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DHH841 > AGZ      25.02.07 13:52l 250 Lines 11718 Bytes #999 (360) @ DEU
BID : P2HDBO84100C
Read: GUEST
Subj: HamRadio 2day 258-2007
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                                     DL: HamRadio 2day 258-2007
                                         (c) AGZ e.V. 2001-2007
                                               25. Februar 2007

Liebe  XYLs, YLs, SWLs und OMs, Sie hoeren HamRadio 2day. Heute
mit der 258. Folge.

                Redakteur, Autor und Sprecher:
                      Ralph, DC5JQ (rps)
                               

DAUERBRENNER UMWELTINFORMATIONSGESETZ:
AUSSAGE GEGEN AUSSAGE?

(rps)   Wir   berichteten   vor   zwei   Wochen   ueber    eine
rechtsverbindliche Auskunft der Bundesnetzagentur im Rahmen des
Umweltinformationsgesetzes. Jochen Hindrichs, Vorsitzender  des
DARC  e.V.  mit Amateurfunkrufzeichen DL9KCX, hat  diese  Woche
dieser  Auskunft  der  Agentur, er habe  keine  Anzeige  seiner
Amateurfunkstelle gemaess BEMFV abgegeben, oeffentlich und  mit
Nachdruck  widersprochen. Dies habe er sehr wohl auf 42  Seiten
getan  - und zwar im Jahre 1999 unter der Vorlaeuferregulierung
namens  Amtsblattverfuegung 306/1997. Auf eine erneute  Anzeige
auf   Grundlage   der   BEMFV  habe  die   Regulierungsbehoerde
seinerzeit  "zweifelsfrei"  verzichtet.  Ausserdem   weist   OM
Hindrichs darauf hin, dass der Vorgang geeignet sei, ihn in der
Amateurfunkgemeinschaft   und   in   der   Oeffentlichkeit   zu
denunzieren.  Er  wertet  die - in  seiner  Sicht  -  angeblich
falsche Auskunft der Behoerde als einen Gesetzesverstoss, unter
anderem,  weil  sie  in  seiner Wertung  unter  Missbrauch  des
Umweltinformationsgesetzes  erteilt   worden   sei.   Hindrichs
verlangt  schliesslich in einem Schreiben an  den  Praesidenten
der  Bundesnetzagentur Aufklaerung und eine  Stellungnahme  der
Behoerde  zu  ihren angeblichen formalen Fehlern.  Sein  Verein
dagegen  stellt  in  den  Medien die unsachliche  und  unnoetig
Emotionen  aufpeitschende Frage, ob ein in Sicht des  DARC  "so
genannter" Fachjournalist die Selbsterklaerung "kippen" will.

Die  Bundesnetzagentur  prueft  unterdessen  aufgrund  diverser
Eingaben den Vorgang erneut. Wie man der Redaktion von HamRadio
2day  diese Woche auf Anfrage aus Mainz mitteilte, ist es nicht
ausgeschlossen,  dass  die  Behoerde  ihre  Antwort   an   Nils
Schiffhauer  revidieren  muesse  -  mit  dem  Verweis  auf  die
Tatsache,   dass   die   Verwaltung  der  BEMFV-Unterlagen   ja
schliesslich  bei  den Aussenstellen liege und  man  auf  deren
Input  erst einmal vertrauen muesse. Damit heisst es  zwar  bis
auf  weiteres schlicht "Aussage gegen Aussage", allerdings  nun
mit einem Fragezeichen versehen.

Unabhaengig  von den handelnden Personen und konkreten  Faellen
duerfte  mittlerweile  -  nach diversen  Recherchen  und  einer
eingehenden Analyse - immer deutlicher werden, dass  erhebliche
Zweifel am rechtlichen Bestand der BEMFV im Raum stehen.  Unter
anderem  wegen der seit Jahren geuebten Verwaltungspraxis,  bei
Anzeigen  ortsfester Amateurfunkstellen noch nicht einmal  eine
Eingangsbestaetigung zu versenden und angeblich unvollstaendige
oder  nicht  plausible  Anzeigen  erst  nach  der  beachtlichen
Zeitspanne  von  teilweise mehr als zwei  Jahren  urschriftlich
zurueck  zu  schicken, steht die Bestimmtheit dieser Rechtsnorm
auf  dem Pruefstand. Die AGZ e.V. hat sich mit diesem Thema  an
den  Praesidenten der Bundesnetzagentur gewandt. Wir  berichten
naechste Woche ausfuehrlich - und zwar unter der - vorlaeufigen
- Ueberschrift "Ist angezeigt wirklich angezeigt?".


RICHTIGSTELLUNG

(red)  Von  Nils  Schiffhauer,  ex-DK8OK,  erreichte  uns   die
folgende   Entgegnung,  die  den  Amateurfunkdienst   betrifft,
speziell Inhalte, die diese Woche kontrovers auf den Frequenzen
diskutiert wurden und noch werden.

    "In  seinem  Schreiben  an die Bundesnetzagentur  behauptet
    der  Erste  Vorsitzende des Deutschen  Amateur  Radio-Clubs
    e.V., Ernst-Joachim Hindrichs, ich haette einen Antrag  auf
    Auskunftserteilung   nach  Umweltinformationsgesetz   (UIG)
    unter 'offensichtlicher Missbraeuchlichkeit' gestellt.  Das
    ist  nicht  der Fall. Das UIG erkennt ausdruecklich  'jeder
    Person'     das    Recht    auf    'freien    Zugang     zu
    Umweltinformationen      zu,      ueber      die       eine
    informationspflichtige  Stelle [...]  verfuegt,  ohne   ein
    rechtliches  Interesse darlegen zu muessen.' Nachbarschaft,
    ein  Amateurfunkzeugnis  oder  gar  die  Mitgliedschaft  in
    einem  Verein  ist  dazu nicht erforderlich.  Dieses  Recht
    habe  ich  in Anspruch genommen, und die Behoerde  hat  mir
    die   entsprechende   Auskunft   bezueglich   Ernst-Joachim
    Hindrichs  und  seinem Amtsvorgaenger Dr.  Horst  Ellgering
    erteilt.
    
    Diese  Auskunft  -  dass  von den genannten  Herren  'keine
    Anzeigen' vorlaegen - habe ich verbreitet, was mir  seitens
    des   DARC  e.V.  ueberdies  den  oeffentlich  verbreiteten
    Vorwurf  eintrug,  ich  benutzte die  nach  UIG  erhaltenen
    Informationen 'missbraeuchlich'. Unter Hinweis auf  den  im
    UIG-Paragrafen 1 Absatz 1 ausdruecklich formulierten  Zweck
    des  Gesetzes,  naemlich 'den rechtlichen Rahmen  fuer  den
    freien  Zugang  zu Umweltinformationen [.] sowie  fuer  die
    Verbreitung dieser Umweltinformationen zu schaffen',  weise
    ich diese Behauptung des DARC e.V. zurueck.
    
    Obwohl  dazu  in keiner Weise verpflichtet,  habe  ich  den
    Herrn  Praesidenten  der Behoerde in angemessener  Form  um
    Aufklaerung   der  offenbar  gegensaetzlichen   Standpunkte
    seiner   Behoerde  und  der  Herren  Hindrichs  sowie   Dr.
    Ellgering gebeten. Darueber hinaus habe ich darum  gebeten,
    in   Zukunft   geeignete  Verfahren  zu   etablieren,   die
    hinsichtlich   Zeit   und   Substanz   fuer   jede    Seite
    verlaessliche Auskuenfte geben.
    
    In  der  Angelegenheit selbst gibt es keine  neuen  Fakten.
    Das  UIG  bringt  es mit sich, dass fuer Auskuenfte  allein
    die  Behoerde,  nicht aber 'Betroffene'  auskunfsberechtigt
    und auskunftspflichtig sind."


ERSTE 500-KILOHERTZ-GENEHMIGUNGEN IN GROSSBRITANNIEN

(rps)  Die britische Regulierungsbehoerde Ofcom hat diese Woche
an  eine begrenzte Anzahl von Funkamateuren Sondergenehmigungen
ausgegeben. Sie erlauben es vom 1. Maerz an, zunaechst ein Jahr
lang  auf  Mittelwelle  zwischen 501 und  504  kHz  zu  senden.
Inhaber  der  hoechsten  und CEPT-konformen  Genehmigungsklasse
koennen   weiterhin  entsprechende  Antraege  stellen,  nachdem
Verhandlungen  zwischen dem britischen Amateurfunkverband  RSGB
und  der  Maritime  and Coastguard Agency  zu  einem  positiven
Ergebnis gefuehrt hatten.

Die    zunaechst   einmal   zugestandene   maximale   effektive
Strahlungsleistung  von  lediglich  einem  Zehntel   Watt   ist
allerdings  derart  gering,  dass  nur  effizienteste  digitale
Verfahren  hier  Erfolg versprechend sind. Nur  bei  besonderen
inhaltlich  begruendeten Forschungsvorhaben soll  eventuell  im
Einzelfall   mehr   zugestanden   werden.   Ofcom   wird    den
Modellversuch   durch   eigene  Messungen   und   Beobachtungen
hinsichtlich   des  Stoerpotenzials  dieser  Amateurfunkstellen
begleiten. Speziell Funkamateure, die mit den extrem  schwachen
Signalen bei 137 kHz Langwelle bereits Empfangserfahrung haben,
bekommen  hier  also  ab dem 1. Maerz auch in  Deutschland  ein
spannendes neues Betaetigungsfeld.

Auch  in  Deutschland  setzen sich die  Amateurfunkverbaende  -
unter  anderem die AGZ - fuer eine Freigabe von Frequenzen  bei
500 kHz ein. Wir bleiben dran.

Quelle: RSGB und Ofcom


EUROPAEISCHE KOMMISSION WILL FLEXIBLERE FREQUENZVERGABE

(red)  Das  Ende  der  nationalen Hoheit bei  der  Vergabe  von
Frequenznutzungsrechten   rueckt   beharrlich    naeher.    Die
Europaeische   Union   strebt  bis   zum   Jahre   2010   einen
einheitlichen Rechtsrahmen an. Die EU-Kommission will dabei vor
allem   die  Nutzung  von  Funkfrequenzen  fuer  die  drahtlose
Kommunikation in ganz Europa vereinfachen.

Die Plaene treffen nicht ueberall auf Gegenliebe. Ein Vertreter
der Bundesnetzagentur warnte unterdessen vor einer "Verlagerung
der   Macht"   nach   Bruessel.   Vor   allem   eine   zentrale
Frequenzvergabe  oder gar die Einrichtung  einer  europaeischen
Regulierungsbehoerde  sei ein Eingriff  in  die  Kompetenz  der
Mitgliedsstaaten.

Was  ist passiert? Die fuer die Themen Informationsgesellschaft
und Medien zustaendige EU-Kommissarin Viviane Reding stellte am
Mittwoch    dieser   Woche   in   Bruessel   einen    konkreten
Strategievorschlag  vor. Die Kommission  will  damit  auf  sich
veraendernde  Marktanforderungen eingehen. Mit  dem  Abbau  von
Zugangs-  und Nutzungsbeschraenkungen sollen Investitionen  und
Wirtschaftswachstum  angeregt sowie die Wahlmoeglichkeiten  der
Verbraucher gestaerkt werden.

"Europa  muss  das  Potenzial, das mit der  Nutzung  bestimmter
Frequenzbaender  durch  neue  drahtlose  Produkte  und  Dienste
verbunden ist, in vollem Umfang nutzen, um die Marktentwicklung
zu  foerdern," erklaerte Reding. Dazu gehoert nach Ansicht  der
Kommissarin auch der Abbau regulativer Hindernisse.

Ein  wichtiger  Teil  der  gesamteuropaeischen  Volkswirtschaft
haenge von der Verfuegbarkeit von Frequenzen ab, heisst  es  in
dem  Bericht der Kommission an den europaeischen Rat,  das  EU-
Parlament  und  die  Ausschuesse.  Um  dieses  Potenzial   auch
tatsaechlich ausschoepfen zu koennen, sei eine europaweite  und
einheitliche Koordinierung von Frequenzen noetig.

Hauptziel  der neuen Regeln bleibt ein stoerungsfreier  Betrieb
auf  den  Frequenzen.  Doch  will die  Kommission  gleichzeitig
rechtliche   Beschraenkungen  fuer  den  Zugang  zu  bestimmten
Frequenzen  lockern  oder  ganz  aufheben.  Zudem  sollen   die
teilweise    auferlegten    strikten    Nutzungsbeschraenkungen
aufgehoben werden, damit Unternehmen selbstverantwortlich ueber
die  Nutzung der Frequenzen entscheiden und damit schneller auf
Marktbewegungen reagieren koennen.

Doch  kann Reding nicht gleich saemtliche Schranken auf  einmal
einreissen;  sie rechnet mit einem schrittweisen  Uebergang  zu
einem   neuen,   gesamteuropaeischen  Frequenzregime.   Derzeit
ueberprueft  die EU den geltenden Rechtsrahmen im Hinblick  auf
den  neuen  Ansatz bei der Frequenzverwaltung. Ein entsprechend
angepasster Rechtsrahmen duerfte allerdings erst im  Jahr  2010
in Kraft treten, schaetzt die Kommission.

Da  koennen  wir  nur  hoffen, dass der Amateurfunk  bei  einer
europaweiten Harmonisierung der Frequenznutzung in  Deutschland
nicht   gewaltig  Federn  lassen  muss.  Wo  bleibt  in  diesem
Zusammenhang  die  reaktionsschnelle  parallel   zu   den   EU-
Strukturen    organisierte    europaeische    Vertretung    der
Funkamateure?

Quelle:   Heise  online,  Europaeische  Kommission  und   Radio
Nederland Media Network Weblog


Vy 73,
Ralph, DC5JQ


Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik

                              AGZ

sowie auf unserer Internet-Website

                         www.agz-ev.de

nachlesen  und  auch  in  Digital Audio  im  MP3-Format  hoeren
koennen. Wenn Sie moechten, koennen Sie auch Mitglied  der  AGZ
werden  und  unsere Arbeit so unterstuetzen. Den Aufnahmeantrag
finden Sie im Internet:

     http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf

Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.

--

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.

  * Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB-Packet-Radio uebernommen! *

73 de Hans!

- DHH841 - Hans - Weng JN68EP - www.dbo841.de.vu - eMail: dhh841@freenet.de -
           * IG Funkfreunde Landshut, www.funkfreundelandshut.de *




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