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DHH841 > AGZ      20.01.08 15:22l 188 Lines 8113 Bytes #999 (360) @ DEU
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Read: GUEST
Subj: HamRadio 2day 283-2008
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(c) AGZ e.V. 2001-2008               DL: HamRadio 2day 283-2008
                                                20. Januar 2008

                          Redakteur:
                      Ralph, DC5JQ (rps)
                               

AGZ NIMMT STELLUNG ZUM UMWELTGESETZBUCH

(rps)   Zum   seit   November   letzten   Jahres   vorliegenden
Referentenentwurf eines Umweltgesetzbuches liess die  AGZ  e.V.
vergangene Woche Bundesumweltminister Sigmar Gabriel eine erste
Wertung      zukommen.      Wir      haben      grundsaetzliche
verfassungsrechtliche Bedenken zu den Plaenen  geaeussert,  ein
und  dasselbe  Thema  -  naemlich den Schutz  von  Personen  in
elektromagnetischen    Feldern    -    parallel     in     zwei
unterschiedlichen  Gesetzen  zu  regeln.  Die  Verordnung   zur
Begrenzung  elektromagnetischer Felder  (BEMFV)  soll  naemlich
laut    Bundeswirtschaftsministerium   nicht   etwa   in    das
Umweltgesetzbuch   integriert  werden,   sondern   unveraendert
daneben  bestehen  bleiben:  mit der merkwuerdigen  Konsequenz,
dass  ploetzlich zwei voellig unterschiedliche Behoerden unsere
ortsfesten   Amateurfunkstellen   kontrollieren   duerfen   und
Anzeigen von den Funkamateuren verlangen.

Die    vorgesehene    Vierwochenfrist   fuer    Anzeigen    von
Inbetriebnahme  und Veraenderungen von Sendeanlagen  haben  wir
als  mit  den Bestimmungen des Amateurfunkgesetzes und mit  dem
Auftrag des Amateurfunkdienstes voellig unvereinbar bezeichnet.
Die  AGZ  betrachtet zudem die Regulierung des Personenschutzes
im  Telekommunikationsrecht unter  AFuG,  FTEG  und  BEMFV  als
vollstaendig ausreichend und abschliessend. Schliesslich  haben
wir  die  in  der  Begruendung zu Buch 4 des Umweltgesetzbuches
aufgefuehrte    Behauptung    korrigiert,    Amateurfunkstellen
benoetigten     immer     eine    Standortbescheinigung     der
Bundesnetzagentur und diese koenne Grundlage fuer eine  Anzeige
bei   den   Umweltbehoerden   sein.   Das   an   Stelle   einer
Standortbescheinigung       getretene       Verfahren       der
eigenverantwortlichen  Anzeige durch  die  Funkamateure  selbst
wurde dem Bundesumweltminister erlaeutert.

Lesen  Sie  unser  vollstaendiges Statement im Internetauftritt
der AGZ e.V.


PROBLEME MIT DEM FINANZAMT

(rps) hat laut aktuellen Medienberichten Deutschlands groesster
Amateurfunkverein  "Deutscher  Amateur-Radio-Club  e.V.",  kurz
DARC. Wie "FM - Das Funkmagazin" etwa berichtet, muss der  Club
nach  einer  Betriebspruefung durch das  zustaendige  Finanzamt
fuer  die  Jahre 2004 bis 2006 Steuern in Hoehe von  280.000,00
Euro  nachentrichten. In einem Schreiben an  die  Ortsverbaende
nennt  der  Vereinsvorsitzende Jochen  Hindrichs,  DL9KCX,  die
Gruende:  Es  habe in einigen Ortsverbaenden keine lueckenlose,
den   Regeln  entsprechende  Kassenfuehrung  stattgefunden  und
Geldmittel seien nicht, wie von der Abgabenordnung zwingend  im
Rahmen   der   Gemeinnuetzigkeit   gefordert,   zeitnah    fuer
satzungsgemaesse Zwecke - das heisst innerhalb von zwei  Jahren
-  verwendet  worden.  Ausserdem seien  dort  Spendenquittungen
falsch ausgefuellt und Ruecklagen unrichtig begruendet worden.

Um  den  Verlust der Gemeinnuetzigkeit zu vermeiden,  muss  der
DARC  laut  "FM  -  Das Funkmagazin" ab sofort  monatlich  eine
Umsatzsteuervoranmeldung  fuer den gesamten  Verein  mit  allen
seinen   Untergliederungen  abgeben  sowie  die  zentrale   und
zeitnahe  Buchung aller Belege aus diesen Untergliederungen  in
der Geschaeftsstelle durchfuehren. Auf diese Weise soll die  so
genannte tatsaechliche Geschaeftsfuehrung unter Beweis gestellt
werden.  Dies  bedingt eine erhebliche Mehrbelastung  fuer  die
Ortsverbaende, die ab sofort jeden Monat ihre Originalbelege zu
einer zentralen Buchhaltung in Baunatal schicken muessen.

Quellen: Diverse


50-MHZ-SCHUTZZONEN AUFGEHOBEN

(rps) Im letzten Amtsblatt des Jahres 2007 vom 19. Dezember hat
die  Bundesnetzagentur die beiden noch verbliebenen Schutzzonen
um  die  ehemaligen Kanal-2-Grundnetzfernsehsender Gruenten  im
Allgaeu  und  Goettelborner Hoehe im Saarland nun  auch  formal
aufgehoben.   Die   anderen   Nutzungsbestimmungen   fuer   den
Frequenzbereich  50,08  bis  51 MHz bleiben  unveraendert.  Die
Verfuegung traegt die Nummer 69/2007.


REKORD

(rps) Der mazedonische Funkamateur Z35M hat einen interessanten
Weltrekord inne: Er hat die bisher groesste Anzahl von QSOs als
Single  Operator  in  Contests hingelegt,  und  zwar  in  einer
Fuenfjahresperiode.  In  den  Jahren  2001  bis  2005  hat   er
insgesamt  140.000  Funkverbindungen durchgefuehrt,  seit  1984
sogar 320.000. Diese bemerkenswerte Leistung hat er unterdessen
beim    Guinness-Buch   der   Rekorde   zur   Veroeffentlichung
eingereicht. Respekt und Glueckwunsch!

Quelle: RSGB


BUNDESNETZAGENTUR GENEHMIGT ULTRAWIDEBAND

(rps)    Seit   Mittwoch   letzter   Woche   gibt    es    eine
Allgemeingenehmigung  zur  Frequenznutzung   mittels   der   so
genannten    Ultra-Wideband-Technologie,    kurz    UWB.    Die
Bundesnetzagentur  setzt damit eine Vorgabe  der  Europaeischen
Union in Deutschland um.

Der  gesamte  Frequenzbereich von 30 MHz bis 10,6 GHz  darf  ab
sofort  durch  Jedermann  fuer die  Uebertragung  sehr  grosser
Informationsmengen beziehungsweise Bandbreiten genutzt  werden.
Die   spektrale  Leistungsdichte  darf  dabei  zwischen   einem
Pikowatt  und 74 Nanowatt effektive isotrope Strahlungsleistung
pro    Megahertz   Bandbreite   liegen,   je   nach   Frequenz.
Spitzenleistungen  duerfen jedoch bis zu einem  Milliwatt  EIRP
betragen.

Die Bundesnetzagentur gab diese Woche in einer Pressemitteilung
weitere Details bekannt: Statt laestiger Verkabelung koenne mit
Ultra-Wideband-Technologie sowohl im Bereich Hi-Fi,  Audio  und
Video, als auch bei IT-Komponenten, z.B. bei Druckern, externen
Festplatten, Monitoren, Scannern, Tastaturen und Maeusen,  eine
drahtlose   Verbindung   realisiert   werden.   Die   in    der
Informationstechnik  weit verbreitete USB-Schnittstelle  koenne
somit auf rein funktechnischer Basis realisiert werden. Weitere
Anwendungen seien im gewerblich-industriellen Bereich  denkbar.
So   koennten  die  Frequenzen  fuer  Datenuebertragungen   bei
medizinischen Anwendungen, in der Messtechnik, der Ortungs- und
Ueberwachungstechnik  sowie  fuer  die  gesamte   Palette   von
Anwendungen  genutzt  werden, die  bislang  wegen  zu  geringer
Bandbreite nicht realisiert werden konnten.

Obwohl  die Reichweite von UWB nur wenige Meter betragen  soll,
kann  es bei hoch empfindlichen Amateurfunkanwendungen durchaus
zu  Stoerungen aus der unmittelbaren Nachbarschaft kommen.  Sie
aeussern  sich als ein angehobener Rauschpegel. UWB-Anwendungen
duerfen  jedoch  der  neuen  Allgemeinzuteilung  zufolge  keine
Stoerungen bei anderen Funkanwendungen verursachen. Wenden  Sie
sich in einem solchen Fall bitte an die Bundesnetzagentur.  Den
vollstaendigen  Text der Allgemeinzuteilung mit  allen  relativ
komplexen Nutzungsdetails finden Sie im Internetauftritt dieser
Behoerde.


Vy 73,
Ralph, DC5JQ


Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik

                              AGZ

sowie auf unserer Internet-Website

                         www.agz-ev.de

nachlesen  und  auch  in  Digital Audio  im  MP3-Format  hoeren
koennen. Wenn Sie moechten, koennen Sie auch Mitglied  der  AGZ
werden  und  unsere Arbeit so unterstuetzen. Den Aufnahmeantrag
finden Sie im Internet:

     http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf

Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.


--

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.

  * Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB Packet-Radio uebernommen! *

        Aktuelle Meldungen rund ums Hobby Funk finden Sie auch auf der
             Homepage der IG Funkfreunde Landshut unter Forum/News


73 de Hans!

  - DHH841 - Hans - Weng JN68EP - www.dbo841.de - eMail: dhh841@freenet.de -
           * IG Funkfreunde Landshut, www.funkfreundelandshut.de *





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