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AS1GBF > AKTUELL 26.12.07 20:19l 69 Lines 2689 Bytes #999 (800) @ DL
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Subj: Vorratsdatenspeicherung ab 1.1.
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Hallo Funkfreunde,
unser Bundespräsident Horst Köhler hat heute das Gesetz zur
Vorratsdatenspeicherung unterzeichnet. Damit wird in Deutschland pünktlich
zum neuen Jahr die Telekommunikation aller Bürger systematisch überwacht.
Telekommunikationsanbieter und Internetprovider sind damit ab dem 1. Januar
2008 verpflichtet, die Verkehrsdaten jeglicher Telekommunikation für 6 Monate
zu speichern.
1) Anbieter von Telefondiensten speichern jeweils vom Anrufer und vom
Angerufenen
- Rufnummern
- Anrufzeit und -datum
- Anrufdauer
- bei Handys zusätzlich die Kennnummer der Handys (IMEI) und die Funkzellen
- bei Prepaid-Karten zusätzlich Aktivierungsdatum, - uhrzeit und -funkzelle
- bei Internet-Telefondiensten zusätzlich die jeweiligen IP-Adressen
- bei SMS, MMS und Fax den Zeitpunkt der Versendung und des Empfangs
2) Anbieter von Mobilfunknetzen speichern zu den Bezeichnungen der Funkzellen
Daten, aus denen sich die geografische Lage der jeweiligen Funkzelle sowie
die Hauptstrahlrichtung der Funkantenne ergibt.
3) Anbieter von Internetzugangsdiensten speichern
- die zugewiesene IP-Adresse
- eindeutige Kennung des Anschlusses, über den die Internetnutzung erfolgt
- Beginn der Internetverbindung (Datum und Uhrzeit)
- Ende der Internetverbindung (Datum und Uhrzeit)
4) Anbieter von E-Mail-Diensten speichern jeweils vom Absender und von allen
Empfängern und jeweils beim Empfang und beim Versenden einer E-Mail sowie
beim Zugriff auf das E-Mail-Postfach
- Datum und Uhrzeit
- IP-Adressen
- E-Mail-Adressen
5) Anonymisierungsdienste speichern
- Datum und Uhrzeit
- ursprüngliche Adresse
- neue Adresse
Er werden die Daten aller Telekommunikationsteilnehmer verdachtsunabhängig auf
Vorrat gespeichert. Für Anbieter von Telefondiensten gilt diese Regelung ab dem
1.1.2008. Für Anbieter von Internetzugang, Internet-Telefonie und E-Mail ist
eine Übergangsfrist bis zum 1.1.2009 vorgesehen.
Geheimnisträger wie Ärzte und Rechtsanwälte aber auch Journalisten sind von
dieser Regelung ebenfalls betroffen. Abgeordnete, Strafverteidiger und
Seelsorger sind hingegen ausgenommen.
Ursprünglich zur Terrorabwehr gedacht, ist der Zugriff auf dem Gebiet der
Strafverfolgung auf diese Daten laut Gesetzestext zur Verfolgung
„erheblicher
oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten“ zulässig. Darunter
fällt z.B. auch das Herunterladen einer urheberrechtlich geschützten
Musikdatei aus dem Internet.
Quellen:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/101067
http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung
Prosit Neujahr...
73 de Andreas
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