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(c) AGZ e.V. 2001-2007               DL: HamRadio 2day 280-2007
                                               2. Dezember 2007

                          Redakteur:
                      Ralph, DC5JQ (rps)
                               

DER AKTUELLE KOMMENTAR

HEUTE: ZU FRUEH HURRA GEBRUELLT?

(rps)    Das   neue   Gesetz   ueber   die   elektromagnetische
Vertraeglichkeit  von Betriebsmitteln (EMVG) ist  verabschiedet
und   wird  wahrscheinlich  Anfang  Februar  in  Kraft  treten.
Deutschlands groesster Amateurfunkverband DARC feiert dies  mit
starken  Worten: Mit Hilfe vor allem der SPD sei  es  gelungen,
eine  Schlechterstellung des Amateurfunkdienstes zu verhindern.
"Positive Signale fuer Funkamateure" - heisst es gar  in  einer
Pressemitteilung  der  SPD-Bundestagsfraktion,  so  als  haette
allein  diese  Partei den Amateurfunk fuer sich gepachtet.  Ist
dies  wirklich  so?  Oder  handelt  es  sich  um  eine  gezielt
positionierte  Nebelkerze?  Schauen  wir  uns  die   Ergebnisse
nuechtern und realistisch an - nachdem sich der Pulverdampf der
"heissen Phase des Ringens" verzogen hat.

Punkt  1: Auf Betreiben des "Runden Tisches Amateurfunk"  (RTA)
ist  die Definition einer "elektromagnetischen Stoerung"  nicht
mehr  allein  "jede  elektromagnetische  Erscheinung,  die  die
Funktion   eines  Betriebsmittels  beeintraechtigen   koennte".
Hinzugefuegt   wurde,   dass  diese  ein   "elektromagnetisches
Rauschen, ein unerwuenschtes Signal oder eine Veraenderung  des
Ausbreitungsmediums" sein kann. Die Verwendung der Worte  "sein
kann"  entschaerft  diesen  Zusatz  und  gibt  ihm  einen  rein
exemplarischen   und   keineswegs  abschliessenden   Charakter.
Weitere  und  andersartige  Stoerungserscheinungen  sind  damit
nicht  ausgeschlossen - wie etwa die zu hohe Feldstaerke  eines
Amateurfunksenders,  die  uebrigens  durchaus  auch  zu   einem
"elektromagnetischen Rauschen" fuehren kann.

Wird  damit  das  vom RTA gewuenschte Ziel erreicht,  dass  das
gewollte Nutzsignal einer Amateurfunkstelle - und sei  es  noch
so stark - keine Stoerung sein kann und darf? Mitnichten. Nicht
nur die Abgeordnete Kerstin Andreae von BUENDNIS 90/DIE GRUENEN
kann  diese RTA-Interpretation nicht nachvollziehen. Sie bringt
es  in  ihrer Rede vor dem Deutschen Bundestag auf  den  Punkt:
"...  ansonsten koennte ja jeder Emittent sich darauf stuetzen,
er  habe  das  Signal gewollt und deshalb koenne es  nicht  als
Stoerung  angesehen werden." War also nichts: Mehr  als  heisse
Luft ist hier nicht zu erkennen.

Punkt 2: die Befugnisse der Bundesnetzagentur im Stoerungsfall.
Der  RTA  empfand es als materiellen Mangel, dass im Falle  des
Amateurfunks  die  Befugnisse  der  Behoerde  auf  eine   reine
Beratungstaetigkeit  minimiert  werden   sollten,   wenn   alle
Beteiligten  die  Vorschriften und Normen fuer ihre  jeweiligen
Geraete  und  Anlagen einhalten. Man wollte in Baunatal  lieber
den  Durchgriff des Verwaltungsrechts bis zum bitteren  Ende  -
und  dieses  bittere  Ende  haben  wir  nun  auch  tatsaechlich
bekommen:   Das  neue  EMVG  enthaelt  erstmals  eine   saubere
Ermaechtigung  fuer  die  Bundesnetzagentur,  Massnahmen  gegen
ausnahmslos  alle  an  der Stoerung beteiligten  Personen  bzw.
Geraete anzuordnen.

Zum  staatlichen  Taetigwerden bedarf es  dabei  lediglich  des
Auftretens   oder   sogar   nur  der   Vorhersehbarkeit   einer
elektromagnetischen Unvertraeglichkeit bzw. Stoerung - und zwar
zunaechst   voellig   unabhaengig   davon,   ob   die   Geraete
irgendwelche   EMV-Normen  einhalten  oder   nicht.   Bei   der
Bearbeitung  muss  die Bundesnetzagentur  mit  den  Beteiligten
"zusammenarbeiten"  und  sie  muss die  "allgemein  anerkannten
Regeln  der  Technik" heranziehen, insbesondere  die  geltenden
technischen  Normen.  Beim  Anordnen von  konkreten  Massnahmen
muessen    schliesslich   die   Interessen   der    Beteiligten
beruecksichtigt werden, was immer man darunter  auch  verstehen
mag.

Konnte   damit   eine   Schlechterstellung   des   Funkamateurs
verhindert werden? Wohl kaum. Statt dessen haben wir  nun  eine
wasserdichte  Ermaechtigung fuer die Behoerde - in  Kombination
mit   einer   windelweichen  und  in  jede  Richtung  dehnbaren
Interessenabwaegung:  Fernsehen gegen  Amateurfunk?  Man  ahnt,
wessen   Interessen  hier  in  Zukunft  grundsaetzlich   hoeher
bewertet  werden koennten. Einziger Vorteil: Zusammen  mit  der
nun  klar formulierten "widerlegbaren Vermutungswirkung"  eines
angebrachten  CE-Zeichens und der Vorschrift zum  verbindlichen
Anwenden geltender Normen muss ein durch Amateurfunk gestoertes
Geraet   auf   jeden  Fall  von  der  Bundesnetzagentur   unter
reproduzierbaren Laborbedingungen untersucht werden,  und  zwar
bevor  das im Gesetz sehr weit gesteckte behoerdliche  Ermessen
ausgeuebt wird und Massnahmen angeordnet werden koennen.

Die     Rede    des    zustaendigen    Berichterstatters     im
Bundestagsausschuss fuer Wirtschaft und Technologie - des  SPD-
Abgeordneten  Martin  Doermann - stimmt auf  den  ersten  Blick
hoffnungsvoll,  sagt er doch zum Beispiel: "In der  Praxis  hat
sich  herausgestellt, dass [...] Loesungen meist  sehr  schnell
und  ohne  grossen Kostenaufwand gefunden werden koennen,  etwa
durch das Vorschalten von Filtern, die nur wenige Euro kosten."
Und  in  der schriftlichen Ausschussbegruendung fuer  das  neue
EMVG setzt er noch einen drauf: "Eine insbesondere gerichtliche
Auseinandersetzung      widerspreche      daher       einfachen
Effizienzueberlegungen."

Mit  anderen Worten: Die Politik will mehrheitlich,  dass  sich
die  Bundesnetzagentur bei der Aufklaerung und Beseitigung  von
elektromagnetischen Unvertraeglichkeiten unter Beteiligung  von
Amateurfunkstellen so verhaelt, dass es kuenftig nicht mehr  zu
gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt. Das ist aber nur dann
sicherzustellen,    wenn   gegenueber    Funkamateuren    keine
belastenden  Verwaltungsakte mehr erlassen  werden,  etwa  eine
Senderleistungsabsenkung  -  und statt  dessen  gegenueber  dem
betroffenen   Nachbarn  die  Anbringung   von   Filterelementen
angeordnet   wird.   Ob   das  rechtlich  funktioniert,   steht
allerdings in den Sternen. Vielleicht geht ja dann der  Nachbar
vor das Verwaltungsgericht... Das Zurueckziehen der Netzagentur
und  der  Verweis  auf  das Zivilrecht ist  in  so  einem  Fall
natuerlich  nach  wie  vor eine attraktive  und  auch  erlaubte
Loesung  -  denn  das im neuen EMVG verwendete Wort  "Befugnis"
bedeutet  keineswegs,  Massnahmen auf jeden  Fall  anordnen  zu
muessen.

Wir  werden  die Politik daran messen, wie gut  oder  auch  wie
schlecht sie ihre "Position der Effizienz und Harmonie" in  das
konkrete Verwaltungshandeln tatsaechlich einbringen kann.

Schliesslich   Punkt  3:  Die  von  den  Interessenvertretungen
geforderte    Umsetzung   des   "besonderen    Schutzes"    des
Amateurfunkdienstes vor Stoerungen durch andere Betriebsmittel,
wie  es  die  Praeambel  der zugrunde  liegenden  Europaeischen
Richtlinie  verlangt, sucht man im nun beschlossenen EMV-Gesetz
vergebens.

Verhindert   das   neue   EMVG   zusammenfassend   also    eine
Schlechterstellung des Funkamateurs? Mitnichten. Wirklich alles
haengt   nun   davon   ab,   wie  die   Bundesnetzagentur   ihr
behoerdliches Ermessen bei der Beruecksichtigung der Interessen
der  Beteiligten in jedem einzelnen Fall konkret ausuebt. Eines
ist  aber  deutlich zu erkennen: Rechtssicherheit  im  Vorfeld,
Gleichheit  vor  dem  Gesetz oder gar eine  Besserstellung  des
Funkamateurs gibt dieses Konstrukt wirklich nicht her. Eben  zu
frueh  Hurra  gebruellt - hinterher, wenn sich  die  Nebelkerze
verzogen hat, ist der Blick klarer.

Ketzerische  Frage  zum  Schluss:  Wozu  brauchen   wir   jetzt
eigentlich    noch    eine    Stoerfallregelung    unter    der
Amateurfunkverordnung?

Ralph, DC5JQ


ZWEITE 50-MEGAHERTZ-SCHUTZZONE IST GEFALLEN

(rps)   Grosse   Freude   fuer  die  Funkamateure   im   Sueden
Deutschlands, speziell fuer die Liebhaber des 50-MHz-Bandes: Am
letzten  Dienstag war es um 08:00 Uhr Ortszeit endlich  soweit:
Der analoge Grundnetzsender Gruenten im Allgaeu des Bayerischen
Rundfunks  beendete seine Aussendungen auf dem  Fernsehkanal  2
fuer  immer.  Damit entfaellt die Schutzzone um  diesen  Sender
zwar  zunaechst  nicht formal, aber tatsaechlich:  Gemaess  der
geltenden  Bestimmungen  darf in einer solchen  Schutzzone  der
Amateurfunksendebetrieb nur erfolgen,  wenn  der  Fernsehsender
nicht  im Sendebetrieb arbeitet. Und das ist im Falle  des  BR-
Senders  Gruenten nun nie mehr der Fall. Seit dem 27.  November
werden  Schwaben und grosse Teile Suedwestbayerns von dort  mit
dem digitalen terrestrischen Fernsehen DVB-T versorgt - im UHF-
Bereich.

Auch die allerletzte der einst drei Schutzzonen faellt noch  in
diesem  Jahr, und zwar am 13. Dezember. An diesem  Tag  startet
auch im Saarland der DVB-T-Betrieb. Der Kanal-2-Grundnetzsender
Goettelborner   Hoehe   wird   dann   ebenfalls   fuer    immer
abgeschaltet:  freie  Bahn also fuer den 50-MHz-Amateurfunk  in
Deutschland.  Bitte  beachten Sie, dass Sie  die  Aufnahme  des
Sendebetriebs  auf  diesem  Band vorher  der  Bundesnetzagentur
anzeigen muessen.


Vy 73,
Ralph, DC5JQ


Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik

                              AGZ

sowie auf unserer Internet-Website

                         www.agz-ev.de

nachlesen  und  auch  in  Digital Audio  im  MP3-Format  hoeren
koennen. Wenn Sie moechten, koennen Sie auch Mitglied  der  AGZ
werden  und  unsere Arbeit so unterstuetzen. Den Aufnahmeantrag
finden Sie im Internet:

     http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf

Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.

--

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.

  * Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB Packet-Radio uebernommen! *

        Aktuelle Meldungen rund ums Hobby Funk finden Sie auch auf der
             Homepage der IG Funkfreunde Landshut unter Forum/News


73 de Hans!

- DHH841 - Hans - Weng JN68EP - www.dbo841.de.vu - eMail: dhh841@freenet.de -
           * IG Funkfreunde Landshut, www.funkfreundelandshut.de *





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