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Subj: HamRadio 2day 257-2007
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DL: HamRadio 2day 257-2007
(c) AGZ e.V. 2001-2007
11. Februar 2007
Liebe XYLs, YLs, SWLs und OMs, Sie hoeren HamRadio 2day. Heute
mit der 257. Folge.
Redakteur, Autor und Sprecher:
Ralph, DC5JQ (rps)
Die folgende Meldung bringt Ihnen HamRadio 2day gemeinsam mit
der Zeitschrift Funktelegramm, und zwar als reine Nachricht,
unabhaengig von einer objektiven Wahrheit und ohne rechtliche
Wertung.
DOCH NICHT ABGEGEBEN?
(rps) "Ich habe abgegeben!" bekennt Jochen Hindrichs, DL9KCX,
im Juniheft 1999 der Vereinszeitschrift CQ DL auf Seite 470.
Gemeint ist die Selbsterklaerung zur Beachtung der Vorschriften
zum Schutz des menschlichen Lebens vor elektromagnetischer
Strahlung - also damals gemaess der so genannten Verfuegung
306; heute ist das der Themenkreis der BEMFV: Einfach
vorbildlich - fuer einen Vorsitzenden des groessten deutschen
Amateurfunkverbands gehoert sich das auch so.
Um so erstaunter war die Redaktion, als sie vergangene Woche
einen Beitrag von Nils Schiffhauer, ex DK8OK, erhielt, der
sicherlich fuer den Amateurfunk von Bedeutung ist. Wir bringen
ihn nun ungekuerzt.
"Sein Name ist sperrig, aber das
'Umweltinformationsgesetz' hat es in sich. Es sichert
jedem Buerger Einblick in jene Unterlagen zu, mit denen
Unternehmen wie Privatpersonen den Schutz der Umwelt
nachzuweisen haben.
Darunter faellt auch die so genannte 'Selbsterklaerung'
von Funkamateuren, wenngleich der 'Runde Tisch
Amateurfunk' noch im November gegenueber dem
Bundeswirtschaftsminister auf eine nur beschraenkte
Auskunftspflicht plaedierte. Auch wenn verschiedene
Anfragen noch anhaengig sind, so haben erste Auskuenfte
der Bundesnetzagentur jedoch erstaunliche Befunde ergeben.
Demnach hat der Vorsitzende des DARC e.V., Jochen
Hindrichs, DL9KCX, trotz Superstation ueberhaupt keine
solche Selbsterklaerung abgegeben!
Das hat offenbar Tradition. Denn wie Annegret Kuebler-
Bork, fuer EMVU zustaendige Juristin bei der
Bundesnetzagentur, nach ueber zwei Monaten Recherche
mitteilte, laege auch vom ehemaligen DARC-Vorsitzenden Dr.
Horst Ellgering, DL9MH, keine 'Selbstanzeige' vor. 'Wir
gehen daher davon aus', so die Referatsleiterin, 'dass
keine anzeigepflichtigen Amateurfunkanlagen im Sinne des
Paragraf 9 BEMFV betrieben werden.' Schleierhaft somit,
wie er die deutschlandweiten Bombensignale seiner 'Sonder-
Rundsprueche' erzeugt hat. Um Weitergabe dieses 10-W-EIRP-
Patentrezeptes wird daher gebeten."
Der Redaktion liegt das Schreiben von Annegret Kuebler-Bork
vor. Die Echtheit des Schreibens und seiner Aussagen wurde der
Redaktion seitens der Autorin auf Nachfrage ausdruecklich
bestaetigt. Die Redaktion raeumt OM Hindrichs und OM Dr.
Ellgering die Moeglichkeit zu einer Stellungnahme ein.
DAS UMWELTINFORMATIONSGESETZ
(rps) Was steckt dahinter? Ich moechte versuchen, das
Wesentliche aus meiner persoenlichen Sicht zusammenzufassen. In
Kraft getreten bereits vor zwei Jahren, und zwar am 14. Februar
2005, ist die Anwendbarkeit des Umweltinformationsgesetzes -
kurz UIG - auf den Amateurfunkdienst nicht nur an den
Interessenvertretungen des Amateurfunks vollstaendig vorbei
gegangen, sondern auch an den zustaendigen Fachabteilungen im
Bundeswirtschaftsministerium und bei der Bundesnetzagentur:
Niemand wurde in das Gesetzgebungsverfahren eingebunden oder
gar um Stellungnahme gebeten.
Unzweifelhaft sind die Anzeigen von Amateurfunkstellen gemaess
BEMFV im Sinne des UIG "Umweltinformationen", da es sich um
Energie bzw. Emissionen handelt, die in die Umwelt abgegeben
werden und die deren Zustand aendern; und die Bundesnetzagentur
ist genauso unzweifelhaft eine "informationspflichtige Stelle"
im Sinne des Gesetzes, bei der diese Unterlagen vorliegen.
Zitieren wir zunaechst einmal den Zweck des UIG, den man ganz
oben in Paragraf 1 findet:
"Zweck dieses Gesetzes ist es, den rechtlichen Rahmen fuer
den freien Zugang zu Umweltinformationen bei
informationspflichtigen Stellen sowie fuer die Verbreitung
dieser Umweltinformationen zu schaffen."
Jeder Buerger soll also nicht nur ein Anrecht auf einen freien
Zugang zu den bei Behoerden gelagerten Umweltinformationen
haben, mehr noch, er soll sie obendrein verbreiten duerfen. Die
Transparentmachung des Verwaltungshandelns in Sachen Umwelt ist
das Ziel. Weiter geht es - auszugsweise - in Paragraf 3:
"Jede Person hat nach Massgabe dieses Gesetzes Anspruch
auf freien Zugang zu Umweltinformationen, ueber die eine
informationspflichtige Stelle verfuegt, ohne ein
rechtliches Interesse darlegen zu muessen."
Der Wortlaut des UIG verlangt also nicht, dass man zum Beispiel
Nachbar oder sonstwie Betroffener sein muss, um an
Umweltinformationen von Funkamateuren zu gelangen. Im Gegenteil
- ausdruecklich jeder kann ohne Begruendung die Unterlagen
eines beliebigen OMs freizuegig abfragen, einfach so. Lediglich
der Standort der Amateurfunkstelle muss bekannt sein und im
Antrag genau benannt werden.
Der Antragsteller kann uebrigens laut UIG waehlen, ob er die
Informationen in Form einer Auskunftserteilung, der Gewaehrung
von Akteneinsicht oder in sonstiger Weise erhalten moechte. Nur
aus gewichtigem Grund darf die Behoerde in einer anderen als
der gewuenschten Form reagieren. Spaetestens nach Ablauf von
zwei Monaten muessen die Unterlagen bzw. Auskuenfte beim
antragstellenden Buerger eingetroffen sein.
Welche Rolle der betroffene Funkamateur dabei eigentlich
spielt? Zunaechst einmal ueberhaupt keine. Es sei denn, durch
das Bekanntgeben der Informationen werden personenbezogene
Daten offenbart und dadurch Interessen der Betroffenen
erheblich beeintraechtigt. Nur in diesem Fall muss der
Funkamateur eingebunden werden und er muss der Weitergabe
zustimmen. Man achte auf die logische Und-Verknuepfung: Auf
jeden Fall muessen die Interessen des Funkamateurs erheblich
beeintraechtigt sein, personenbezogene Daten alleine reichen
fuer eine Verweigerung nicht aus. Andere im Gesetz genannte
Gruende, wie Urheberrecht und Geschaeftsgeheimnisse, beruehren
den Amateurfunk nicht.
Handelt es sich um Emissionen, so zaehlen auch personenbezogene
Daten nicht und es bedarf keiner Einbindung und Zustimmung des
Funkamateurs. Ueberwiegt gar das oeffentliche Interesse an der
Bekanntgabe, so hilft alles nichts.
Wer haette das vor wenigen Wochen gedacht? Spannende Fragen tun
sich nun ploetzlich auf: Handelt es sich bei
Hochfrequenzaussendungen um Emissionen oder um Energie - oder
um beides? Wann ueberwiegt das oeffentliche Interesse? In
beiden Faellen waere eine Zustimmung des Funkamateurs gar nicht
erst einzuholen. Was genau sind eigentlich "personenbezogene
Daten" im Zusammenhang mit der BEMFV-Anzeige? Nach welchen
Kriterien identifiziert die Bundesnetzagentur deren Vorliegen?
Wann werden Interessen des Funkamateurs erheblich
beeintraechtigt und wie legt man so etwas glaubhaft dar? Muss
der Funkamateur auch bei Nichtvorliegen einer Anzeige vor der
Weitergabe dieser Null-Information gehoert werden? Der Teufel
liegt also im Detail, will heissen im Ermessen der
Bundesnetzagentur, all diese Punkte, die man inhaltlich nahezu
beliebig rauf und runter skalieren kann, mit einer klaren und
nachvollziehbaren Verfahrensanweisung auszufuellen. Aber
wahrscheinlich werden auch hier die Gerichte das letzte Wort
haben.
Lesen Sie das Umweltinformationsgesetz als Ganzes auf unserer
Website. Beachten Sie insbesondere die Regelungen zu Kosten,
die einer Auskunft begehrenden Person entstehen koennen.
KOMMENTAR
(rps) Eines ist klar: Durch das Umweltinformationsgesetz wird
der Funkamateur endgueltig dem privaten Umfeld entrissen und
auf die oeffentliche Buehne gestellt: Er ist nun glaesern -
jeder kann Informationen darueber anfordern, was er auf den
Baendern treibt und wie er es treibt. Der Datenschutz ist hier
per Gesetz aufgehoben, weil es ja um die Umwelt geht - und die
ist wichtig - offenbar wichtiger, als das berechtigte Verlangen
des Privatmanns, im Rahmen der Gesetze unbehelligt in seiner
Freizeit dem Amateurfunk nachgehen zu koennen.
Machen wir uns nichts vor, die Welt ist schlecht, jedenfalls im
Amateurfunk: Viele koennten das UIG nutzen, um an die
Selbsterklaerung missliebiger Funkamateure und Amtstraeger zu
kommen, nur um anschliessend Fehler zu finden und Anzeige zu
erstatten - oder schlicht aus Neugier oder Stunksucht. Nie war
Denunzieren so einfach! Auch die Information der Nichtabgabe
kann nun ganz schoen Aerger machen, jedenfalls in Anbetracht
praechtiger Antennen, die folglich nur mit maximal 10 Watt EIRP
genutzt werden - oder stellen Sie sich den bruellend lauten 80-
Meter-Mann vor, der seine Anzeige mit maximal 100 Watt
abgegeben hat: Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. Ich
appelliere an die Moral, von solchen Aktionen Abstand zu
nehmen, die ueberdies das Geld des Steuerzahlers kosten und
Staatsdiener sinnlos belasten.
Ob die Politik, die dieses Gesetz schuf, daran wirklich gedacht
hat? Ich neige zum Nein. Mir faellt trotz langem Nachdenken
keine Umweltinformation ein, die von reinen Privatleuten bei
staatlichen Behoerden vorliegt - ausser eben die BEMFV-Anzeigen
und Standortbescheinigungen des Amateurfunks. Das UIG ist klar
erkennbar allein auf das gewerbliche Umfeld ausgerichtet:
Klaeranlagen, Chemiewerke, Laermbelaestigung durch
Produktionsanlagen, und natuerlich Sender von Netzbetreibern
und Rundfunk. Und das soll jeder transparent wissen duerfen -
aber die Anlagen des Funkamateurs?
Ich meine, hier muss politisch nachgebessert werden. Das
Missbrauchspotenzial ist einfach zu hoch. Der beste Schutz zur
Zeit ist auf jeden Fall eine fachlich korrekte und
unangreifbare Anzeige der eigenen Amateurfunkstelle.
Ralph, DC5JQ
ZUM SCHLUSS: IN EIGENER SACHE
(red) Am naechsten Sonntag ist Karnevalssonntag. Da haben die
meisten mit Sicherheit besseres vor - und es gibt kein HamRadio
2day.
Vy 73,
Ralph, DC5JQ
Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik
AGZ
sowie auf unserer Internet-Website
www.agz-ev.de
nachlesen und auch in Digital Audio im MP3-Format hoeren
koennen. Wenn Sie moechten, koennen Sie auch Mitglied der AGZ
werden und unsere Arbeit so unterstuetzen. Den Aufnahmeantrag
finden Sie im Internet:
http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf
Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.
--
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.
* Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB-Packet-Radio uebernommen! *
73 de Hans!
- DHH841 - Hans - Weng JN68EP - Sysop der DBO841 - eMail: dhh841@freenet.de -
* IG Funkfreunde Landshut, www.funkfreundelandshut.de *
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