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(c) AGZ e.V. 2001-2007 DL: HamRadio 2day 279-2007
25. November 2007
Redakteur:
Ralph, DC5JQ (rps)
WRC-07: WEITERE NEGATIV-ERGEBNISSE
(rps) Die Neuordnung des Kurzwellensegments von 4 bis 10 MHz
steht nun definitiv nicht auf der Tagesordnung der naechsten
Weltfunkkonferenz. Sie wird voraussichtlich im Jahre 2011
stattfinden. Hier bleibt also fuer mindestens acht Jahre alles
beim alten - ohne zusaetzlichen Frequenzraum fuer den Rundfunk-
und den Amateurfunkdienst. Das Thema "5 MHz" kann also in
unabsehbarer Zukunft nur auf nationaler Ebene und auf Non-
Interference-Basis angegangen werden.
Auch die von den Funkamateuren gewollte Region-1-weite
Eintragung von 50 MHz in die Frequenztabelle der VO-Funk konnte
nicht auf die Tagesordnung fuer 2011 gesetzt werden. Auch hier
bleibt es bei nationalen Regelungen, wenn auch fast alle
Laender der EU diesen Bereich mittlerweile zumindest in
irgendeiner Art und Weise dem Amateurfunkdienst zugewiesen
haben.
ABZOCKE?
(rps) Der Betroffene jedenfalls nennt es so. Er moechte einfach
nur den Standort seiner genehmigten FM-Relaisfunkstelle aendern
- nicht vom Tal auf den Berg, sondern schlicht innerhalb
derselben Stadt mit vergleichbaren Ausbreitungsbedingungen.
Dies wurde frueher von der Bundesnetzagentur kostenlos und
flexibel erledigt. Seit einiger Zeit jedoch verlangt die
Behoerde dafuer den vollen Betrag von 150 Euro, der auch fuer
eine komplette Neuerteilung faellig wird. Im Januar 2008 steigt
der Preis uebrigens auf 200 Euro. Aenderungen bei anderen
genehmigten Parametern, wie etwa Frequenzen,
Strahlungsleistungen und Antennenhoehen, sind dem Vernehmen
nach dagegen nach wie vor kostenfrei.
Schauen wir uns die hier relevante Rechtsnorm an. Dabei
entstehenden zumindest in der persoenlichen Sicht des
Redakteurs ernsthafte Zweifel, ob diese Verwaltungspraxis mit
dem Recht vereinbar ist.
Anlage 2 der geltenden Amateurfunkverordnung - das ist die
Gebuehrenverordnung im Amateurfunk - bestimmt naemlich, dass
besagte 200 Euro nur faellig werden bei der Zuteilung eines
Rufzeichens zum Beispiel fuer eine FM-Relaisfunkstelle. Das
Rufzeichen ist aber bereits zugeteilt. Hier handelt es sich in
persoenlicher Sicht des Redakteurs statt dessen um den Antrag
auf Aenderung einer bestehenden Nebenbestimmung. Ausserdem
stellt die Genehmigungsurkunde die in ihr enthaltenen
Nebenbestimmungen alle auf die gleiche Stufe. Nur fuer die
Aenderung einer ganz bestimmten Vorschrift Gebuehren zu
verlangen - hier fuer die Standortaenderung -, koennte sich
daher genauso verbieten wie das Einbringen eines
Aufwandsarguments, etwa fuer Art und Umfang der
Koordinierungsarbeiten: Das Amateurfunkrecht kennt eine
Gebuehrenerhebung "nach Aufwand" naemlich ueberhaupt nicht.
Nicht zuletzt, um das freie wissenschaftliche Experiment mit
automatischen und fernbedient arbeitenden Amateurfunkstellen
nicht durch ein Gebuehrenuebermass zu behindern, ist die
Bundesnetzagentur aufgerufen, ihre Praxis zu aendern. Die
Relaisfunkstelle wurde unterdessen unter Protest ausser Betrieb
genommen. Sie und der betroffene Funkamateur sind der Redaktion
bekannt.
IRAK BACK ON THE AIR
(rps) In Kuerze wird im Irak der Amateurfunk-Sendebetrieb
wieder erlaubt sein. Seit dem 13. Maerz 2007 war auf dem
Territorium dieses Staates aus Sicherheitsgruenden jede
Sendetaetigkeit untersagt.
Quelle: RSGB und Iraqi Amateur Radio Society
PLASMA-ANTENNEN
(rps) Ueber eine voellig neue Art und Weise, Antennen
aufzubauen, wurde Anfang November auf der Jahrestagung der
Plasma-Physics-Division der Amerikanischen Physikalischen
Gesellschaft APS in Orlando/Florida berichtet. Ein Gas geht in
den Plasmazustand ueber, wenn es - zum Beispiel im Falle des
Wasserstoffs - ueber etwa 100.000 Grad erhitzt wird. Ein Plasma
besteht unter anderem aus frei beweglichen Ladungstraegern und
ist damit natuerlich elektrisch leitfaehig. Es eignet sich in
Folge grundsaetzlich auch als Antenne.
Der Vorteil einer Plasmaantenne ist, dass man sie nicht nur ein-
und ausschalten kann, sondern vor allem, dass man durch die
geeignete Gestaltung der Plasmaform ihre Groesse und
Ausrichtung blitzschnell aendern kann. Auf der Tagung der APS
wurde ein Prototyp gezeigt, der - aehnlich einer modernen
Energiesparlampe - aus segmentierten Glasrohren besteht, in
denen das Plasma gezuendet wird. Einsatzgebiete sehen die
Entwickler vor allem im militaerischen Bereich. Hier kann man
etwa diese Antennenart nahezu vollstaendig unsichtbar machen,
wenn man sie nicht benoetigt: Man schaltet einfach das Plasma
aus.
Link:
http://www.scientificblogging.com/news_account/stealth_antenna_
made_of_gas_impervious_to_jamming
Quelle: QRZ.com und American Physical Society
EU-KOMMISSION FORDERT EUROPAEISCHES FREQUENZMANAGEMENT
(red) Mit dem am Dienstag dieser Woche vorgestellten Telecom-
Paket will die EU-Kommission dafuer sorgen, dass mit dem
Uebergang von analoger zu digitaler Uebertragung im Jahr 2012
die so genannte digitale Dividende effizient fuer neue Dienste
genutzt wird. Die Richtlinie mit dem bezeichnenden Namen
"Bessere Regulierung" will eine marktorientiertere und
harmonisierte Belegung der Frequenzbaender in ganz Europa
erreichen. Vor allem soll vermehrt der unlizenzierte Gebrauch
von Frequenzen ueber Allgemeinzuteilungen moeglich sein.
Exklusive Nutzungsrechte sollen in vereinbarte Frequenzbereiche
transferiert werden. Hiervon koennte eventuell auch der
Amateurfunkdienst betroffen sein.
Da die neuen digitalen Dienste grenzueberschreitend verfuegbar
sein werden, verlangt die EU-Kommission, die strikt nationalen
Regulierungsansaetze in diesem Bereich aufzugeben. Unternehmen
seien naemlich nur dann bereit, in die neuen Technologien zu
investieren, wenn sie dies europaweit tun koennten. Bislang
muessen sie sich aber jeweils mit den nationalen
Regulierungsbehoerden und Vergaberegeln auseinander setzen - in
Deutschland im Rundfunkbereich sogar mit den einzelnen
Bundeslaendern.
In der Bundesrepublik fuehrte die unterschiedliche
Vergabepraxis beim digitalen mobilen Fernsehen bereits zu einer
erheblich verzoegerten Markteinfuehrung. Weil einzelne Laender
wie Deutschland eigene Plaene zur Nutzung der digitalen
Dividende entwickelt haben, muesse die Europaeische Union
gerade deshalb einen koordinierten Ansatz fuer ein
Frequenzspektrum-Management entwickeln, verlangt die EU-
Kommission. Zu dem Zweck hat sie bereits mehrfach und vehement
die Einrichtung einer europaeischen Regulierungsbehoerde
gefordert.
Quelle: Heise Online
DAS BONMOT DER WOCHE
(rps) stammt heute von der Bandwacht des DARC e.V. Sie schreibt
aktuell:
"Welche Universitaet schleicht sich als naechste unter dem
Deckmantel Amateurfunk in ein Amateurband ein? Seien wir
wachsam!"
Der Hintergrund: Die niederlaendische Regulierungsbehoerde hat
der Technischen Universitaet Delft erlaubt, im Rahmen des
Amateurfunkdienstes Testaussendungen im DRM-Modus auf der
Frequenz 29200 kHz im Zehnmeterband durchzufuehren. Bisher ging
der Redakteur davon aus, der Amateurfunkdienst sei ein
technisch-wissenschaftlicher Funkdienst. Offenbar sieht der
DARC das anders.
Vy 73,
Ralph, DC5JQ
Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
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--
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.
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