|
DHH841 > AGZ 03.12.07 02:03l 219 Lines 10293 Bytes #999 (360) @ DEU
BID : 2CHDBO84100K
Read: GUEST
Subj: HamRadio 2day 280-2007
Path: FU0BOX<AS1BOX<DBO274<DOK346<DBX214<DBO763<DBO841
Sent: 071202/0904z @:DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU [LA JN68EP] OBcm1.06b59 LT:360
From: DHH841 @ DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU (Hans)
To: AGZ @ DEU
X-Info: Sent with login password
(c) AGZ e.V. 2001-2007 DL: HamRadio 2day 280-2007
2. Dezember 2007
Redakteur:
Ralph, DC5JQ (rps)
DER AKTUELLE KOMMENTAR
HEUTE: ZU FRUEH HURRA GEBRUELLT?
(rps) Das neue Gesetz ueber die elektromagnetische
Vertraeglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) ist verabschiedet
und wird wahrscheinlich Anfang Februar in Kraft treten.
Deutschlands groesster Amateurfunkverband DARC feiert dies mit
starken Worten: Mit Hilfe vor allem der SPD sei es gelungen,
eine Schlechterstellung des Amateurfunkdienstes zu verhindern.
"Positive Signale fuer Funkamateure" - heisst es gar in einer
Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion, so als haette
allein diese Partei den Amateurfunk fuer sich gepachtet. Ist
dies wirklich so? Oder handelt es sich um eine gezielt
positionierte Nebelkerze? Schauen wir uns die Ergebnisse
nuechtern und realistisch an - nachdem sich der Pulverdampf der
"heissen Phase des Ringens" verzogen hat.
Punkt 1: Auf Betreiben des "Runden Tisches Amateurfunk" (RTA)
ist die Definition einer "elektromagnetischen Stoerung" nicht
mehr allein "jede elektromagnetische Erscheinung, die die
Funktion eines Betriebsmittels beeintraechtigen koennte".
Hinzugefuegt wurde, dass diese ein "elektromagnetisches
Rauschen, ein unerwuenschtes Signal oder eine Veraenderung des
Ausbreitungsmediums" sein kann. Die Verwendung der Worte "sein
kann" entschaerft diesen Zusatz und gibt ihm einen rein
exemplarischen und keineswegs abschliessenden Charakter.
Weitere und andersartige Stoerungserscheinungen sind damit
nicht ausgeschlossen - wie etwa die zu hohe Feldstaerke eines
Amateurfunksenders, die uebrigens durchaus auch zu einem
"elektromagnetischen Rauschen" fuehren kann.
Wird damit das vom RTA gewuenschte Ziel erreicht, dass das
gewollte Nutzsignal einer Amateurfunkstelle - und sei es noch
so stark - keine Stoerung sein kann und darf? Mitnichten. Nicht
nur die Abgeordnete Kerstin Andreae von BUENDNIS 90/DIE GRUENEN
kann diese RTA-Interpretation nicht nachvollziehen. Sie bringt
es in ihrer Rede vor dem Deutschen Bundestag auf den Punkt:
"... ansonsten koennte ja jeder Emittent sich darauf stuetzen,
er habe das Signal gewollt und deshalb koenne es nicht als
Stoerung angesehen werden." War also nichts: Mehr als heisse
Luft ist hier nicht zu erkennen.
Punkt 2: die Befugnisse der Bundesnetzagentur im Stoerungsfall.
Der RTA empfand es als materiellen Mangel, dass im Falle des
Amateurfunks die Befugnisse der Behoerde auf eine reine
Beratungstaetigkeit minimiert werden sollten, wenn alle
Beteiligten die Vorschriften und Normen fuer ihre jeweiligen
Geraete und Anlagen einhalten. Man wollte in Baunatal lieber
den Durchgriff des Verwaltungsrechts bis zum bitteren Ende -
und dieses bittere Ende haben wir nun auch tatsaechlich
bekommen: Das neue EMVG enthaelt erstmals eine saubere
Ermaechtigung fuer die Bundesnetzagentur, Massnahmen gegen
ausnahmslos alle an der Stoerung beteiligten Personen bzw.
Geraete anzuordnen.
Zum staatlichen Taetigwerden bedarf es dabei lediglich des
Auftretens oder sogar nur der Vorhersehbarkeit einer
elektromagnetischen Unvertraeglichkeit bzw. Stoerung - und zwar
zunaechst voellig unabhaengig davon, ob die Geraete
irgendwelche EMV-Normen einhalten oder nicht. Bei der
Bearbeitung muss die Bundesnetzagentur mit den Beteiligten
"zusammenarbeiten" und sie muss die "allgemein anerkannten
Regeln der Technik" heranziehen, insbesondere die geltenden
technischen Normen. Beim Anordnen von konkreten Massnahmen
muessen schliesslich die Interessen der Beteiligten
beruecksichtigt werden, was immer man darunter auch verstehen
mag.
Konnte damit eine Schlechterstellung des Funkamateurs
verhindert werden? Wohl kaum. Statt dessen haben wir nun eine
wasserdichte Ermaechtigung fuer die Behoerde - in Kombination
mit einer windelweichen und in jede Richtung dehnbaren
Interessenabwaegung: Fernsehen gegen Amateurfunk? Man ahnt,
wessen Interessen hier in Zukunft grundsaetzlich hoeher
bewertet werden koennten. Einziger Vorteil: Zusammen mit der
nun klar formulierten "widerlegbaren Vermutungswirkung" eines
angebrachten CE-Zeichens und der Vorschrift zum verbindlichen
Anwenden geltender Normen muss ein durch Amateurfunk gestoertes
Geraet auf jeden Fall von der Bundesnetzagentur unter
reproduzierbaren Laborbedingungen untersucht werden, und zwar
bevor das im Gesetz sehr weit gesteckte behoerdliche Ermessen
ausgeuebt wird und Massnahmen angeordnet werden koennen.
Die Rede des zustaendigen Berichterstatters im
Bundestagsausschuss fuer Wirtschaft und Technologie - des SPD-
Abgeordneten Martin Doermann - stimmt auf den ersten Blick
hoffnungsvoll, sagt er doch zum Beispiel: "In der Praxis hat
sich herausgestellt, dass [...] Loesungen meist sehr schnell
und ohne grossen Kostenaufwand gefunden werden koennen, etwa
durch das Vorschalten von Filtern, die nur wenige Euro kosten."
Und in der schriftlichen Ausschussbegruendung fuer das neue
EMVG setzt er noch einen drauf: "Eine insbesondere gerichtliche
Auseinandersetzung widerspreche daher einfachen
Effizienzueberlegungen."
Mit anderen Worten: Die Politik will mehrheitlich, dass sich
die Bundesnetzagentur bei der Aufklaerung und Beseitigung von
elektromagnetischen Unvertraeglichkeiten unter Beteiligung von
Amateurfunkstellen so verhaelt, dass es kuenftig nicht mehr zu
gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt. Das ist aber nur dann
sicherzustellen, wenn gegenueber Funkamateuren keine
belastenden Verwaltungsakte mehr erlassen werden, etwa eine
Senderleistungsabsenkung - und statt dessen gegenueber dem
betroffenen Nachbarn die Anbringung von Filterelementen
angeordnet wird. Ob das rechtlich funktioniert, steht
allerdings in den Sternen. Vielleicht geht ja dann der Nachbar
vor das Verwaltungsgericht... Das Zurueckziehen der Netzagentur
und der Verweis auf das Zivilrecht ist in so einem Fall
natuerlich nach wie vor eine attraktive und auch erlaubte
Loesung - denn das im neuen EMVG verwendete Wort "Befugnis"
bedeutet keineswegs, Massnahmen auf jeden Fall anordnen zu
muessen.
Wir werden die Politik daran messen, wie gut oder auch wie
schlecht sie ihre "Position der Effizienz und Harmonie" in das
konkrete Verwaltungshandeln tatsaechlich einbringen kann.
Schliesslich Punkt 3: Die von den Interessenvertretungen
geforderte Umsetzung des "besonderen Schutzes" des
Amateurfunkdienstes vor Stoerungen durch andere Betriebsmittel,
wie es die Praeambel der zugrunde liegenden Europaeischen
Richtlinie verlangt, sucht man im nun beschlossenen EMV-Gesetz
vergebens.
Verhindert das neue EMVG zusammenfassend also eine
Schlechterstellung des Funkamateurs? Mitnichten. Wirklich alles
haengt nun davon ab, wie die Bundesnetzagentur ihr
behoerdliches Ermessen bei der Beruecksichtigung der Interessen
der Beteiligten in jedem einzelnen Fall konkret ausuebt. Eines
ist aber deutlich zu erkennen: Rechtssicherheit im Vorfeld,
Gleichheit vor dem Gesetz oder gar eine Besserstellung des
Funkamateurs gibt dieses Konstrukt wirklich nicht her. Eben zu
frueh Hurra gebruellt - hinterher, wenn sich die Nebelkerze
verzogen hat, ist der Blick klarer.
Ketzerische Frage zum Schluss: Wozu brauchen wir jetzt
eigentlich noch eine Stoerfallregelung unter der
Amateurfunkverordnung?
Ralph, DC5JQ
ZWEITE 50-MEGAHERTZ-SCHUTZZONE IST GEFALLEN
(rps) Grosse Freude fuer die Funkamateure im Sueden
Deutschlands, speziell fuer die Liebhaber des 50-MHz-Bandes: Am
letzten Dienstag war es um 08:00 Uhr Ortszeit endlich soweit:
Der analoge Grundnetzsender Gruenten im Allgaeu des Bayerischen
Rundfunks beendete seine Aussendungen auf dem Fernsehkanal 2
fuer immer. Damit entfaellt die Schutzzone um diesen Sender
zwar zunaechst nicht formal, aber tatsaechlich: Gemaess der
geltenden Bestimmungen darf in einer solchen Schutzzone der
Amateurfunksendebetrieb nur erfolgen, wenn der Fernsehsender
nicht im Sendebetrieb arbeitet. Und das ist im Falle des BR-
Senders Gruenten nun nie mehr der Fall. Seit dem 27. November
werden Schwaben und grosse Teile Suedwestbayerns von dort mit
dem digitalen terrestrischen Fernsehen DVB-T versorgt - im UHF-
Bereich.
Auch die allerletzte der einst drei Schutzzonen faellt noch in
diesem Jahr, und zwar am 13. Dezember. An diesem Tag startet
auch im Saarland der DVB-T-Betrieb. Der Kanal-2-Grundnetzsender
Goettelborner Hoehe wird dann ebenfalls fuer immer
abgeschaltet: freie Bahn also fuer den 50-MHz-Amateurfunk in
Deutschland. Bitte beachten Sie, dass Sie die Aufnahme des
Sendebetriebs auf diesem Band vorher der Bundesnetzagentur
anzeigen muessen.
Vy 73,
Ralph, DC5JQ
Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik
AGZ
sowie auf unserer Internet-Website
www.agz-ev.de
nachlesen und auch in Digital Audio im MP3-Format hoeren
koennen. Wenn Sie moechten, koennen Sie auch Mitglied der AGZ
werden und unsere Arbeit so unterstuetzen. Den Aufnahmeantrag
finden Sie im Internet:
http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf
Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.
--
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.
* Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB Packet-Radio uebernommen! *
Aktuelle Meldungen rund ums Hobby Funk finden Sie auch auf der
Homepage der IG Funkfreunde Landshut unter Forum/News
73 de Hans!
- DHH841 - Hans - Weng JN68EP - www.dbo841.de.vu - eMail: dhh841@freenet.de -
* IG Funkfreunde Landshut, www.funkfreundelandshut.de *
Lese vorherige Mail | Lese naechste Mail
| |