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DL: HamRadio 2day 258-2007
(c) AGZ e.V. 2001-2007
25. Februar 2007
Liebe XYLs, YLs, SWLs und OMs, Sie hoeren HamRadio 2day. Heute
mit der 258. Folge.
Redakteur, Autor und Sprecher:
Ralph, DC5JQ (rps)
DAUERBRENNER UMWELTINFORMATIONSGESETZ:
AUSSAGE GEGEN AUSSAGE?
(rps) Wir berichteten vor zwei Wochen ueber eine
rechtsverbindliche Auskunft der Bundesnetzagentur im Rahmen des
Umweltinformationsgesetzes. Jochen Hindrichs, Vorsitzender des
DARC e.V. mit Amateurfunkrufzeichen DL9KCX, hat diese Woche
dieser Auskunft der Agentur, er habe keine Anzeige seiner
Amateurfunkstelle gemaess BEMFV abgegeben, oeffentlich und mit
Nachdruck widersprochen. Dies habe er sehr wohl auf 42 Seiten
getan - und zwar im Jahre 1999 unter der Vorlaeuferregulierung
namens Amtsblattverfuegung 306/1997. Auf eine erneute Anzeige
auf Grundlage der BEMFV habe die Regulierungsbehoerde
seinerzeit "zweifelsfrei" verzichtet. Ausserdem weist OM
Hindrichs darauf hin, dass der Vorgang geeignet sei, ihn in der
Amateurfunkgemeinschaft und in der Oeffentlichkeit zu
denunzieren. Er wertet die - in seiner Sicht - angeblich
falsche Auskunft der Behoerde als einen Gesetzesverstoss, unter
anderem, weil sie in seiner Wertung unter Missbrauch des
Umweltinformationsgesetzes erteilt worden sei. Hindrichs
verlangt schliesslich in einem Schreiben an den Praesidenten
der Bundesnetzagentur Aufklaerung und eine Stellungnahme der
Behoerde zu ihren angeblichen formalen Fehlern. Sein Verein
dagegen stellt in den Medien die unsachliche und unnoetig
Emotionen aufpeitschende Frage, ob ein in Sicht des DARC "so
genannter" Fachjournalist die Selbsterklaerung "kippen" will.
Die Bundesnetzagentur prueft unterdessen aufgrund diverser
Eingaben den Vorgang erneut. Wie man der Redaktion von HamRadio
2day diese Woche auf Anfrage aus Mainz mitteilte, ist es nicht
ausgeschlossen, dass die Behoerde ihre Antwort an Nils
Schiffhauer revidieren muesse - mit dem Verweis auf die
Tatsache, dass die Verwaltung der BEMFV-Unterlagen ja
schliesslich bei den Aussenstellen liege und man auf deren
Input erst einmal vertrauen muesse. Damit heisst es zwar bis
auf weiteres schlicht "Aussage gegen Aussage", allerdings nun
mit einem Fragezeichen versehen.
Unabhaengig von den handelnden Personen und konkreten Faellen
duerfte mittlerweile - nach diversen Recherchen und einer
eingehenden Analyse - immer deutlicher werden, dass erhebliche
Zweifel am rechtlichen Bestand der BEMFV im Raum stehen. Unter
anderem wegen der seit Jahren geuebten Verwaltungspraxis, bei
Anzeigen ortsfester Amateurfunkstellen noch nicht einmal eine
Eingangsbestaetigung zu versenden und angeblich unvollstaendige
oder nicht plausible Anzeigen erst nach der beachtlichen
Zeitspanne von teilweise mehr als zwei Jahren urschriftlich
zurueck zu schicken, steht die Bestimmtheit dieser Rechtsnorm
auf dem Pruefstand. Die AGZ e.V. hat sich mit diesem Thema an
den Praesidenten der Bundesnetzagentur gewandt. Wir berichten
naechste Woche ausfuehrlich - und zwar unter der - vorlaeufigen
- Ueberschrift "Ist angezeigt wirklich angezeigt?".
RICHTIGSTELLUNG
(red) Von Nils Schiffhauer, ex-DK8OK, erreichte uns die
folgende Entgegnung, die den Amateurfunkdienst betrifft,
speziell Inhalte, die diese Woche kontrovers auf den Frequenzen
diskutiert wurden und noch werden.
"In seinem Schreiben an die Bundesnetzagentur behauptet
der Erste Vorsitzende des Deutschen Amateur Radio-Clubs
e.V., Ernst-Joachim Hindrichs, ich haette einen Antrag auf
Auskunftserteilung nach Umweltinformationsgesetz (UIG)
unter 'offensichtlicher Missbraeuchlichkeit' gestellt. Das
ist nicht der Fall. Das UIG erkennt ausdruecklich 'jeder
Person' das Recht auf 'freien Zugang zu
Umweltinformationen zu, ueber die eine
informationspflichtige Stelle [...] verfuegt, ohne ein
rechtliches Interesse darlegen zu muessen.' Nachbarschaft,
ein Amateurfunkzeugnis oder gar die Mitgliedschaft in
einem Verein ist dazu nicht erforderlich. Dieses Recht
habe ich in Anspruch genommen, und die Behoerde hat mir
die entsprechende Auskunft bezueglich Ernst-Joachim
Hindrichs und seinem Amtsvorgaenger Dr. Horst Ellgering
erteilt.
Diese Auskunft - dass von den genannten Herren 'keine
Anzeigen' vorlaegen - habe ich verbreitet, was mir seitens
des DARC e.V. ueberdies den oeffentlich verbreiteten
Vorwurf eintrug, ich benutzte die nach UIG erhaltenen
Informationen 'missbraeuchlich'. Unter Hinweis auf den im
UIG-Paragrafen 1 Absatz 1 ausdruecklich formulierten Zweck
des Gesetzes, naemlich 'den rechtlichen Rahmen fuer den
freien Zugang zu Umweltinformationen [.] sowie fuer die
Verbreitung dieser Umweltinformationen zu schaffen', weise
ich diese Behauptung des DARC e.V. zurueck.
Obwohl dazu in keiner Weise verpflichtet, habe ich den
Herrn Praesidenten der Behoerde in angemessener Form um
Aufklaerung der offenbar gegensaetzlichen Standpunkte
seiner Behoerde und der Herren Hindrichs sowie Dr.
Ellgering gebeten. Darueber hinaus habe ich darum gebeten,
in Zukunft geeignete Verfahren zu etablieren, die
hinsichtlich Zeit und Substanz fuer jede Seite
verlaessliche Auskuenfte geben.
In der Angelegenheit selbst gibt es keine neuen Fakten.
Das UIG bringt es mit sich, dass fuer Auskuenfte allein
die Behoerde, nicht aber 'Betroffene' auskunfsberechtigt
und auskunftspflichtig sind."
ERSTE 500-KILOHERTZ-GENEHMIGUNGEN IN GROSSBRITANNIEN
(rps) Die britische Regulierungsbehoerde Ofcom hat diese Woche
an eine begrenzte Anzahl von Funkamateuren Sondergenehmigungen
ausgegeben. Sie erlauben es vom 1. Maerz an, zunaechst ein Jahr
lang auf Mittelwelle zwischen 501 und 504 kHz zu senden.
Inhaber der hoechsten und CEPT-konformen Genehmigungsklasse
koennen weiterhin entsprechende Antraege stellen, nachdem
Verhandlungen zwischen dem britischen Amateurfunkverband RSGB
und der Maritime and Coastguard Agency zu einem positiven
Ergebnis gefuehrt hatten.
Die zunaechst einmal zugestandene maximale effektive
Strahlungsleistung von lediglich einem Zehntel Watt ist
allerdings derart gering, dass nur effizienteste digitale
Verfahren hier Erfolg versprechend sind. Nur bei besonderen
inhaltlich begruendeten Forschungsvorhaben soll eventuell im
Einzelfall mehr zugestanden werden. Ofcom wird den
Modellversuch durch eigene Messungen und Beobachtungen
hinsichtlich des Stoerpotenzials dieser Amateurfunkstellen
begleiten. Speziell Funkamateure, die mit den extrem schwachen
Signalen bei 137 kHz Langwelle bereits Empfangserfahrung haben,
bekommen hier also ab dem 1. Maerz auch in Deutschland ein
spannendes neues Betaetigungsfeld.
Auch in Deutschland setzen sich die Amateurfunkverbaende -
unter anderem die AGZ - fuer eine Freigabe von Frequenzen bei
500 kHz ein. Wir bleiben dran.
Quelle: RSGB und Ofcom
EUROPAEISCHE KOMMISSION WILL FLEXIBLERE FREQUENZVERGABE
(red) Das Ende der nationalen Hoheit bei der Vergabe von
Frequenznutzungsrechten rueckt beharrlich naeher. Die
Europaeische Union strebt bis zum Jahre 2010 einen
einheitlichen Rechtsrahmen an. Die EU-Kommission will dabei vor
allem die Nutzung von Funkfrequenzen fuer die drahtlose
Kommunikation in ganz Europa vereinfachen.
Die Plaene treffen nicht ueberall auf Gegenliebe. Ein Vertreter
der Bundesnetzagentur warnte unterdessen vor einer "Verlagerung
der Macht" nach Bruessel. Vor allem eine zentrale
Frequenzvergabe oder gar die Einrichtung einer europaeischen
Regulierungsbehoerde sei ein Eingriff in die Kompetenz der
Mitgliedsstaaten.
Was ist passiert? Die fuer die Themen Informationsgesellschaft
und Medien zustaendige EU-Kommissarin Viviane Reding stellte am
Mittwoch dieser Woche in Bruessel einen konkreten
Strategievorschlag vor. Die Kommission will damit auf sich
veraendernde Marktanforderungen eingehen. Mit dem Abbau von
Zugangs- und Nutzungsbeschraenkungen sollen Investitionen und
Wirtschaftswachstum angeregt sowie die Wahlmoeglichkeiten der
Verbraucher gestaerkt werden.
"Europa muss das Potenzial, das mit der Nutzung bestimmter
Frequenzbaender durch neue drahtlose Produkte und Dienste
verbunden ist, in vollem Umfang nutzen, um die Marktentwicklung
zu foerdern," erklaerte Reding. Dazu gehoert nach Ansicht der
Kommissarin auch der Abbau regulativer Hindernisse.
Ein wichtiger Teil der gesamteuropaeischen Volkswirtschaft
haenge von der Verfuegbarkeit von Frequenzen ab, heisst es in
dem Bericht der Kommission an den europaeischen Rat, das EU-
Parlament und die Ausschuesse. Um dieses Potenzial auch
tatsaechlich ausschoepfen zu koennen, sei eine europaweite und
einheitliche Koordinierung von Frequenzen noetig.
Hauptziel der neuen Regeln bleibt ein stoerungsfreier Betrieb
auf den Frequenzen. Doch will die Kommission gleichzeitig
rechtliche Beschraenkungen fuer den Zugang zu bestimmten
Frequenzen lockern oder ganz aufheben. Zudem sollen die
teilweise auferlegten strikten Nutzungsbeschraenkungen
aufgehoben werden, damit Unternehmen selbstverantwortlich ueber
die Nutzung der Frequenzen entscheiden und damit schneller auf
Marktbewegungen reagieren koennen.
Doch kann Reding nicht gleich saemtliche Schranken auf einmal
einreissen; sie rechnet mit einem schrittweisen Uebergang zu
einem neuen, gesamteuropaeischen Frequenzregime. Derzeit
ueberprueft die EU den geltenden Rechtsrahmen im Hinblick auf
den neuen Ansatz bei der Frequenzverwaltung. Ein entsprechend
angepasster Rechtsrahmen duerfte allerdings erst im Jahr 2010
in Kraft treten, schaetzt die Kommission.
Da koennen wir nur hoffen, dass der Amateurfunk bei einer
europaweiten Harmonisierung der Frequenznutzung in Deutschland
nicht gewaltig Federn lassen muss. Wo bleibt in diesem
Zusammenhang die reaktionsschnelle parallel zu den EU-
Strukturen organisierte europaeische Vertretung der
Funkamateure?
Quelle: Heise online, Europaeische Kommission und Radio
Nederland Media Network Weblog
Vy 73,
Ralph, DC5JQ
Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik
AGZ
sowie auf unserer Internet-Website
www.agz-ev.de
nachlesen und auch in Digital Audio im MP3-Format hoeren
koennen. Wenn Sie moechten, koennen Sie auch Mitglied der AGZ
werden und unsere Arbeit so unterstuetzen. Den Aufnahmeantrag
finden Sie im Internet:
http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf
Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.
--
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.
* Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB-Packet-Radio uebernommen! *
73 de Hans!
- DHH841 - Hans - Weng JN68EP - www.dbo841.de.vu - eMail: dhh841@freenet.de -
* IG Funkfreunde Landshut, www.funkfreundelandshut.de *
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