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DHH841 > AGZ      18.11.07 22:48l 241 Lines 10879 Bytes #999 (360) @ DEU
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Subj: HamRadio 2day 278-2007
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(c) AGZ e.V. 2001-2007               DL: HamRadio 2day 278-2007
                                              18. November 2007

                          Redakteur:
                      Ralph, DC5JQ (rps)
                               

WELTFUNKKONFERENZ: AMATEURFUNK UND RUNDFUNK GESCHEITERT

(rps)  Tagesordnungspunkt 1.13 der am Freitag in Genf  zu  Ende
gegangenen Weltfunkkonferenz der Internationalen Fernmeldeunion
ITU sollte eigentlich das Kurzwellenspektrum zwischen 4 und  10
MHz  neu  ordnen. Die europaeischen Laender traten  bei  diesem
Thema  dafuer ein, vor allem dem Rundfunk mehr Frequenzraum  zu
geben. Das Ziel war, die Digitalisierung der Kurzwelle fuer die
Auslandsdienste weiter voran treiben zu koennen. Dies sollte zu
Lasten des Seefunkdienstes gehen. Er kann nach Abschaffung  der
Morsetelegrafie und nach Einfuehrung des zu wesentlichen Teilen
auf  Satellitentechnologien  beruhenden  Sicherheitsfunksystems
GMDSS  eigentlich  etwas  abgeben. Bei der  Gelegenheit  wollte
natuerlich  auch  das  Militaer  ein  Stueck  mehr  von  diesen
attraktiven Frequenzen abbekommen - und vielleicht waere  sogar
fuer  den  Amateurfunk  ein kleines  Segment  bei  5  MHz  drin
gewesen.

Dieser  europaeische Standpunkt wurde auf der Tagung am  Genfer
See  unerwartet offensiv bekaempft. Vor allen die USA  und  die
asiatischen  Laender wollten ueberhaupt keine Veraenderung  der
gegenwaertigen  Frequenzzuteilungen:  "No  Change"  hiess   die
Parole.  Diese  Mehrheitsposition wurde dann  schliesslich  und
endlich auch vom Plenum beschlossen. Der Amateurfunk ist in der
ziemlich  heftig gefuehrten Auseinandersetzung, die  mit  einer
fulminanten  Niederlage Europas endete, schlicht untergegangen.
Zum Schluss gelang es den Europaeern nicht einmal mehr, mittels
einer  so genannten Fussnote es den nationalen Verwaltungen  zu
erlauben,   dem   Amateurfunk  Einzelfrequenzen   bei   5   MHz
zuzuweisen.

Wie  es  nun weitergeht, ist unklar. Zur Diskussion stehen  die
bereits  seit  laengerer  Zeit von einigen  Laendern  wie  etwa
Grossbritannien  und Skandinavien im Amateurfunk  vorgenommenen
nationalen   5-MHz-Zuteilungen  -  und  natuerlich   auch   die
Digitalisierung  der Kurzwelle im Rundfunkbereich  schlechthin.
Ist   DRM   damit  vielleicht  sogar  langfristig  gescheitert?
Eventuell  wird  das  Thema "4 bis 10 MHz"  auf  der  naechsten
Weltfunkkonferenz   erneut  auf  der  Tagesordnung   stehen   -
voraussichtlich im Jahre 2011.

Quelle: Deutsche WRC-07-Delegation und ERO


EIN STUECK LANGWELLE GEHOERT DEM AMATEURFUNK NUN WELTWEIT

(rps) Ein erfreuliches Ergebnis der Weltfunkkonferenz 2007 ist,
dass   nun  der  Frequenzbereich  135,7  bis  137,8   kHz   dem
Amateurfunkdienst  weltweit  mit  einer  maximalen   effektiven
Strahlungsleistung  von  einem Watt  sekundaer  zur  Verfuegung
steht,   jedenfalls  grundsaetzlich.  Lediglich   die   Laender
Algerien,  Aegypten, Irak, Libyen, Libanon, Syrien,  Sudan  und
Tunesien  weigerten  sich in Form einer Fussnote  zur  VO-Funk,
diesen   Beschluss  national  umzusetzen.   Nutzen   darf   der
Funkamateur die Langwelle allerdings erst dann, wenn sein  Land
dies auch national erlaubt hat. In Deutschland ist dies bereits
seit  laengerem der Fall, naemlich in der Amateurfunkverordnung
und im Frequenzbereichszuweisungs- bzw. Nutzungsplan.

Quelle: Deutsche WRC-07-Delegation und ERO


NEUES EMVG BESCHLOSSEN

(rps)  In  zweiter  und dritter Lesung beschloss  der  Deutsche
Bundestag am vergangenen Donnerstag mit einer Verzoegerung  von
fast  einem  Jahr das neue "Gesetz ueber die elektromagnetische
Vertraeglichkeit  von Betriebsmitteln" - EMVG.  Erstmals  nimmt
die   dem  Gesetz  zugrunde  liegende  Europaeische  Richtlinie
2004/108/EG Amateurfunkgeraete, die nicht im Handel erhaeltlich
sind,  voll  und ganz von ihrer Anwendung aus. Das  war  bisher
nicht   so.   Gleichzeitig  verlangt   die   Praeambel   dieser
Richtlinie,  den  Amateurfunkdienst  in  besonderer  Weise  vor
Stoerungen durch andere Betriebsmittel zu schuetzen.

Beide  fuer Funkamateure sehr positive Neuerungen auf  EU-Ebene
wurden  auch  nach  diversen  Aenderungen  des  urspruenglichen
Gesetzesentwurfs vom November letzen Jahres nur unzureichend in
nationales  Recht  umgesetzt. So scheiterte  zum  Beispiel  die
Petition  des  Funkamateurs Karl Fischer, DJ5IL,  im  Deutschen
Bundestag.  Der  federfuehrende Ausschuss fuer  Wirtschaft  und
Technologie wies die Kritik des Petenten vollstaendig  zurueck,
der  Gesetzesentwurf verstiesse gegen die VO-Funk und  die  EU-
Richtlinie   und   gewaehrleiste   deshalb   den   Schutz   von
Funkdiensten nicht.

Auch  die  Eingabe  der  AGZ e.V. wurde verworfen.  Wir  hatten
vorgebracht,   die   nun   in  Deutschland   beschlossene,   im
europaeischen   Rechtsrahmen  dagegen  fuer  den  Stoerungsfall
bewusst untersagte Gleichstellung von Amateurfunkgeraeten,  die
nicht im Handel erhaeltlich sind, mit handelsueblichen Geraeten
sei  ein Verstoss gegen geltendes EU-Recht. Hier bleibt es also
spannend,  wenn  sich in Zukunft Funkamateure im  Stoerungsfall
gegen  Anordnungen  oder  auch  gegen  eine  Untaetigkeit   der
Bundesnetzagentur gerichtlich zur Wehr setzen.

Zum  Schluss  moechten  wir Ihnen nicht vorenthalten,  wie  der
Berichterstatter des Bundestagsausschusses fuer Wirtschaft  und
Technologie,   der   SPD-Abgeordnete   Martin   Doermann,   den
Amateurfunk  in  der aktuellen Gesetzesbegruendung  beschrieben
hat:

    "Die  Fraktionen der CDU/CSU und SPD betonten, dass  es  im
    Gesetzgebungsverfahren  gelungen  sei,  die  Rechtsstellung
    der  Amateurfunker  zu sichern. Die Bundesnetzagentur  habe
    auch   weiterhin   die  Moeglichkeit,  Problemfalle   durch
    sachgerechte  Anordnungen  zu loesen.  Durch  international
    bindende Abkommen sei Deutschland verpflichtet, das  Wirken
    der  Amateurfunker zu unterstuetzen. Daher duerfe es  nicht
    zu  einer  Verdraengung durch kommerzielle Nutzung  kommen.
    Der  Amateurfunk  leiste  eine  wichtige  gesellschaftliche
    Aufgabe.  Junge Menschen wuerden zur Technik  gebracht  und
    lernten   mit  Medien  verantwortungsvoll  umzugehen.   Der
    Amateurfunk    sei   daher   geeignet,   der    allgemeinen
    Technikfeindlichkeit  entgegenzutreten.  Elektromagnetische
    Unvertraeglichkeiten    seien    zumeist    mit    geringem
    technischen   Aufwand   zu   beheben.   Eine   insbesondere
    gerichtliche    Auseinandersetzung    widerspreche    daher
    einfachen Effizienzueberlegungen."

Soweit  also  MdB  Martin Doermann. Den vollstaendigen  Vorgang
finden  Sie  auf  den  Internetseiten des Deutschen  Bundestags
unter  der Drucksache 16/7157. Als naechstes wird der Bundesrat
Mitte   Dezember   aufgefordert  sein,  das   an   sich   nicht
zustimmungspflichtige Gesetz zur Kenntnis zu  nehmen.  Mit  der
Inkraftsetzung ist aus heutiger Sicht nicht vor Anfang  Februar
2008 zu rechnen.

Link: http://dip.bundestag.de/btd/16/071/1607157.pdf


IRISCHE FUNKAMATEURE BEKOMMEN NEUE FREQUENZEN

(rps) Irland wird seinen Funkamateuren - ganz entgegen dem WRC-
07-Ergebnis  -  in Kuerze Frequenzen bei 5 MHz zuteilen:  5280,
5290,  5400 und 5405 kHz duerfen mit einer maximalen Bandbreite
von  3 kHz und einer Senderausgangsleistung von hoechstens  200
Watt zunaechst ein Jahr lang genutzt werden. Der Antennengewinn
darf   dabei   bis   zu  0  dB  betragen,   bezogen   auf   den
Halbwellendipol. Ein Bakensender wird in Irland ebenfalls  fuer
den  5-MHz-Bereich Ende dieses Monats genehmigt. Aber nicht nur
das  - die irische Regulierungsbehoerde hat zudem angekuendigt,
sehr  bald  bereits  auch Frequenzraum  bei  70  MHz  fuer  den
Amateurfunk zur Verfuegung stellen zu wollen.

Quelle: RSGB


NEUER FREQUENZNUTZUNGSPLAN

(rps) Betroffene Kreise hatten bis zum 7. November Gelegenheit,
der  Bundesnetzagentur gegenueber Stellung  zum  Entwurf  eines
neuen  Frequenznutzungsplans zu nehmen.  Die  AGZ  hat  hiervon
bewusst  Abstand  genommen,  da es sich  bei  diesem  Regelwerk
lediglich   um   eine   Uebernahme   aus   dem   hoeherrangigen
Frequenzbereichszuweisungsplan handelt, was  die  zu  nutzenden
Frequenzen  an  sich anbelangt. Dieser Uebertrag  ist  von  der
Behoerde  zwar  wieder sehr spaet, aber ohne  Fehler  geleistet
worden,  jedenfalls, was den Amateurfunkdienst  anbelangt.  Die
Nutzungsdetails - wie etwa Senderleistungen und  Bandbreiten  -
sind  zudem  nicht  im  Frequenznutzungsplan,  sondern  in  der
Amateurfunkverordnung   festgeschrieben.    Eine    inhaltliche
Stellungnahme mit dem Ziel von Aenderungen, wie dies vereinzelt
andere Amateurfunkorganisationen oder auch Einzelpersonen getan
haben,  ist folglich an dieser Stelle grundsaetzlich fruchtlos.
Hier  fehlt  naemlich  jeder  Handlungsspielraum  seitens   der
Bundesnetzagentur.


TELEKOM BLAEST DEN VERKAUF IHRER FUNKTUERME AB

(rps)  Wie Heise Online am vergangenen Donnerstag meldete,  hat
die  Deutsche Telekom den Verkauf ihrer Funktuerme und auch der
Auskunft  11833  abgeblasen. "Nach eingehenden  Pruefungen  und
Gespraechen  mit  moeglichen Kaufinteressenten  haben  wir  uns
entschlossen,  an den Funktuermen in Deutschland  und  den  USA
sowie   an   der  Auskunft  11833  festzuhalten",   sagte   ein
Konzernsprecher. Die Aktivitaeten gehoerten zu einer Reihe  von
Beteiligungen, die Vorstandschef Rene Obermann im Maerz auf den
Pruefstand  gestellt  hatte. Laut Branchenkreisen  gab  es  ein
breites Interesse an den Funktuermen sowie der Auskunft.

Diese  Entscheidung  wird die Diskussion  um  die  Amateurfunk-
Relaisstandorte   auf  den  Tuermen  der   Deutschen   Funkturm
Gesellschaft  hoffentlich etwas beruhigen und dem  hier  allein
zustaendigen  Amateurfunkverband VFDB Planungs- und  vor  allem
Investitionssicherheit fuer die Zukunft geben.

Quelle: Heise Online


Vy 73,
Ralph, DC5JQ


Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik

                              AGZ

sowie auf unserer Internet-Website

                         www.agz-ev.de

nachlesen  und  auch  in  Digital Audio  im  MP3-Format  hoeren
koennen. Wenn Sie moechten, koennen Sie auch Mitglied  der  AGZ
werden  und  unsere Arbeit so unterstuetzen. Den Aufnahmeantrag
finden Sie im Internet:

     http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf

Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.

--

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.

  * Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB Packet-Radio uebernommen! *

        Aktuelle Meldungen rund ums Hobby Funk finden Sie auch auf der
             Homepage der IG Funkfreunde Landshut unter Forum/News


73 de Hans!

- DHH841 - Hans - Weng JN68EP - www.dbo841.de.vu - eMail: dhh841@freenet.de -
           * IG Funkfreunde Landshut, www.funkfreundelandshut.de *






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