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DHH841 > AGZ      25.11.07 13:07l 215 Lines 8767 Bytes #999 (360) @ DEU
BID : PBHDBO841006
Read: GUEST
Subj: HamRadio 2day 279-2007
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      DBO841
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(c) AGZ e.V. 2001-2007               DL: HamRadio 2day 279-2007
                                              25. November 2007

                          Redakteur:
                      Ralph, DC5JQ (rps)



WRC-07: WEITERE NEGATIV-ERGEBNISSE

(rps)  Die Neuordnung des Kurzwellensegments von 4 bis  10  MHz
steht  nun  definitiv nicht auf der Tagesordnung der  naechsten
Weltfunkkonferenz.  Sie  wird  voraussichtlich  im  Jahre  2011
stattfinden. Hier bleibt also fuer mindestens acht Jahre  alles
beim alten - ohne zusaetzlichen Frequenzraum fuer den Rundfunk-
und  den  Amateurfunkdienst. Das Thema "5  MHz"  kann  also  in
unabsehbarer  Zukunft nur auf nationaler  Ebene  und  auf  Non-
Interference-Basis angegangen werden.

Auch   die   von   den  Funkamateuren  gewollte  Region-1-weite
Eintragung von 50 MHz in die Frequenztabelle der VO-Funk konnte
nicht auf die Tagesordnung fuer 2011 gesetzt werden. Auch  hier
bleibt  es  bei  nationalen Regelungen,  wenn  auch  fast  alle
Laender  der  EU  diesen  Bereich  mittlerweile  zumindest   in
irgendeiner  Art  und  Weise  dem Amateurfunkdienst  zugewiesen
haben.


ABZOCKE?

(rps) Der Betroffene jedenfalls nennt es so. Er moechte einfach
nur den Standort seiner genehmigten FM-Relaisfunkstelle aendern
-  nicht  vom  Tal  auf  den Berg, sondern  schlicht  innerhalb
derselben  Stadt  mit  vergleichbaren  Ausbreitungsbedingungen.
Dies  wurde  frueher  von der Bundesnetzagentur  kostenlos  und
flexibel  erledigt.  Seit  einiger  Zeit  jedoch  verlangt  die
Behoerde  dafuer den vollen Betrag von 150 Euro, der auch  fuer
eine komplette Neuerteilung faellig wird. Im Januar 2008 steigt
der  Preis  uebrigens  auf  200 Euro. Aenderungen  bei  anderen
genehmigten      Parametern,     wie      etwa      Frequenzen,
Strahlungsleistungen  und Antennenhoehen,  sind  dem  Vernehmen
nach dagegen nach wie vor kostenfrei.

Schauen  wir  uns  die  hier  relevante  Rechtsnorm  an.  Dabei
entstehenden   zumindest   in  der  persoenlichen   Sicht   des
Redakteurs  ernsthafte Zweifel, ob diese Verwaltungspraxis  mit
dem Recht vereinbar ist.

Anlage  2  der geltenden Amateurfunkverordnung -  das  ist  die
Gebuehrenverordnung  im Amateurfunk - bestimmt  naemlich,  dass
besagte  200  Euro nur faellig werden bei der  Zuteilung  eines
Rufzeichens  zum  Beispiel  fuer eine FM-Relaisfunkstelle.  Das
Rufzeichen ist aber bereits zugeteilt. Hier handelt es sich  in
persoenlicher Sicht des Redakteurs statt dessen um  den  Antrag
auf  Aenderung  einer  bestehenden  Nebenbestimmung.  Ausserdem
stellt   die   Genehmigungsurkunde  die  in   ihr   enthaltenen
Nebenbestimmungen  alle auf die gleiche  Stufe.  Nur  fuer  die
Aenderung   einer  ganz  bestimmten  Vorschrift  Gebuehren   zu
verlangen  -  hier fuer die Standortaenderung -,  koennte  sich
daher    genauso    verbieten   wie   das   Einbringen    eines
Aufwandsarguments,    etwa   fuer   Art    und    Umfang    der
Koordinierungsarbeiten:   Das   Amateurfunkrecht   kennt   eine
Gebuehrenerhebung "nach Aufwand" naemlich ueberhaupt nicht.

Nicht  zuletzt,  um das freie wissenschaftliche Experiment  mit
automatischen  und  fernbedient arbeitenden  Amateurfunkstellen
nicht  durch  ein  Gebuehrenuebermass  zu  behindern,  ist  die
Bundesnetzagentur  aufgerufen,  ihre  Praxis  zu  aendern.  Die
Relaisfunkstelle wurde unterdessen unter Protest ausser Betrieb
genommen. Sie und der betroffene Funkamateur sind der Redaktion
bekannt.


IRAK BACK ON THE AIR

(rps)  In  Kuerze  wird  im  Irak der  Amateurfunk-Sendebetrieb
wieder  erlaubt  sein.  Seit dem 13. Maerz  2007  war  auf  dem
Territorium   dieses   Staates  aus  Sicherheitsgruenden   jede
Sendetaetigkeit untersagt.

Quelle: RSGB und Iraqi Amateur Radio Society


PLASMA-ANTENNEN

(rps)   Ueber  eine  voellig  neue  Art  und  Weise,   Antennen
aufzubauen,  wurde  Anfang November auf  der  Jahrestagung  der
Plasma-Physics-Division   der   Amerikanischen   Physikalischen
Gesellschaft APS in Orlando/Florida berichtet. Ein Gas geht  in
den  Plasmazustand ueber, wenn es - zum Beispiel im  Falle  des
Wasserstoffs - ueber etwa 100.000 Grad erhitzt wird. Ein Plasma
besteht unter anderem aus frei beweglichen Ladungstraegern  und
ist  damit natuerlich elektrisch leitfaehig. Es eignet sich  in
Folge grundsaetzlich auch als Antenne.

Der Vorteil einer Plasmaantenne ist, dass man sie nicht nur ein-
und  ausschalten kann, sondern vor allem, dass  man  durch  die
geeignete   Gestaltung   der  Plasmaform   ihre   Groesse   und
Ausrichtung blitzschnell aendern kann. Auf der Tagung  der  APS
wurde  ein  Prototyp  gezeigt, der -  aehnlich  einer  modernen
Energiesparlampe  -  aus segmentierten Glasrohren  besteht,  in
denen  das  Plasma  gezuendet wird.  Einsatzgebiete  sehen  die
Entwickler vor allem im militaerischen Bereich. Hier  kann  man
etwa  diese Antennenart nahezu vollstaendig unsichtbar  machen,
wenn  man sie nicht benoetigt: Man schaltet einfach das  Plasma
aus.

Link:

http://www.scientificblogging.com/news_account/stealth_antenna_
made_of_gas_impervious_to_jamming

Quelle: QRZ.com und American Physical Society


EU-KOMMISSION FORDERT EUROPAEISCHES FREQUENZMANAGEMENT

(red)  Mit dem am Dienstag dieser Woche vorgestellten  Telecom-
Paket  will  die  EU-Kommission dafuer  sorgen,  dass  mit  dem
Uebergang  von analoger zu digitaler Uebertragung im Jahr  2012
die  so genannte digitale Dividende effizient fuer neue Dienste
genutzt  wird.  Die  Richtlinie  mit  dem  bezeichnenden  Namen
"Bessere   Regulierung"   will  eine   marktorientiertere   und
harmonisierte  Belegung  der  Frequenzbaender  in  ganz  Europa
erreichen.  Vor allem soll vermehrt der unlizenzierte  Gebrauch
von   Frequenzen  ueber  Allgemeinzuteilungen  moeglich   sein.
Exklusive Nutzungsrechte sollen in vereinbarte Frequenzbereiche
transferiert  werden.  Hiervon  koennte  eventuell   auch   der
Amateurfunkdienst betroffen sein.

Da  die neuen digitalen Dienste grenzueberschreitend verfuegbar
sein  werden, verlangt die EU-Kommission, die strikt nationalen
Regulierungsansaetze in diesem Bereich aufzugeben.  Unternehmen
seien  naemlich  nur dann bereit, in die neuen Technologien  zu
investieren,  wenn  sie dies europaweit tun  koennten.  Bislang
muessen    sie   sich   aber   jeweils   mit   den   nationalen
Regulierungsbehoerden und Vergaberegeln auseinander setzen - in
Deutschland   im  Rundfunkbereich  sogar  mit   den   einzelnen
Bundeslaendern.

In    der    Bundesrepublik   fuehrte   die    unterschiedliche
Vergabepraxis beim digitalen mobilen Fernsehen bereits zu einer
erheblich verzoegerten Markteinfuehrung. Weil einzelne  Laender
wie   Deutschland  eigene  Plaene  zur  Nutzung  der  digitalen
Dividende  entwickelt  haben,  muesse  die  Europaeische  Union
gerade   deshalb   einen   koordinierten   Ansatz   fuer    ein
Frequenzspektrum-Management  entwickeln,   verlangt   die   EU-
Kommission. Zu dem Zweck hat sie bereits mehrfach und  vehement
die   Einrichtung   einer  europaeischen   Regulierungsbehoerde
gefordert.

Quelle: Heise Online


DAS BONMOT DER WOCHE

(rps) stammt heute von der Bandwacht des DARC e.V. Sie schreibt
aktuell:

    "Welche Universitaet schleicht sich als naechste unter  dem
    Deckmantel  Amateurfunk in ein Amateurband ein?  Seien  wir
    wachsam!"

Der  Hintergrund: Die niederlaendische Regulierungsbehoerde hat
der  Technischen  Universitaet Delft  erlaubt,  im  Rahmen  des
Amateurfunkdienstes  Testaussendungen  im  DRM-Modus  auf   der
Frequenz 29200 kHz im Zehnmeterband durchzufuehren. Bisher ging
der   Redakteur  davon  aus,  der  Amateurfunkdienst  sei   ein
technisch-wissenschaftlicher  Funkdienst.  Offenbar  sieht  der
DARC das anders.


Vy 73,
Ralph, DC5JQ


Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik

                              AGZ

sowie auf unserer Internet-Website

                         www.agz-ev.de

nachlesen  und  auch  in  Digital Audio  im  MP3-Format  hoeren
koennen. Wenn Sie moechten, koennen Sie auch Mitglied  der  AGZ
werden  und  unsere Arbeit so unterstuetzen. Den Aufnahmeantrag
finden Sie im Internet:

     http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf

Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.

--

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.

  * Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB Packet-Radio uebernommen! *

        Aktuelle Meldungen rund ums Hobby Funk finden Sie auch auf der
             Homepage der IG Funkfreunde Landshut unter Forum/News


73 de Hans!

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           * IG Funkfreunde Landshut, www.funkfreundelandshut.de *






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