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DHH841 > AGZ      25.03.07 10:27l 231 Lines 9823 Bytes #999 (360) @ DEU
BID : P3HDBO841007
Read: GUEST
Subj: HamRadio 2day 261-2007
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                                     DL: HamRadio 2day 261-2007
                                         (c) AGZ e.V. 2001-2007
                                                 25. Maerz 2007

Liebe  XYLs, YLs, SWLs und OMs, Sie hoeren HamRadio 2day. Heute
mit der 261. Folge.

                Redakteur, Autor und Sprecher:
                      Ralph, DC5JQ (rps)


MITGLIEDERVERSAMMLUNG

(rps)  Am  Samstag,  den  17.  Maerz  fand  die  turnusgemaesse
Mitgliederversammlung der AGZ e.V. in Heusenstamm bei Frankfurt
am  Main  statt.  Der  Vereinsvorsitzende  Wolfgang  van  Gels,
DL5EDA,  hatte  bereits  mit der Einladung  zu  diesem  Treffen
angekuendigt,  waehrend  der Sitzung sein  Amt  niederlegen  zu
wollen.  Dies  tat  er  dann  auch  -  und  nannte  fuer  seine
Entscheidung persoenliche Gruende. Unter anderem fuehrte er an,
dass  die  im Oktober von der Mitgliederversammlung eingesetzte
Arbeitsgruppe in seiner Sicht kein effektives Konzept vorlegte,
wie die AGZ ihre Mitgliederzahl steigern und ihren Einfluss  im
deutschen  Amateurfunk vermehren koennte. So  duerfe  es  unter
seiner Verantwortung nicht weiter gehen.

Deutliche  Kritik  kam sowohl von einem Vorstandsmitglied,  als
auch aus den Reihen der Mitglieder, dass die Vereinsarbeit nach
dem  Weggang  von  DL5EDA  jetzt mehr  oder  weniger  an  einer
einzigen   Person  haengen  werde.  Dies  muesse  auf  breitere
Schultern  gestellt  werden.  Da  eine  neue  Arbeitsverteilung
waehrend der Versammlung auf die Schnelle jedoch nicht gefunden
werden   konnte,   scheiterte  die  sofortige   Neuwahl   eines
Vorsitzenden  mangels Kandidaten. Vorlaeufig  fuehrt  nun  Till
Uhde,  DL9JT, als stellvertretender Vorsitzender die Geschaefte
des Vereins. Er dankte Wolfgang van Gels als Gruendungsmitglied
fuer  seine  fuer die AGZ und den Amateurfunkdienst  geleistete
Arbeit.

Zum  Versammlungstermin legte die Arbeitsgruppe dann doch  noch
ein   interessantes  Konzept  vor.  So  ist  die  Absicht   des
Vorstands,  mit  so  genannten  "Ein-Euro-Mitgliedschaften"  zu
werben,   endgueltig   vom   Tisch.   Der   Beitragssatz   soll
unveraendert  bei  25 Euro im Jahr bleiben. Dem  Vorstand  wird
dabei    aber    das   Recht   eingeraeumt,   unter    sozialen
Gesichtspunkten im begruendeten Einzelfall 50 Prozent  Nachlass
zu  gewaehren. Neu ist, dass fuer Neumitglieder das erste  Jahr
beitragsfrei sein soll.

Die    Mitglieder    beschlossen   ferner    einstimmig    eine
Satzungsaenderung: Kuenftig kann der Vorstand  zur  Wahrnehmung
gewisser Geschaefte gemaess Paragraf 30 BGB besondere Vertreter
und  Beauftragte bestellen. Ihr Geschaeftsbereich ist dabei  zu
benennen. Vertretungsmacht und -umfang der Bestellten kann  vom
Vorstand beschraenkt werden.

Auf  der  Ham Radio 2007 in Friedrichshafen wird die  AGZ  e.V.
schliesslich wieder wie gewohnt praesent sein; lassen Sie  sich
ueberraschen.  Auch  ein neues Logo wird es  geben.  Dr.  Ralph
Schorn,     DC5JQ,     verwies    als     Beauftragter     fuer
Telekommunikationsrecht  auf die Erfolge  der  AGZ  auf  diesem
Gebiet   in  2006:  Die  Freigabe  von  50  MHz  und  die   40-
Meterbanderweiterung  fuer  die  Zeugnisklasse  A   sind   hier
besonders  hervor  zu  heben  -  genau  wie  die  Oeffnung  der
Kurzwelle  und die Anhebung der Leistungsgrenze  auf  100  Watt
Output  fuer die Klasse E. Alle diese Punkte waren langjaehrige
Forderungen     der    AGZ    e.V.    an    die     politischen
Entscheidungstraeger. Herzlichen Dank!


EIN AUTOMATISCHES ELEKTROSMOG-MESSGERAET

(red)  hat die Bundesnetzagentur am 19. Maerz vorgestellt.  Wir
bringen  Ihnen  zunaechst dazu einen kurzen Text,  den  wir  im
Wesentlichen aus dem Funkmagazin uebernehmen.

Das  neue  System dient nicht etwa der Ermittlung von Stoerern,
Schwarzfunkern    und    BEMFV-Ueberschreitern.    Durch    die
automatischen  Messungen soll vielmehr  sichergestellt  werden,
dass  an  den  jeweiligen  Standorten  der  Messstationen   die
Grenzwerte  zum  Schutz  von  Personen  in  elektromagnetischen
Feldern  gemaess BEMFV nicht ueberschritten werden -  und  zwar
langfristig  und  kontinuierlich. Oeffentliche Transparenz  ist
das erklaerte Ziel der Behoerde.

Gemessen  wird  im  Frequenzbereich  von  9  Kilohertz  bis   3
Gigahertz in 13 Teilbereichen. Die Messwerte werden automatisch
per  Datenmobilfunk  im  GPRS-Verfahren  an  einen  Server  der
Bundesnetzagentur uebertragen und nach Ueberpruefung in die EMF-
Datenbank  der  Behoerde in das Internet  uebernommen.  Vorerst
sind  sieben  Messstationen  in  Betrieb,  fuenf  weitere  sind
geplant.  Die Stationen befinden sich zur Zeit an den folgenden
Standorten:

    - Berlin, Max-Planck-Institut, Chariteplatz
    - Bonn, Grundschule Agnesstrasse
    - Bonn, Tulpenfeld, Bundesnetzagentur
    - Hamburg, Grundschule Windmuehlenweg
    - Karlsruhe, Universitaet
    - Mainz, Stadthaus
    - Moers, Anne-Frank-Schule

Geplant sind:
    
    - Bonn, Ludwig-Richter-Schule
    - Bremen, Diakoniekrankenhaus
    - Oranienburg, Kita
    
sowie   zwei  weitere  Stationen  an  noch  nicht  festgelegten
Standorten.  Das  Messsystem wurde  von  der  Firma  Rohde  und
Schwarz  entwickelt. Die Finanzierung erfolgte mit Geldern  der
Firmen  E-Plus, O2, T-Mobile und Vodafone. Diese hatten  -  wie
mit  der  Bundesregierung vereinbart - insgesamt 1,2  Millionen
Euro sowie SIM-Karten fuer die Datenuebertragung zur Verfuegung
gestellt.

Die  EMF-Datenbank der Bundesnetzagentur besteht  bereits  seit
Januar     2004.     Sie     kann     im     Internet     unter
emf.bundesnetzagentur.de abgerufen werden. Jeder  Buerger  kann
dort  nach  Eingabe seiner Postleitzahl auf einer Karte  sehen,
welche  Funkanlagen sich in seiner Umgebung  befinden.  In  der
Datenbank  sind zur Zeit rund 65.000 Standorte von  Funkanlagen
verzeichnet,           wobei           allerdings           nur
standortbescheinigungspflichtige Anlagen aufgenommen werden und
nicht zum Beispiel angezeigte Amateurfunkstellen.

Quellen:   FM  -  Das  Funkmagazin,  Heise  Online   und   eine
Pressemitteilung der Bundesnetzagentur

Kommentar der Redaktion:

Matthias  Kurth, Praesident der Bundesnetzagentur,  stellte  am
Montag  vergangener Woche das neue System  in  Bonn  auf  einer
Pressekonferenz  vor. Heise Online zitiert ihn  dabei  mit  den
Worten:

    "Wir  koennen  technisch garantieren, dass an jeder  Anlage
    die  Grenzwerte  eingehalten werden. Selbst unmittelbar  an
    der Antenne muesse dies der Fall sein".

Mit   dem  neuen  automatisierten  Messsystem  werde  nun  laut
Matthias Kurth eine Luecke bei der Ueberwachung geschlossen.

Im  Internet gibt es eine amuesante Cartoonseite namens "Super-
Kurth".   Sie   wurde   dem  BNetzA-Praesidenten   eigens   vom
Bundesverband Breitbandkommunikation - kurz BREKO  -  gewidmet.
Am dort gepraegten Slogan "Super-Kurth hilft" muss tatsaechlich
etwas dran sein; denn wer sonst - ausser Superman persoenlich -
koennte    mit    ganzen   sieben   ortsfesten    Messstationen
flaechendeckend     in    der    gesamten     Republik     eine
Grenzwerteinhaltung  nicht  nur  ueberwachen,   sondern   sogar
garantieren! Und das auch noch unmittelbar an der  Antenne,  wo
sich  sowieso  niemand aufhaelt - und dies trotz  quadratischem
Abstandsgesetz fuer die Leistungsflussdichte. Hut ab -  einfach
nur super!

Nun, dann ist ja jetzt auch im Amateurfunk alles geritzt: Super-
Kurth  sorgt  schon dafuer, dass auch hier alles  korrekt  nach
BEMFV zugeht: garantiert ist schliesslich garantiert. Besonders
unauffaellig sind die Messstationen jedenfalls nicht; man  kann
sie im Internetauftritt der Behoerde ausgiebig bewundern.

Ralph, DC5JQ

http://blog.xonio.com/gajeks_welt.php/2007/02/20/super_kurth_hi
lft


KLARSTELLUNG

(rps) Wir berichteten am 4. Maerz: Das Verwaltungsgericht Koeln
hob  bereits  im  Maerz  2006  die Beitragsbescheide  fuer  die
Frequenznutzung  unter  anderem zweier  Funkamateure  fuer  die
Jahre   2000   bis   2002  auf.  Diese   Urteile   wurden   vom
Oberverwaltungsgericht  fuer  das Land  Nordrhein-Westfalen  in
Muenster  am  28.  Februar  dieses Jahres  bestaetigt.  Weitere
Rechtsmittel wurden naemlich nicht zugelassen.

Wer  eigentlich bekommt denn nun sein Geld zurueck? Etwa  alle?
Die Antwort ist einfach: Nur derjenige bekommt es ganz bestimmt
zurueck, der seinen Beitragsbescheid nicht hat bestandskraeftig
und   unanfechtbar  werden  lassen,  also  nur  derjenige,  der
fristgerecht  innerhalb  eines Monats nach  Zugang  Widerspruch
eingelegt  hat.  Die  Aufhebung  eines  rechtswidrigen   jedoch
unanfechtbar  gewordenen  Verwaltungsakts  nach   Paragraf   48
Verwaltungsverfahrensgesetz   ist   dagegen   lediglich    eine
Kannbestimmung,  die  zudem  engen rechtlichen  Randbedingungen
unterliegt.

Fuer  alle, die damals - eventuell auf anraten ihres Vereins  -
nicht  widersprochen haben, waere eine Rueckzahlung  also  eine
rein  politische Entscheidung, auf die kein Anspruch besteht  -
also  eine Art von Kulanz seitens des Staates - und der braucht
bekanntlich Geld.


Vy 73,
Ralph, DC5JQ


Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik

                              AGZ

sowie auf unserer Internet-Website

                         www.agz-ev.de

nachlesen  und  auch  in  Digital Audio  im  MP3-Format  hoeren
koennen. Wenn Sie moechten, koennen Sie auch Mitglied  der  AGZ
werden  und  unsere Arbeit so unterstuetzen. Den Aufnahmeantrag
finden Sie im Internet:

     http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf

Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.


--

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.

  * Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB-Packet-Radio uebernommen! *

73 de Hans!




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