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Subj: Deutschland-Rundspruch 44/2017, 44. KW
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DARC e.V., Lindenallee 4, 34225 Baunatal, Telefon 0561 949880
Deutschland-Rundspruch 44/2017, 44. KW
(Redaktionsschluss: Mittwoch 10 Uhr, freigegeben für Rundspruchsendungen ab
Donnerstag, den 2. November 2017, 17:30 UTC. Aktuelle Audiofassung unter
http://www.ostseerundspruch.de/category/deutschland-rundspruch/ auch als
RSS-Feed und http://www.darc.de/uploads/media/dlrs.mp3, die aktuelle PDF-Datei
finden Sie im eingeloggten Zustand unter
https://www.darc.de/nachrichten/deutschland-rundspruch/#c35494.
(An die Rundspruchsprecher: Internet-Linkverweise nicht vorlesen, z.B. [X];
lediglich für die Schriftfassung werden diese am Ende des Rundspruches
aufgelistet.)
Hallo, liebe SWLs, YLs und OMs,
Sie hören den Deutschland-Rundspruch Nummer 44 des Deutschen
Amateur-Radio-Clubs für die 44. Kalenderwoche 2017. Diesmal haben wir Meldungen
zu folgenden Themen:
- TKG- und EMVG-Beiträge für die Jahre 2015 und 2016 stehen fest
- ATRT-Projektgruppe tagte in der DARC-Geschäftsstelle
- Spanien erweitert 4-m-Band und passt 60 m dem WRC-Beschluss an
- IARU-Umfrage zu UKW-Contesten
- Einladung zur DARC-Mitgliederversammlung
- Aktuelle Conteste
und
- Was gibt es Neues vom Funkwetter?
Hier die Meldungen:
TKG- und EMVG-Beiträge für die Jahre 2015 und 2016 stehen fest
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Die Bundesnetzagentur hat die Beträge für die TKG- und EMVG-Beiträge für die
Jahre 2015 und 2016 festgelegt. Für das Jahr 2015 wird ein TKG-Beitrag von 6,87
Euro erhoben, der EMVG-Beitrag ist mit 24,59 Euro beziffert - zusammen addiert
31,46 Euro. Für das Jahr 2016 beträgt der TKG-Beitrag 7,97 Euro und der
EMVG-Beitrag 18,92 Euro - macht zusammen 26,89 Euro. Beitragspflichtig sind
jeweils Funkamateure, die in dem jeweiligen Zeitraum eine Zulassung zur
Teilnahme am Amateurfunkdienst besaßen. An dieser Stelle ist auch der Hinweis
wichtig, dass Beträge erst dann zu bezahlen sind, wenn die Behörde
entsprechende Bescheide zugestellt hat. Funkamateure, die in beiden Jahren über
eine Rufzeichenzuteilung verfügten, werden folglich eine Rechnung über 58,35
Euro erhalten. Basis für die Gebührenerhebung ist die Neunte Verordnung zur
Änderung der Frequenzschutzbeitragsverordnung, die am 27. Oktober im
Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und im Internet nachgelesen werden
kann [1]. Analysiert man die Beiträge im Einzelnen, fällt auf, dass der
EMVG-Beitrag für das Jahr 2015 mit 24,59 Euro einer der höchsten der
vergangenen Jahre darstellte. Das Jahr 2013 markierte indes mit 11,44 Euro
einen Höchststand beim TKG-Beitrag. Generell bewegten sich in den vergangenen
Jahren die einzelnen TKG-Beiträge im Bereich von 3,04 Euro (in 2012) bis 11,44
Euro (in 2013) und die EMVG-Beiträge im Bereich von 18,92 Euro (in 2016) bis
24,59 Euro (in 2015).
ATRT-Projektgruppe tagte in der DARC-Geschäftsstelle
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Auf Einladung des DARC-Normenreferats traf sich die ATRT-Projektgruppe
"EMV-Leitfaden" am 26. Oktober in der DARC-Geschäftsstelle in Baunatal. Der
ATRT ist ein Beratungsgremium der Bundesnetzagentur (BNetzA), in dem
verschiedene betroffene Interessengruppen Themen diskutieren, für welche die
BNetzA Beratungsbedarf signalisiert. Zu den Interessengruppen gehören u.a.
Mobilfunk-, Kabelnetzbetreiber, einschlägige Wirtschaftsverbände, das
Elektrohandwerk und eben auch der DARC e.V.
Am Thema "EMV-Leitfaden" arbeitet das DARC-Referat Normen seit Jahren mit.
Dieser Leitfaden richtet sich an Jedermann, ist dieser heute doch weit
verbreitet auch verantwortlicher Netzbetreiber. Die Zeiten, als die
geringfügigste Änderung am häuslichen Fernmeldenetzwerk Staatsangelegenheit
war, sind lange vorbei. Der "Jedermann" darf sich heute seine
Kommunikationsbaugruppen und -kabel wo auch immer zusammenkaufen, installieren
und betreiben. Die Erkenntnis, dass mit diesem Tun auch Verantwortung verbunden
ist, hat bisher kaum Verbreitung gefunden. Hier für mehr Verständnis zu sorgen,
auch auf mögliche Konsequenzen in Störungsfällen hinzuweisen, ist Ziel des
Leitfadens. Die BNetzA würde solch einen Leitfaden ins Internet stellen und
eventuell auch als Flyer, ggfs. auszugsweise verteilen. Handwerker, die vor Ort
- auch im Auftrag der BNetzA - an Problembeseitigungen arbeiten, wären für eine
Argumentationshilfe dankbar.
Das Problembewusstsein, dass häusliche Kommunikationsnetze außerhalb des
eigenen Haushalts Störungen verursachen können, ist, wie schon erwähnt, kaum
vorhanden. So vernünftig das Vorhaben auch erscheinen mag, es läuft schon über
einige Jahre und mehrfach gab es Rückschläge. Der Anfang der Arbeit war viel zu
sehr technisch geprägt. Nur Fachleute hätten wesentlich mehr als den Titel
gelesen - Thema verfehlt. Dann gab es Unstimmigkeiten zwischen
Interessengruppen, wann immer bestimmte Netzwerktechnologien positiv oder
negativ bewertet wurden. Die BNetzA hat deshalb die Technologieneutralität bei
dem in diesem Jahr neu genommenen Anlauf zu einer vorrangigen Anforderung an
den Leitfaden erhoben. Das zu akzeptieren, fällt uns auch nicht leicht. Spielt
doch bei der häuslichen Netzwerktechnik derzeit PLC eine nennenswerte Rolle,
und der DARC würde viel lieber ausschließlich für die Kommunikation vorgesehene
Leitungen sehen, von Koaxial- bis zu Glasfaserkabeln. Der DARC ist
der festen Überzeugung, dass, in Anbetracht des weiter wachsenden
Bandbreitenhungers, die Nutzung der für hohe Datenraten entwickelten
Kommunikationssysteme die zukunftssicherste Empfehlung für den besagten
"Jedermann" wäre. Darüber berichtet Knut Rothstein, DL1KRT, vom Referat Normen
im DARC e.V.
Spanien erweitert 4-m-Band und passt 60 m dem WRC-Beschluss an
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Seit dem 27. Oktober stehen spanischen Funkamateuren weitere 50 kHz im 4-m-Band
zur Verfügung. Das erweiterte Band umfasst nun den Bereich 70,150 bis 70,250
MHz. Weiterhin wurde das 60-m-Band nun auch offiziell im nationalen
Frequenzzuweisungsplan CNAF entsprechend des Beschlusses der Weltfunkkonferenz
aus 2015 aufgenommen. Freigegeben wurde es jedoch bereits schon früher. Der
CNAF wurde im staatlichen Amtsblat Boletín Oficial del Estado, kurz BOE, mit
der Nummer 259 veröffentlicht. Darüber berichtet der Schweizer
Amateurfunkverband USKA auf seiner Webseite.
IARU-Umfrage zu UKW-Contesten
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Das C5-Komitee der IARU, welches sich mit dem Themenbereich VHF-UHF-Mikrowellen
beschäftigt, ruft aktuell zur Teilnahme an einer Umfrage zu UKW-Contesten auf.
Diese läuft bis zum 30. November und ist im Internet zu erreichen [2]. Chairman
Jacques, ON4AVJ, gibt die Beantwortungszeit mit 15 Minuten an. "Wir haben eine
neue Contest-Arbeitsgruppe, welche für die Ausrichtung von Wettbewerben in der
IARU-Region 1 verantwortlich ist. Uns interessiert nicht nur die Meinung der
Contester und Contesteams, die ihre Logs zu einem Roboter oder nationalen
Contestmanager einsenden, sondern wir wollen auch die Meinung der anrufenden
Stationen in Erfahrung bringen, die ihr Log nicht einsenden", gibt ON4AVJ, in
einer E-Mail zu verstehen. "Dies ist sehr wichtig, um die Aktivität auf den
Bändern zu verbessern. Daher freuen wir uns, wenn viele Funkamateure an dieser
Umfrage teilnehmen", so ON4AVJ weiter.
Einladung zur DARC-Mitgliederversammlung
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Am 11. und 12. November findet die DARC-Mitgliederversammlung im Hotel Stadt
Baunatal, Wilhelmshöher Str. 5, 34225 Baunatal, statt. Unter anderem steht die
Wahl des Vorstandes auf der Tagesordnung. Start ist Samstag, 11. November, um 9
Uhr. Bis ca. 11.30 Uhr findet die gemeinsame Tagung zur Beratung der
vorliegenden Anträge statt. Anschließend ca. von 12 bis 18 Uhr ist
Mitgliederversammlung. Am Sonntag, 12. November, wird von 9 bis 12 Uhr die
Mitgliederversammlung fortgesetzt. Alle DARC-Mitglieder sind dazu eingeladen.
Die Anträge sind in vollem Wortlaut auf der DARC-Webseite als PDF-Datei
veröffentlicht [3].
Aktuelle Conteste
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4. November: IPA Radio Club Contest
4. bis 5. November: Ukrainian DX Contest und IARU-Region-1 Marconi Contest VHF
5. November: IPA Radio Club Contest und HSC CW-Contest
7. November: WNA und WSA Aktivität
11. November: Aktivitätswochenende Schleswig-Holstein
12. November: Military on the Air Aktivität
11. bis 12. November: WAE DX Contest, JA International DX Contest, FIRAC
HF-Contest und OK/OM DX Contest
12. November: Aktivitätswochenende Schleswig Holstein
Die Ausschreibungen finden Sie auf der Webseite des Contest-Referates [dx]
sowie mittels der Contesttermin-Tabelle in der CQ DL 11/17 auf S. 64.
Der Funkwetterbericht vom 31. Oktober, erstellt von Hartmut Büttig, DL1VDL
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Rückblick vom 24. bis 30. Oktober: Der WWDX-SSB als untrüglicher
Aktivitätsindikator liegt hinter uns. Wie beim WAG-Contest zuvor, waren die
Ausbreitungsbedingungen bei hoher Bandbelegung besser als man zu glauben
vermochte. Bei Fluxwerten zwischen 75 und 79 Einheiten und ruhigem
geomagnetischen Feld boten die unteren Bänder sehr gute DX-Signale. 20 und 40 m
waren erwartungsgemäß die Hauptbänder. 15 m war weltweit nutzbar, in manchen
Contestlogs sind QSOs mit über 35 Rundfunkzonen geloggt. Von 10 m wird von
einzelnen Öffnungen entlang des Äquators bis VK berichtet, aber bei dieser
ruhigen Sonne kann man auch nicht mehr erwarten. Die zwei Regionen 2685 und
2686 dümpelten unscheinbar über die uns zugewandte Sonnenseite. Noch vor drei
Wochen berichtete VK6VZ, dass er das Hamburger 10-m-FM-Relais hören konnte.
Vorhersage bis zum 7. November:
Von höherer Sonnenaktivität kann keine Rede sein, sie bleibt sehr gering. Dafür
übernimmt das koronale Loch CH832 die Regie, und wir erwarten nach einer bis
zum 1. November wahrscheinlichen positiven Phase gestörte
Ausbreitungsbedingungen zwischen dem 2. und 5. November. Die Fluxwerte bleiben
bei etwa 75 Fluxeinheiten. Günstige DX-Bedingungen finden wir auf allen Bändern
von 160 bis 20 m vor. 17 m sollte man auch beobachten.
Es folgen nun die Orientierungszeiten für Grayline-DX, alle Zeiten in UTC:
Sonnenaufgang: Auckland/Neuseeland 17:17; Melbourne/Ostaustralien 19:15;
Perth/Westaustralien 21:20; Singapur/Republik Singapur 22:46; Tokio/Japan
21:01; Honolulu/Hawaii 16:33; Anchorage/Alaska 17:21; Johannesburg/Südafrika
03:19; San Francisco/Kalifornien 14:34; Stanley/Falklandinseln 08:20;
Berlin/Deutschland 06:00; Mellish Reef 18:58.
Sonnenuntergang: New York/USA-Ostküste 21:53; San Francisco/Kalifornien 01:12;
Sao Paulo/Brasilien 21:19; Stanley/Falklandinseln 23:02; Honolulu/Hawaii 03:55;
Anchorage/Alaska 01:57; Johannesburg/Südafrika 16:23; Auckland/Neuseeland
06:52; Berlin/Deutschland 15:39; Mellish Reef 07:41.
Das waren die Meldungen des DARC-Deutschland-Rundspruchs. Die Redaktion hatte
Stefan Hüpper, DH5FFL, vom Amateurfunkmagazin CQ DL. Diesen Rundspruch gibt es
auch als PDF- und MP3-Datei auf der DARC-Webseite sowie in Packet Radio unter
der Rubrik DARC. Meldungen für den Rundspruch - mit bundesweiter Relevanz -
schicken Sie bitte per Post oder Fax an die Redaktion CQ DL sowie per E-Mail
ausschließlich an redaktion@darc.de. Vielen Dank fürs Zuhören und AWDH bis zur
nächsten Woche!
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Verzeichnis der Internetadressen (Rundspruchsprecher: Bitte nicht vorlesen!):
[1] http://tinyurl.com/ycg4pf5q
[2] https://www.darc.de/referate/iaru/iaru-survey/
[3] https://www.darc.de/der-club/allgemeines/#c35452
[dx] http://www.darc.de/der-club/referate/referat-conteste/
Freundlich grüßt Sie
Andrea Küchmann
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Redaktion CQ DL
DARC e.V.
Lindenallee 4
34225 Baunatal
Telefon: +49 561 94988-95
Telefax: +49 561 94988-50
E-Mail: redaktion@darc.de
Web: http://www.darc.de
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Vereinsregister Kassel, VR 1314
Geschäftsführer: Jens Hergert
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