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DHH841 > DARC     26.07.07 15:37l 278 Lines 12269 Bytes #999 (360) @ DEU
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Subj: DL-Rundspruch 30/2007
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DARC e.V. Lindenallee 4, 34225 Baunatal, Telefon 0561 949880
Deutschland-Rundspruch 30/2007, 30. KW
(Redaktionsschluss: Mittwoch 10 Uhr, freigegeben fuer
Rundspruchsendungen ab Donnerstag, den 26. Juli 2007, 17:30
UTC)

Hallo, liebe SWLs, YLs und OMs,
Sie hoeren den Deutschland-Rundspruch Nummer 30 des Deutschen
Amateur-Radio-Club fuer die 30. Kalenderwoche 2007. Diesmal
haben wir Meldungen zu folgenden Themen:

– Inkrafttreten des neuen EMVG verschiebt sich
– Entscheidung im Klageverfahren gegen den EMV-Referenten des
  DARC vor dem Landgericht Koeln
– Verwendung von Kartografien auf den OV-Webseiten
– Regelmaessig DAS(at)PC-Datenaustausch starten
– Funkbetrieb auf den Baendern
– Antworten auf haeufig gestellte Fragen
– Aktuelle Conteste
und
– Was gibt es Neues ueber das Funkwetter?


Hier die Meldungen:

Inkrafttreten des neuen EMVG verschiebt sich
--------------------------------------------

Das Gesetzgebungsverfahren in Bezug auf das neue Gesetz ueber
die elektromagnetische Vertraeglichkeit von Betriebsmitteln,
kurz EMVG, ist noch nicht abgeschlossen. Bis dato hat die
erste Lesung im Bundestag stattgefunden. Danach ist das EMVG
an den zustaendigen Fachausschuss, den Ausschuss fuer
Wirtschaft und Technologie im Deutschen Bundestag,
ueberwiesen worden. Mit der Unterstuetzung der Politik,
insbesondere der SPD-Fraktion, konnte bislang ein
Inkrafttreten der Bestimmungen, wie von der Bundesregierung
vorgesehen, verhindert werden. Die Regelungen im neuen EMVG
sollen die Funkamateure nicht in den bisher gegebenen Rahmen
des Funkschutzes, wie noch im EMVG 1998 enthalten,
einbeziehen. Deshalb hat sich der Runde Tisch Amateurfunk
(RTA) mit mehreren Stellungnahmen und auch Gespraechen mit
Ausschussmitgliedern gegen den Entwurf des neuen EMVGs
ausgesprochen. Bundesweite Politikkontakte sowie Kontakte zum
EU-Parlament wurden genutzt. RTA und DARC sind
zuversichtlich, dass ihre Interessenvertretung in Bezug auf
das neue EMVG bald zu einem positiven Abschluss kommt.
Unterdessen hat die Bundesnetzagentur mit der
Amtsblattmitteilung 559/2007 am 18. Juli
UEbergangsbestimmungen, insbesondere fuer Hersteller und
Inverkehrbringer von Geraeten bzw. Betriebsmitteln,
veroeffentlicht. Die Vorstandsinformation sowie die
Amtsblattmitteilung als PDF-Datei finden Sie auf der DARC-
Webseite.


Entscheidung im Klageverfahren gegen den EMV-Referenten des
-----------------------------------------------------------
DARC vor dem Landgericht Koeln
------------------------------

Am 18. Juli hat die 28. Zivilkammer des Landgerichts Koeln im
Klageverfahren gegen den DARC-EMV-Referenten entschieden: Die
Klage wird abgewiesen, die Kosten des Rechtsstreits traegt
der Klaeger. Das Aktenzeichen lautet 28 O 89/07. Hintergrund
des Klageverfahrens und des nun vorliegenden klageabweisenden
Urteils zugunsten des EMV-Referenten ist ein Rechtsstreit mit
der Bundesnetzagentur wegen einer elektromagnetischen
Unvertraeglichkeit vor dem Verwaltungsgericht Koeln, in dem
das DARC-Mitglied (der Klaeger) vom DARC-Referenten jahrelang
unterstuetzt worden war. Auch der Vorstand hatte seine
Bereitschaft zum Ausdruck gebracht, den Fall zu begleiten.
Als der EMV-Referent eine Information ueber den
Verwaltungsrechtsstreit an DARC-EMV-Experten und Ehrenaemtler
weitergeleitet hatte, nahm der Fall eine unschoene Wendung.
Der EMV-Referent des DARC wurde nun von dem Funkamateur,
vertreten durch einen Koelner Rechtsanwalt, auf Unterlassung
der Weiterleitung der Informationen verklagt. Die Klage
lautete auf rechtswidrige Verletzung des allgemeinen
Persoenlichkeitsrechts. Ebenfalls wurde Schadensersatz
beansprucht. Der EMV-Referent des DARC, Ulfried Ueberschar,
DJ6AN, zeigt sich nach der Verkuendigung der Entscheidung
beruhigt. Seine erste Aussage: äIch bin froh; durch das
Urteil werde ich – was mein ehrenamtliches Engagement fuer
den Verein und fuer alle Funkamateure anbetrifft –
bestaetigt. Meine geleistete Unterstuetzung an das Mitglied
und gleichzeitig Klaeger war daher der richtige Weg.“ Ein
ausfuehrlicher Bericht ist auf dem Nachrichtenportal der DARC-
Webseite zu finden und wird auch in der Septemberausgabe der
CQ DL veroeffentlicht.


Verwendung von Kartografien auf den OV-Webseiten
------------------------------------------------

Obwohl der eigene OV-Webauftritt fuer viele Ortsverbaende
immer attraktiver wird, ist bei der naeheren Gestaltung des
Internetauftritts Vorsicht geboten. Teilweise finden die
Leser der Seiten neben Bildern, Auskuenften und Adressen auch
nuetzliche Lage- und Anfahrtsbeschreibungen, beispielsweise
zum OV-Heim. Aus gegebenem Anlass weisen wir daraufhin, dass
das Einscannen oder Kopieren von fremdem Kartenmaterial nach
dem Urheberrechtsgesetz verboten ist und
Schadensersatzforderungen der Eigentuemer nach sich ziehen
kann. So zaehlt beispielsweise der Verwaltungs-Verlag zu den
fuehrenden Herstellern von Kartografien in Deutschland. Die
Karten werden nicht nur in Form von Printprodukten, sondern
auch als interaktive Plaene im Internet unter
www.stadtplan.net herausgegeben. Die Kartografien sind aber
urheberrechtlich geschuetzte Werke, zu deren Nutzung es einer
einmaligen Nutzungsgenehmigung bedarf. Diese ist allerdings
kostenpflichtig. Die Lizenzgebuehren betragen zwischen 650
und 850 €. Da sich Forderungen des Verwaltungs-Verlages an
den DARC e.V. richten, bitten wir alle Ortsverbaende, ihr
Internetangebot dahingehend zu ueberpruefen und umgehend
ungenehmigte Kartografien zu entfernen. Wir bitten Sie,
entweder eine Nutzungslizenz ueber www.stadtplan.net zu
erwerben. Eine kostenlose Alternative waere: Ein Link, der
den Besucher von der eigenen auf eine Stadtplanwebseite
weiterleitet, ist meist erlaubt und ebenso sinnvoll. Bei
weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Juristische
Verbandsbetreuung, Christina Hildebrandt, Tel. 0561 94988-32.


Regelmaessig DAS(at)PC-Datenaustausch starten
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Bei einer routinemaessigen Kontrolle der
Datenaustauschverzeichnisse der DAS(at(PC-Anwender wurde
festgestellt, dass einige Nutzer seit der Ausstattung keinen
Datenabgleich mit der Geschaeftsstelle vollzogen haben. Die
betroffenen Nutzer, teilweise mit Daten-Ausstattung in 2005
und Anfang 2006, wurden mit sofortiger Wirkung auf inaktiv
gesetzt und angeschrieben. Es wird um regelmaessigen
Datenaustausch gebeten. Die Geschaeftsstelle stellt einmal
pro Woche neue Daten fuer die Nutzer zur Verfuegung. Nach 99
Datenbereitstellungen und nicht erfolgter Abholung durch
Anwender, werden die ersten Datenbereitstellungen wieder
ueberschrieben. Um diesen Vorgang zu vermeiden, empfehlen wir
einen Datenaustausch einmal pro Monat. Am 28. Juli werden
neue Versionen der Standardberichte mit dem
Datenaustauschverfahren an die DAS(at)PC-Anwender verschickt.
Die oft nachgefragte Moeglichkeit der Erstellung einer
Mitgliederliste mit Angabe der Telekommunikationsdaten ist
nach dem Update abrufbar. Es werden jetzt alle Mitglieder
angezeigt, auch diejenigen, welche keine Eintraege im Bereich
Telekommunikation haben. Weiterhin besteht die
Abfragemoeglichkeit fuer ärunde“ Geburtstage.


Funkbetrieb auf den Baendern
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Vom 27. Juli bis zum 8. August arbeitet Jochen Sulovsky,
DK8ZM, anlaesslich eines Pfadfindertreffens zusammen mit
einem internationalen Team unter dem Rufzeichen GB100J auf
den Baendern.
Ebenfalls beginnend mit dem 27. Juli bis zum 5. August funkt
Pedro, CU2/EA1FCH, von der Azoren-Insel Sao Miguel mit der
IOTA-Nummer EU-003. Er bevorzugt CW und digitale
Betriebsarten sowie die WARC- und niederfrequenten Baender.
QSL-Karten gehen via Buero an sein Heimatrufzeichen.


Antworten auf haeufig gestellte Fragen
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Eine Auflistung von Antworten auf haeufig gestellte Fragen,
so genannte äFrequently asked questions“ (FAQ), hat der DARC
auf der Seite http://faq.darc.de gesammelt. Beispielsweise
aus dem Bereich Amateurfunkmagazin CQ DL/Autorenhinweise.
Frage: Akzeptieren Sie auch eher Windows-fremde Textformate
wie Latex oder Open Office? Antwort: Die Redaktion CQ DL
nutzt Microsoft Office. Fremdformate koennen wir oft gar
nicht lesen oder muessen aufwaendig konvertiert werden, wobei
immer wieder Zeichensatzfehler auftreten. Sofern Sie
Interesse daran haben, dass Ihr Beitrag auch erscheint,
bitten wir Sie um Zusendung im Winword-Format. Alternativ
sind Ausarbeitungen im Rich Text Format oder ASCII
willkommen. Aus betrieblichen Gruenden koennen wir leider
keine anderen Softwareprodukte installieren und einsetzen.


Aktuelle Conteste
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28. bis 29. Juli: RSGB IOTA Contest und SWL IOTA Contest
4. August: EU HF Championship
4. und 5. August: DARC UKW Sommerfieldday
Die Ausschreibungen finden Sie auf der Webseite
www.darcdxhf.de unter Conteste sowie mittels der
Contesttermin-Tabelle in der CQ DL 7/07 auf Seite 518 und der
Augustausgabe auf Seite 591.


Der Funkwetterbericht vom 24. Juli, erstellt von Hartmut
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Buettig, DL1VDL
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Zunaechst der Rueckblick vom 17. bis 23. Juli: Ein Sommerloch
mit einigen positiven UEberraschungen – so koennen wir die
Kurzwellenausbreitung der vergangenen drei Wochen verbal
beschreiben. Fakt ist, dass auf den oberen Kurzwellenbaendern
und auf 6 m mehr los war, als wir bei einem solaren Flux
zwischen 72 und 67 Einheiten erwarteten. 10 m und 6 m boten
reichlich Sporadic-E-gestuetzte Short-Skip-Moeglichkeiten und
viel Funkbetrieb. Auf 10 m konnte man aber auch DX-QSOs
taetigen. Das bestaendigste und belebteste DX-Band war 20 m.
Die Ost-/Westlinien auf 17 m und 15 m oeffneten selten, aber
man konnte alle Kontinente arbeiten, auf 30 m und 40 m
uebrigens auch. 80 m bot vorzugsweise DX aus Suedamerika. Auf
3 cm scatterte es an mehreren Tagen. Die Sonnenfleckengruppe
10 963 verschwand am 19. Juli, seitdem waren keine
Sonnenflecken sichtbar. Da der Rotationsplan von koronalen
Loechern ziemlich genau bekannt ist, erwarteten wir
geomagnetische Stoerungen am 20. und 21. Juli. An allen
anderen Tagen erfreuten wir uns eines ruhigen geomagnetischen
Feldes.

Vorhersage bis 31. Juli:

Wir wandern weiter im Tal des Sonnenfleckenminimums, ueber
dessen Status im Internet unter www.sec.noaa.gov/solarcycle
aktuelle Informationen abrufbar sind. Wir erwarten etwa
gleich bleibende solare Bedingungen mit Fluxwerten um 70
Einheiten. Das geomagnetische Feld wird ab dem 26. Juli durch
das naechste koronale Loch beeintraechtigt, dessen
Magnetfeldlinien Sonnenwind zur Erde fuehren. Wir hoffen
weiterhin auf brauchbare bis gute Sporadic-E-Bedingungen auf
10, 6 und vielleicht auch auf 2 m. Zwischen 40 m und 17 m
sollten innerhalb von sieben Tagen wiederum alle Kontinente
erreichbar sein.

Es folgen die Orientierungszeiten fuer Gray-Line DX, jeweils
in UTC:

Sonnenaufgang: Auckland/Neuseeland 19:26;
Melbourne/Ostaustralien 21:27; Perth/Westaustralien 23:11;
Singapur/Republik Singapur 23:05; Tokio/Japan 19:42;
Honolulu/Hawaii 16:01; Anchorage/Alaska 13:09;
Johannesburg/Suedafrika 04:51; San Francisco/Kalifornien
13:06; Stanley/Falklandinseln 11:46; Berlin/Deutschland
03:13.

Sonnenuntergang: New York/USA-Ostkueste 00:19; San
Francisco/Kalifornien: 03:26; Sao Paulo/Brasilien 20:40;
Stanley/Falklandinseln 20:21; Honolulu/Hawaii 05:13;
Anchorage/Alaska 06:55; Johannesburg/Suedafrika 15:37;
Auckland/Neuseeland 05:28; Berlin/Deutschland 19:11.


Das waren die Meldungen des DARC-Deutschland-Rundspruches.
Die Redaktion hatte Stefan Huepper, DH5FFL, vom
Amateurfunkmagazin CQ DL. Diesen Rundspruch gibt es auch als
Text oder Real-Audio- und MP3-Datei auf der DARC-Webseite
www.darc.de sowie in Packet Radio unter der Rubrik DARC.
Meldungen fuer den Rundspruch – mit bundesweiter Relevanz –
schicken Sie bitte per Post oder Fax an die Redaktion CQ DL
sowie per E-Mail ausschliesslich an redaktion@darc.de. Vielen
Dank fuers Zuhoeren. 73, AWDH, und bleiben wir in Kontakt!

--

Quelle: http://www.darc.de/rundspruch

  * Mit freundlicher Genehmigung des DARC ins CB-Packet-Radio uebernommen! *

73 de Hans!

- DHH841 - Hans - Weng JN68EP - www.dbo841.de.vu - eMail: dhh841@freenet.de -
           * IG Funkfreunde Landshut, www.funkfreundelandshut.de *





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