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HEJ715 > ALLE     30.07.20 08:12l 28 Lines 1174 Bytes #999 (0) @ DEU
BID : U7UHEJ717023
Read: GUEST
Subj: Käufer ist  verantwortlich
Path: FU0BOX<KS1BBS<HEJ717
Sent: 200730/0712z @:HEJ717.#BERN.CH.EU [Brienzwiler [JN46BS]] OBcm1.07b3
From: HEJ715 @ HEJ717.#BERN.CH.EU (Adrian)
To:   ALLE @ DEU
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Käufer ist für Einhaltung der Norm verantwortlich

Was in der Schweiz praktisch niemand weiss: Beim Import von funkbetriebenen
Geräten aus dem Ausland ist der Käufer selber dafür verantwortlich, dass diese
den Schweizer Normen, sprich dem Fernmeldegesetz, entsprechen.

Strafverfahren und Busse

So hat es kürzlich Familie Keller Zollinger erlebt. Die beiden Söhne im
Primarschulalter wünschten sich auf Weihnachten zwei Funkgeräte. Mutter
Patricia bestellt bei Amazon.de zwei günstige Modelle. Doch statt der beiden
Walkie Talkies kommt Wochen später ein eingeschriebener Brief vom Bundesamt für
Kommunikation Bakom. Die Geräte würden den technischen Anforderungen der
Schweiz nicht entsprechen, ihr Betrieb sei illegal, so der Bescheid. Deshalb
sei ein Strafverfahren eröffnet worden. Und es drohten Kosten zwischen 500 und
1000 Franken.

Deshalb ab und zu einen Blick auf die Homepage vom BAKOM werfen,hier findet man
alles Verbotene wo mit Funk sendet.

https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/geraete-anlagen/nicht-konforme-geraete
.html

73 de Adrian HEJ715/ Planalp77 / 15IR106


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