|
DHH841 > AGZ 20.01.08 15:22l 188 Lines 8113 Bytes #999 (360) @ DEU
BID : K1IDBO84100G
Read: GUEST
Subj: HamRadio 2day 283-2008
Path: FU0BOX<AS1BOX<DBO274<DOK346<DBX214<DBO763<DBO841
Sent: 080120/0845z @:DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU [LA JN68EP] OBcm1.06b59 LT:360
From: DHH841 @ DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU (Hans)
To: AGZ @ DEU
X-Info: Sent with login password
(c) AGZ e.V. 2001-2008 DL: HamRadio 2day 283-2008
20. Januar 2008
Redakteur:
Ralph, DC5JQ (rps)
AGZ NIMMT STELLUNG ZUM UMWELTGESETZBUCH
(rps) Zum seit November letzten Jahres vorliegenden
Referentenentwurf eines Umweltgesetzbuches liess die AGZ e.V.
vergangene Woche Bundesumweltminister Sigmar Gabriel eine erste
Wertung zukommen. Wir haben grundsaetzliche
verfassungsrechtliche Bedenken zu den Plaenen geaeussert, ein
und dasselbe Thema - naemlich den Schutz von Personen in
elektromagnetischen Feldern - parallel in zwei
unterschiedlichen Gesetzen zu regeln. Die Verordnung zur
Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) soll naemlich
laut Bundeswirtschaftsministerium nicht etwa in das
Umweltgesetzbuch integriert werden, sondern unveraendert
daneben bestehen bleiben: mit der merkwuerdigen Konsequenz,
dass ploetzlich zwei voellig unterschiedliche Behoerden unsere
ortsfesten Amateurfunkstellen kontrollieren duerfen und
Anzeigen von den Funkamateuren verlangen.
Die vorgesehene Vierwochenfrist fuer Anzeigen von
Inbetriebnahme und Veraenderungen von Sendeanlagen haben wir
als mit den Bestimmungen des Amateurfunkgesetzes und mit dem
Auftrag des Amateurfunkdienstes voellig unvereinbar bezeichnet.
Die AGZ betrachtet zudem die Regulierung des Personenschutzes
im Telekommunikationsrecht unter AFuG, FTEG und BEMFV als
vollstaendig ausreichend und abschliessend. Schliesslich haben
wir die in der Begruendung zu Buch 4 des Umweltgesetzbuches
aufgefuehrte Behauptung korrigiert, Amateurfunkstellen
benoetigten immer eine Standortbescheinigung der
Bundesnetzagentur und diese koenne Grundlage fuer eine Anzeige
bei den Umweltbehoerden sein. Das an Stelle einer
Standortbescheinigung getretene Verfahren der
eigenverantwortlichen Anzeige durch die Funkamateure selbst
wurde dem Bundesumweltminister erlaeutert.
Lesen Sie unser vollstaendiges Statement im Internetauftritt
der AGZ e.V.
PROBLEME MIT DEM FINANZAMT
(rps) hat laut aktuellen Medienberichten Deutschlands groesster
Amateurfunkverein "Deutscher Amateur-Radio-Club e.V.", kurz
DARC. Wie "FM - Das Funkmagazin" etwa berichtet, muss der Club
nach einer Betriebspruefung durch das zustaendige Finanzamt
fuer die Jahre 2004 bis 2006 Steuern in Hoehe von 280.000,00
Euro nachentrichten. In einem Schreiben an die Ortsverbaende
nennt der Vereinsvorsitzende Jochen Hindrichs, DL9KCX, die
Gruende: Es habe in einigen Ortsverbaenden keine lueckenlose,
den Regeln entsprechende Kassenfuehrung stattgefunden und
Geldmittel seien nicht, wie von der Abgabenordnung zwingend im
Rahmen der Gemeinnuetzigkeit gefordert, zeitnah fuer
satzungsgemaesse Zwecke - das heisst innerhalb von zwei Jahren
- verwendet worden. Ausserdem seien dort Spendenquittungen
falsch ausgefuellt und Ruecklagen unrichtig begruendet worden.
Um den Verlust der Gemeinnuetzigkeit zu vermeiden, muss der
DARC laut "FM - Das Funkmagazin" ab sofort monatlich eine
Umsatzsteuervoranmeldung fuer den gesamten Verein mit allen
seinen Untergliederungen abgeben sowie die zentrale und
zeitnahe Buchung aller Belege aus diesen Untergliederungen in
der Geschaeftsstelle durchfuehren. Auf diese Weise soll die so
genannte tatsaechliche Geschaeftsfuehrung unter Beweis gestellt
werden. Dies bedingt eine erhebliche Mehrbelastung fuer die
Ortsverbaende, die ab sofort jeden Monat ihre Originalbelege zu
einer zentralen Buchhaltung in Baunatal schicken muessen.
Quellen: Diverse
50-MHZ-SCHUTZZONEN AUFGEHOBEN
(rps) Im letzten Amtsblatt des Jahres 2007 vom 19. Dezember hat
die Bundesnetzagentur die beiden noch verbliebenen Schutzzonen
um die ehemaligen Kanal-2-Grundnetzfernsehsender Gruenten im
Allgaeu und Goettelborner Hoehe im Saarland nun auch formal
aufgehoben. Die anderen Nutzungsbestimmungen fuer den
Frequenzbereich 50,08 bis 51 MHz bleiben unveraendert. Die
Verfuegung traegt die Nummer 69/2007.
REKORD
(rps) Der mazedonische Funkamateur Z35M hat einen interessanten
Weltrekord inne: Er hat die bisher groesste Anzahl von QSOs als
Single Operator in Contests hingelegt, und zwar in einer
Fuenfjahresperiode. In den Jahren 2001 bis 2005 hat er
insgesamt 140.000 Funkverbindungen durchgefuehrt, seit 1984
sogar 320.000. Diese bemerkenswerte Leistung hat er unterdessen
beim Guinness-Buch der Rekorde zur Veroeffentlichung
eingereicht. Respekt und Glueckwunsch!
Quelle: RSGB
BUNDESNETZAGENTUR GENEHMIGT ULTRAWIDEBAND
(rps) Seit Mittwoch letzter Woche gibt es eine
Allgemeingenehmigung zur Frequenznutzung mittels der so
genannten Ultra-Wideband-Technologie, kurz UWB. Die
Bundesnetzagentur setzt damit eine Vorgabe der Europaeischen
Union in Deutschland um.
Der gesamte Frequenzbereich von 30 MHz bis 10,6 GHz darf ab
sofort durch Jedermann fuer die Uebertragung sehr grosser
Informationsmengen beziehungsweise Bandbreiten genutzt werden.
Die spektrale Leistungsdichte darf dabei zwischen einem
Pikowatt und 74 Nanowatt effektive isotrope Strahlungsleistung
pro Megahertz Bandbreite liegen, je nach Frequenz.
Spitzenleistungen duerfen jedoch bis zu einem Milliwatt EIRP
betragen.
Die Bundesnetzagentur gab diese Woche in einer Pressemitteilung
weitere Details bekannt: Statt laestiger Verkabelung koenne mit
Ultra-Wideband-Technologie sowohl im Bereich Hi-Fi, Audio und
Video, als auch bei IT-Komponenten, z.B. bei Druckern, externen
Festplatten, Monitoren, Scannern, Tastaturen und Maeusen, eine
drahtlose Verbindung realisiert werden. Die in der
Informationstechnik weit verbreitete USB-Schnittstelle koenne
somit auf rein funktechnischer Basis realisiert werden. Weitere
Anwendungen seien im gewerblich-industriellen Bereich denkbar.
So koennten die Frequenzen fuer Datenuebertragungen bei
medizinischen Anwendungen, in der Messtechnik, der Ortungs- und
Ueberwachungstechnik sowie fuer die gesamte Palette von
Anwendungen genutzt werden, die bislang wegen zu geringer
Bandbreite nicht realisiert werden konnten.
Obwohl die Reichweite von UWB nur wenige Meter betragen soll,
kann es bei hoch empfindlichen Amateurfunkanwendungen durchaus
zu Stoerungen aus der unmittelbaren Nachbarschaft kommen. Sie
aeussern sich als ein angehobener Rauschpegel. UWB-Anwendungen
duerfen jedoch der neuen Allgemeinzuteilung zufolge keine
Stoerungen bei anderen Funkanwendungen verursachen. Wenden Sie
sich in einem solchen Fall bitte an die Bundesnetzagentur. Den
vollstaendigen Text der Allgemeinzuteilung mit allen relativ
komplexen Nutzungsdetails finden Sie im Internetauftritt dieser
Behoerde.
Vy 73,
Ralph, DC5JQ
Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik
AGZ
sowie auf unserer Internet-Website
www.agz-ev.de
nachlesen und auch in Digital Audio im MP3-Format hoeren
koennen. Wenn Sie moechten, koennen Sie auch Mitglied der AGZ
werden und unsere Arbeit so unterstuetzen. Den Aufnahmeantrag
finden Sie im Internet:
http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf
Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.
--
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.
* Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB Packet-Radio uebernommen! *
Aktuelle Meldungen rund ums Hobby Funk finden Sie auch auf der
Homepage der IG Funkfreunde Landshut unter Forum/News
73 de Hans!
- DHH841 - Hans - Weng JN68EP - www.dbo841.de - eMail: dhh841@freenet.de -
* IG Funkfreunde Landshut, www.funkfreundelandshut.de *
Lese vorherige Mail | Lese naechste Mail
| |