
Auskunft 11833 abgeblasen. "Nach eingehenden Pruefungen und
Gespraechen mit moeglichen Kaufinteressenten haben wir uns
entschlossen, an den Funktuermen in Deutschland und den USA
sowie an der Auskunft 11833 festzuhalten", sagte ein
Konzernsprecher. Die Aktivitaeten gehoerten zu einer Reihe von
Beteiligungen, die Vorstandschef Rene Obermann im Maerz auf den
Pruefstand gestellt hatte. Laut Branchenkreisen gab es ein
breites Interesse an den Funktuermen sowie der Auskunft.
Diese Entscheidung wird die Diskussion um die Amateurfunk-
Relaisstandorte auf den Tuermen der Deutschen Funkturm
Gesellschaft hoffentlich etwas beruhigen und dem hier allein
zustaendigen Amateurfunkverband VFDB Planungs- und vor allem
Investitionssicherheit fuer die Zukunft geben.
Quelle: Heise Online
Vy 73,
Ralph, DC5JQ
Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
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http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf
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--
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.
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Homepage der IG Funkfreunde Landshut unter Forum/News
73 de Hans!
- DHH841 - Hans - Weng JN68EP - www.dbo841.de.vu - eMail: dhh841@freenet.de -
* IG Funkfreunde Landshut, www.funkfreundelandshut.de *
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