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DHH841 > AGZ 04.02.07 17:32l 227 Lines 9777 Bytes #999 (360) @ DEU
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Subj: HamRadio 2day 256-2007
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DL: HamRadio 2day 256-2007
(c) AGZ e.V. 2001-2007
4. Februar 2007
Liebe XYLs, YLs, SWLs und OMs, Sie hoeren HamRadio 2day. Heute
mit der 256. Folge.
Redaktion:
Till, DL9JT
Autor:
Ralph, DC5JQ (rps)
Sprecher:
Ralph, DC5JQ
LEITARTIKEL - ODER: DIE AGZ-KANONE
(rps) Es geschieht nicht oft, aber manchmal verschlaegt es
einem auch als hart gesottenem Funkamateur "in der ersten
Reihe" die Sprache. Peter Zenker, DL2FI, ehemaliger
Vorsitzender des Distrikts Berlin im DARC e.V., denkt in seinem
eigenen Leitartikel in der Zeitschrift "Funkamateur", Heft
Februar 2007, laut nach - und zwar ueber notwendige
Veraenderungen im Amateurfunk und in seinem Verein. Offenbar
kann man aber nicht unbefangen am DARC Kritik ueben und ohne
Beachtung vereinsinterner Befindlichkeiten vorgehen: Es drohe
ansonsten die "AGZ-Kanone", die einen erschiesst, wenn man den
falschen Zungenschlag waehlt, so jedenfalls sinngemaess OM
Zenker.
Ueberalterung, Desinteresse der Bevoelkerung, Kompetenzverlust
an Spartenvereine und Arbeitsgruppen: Seit Jahren an sich
bekannte Probleme werden von der Fuehrungsebene verdraengt.
Quintessenz von DL2FI als erfolgreicher QRP-
Arbeitsgruppenleiter: Begrabt das Vereinsmeiertum, kommt ins
Boot! Wir sind schon mal los gefahren. Das kommt mir irgendwie
bekannt vor. Die AGZ hat sich das seit fast elf Jahren auf die
Fahnen geschrieben.
Bleibt mir nur, mich im Namen der AGZ fuer die Ehre zu
bedanken, in Deutschlands mit Abstand groesster frei
verkaeuflichen Amateurfunkfachzeitschrift gleich im ersten
Absatz erwaehnt zu werden - und dazu noch als Kanone. Die Frage
steht dabei unbeantwortet im Raum, ob die Kanone auf die AGZ
zielt, ob sie von ihr abgefeuert wird - oder ob die AGZ gar
eine Kanone ist. Ich jedenfalls wuensche Peter Zenker mehr
Erfolg als der Legion seiner Vorgaenger, die in der
Vergangenheit Aehnliches im Sinn hatten - und scheiterten. Wie
oft kann sich der Amateurfunk als Ganzes ein Scheitern frischer
Ideen eigentlich noch erlauben?
Ralph, DC5JQ
KORREKTUR
(rps) zum aktuellen Deutschlandrundspruch des DARC e.V. Es geht
um die Meldung zur Moeglichkeit von Amateurfunkpruefungen auf
der diesjaehrigen HAM RADIO-Messe in Friedrichshafen am
Bodensee. Die Bundesnetzagentur teilte der Redaktion diese
Woche dazu mit, dass die dort genannte Telefonnummer der
Ansprechpartnerin Frau Zeller falsch ist und bat uns um
Veroeffentlichung einer Korrektur.
Wegen des bereits vollzogenen Umzugs der ehemaligen
Aussenstelle Stuttgart nach Reutlingen lautet die korrekte
Telefonnummer 07121-926-282. Die Bundesnetzagentur
beabsichtigt, am Samstag, den 23. Juni 2007 um 14:00 Uhr
Ortszeit im Raum Liechtenstein der Neuen Messe Friedrichshafen
Amateurfunkpruefungen zu den Zeugnisklassen E und A
durchzufuehren.
NEUE BESTIMMUNGEN
(rps) gelten in Deutschland seit dem 1. Februar fuer
Amateurfunkpruefungen. In den Verfuegungen Nr. 3 und 4/2007,
die Sie auf unserer Website bzw. im Behoerdenamtsblatt Nr. 2
vom 24. Januar finden, sind alle Details niedergelegt. Hier das
Wichtigste.
Seit letzten Donnerstag wird fuer die Zeugnisklassen A und E
gleiches Wissen und gleicher Schwierigkeitsgrad in den
Bereichen "betriebliche Kenntnisse" und "Kenntnisse von
Vorschriften" verlangt. Inhaltlich zugrunde liegen
entsprechende europaeisch harmonisierte Empfehlungen von CEPT
und ERC. Zur konkreten Anwendung kommt jetzt der bereits im
Oktober letzten Jahres veroeffentlichte Fragen- und
Antwortenkatalog. Auch fuer die technische Pruefung der Klasse
E wird nun der neue Katalog vom September 2006 benutzt.
Die Netzagentur weist darauf hin, dass auch bei Nachpruefungen
seit dem 1. Februar die neuen Kataloge angewendet werden. Einer
detaillierten rechtlichen Wertung moechte sich der Autor an
dieser Stelle enthalten, er sieht jedoch Probleme in
Einzelfaellen, sollte zwischen der oeffentlichen Mitteilung
dieser Tatsache und einer bereits angesetzten
Wiederholungspruefung kein hinreichend langer Zeitraum liegen,
der eine Einarbeitung in die neuen Inhalte erlaubt.
Fuer das Upgrade von Klasse E zur Zeugnisklasse A wird nur noch
eine einzige Zusatzpruefung in "technischen Kenntnissen"
verlangt. Leider ist der damit verbundene Fragenkatalog nicht
rechtzeitig fertig geworden. Er soll jedoch - wie man hoert -
tatsaechlich noch im Februar veroeffentlicht werden. Mit seinem
Einsatz ist voraussichtlich ab dem 1. Juni 2007 zu rechnen. Bis
dahin kommt der Technikteil des alten Katalogs fuer die
ehemaligen Klassen 1 und 2 zur Anwendung.
Fuer Betrieb und Vorschriften stehen bei beiden Zeugnisklassen
jeweils 60 Minuten zur Verfuegung, in denen 34 Fragen im
Multiple-Choice-Verfahren - also durch Ankreuzen - zu
beantworten sind, die jeweils drei Punkte bringen. In Technik
sind es 90 Minuten und 51 Fragen zu je zwei Punkten. In jedem
Pruefungsteil koennen somit maximal 102 Punkte erreicht werden.
Bestanden hat man eine Teilpruefung, wenn mindestens 75 Punkte
vorliegen. Werden nur 69 bis 74 Punkte erreicht, so besteht die
Moeglichkeit einer muendlichen Nachpruefung.
An den Kosten hat sich nichts geaendert: Die Erteilung eines
Amateurfunkzeugnisses nach bestandener Erstpruefung kostet 70
Euro fuer die Klasse E bzw. 100 Euro fuer die Klasse A,
waehrend die Zuteilung eines Rufzeichens bzw. die Zulassung zum
Amateurfunkdienst separat mit 55 Euro zu Buche schlaegt. Ab dem
1. Januar 2008 werden diese Betraege allerdings automatisch
erhoeht: Es sind dann jeweils 80, 110 und 70 Euro.
Herunterladen koennen Sie die Fragen- und Antwortenkataloge im
PDF-Format auf der Website der Bundesnetzagentur - leider nur
in einer aus Adobe-Produkten heraus nicht druckbaren Version.
Als Druckwerke koennen die Unterlagen kostenpflichtig bestellt
werden unter der folgenden Kontaktadresse:
Bundesnetzagentur
Aussenstelle Erfurt
Druckschriftenversand
Zeppelinstrasse 16
99096 Erfurt
Telefon 0361-7398-272
Telefax 0361-7398-184
E-Mail: Druckschriften.Versand@bnetza.de
KLARSTELLUNG: COPYRIGHT IM AMATEURFUNK
(rps) Amateurfunk muss ohne Zweifel in so genannter offener
Sprache durchgefuehrt werden; Verschluesselung ist verboten.
Jedermann darf Amateurfunk - auch ohne Genehmigung - empfangen.
Zudem ist jede gewerbliche Nutzung im Amateurfunk untersagt.
Das ist Basiswissen, das jeder Funkamateur gelernt hat.
Daraus zu schliessen, im Amateurfunk faenden die Bestimmungen
des Urheberrechts keine Anwendung, ist jedoch unzulaessig -
denn Verschluesselungs- und Kommerzverbot gelten nur fuer den
Augenblick, in dem die betreffenden Inhalte "in der Luft" sind,
also mittels elektromagnetischer Wellen ausgesendet werden. Das
Amateurfunkgesetz kann und darf nichts regulieren, was ueber
die eigentliche Nutzung von Frequenzen hinaus geht - unter
anderem nicht, was mit aufgezeichneten bzw. abgespeicherten
Inhalten anschliessend passiert: Hier gelten die anderen
Gesetze voll und ganz - ohne jede Einschraenkung.
Aus der Tatsache, dass im Amateurfunk ausnahmslos jeder Buerger
alles hoeren und mitlesen und zu rein persoenlichen Zwecken
auch aufzeichnen darf, kann nicht gefolgert werden, dass man
diese Inhalte erneut - eventuell an anderer Stelle - ohne
Zustimmung des Urhebers selber veroeffentlichen darf. Dies gilt
um so mehr fuer Inhalte, die einen journalistischen Anspruch
erheben, wie zum Beispiel HamRadio 2day.
Auch im Amateurfunk gilt, dass der Autor bzw. der Urheber
allein bestimmt, wo und in welchem Umfeld seine Texte zu lesen
sein sollen. Wir in der AGZ wuenschen zum Beispiel nicht, dass
unser Amateurfunkmagazin im Umfeld von Newsgroups zu finden
ist, dass wir mit diesem Umfeld in Verbindung gebracht werden.
Wir fordern dazu explizit das Copyright ein! Ein Zuwiderhandeln
sehen wir schlicht als einen Verstoss gegen das Urheberrecht,
auch oder gerade im Amateurfunk, dessen Inhalte eben nicht
vogelfrei sind.
Oder glauben Sie im Ernst, Sie koennten Sendungen des Rundfunks
aufzeichnen und einfach woanders ins Netz stellen, nur weil sie
ebenfalls von jedermann oeffentlich und unverschluesselt zu
empfangen sind? Denken Sie einmal nach!
Vy 73,
Till, DL9JT
Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik
AGZ
sowie auf unserer Internet-Website
www.agz-ev.de
nachlesen und auch in Digital Audio im MP3-Format hoeren
koennen. Wenn Sie moechten, koennen Sie auch Mitglied der AGZ
werden und unsere Arbeit so unterstuetzen. Den Aufnahmeantrag
finden Sie im Internet:
http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf
Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.
--
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.
* Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB-Packet-Radio uebernommen! *
73 de Hans!
- DHH841 - Hans - Weng JN68EP - Sysop der DBO841 - eMail: dhh841@freenet.de -
* IG Funkfreunde Landshut, www.funkfreundelandshut.de *
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