OpenBCM V1.07b5 (WIN32)

Packet Radio Mailbox

FU0BOX

[JO64HI Fuhlendor]

 Login: GUEST





  
DHH841 > AGZ      04.02.07 17:32l 227 Lines 9777 Bytes #999 (360) @ DEU
BID : 42HDBO84100H
Read: GUEST
Subj: HamRadio 2day 256-2007
Path: FU0BOX<BBS201<SE1BOX<DBO841
Sent: 070204/0950z @:DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU [LA JN68EP] OBcm1.06b59 LT:360
From: DHH841 @ DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU (Hans)
To:   AGZ @ DEU
X-Info: Sent with login password

                                     DL: HamRadio 2day 256-2007
                                         (c) AGZ e.V. 2001-2007
                                                4. Februar 2007

Liebe  XYLs, YLs, SWLs und OMs, Sie hoeren HamRadio 2day. Heute
mit der 256. Folge.

                          Redaktion:
                          Till, DL9JT
                               
                            Autor:
                      Ralph, DC5JQ (rps)
                               
                           Sprecher:
                         Ralph, DC5JQ


LEITARTIKEL - ODER: DIE AGZ-KANONE

(rps)  Es  geschieht  nicht oft, aber manchmal  verschlaegt  es
einem  auch  als  hart gesottenem Funkamateur  "in  der  ersten
Reihe"   die   Sprache.   Peter   Zenker,   DL2FI,   ehemaliger
Vorsitzender des Distrikts Berlin im DARC e.V., denkt in seinem
eigenen  Leitartikel  in  der Zeitschrift  "Funkamateur",  Heft
Februar   2007,   laut  nach  -  und  zwar   ueber   notwendige
Veraenderungen  im Amateurfunk und in seinem  Verein.  Offenbar
kann  man  aber nicht unbefangen am DARC Kritik ueben und  ohne
Beachtung vereinsinterner Befindlichkeiten vorgehen:  Es  drohe
ansonsten die "AGZ-Kanone", die einen erschiesst, wenn man  den
falschen  Zungenschlag  waehlt, so  jedenfalls  sinngemaess  OM
Zenker.

Ueberalterung,  Desinteresse der Bevoelkerung, Kompetenzverlust
an  Spartenvereine  und Arbeitsgruppen:  Seit  Jahren  an  sich
bekannte  Probleme  werden  von der Fuehrungsebene  verdraengt.
Quintessenz     von     DL2FI    als     erfolgreicher     QRP-
Arbeitsgruppenleiter:  Begrabt das Vereinsmeiertum,  kommt  ins
Boot!  Wir sind schon mal los gefahren. Das kommt mir irgendwie
bekannt vor. Die AGZ hat sich das seit fast elf Jahren auf  die
Fahnen geschrieben.

Bleibt  mir  nur,  mich  im Namen der  AGZ  fuer  die  Ehre  zu
bedanken,   in   Deutschlands  mit   Abstand   groesster   frei
verkaeuflichen  Amateurfunkfachzeitschrift  gleich  im   ersten
Absatz erwaehnt zu werden - und dazu noch als Kanone. Die Frage
steht  dabei unbeantwortet im Raum, ob die Kanone auf  die  AGZ
zielt,  ob  sie von ihr abgefeuert wird - oder ob die  AGZ  gar
eine  Kanone  ist.  Ich jedenfalls wuensche Peter  Zenker  mehr
Erfolg   als   der  Legion  seiner  Vorgaenger,  die   in   der
Vergangenheit Aehnliches im Sinn hatten - und scheiterten.  Wie
oft kann sich der Amateurfunk als Ganzes ein Scheitern frischer
Ideen eigentlich noch erlauben?

Ralph, DC5JQ


KORREKTUR

(rps) zum aktuellen Deutschlandrundspruch des DARC e.V. Es geht
um  die Meldung zur Moeglichkeit von Amateurfunkpruefungen  auf
der   diesjaehrigen  HAM  RADIO-Messe  in  Friedrichshafen   am
Bodensee.  Die  Bundesnetzagentur teilte  der  Redaktion  diese
Woche  dazu  mit,  dass  die  dort genannte  Telefonnummer  der
Ansprechpartnerin  Frau  Zeller  falsch  ist  und  bat  uns  um
Veroeffentlichung einer Korrektur.

Wegen   des   bereits   vollzogenen   Umzugs   der   ehemaligen
Aussenstelle  Stuttgart  nach Reutlingen  lautet  die  korrekte
Telefonnummer      07121-926-282.     Die     Bundesnetzagentur
beabsichtigt,  am  Samstag, den 23.  Juni  2007  um  14:00  Uhr
Ortszeit  im Raum Liechtenstein der Neuen Messe Friedrichshafen
Amateurfunkpruefungen   zu   den   Zeugnisklassen   E   und   A
durchzufuehren.


NEUE BESTIMMUNGEN

(rps)   gelten   in  Deutschland  seit  dem  1.  Februar   fuer
Amateurfunkpruefungen. In den Verfuegungen Nr.  3  und  4/2007,
die  Sie auf unserer Website bzw. im Behoerdenamtsblatt  Nr.  2
vom 24. Januar finden, sind alle Details niedergelegt. Hier das
Wichtigste.

Seit  letzten Donnerstag wird fuer die Zeugnisklassen A  und  E
gleiches   Wissen  und  gleicher  Schwierigkeitsgrad   in   den
Bereichen   "betriebliche  Kenntnisse"  und   "Kenntnisse   von
Vorschriften"    verlangt.    Inhaltlich    zugrunde     liegen
entsprechende europaeisch harmonisierte Empfehlungen  von  CEPT
und  ERC.  Zur konkreten Anwendung kommt jetzt der  bereits  im
Oktober    letzten   Jahres   veroeffentlichte   Fragen-    und
Antwortenkatalog. Auch fuer die technische Pruefung der  Klasse
E wird nun der neue Katalog vom September 2006 benutzt.

Die  Netzagentur weist darauf hin, dass auch bei Nachpruefungen
seit dem 1. Februar die neuen Kataloge angewendet werden. Einer
detaillierten  rechtlichen Wertung moechte sich  der  Autor  an
dieser   Stelle   enthalten,  er  sieht  jedoch   Probleme   in
Einzelfaellen,  sollte  zwischen der  oeffentlichen  Mitteilung
dieser     Tatsache     und    einer    bereits     angesetzten
Wiederholungspruefung kein hinreichend langer Zeitraum  liegen,
der eine Einarbeitung in die neuen Inhalte erlaubt.

Fuer das Upgrade von Klasse E zur Zeugnisklasse A wird nur noch
eine   einzige   Zusatzpruefung  in  "technischen  Kenntnissen"
verlangt.  Leider ist der damit verbundene Fragenkatalog  nicht
rechtzeitig fertig geworden. Er soll jedoch - wie man  hoert  -
tatsaechlich noch im Februar veroeffentlicht werden. Mit seinem
Einsatz ist voraussichtlich ab dem 1. Juni 2007 zu rechnen. Bis
dahin  kommt  der  Technikteil  des  alten  Katalogs  fuer  die
ehemaligen Klassen 1 und 2 zur Anwendung.

Fuer  Betrieb und Vorschriften stehen bei beiden Zeugnisklassen
jeweils  60  Minuten  zur Verfuegung, in  denen  34  Fragen  im
Multiple-Choice-Verfahren  -  also   durch   Ankreuzen   -   zu
beantworten sind, die jeweils drei Punkte bringen.  In  Technik
sind  es 90 Minuten und 51 Fragen zu je zwei Punkten. In  jedem
Pruefungsteil koennen somit maximal 102 Punkte erreicht werden.
Bestanden hat man eine Teilpruefung, wenn mindestens 75  Punkte
vorliegen. Werden nur 69 bis 74 Punkte erreicht, so besteht die
Moeglichkeit einer muendlichen Nachpruefung.

An  den  Kosten hat sich nichts geaendert: Die Erteilung  eines
Amateurfunkzeugnisses nach bestandener Erstpruefung  kostet  70
Euro  fuer  die  Klasse  E bzw. 100 Euro  fuer  die  Klasse  A,
waehrend die Zuteilung eines Rufzeichens bzw. die Zulassung zum
Amateurfunkdienst separat mit 55 Euro zu Buche schlaegt. Ab dem
1.  Januar  2008  werden diese Betraege allerdings  automatisch
erhoeht: Es sind dann jeweils 80, 110 und 70 Euro.

Herunterladen koennen Sie die Fragen- und Antwortenkataloge  im
PDF-Format  auf der Website der Bundesnetzagentur - leider  nur
in  einer  aus Adobe-Produkten heraus nicht druckbaren Version.
Als  Druckwerke koennen die Unterlagen kostenpflichtig bestellt
werden unter der folgenden Kontaktadresse:

    Bundesnetzagentur
    Aussenstelle Erfurt
    Druckschriftenversand
    Zeppelinstrasse 16
    99096 Erfurt
    
    Telefon 0361-7398-272
    Telefax 0361-7398-184
    E-Mail: Druckschriften.Versand@bnetza.de


KLARSTELLUNG: COPYRIGHT IM AMATEURFUNK

(rps)  Amateurfunk  muss ohne Zweifel in so  genannter  offener
Sprache  durchgefuehrt werden; Verschluesselung  ist  verboten.
Jedermann darf Amateurfunk - auch ohne Genehmigung - empfangen.
Zudem  ist  jede gewerbliche Nutzung im Amateurfunk  untersagt.
Das ist Basiswissen, das jeder Funkamateur gelernt hat.

Daraus  zu  schliessen, im Amateurfunk faenden die Bestimmungen
des  Urheberrechts  keine Anwendung, ist jedoch  unzulaessig  -
denn  Verschluesselungs- und Kommerzverbot gelten nur fuer  den
Augenblick, in dem die betreffenden Inhalte "in der Luft" sind,
also mittels elektromagnetischer Wellen ausgesendet werden. Das
Amateurfunkgesetz  kann und darf nichts regulieren,  was  ueber
die  eigentliche  Nutzung von Frequenzen hinaus  geht  -  unter
anderem  nicht,  was  mit aufgezeichneten bzw.  abgespeicherten
Inhalten  anschliessend  passiert:  Hier  gelten  die   anderen
Gesetze voll und ganz - ohne jede Einschraenkung.

Aus der Tatsache, dass im Amateurfunk ausnahmslos jeder Buerger
alles  hoeren  und  mitlesen und zu rein persoenlichen  Zwecken
auch  aufzeichnen darf, kann nicht gefolgert werden,  dass  man
diese  Inhalte  erneut  - eventuell an anderer  Stelle  -  ohne
Zustimmung des Urhebers selber veroeffentlichen darf. Dies gilt
um  so  mehr fuer Inhalte, die einen journalistischen  Anspruch
erheben, wie zum Beispiel HamRadio 2day.

Auch  im  Amateurfunk  gilt, dass der Autor  bzw.  der  Urheber
allein bestimmt, wo und in welchem Umfeld seine Texte zu  lesen
sein  sollen. Wir in der AGZ wuenschen zum Beispiel nicht, dass
unser  Amateurfunkmagazin im Umfeld von  Newsgroups  zu  finden
ist,  dass wir mit diesem Umfeld in Verbindung gebracht werden.
Wir fordern dazu explizit das Copyright ein! Ein Zuwiderhandeln
sehen  wir  schlicht als einen Verstoss gegen das Urheberrecht,
auch  oder  gerade  im Amateurfunk, dessen Inhalte  eben  nicht
vogelfrei sind.

Oder glauben Sie im Ernst, Sie koennten Sendungen des Rundfunks
aufzeichnen und einfach woanders ins Netz stellen, nur weil sie
ebenfalls  von  jedermann oeffentlich und  unverschluesselt  zu
empfangen sind? Denken Sie einmal nach!


Vy 73,
Till, DL9JT


Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik

                              AGZ

sowie auf unserer Internet-Website

                         www.agz-ev.de

nachlesen  und  auch  in  Digital Audio  im  MP3-Format  hoeren
koennen. Wenn Sie moechten, koennen Sie auch Mitglied  der  AGZ
werden  und  unsere Arbeit so unterstuetzen. Den Aufnahmeantrag
finden Sie im Internet:

     http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf

Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.

--

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.

  * Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB-Packet-Radio uebernommen! *

73 de Hans!

- DHH841 - Hans - Weng JN68EP - Sysop der DBO841 - eMail: dhh841@freenet.de -
           * IG Funkfreunde Landshut, www.funkfreundelandshut.de *





Lese vorherige Mail | Lese naechste Mail


 24.11.2024 01:14:24lZurueck Nach oben