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DB1MV  > DARC     30.04.11 16:45l 201 Lines 11784 Bytes #999 (0) @ DEU
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Subj: Deutschland-Rundspruch 17/2011, 17. KW
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To  : DARC@DEU


28.04.11

DARC e.V. Lindenallee 4, 34225 Baunatal, Telefon 0561 949880
Deutschland-Rundspruch 17/2011, 17. KW
(Redaktionsschluss: Mittwoch 10 Uhr, freigegeben für Rundspruchsendungen ab 
Donnerstag, den 28. April 2011, 17:30 UTC)
(An die Rundspruchsprecher: Internet-Linkverweise nicht vorlesen, z.B. [X]; 
lediglich für die Schriftfassung werden diese am Ende des Rundspruches 
aufgelistet.)

Hallo, liebe SWLs, YLs und OMs,
Sie hören den Deutschland-Rundspruch Nummer 17 des Deutschen 
Amateur-Radio-Clubs für die 17. Kalenderwoche 2011. Diesmal haben wir 
Meldungen zu folgenden Themen:

- Zweitausend Diplome mit dem DCL ausgegeben
- Russland erkennt CEPT-Empfehlung T/R 61-01 an
- Jugendflyer-Wettbewerb - Gewinner steht fest
- 12. Europatag der Schulstationen am 5. Mai
- Amateurfunkprüfung auf der HAM RADIO
- HAM RADIO: Ehrenamtliche für das "Video-Projekt" des DARC gesucht
- US-Amateurfunkmesse Hamvention lädt nach Dayton ein
- BEMFV kurz erklärt. Heute Teil 4: Aus welchen Papieren besteht eine Anzeige?
- Aktuelle Conteste
und
- Was gibt es Neues über das Funkwetter?

Hier die Meldungen:

Zweitausend Diplome mit dem DCL ausgegeben
In der Osterwoche wurde das 2000ste Diplom mit dem DARC Contest Logbook 
ausgegeben. Symbolisch geht das Neckar-Diplom an Felix Riess unter DP1POL. 
Felix hat uns als Überwinterer vor allem im Jahr 2009 mit zahlreichen QSOs 
aus der Antarktis erfreut. Das Diplom erreichte Felix an Bord der Polarstern 
im Südatlantik. Die Bestätigung der QSOs stammt überwiegend aus dem LoTW. Es 
ist also durchaus möglich ein regionales Diplom mit DCL-QSOs zu erreichen. 
Allerdings ist das meist gefragte Diplom im DCL das WAC (Work All Continents) 
der IARU, das 450 Mal ausgegeben wurde. Aber auch das EUDX-Diplom erlebt 
einen Boom mit zahlreichen Trophy-Anträgen. Aus dem Dornröschenschlaf erwacht 
ist das Europe-RTTY-Diplom, das innerhalb des Monats April bereits 50 Mal 
ausgegeben wurde. Die nächsten Entwicklungsziele im DCL liegen bei der 
Unterstützung von Ex-Calls und der Bereitstellung weiterer PDF-Diplome.

Russland erkennt CEPT-Empfehlung T/R 61-01 an
Künftig ist es möglich, in Russland nach CEPT-Manier mit vorangestelltem 
RA/-Präfix Amateurfunkbetrieb abzuwickeln, ohne dass dafür eine Gastlizenz 
nötig ist. Gemäß den Angaben des russischen Amateurfunkverbandes SRR hatte 
die russische Fernmeldebehörde die CEPT-Empfehlung T/R 61-01 in einer Sitzung 
am 10. März ratifiziert. Die russische Lizenzklasse 2 wird mit der 
CEPT-Lizenz und die russische Lizenzklasse 3 mit der CEPT-Novice Lizenz 
gleichgestellt. Das schweizer Nachrichtenportal Hamnews.ch weist jedoch in 
einer Meldung darauf hin, dass der Betrieb noch nicht gleich stattfinden 
kann. Demnach sei die Regelung erst dann rechtskräftig, wenn die russische 
Fernmeldebehörde ihre Unterlagen beim Spectrum Management des European 
Communications Office (ECO) in Kopenhagen hinterlegt hat. Dies, so ist aus 
Kopenhagen mit Hinweis auf eine Antwort aus Moskau zu hören, würde jedoch 
"noch etwas Zeit" benötigen.

Jugendflyer-Wettbewerb - Gewinner steht fest
Die Jugendgruppe des Ortsverbandes Wetzlar (F19) hatte mit der Gestaltung 
ihres Jugendflyers die Nase vorn, erreichte so den 1. Platz beim 
Jugendflyer-Wettbewerb des DARC e.V. und sicherte sich das gestiftete 
Preisgeld in Höhe von 75 €. Auf den 2. Platz kam die Gruppe des OV P47 - die 
Wendlinger beteiligten sich auch am ersten Jugendflyer-Wettbewerb und können 
sich nun über 50 € für ihre Kasse freuen. Die 25 € für den 3. Platz geht an 
den OV Neandertal. Ziel dieses Aufrufs von Vorstandsmitglied Martin Köhler, 
DL1DCT, war es Ideen und Material für einen neuen Werbeflyer zu bekommen, der 
insbesondere Jugendliche ansprechen soll. Der Spaß und das interessante Hobby 
Amateurfunk sollten dabei im Vordergrund stehen. Der Vorstand gratuliert den 
drei Preisträgern und wünscht weiterhin viel Erfolg bei der Jugendarbeit!

12. Europatag der Schulstationen am 5. Mai
Der jährlich am 5. Mai stattfindende Europatag der Schulstationen soll dazu 
dienen, dass deutsche Ausbildungs- und Schulstationen untereinander, aber 
auch mit (Schul)-Stationen aus ganz Europa in Kontakt kommen, sich kennen 
lernen sowie Grüße und Ideen austauschen. Die Aktivitäten sollen dazu 
beitragen, dass interessierte Kinder und junge Leute Spaß am Amateurfunk 
finden, indem sie von ihren Schulstationen aus unter Benutzung eines 
Ausbildungsrufzeichens am weltweiten Funkbetrieb der Funkamateure teilnehmen. 
Die Ausschreibung des Europatages hat der Arbeitskreis für Amateurfunk und 
Telekommunikation in der Schule (AATiS) e.V. auf seiner Webseite 
veröffentlicht [1].

Amateurfunkprüfung auf der HAM RADIO
Auf der nächsten Amateurfunkmesse HAM RADIO in Friedrichshafen bietet die 
Bundesnetzagentur am 25. Juni erneut eine Amateurfunkprüfung für die Klassen 
A und E an, ausgenommen Wiederholungsprüfungen. 50 Personen können daran 
teilnehmen. Die Prüfungsgebühr ist bis spätestens zwei Stunden vor Beginn der 
Prüfung am Stand der Bundesnetzagentur zu entrichten. Die Anmeldung kann 
entweder direkt am Messestand der Bundesnetzagentur, postalisch bei der 
Bundesnetzagentur Außenstelle Karlsruhe, DLZ 4, Bismarckstr. 3, 72764 
Reutlingen oder per Fax (0 71 21) 92 61 80 erfolgen. Das Anmeldeformular für 
die Zulassung zur Amateurfunkprüfung ist auf der Internetseite der 
Bundesnetzagentur erhältlich. Die Teilnehmer bekommen das Ergebnis nach der 
Prüfung mitgeteilt, jedoch kann sich diese Mitteilung auf Grund der möglichen 
hohen Teilnehmerzahlen bis nach 18 Uhr verzögern.

HAM RADIO: Ehrenamtliche für das "Video-Projekt" des DARC gesucht
Für ein Video-Projekt auf der HAM RADIO werden engagierte Mitglieder gesucht, 
die gut mit ihrer Videokamera umgehen können. Ziel dieses Projektes ist es, 
hochklassige Vorträge des 62. Bodenseetreffens zu filmen und im Nachgang zur 
HAM einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Oft erreichen die 
Geschäftsstelle Mitgliederanfragen, ob es die HAM RADIO-Vorträge, sei es für 
OV-Abende oder privat, nicht auf Video gäbe. Selbstverständlich geschieht 
eine Aufnahme nur nach Rücksprache und dem Einverständnis des Referenten. 
Besuchen Sie die HAM RADIO, haben Sie immer Ihre Kamera dabei und Interesse 
Ihre Filme (unentgeltlich) einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren? Wir 
würden uns sehr freuen, mit Ihrer Hilfe ein breites Spektrum des 
Bodenseetreffens digital festzuhalten. Gerne übernimmt Stephanie C. Heine, 
DO7PR, die Koordination und holt auch das Einverständnis der Referenten ein - 
schreiben Sie dazu eine kurze E-Mail [2], welche Vorträge Sie auf der HAM 
RADIO besuchen möchten. Das Vortragsprogramm finden Sie im Internet [2].

US-Amateurfunkmesse Hamvention lädt nach Dayton ein
Vom 20. bis 22. Mai findet in Dayton im US-Bundesstaat Ohio die alljährliche 
Hamvention statt. Oft präsentieren viele internationale Amateurfunkhersteller 
ihre neuen Produkte hier zum ersten Mal. Neben der Verkaufsausstellung gibt 
es einen großen Flohmarkt und ein Vortragsprogramm. Der DARC e.V. ist wieder 
mit einem Stand vertreten. Veranstaltungsort ist die Hara Arena, die Adresse 
lautet: 1001 Shiloh Springs Road, Dayton, OH 45415. Erfahrungsgemäß sollte 
man frühzeitig mit der Flug- und Hotelbuchung beginnen, um entsprechend 
preiswerte Angebote zu bekommen. Weitere Informationen zur Veranstaltung gibt 
es in englischer Sprache im Internet [3].

BEMFV kurz erklärt. Heute Teil 4: Aus welchen Papieren besteht eine Anzeige?
Die Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer 
Felder fordert vom Funkamateur eine Anzeige nach BEMFV, die an die 
Bundesnetzagentur einzureichen ist. Diese besteht mindestens aus drei 
Vordrucken, die von der BNetzA zur Verfügung gestellt werden und eine 
einseitige Skizze, die das Grundstück, die Antennen, deren 
Sicherheitsbereiche und den kontrollierbaren Bereich in der Draufsicht 
enthält. Evtl. kann es notwendig sein, neben dieser Skizze in Draufsicht noch 
eine oder mehrere Seitenansichten beizulegen, sodass aus den Unterlagen 
zweifelsfrei hervorgeht, dass der Sicherheitsbereich innerhalb des 
kontrollierbaren Bereichs endet. So ein Fall tritt dann auf, wenn der 
Sicherheitsbereich zwar auf dem Boden innerhalb des kontrollierbaren 
Bereiches liegt, im freien Luftraum darüber jedoch die Grenzen desselben 
überschreitet. Diese vier oder fünf Seiten stellen dann eine Minimalanzeige 
dar. Wegen der Übersichtlichkeit steht es dem anzeigenden Funkamateur 
natürlich frei, mehrere Zeichnungen einzusenden, was sinnvoll ist, wenn viele 
verschiedene Antennen sich überlagern.
Neben der Anzeige ist der Funkamateur ebenfalls verpflichtet eine 
Dokumentation seiner Funkstelle bereit zu halten. Diese Unterlagen brauchen 
allerdings nicht eingesendet zu werden, sondern verbleiben zu Hause.

Aktuelle Conteste
1. Mai: AGCW-DL QRP/QRP-Party
1.-7. Mai: Aktivitätswoche des DTC e.V.
7.-8. Mai: CQ-M Int. DX-Contest, DARC VHF-/UHF-Mikrowellenwettbewerb und ARI 
International DX Contest
Die Ausschreibungen finden Sie auf der Webseite des DX und 
HF-Funksportreferates [dx] sowie mittels der Contesttermin-Tabelle in der CQ 
DL 5/11, auf S. 360.

Der Funkwetterbericht vom 26. April, erstellt von Hartmut Büttig, DL1VDL
Rückblick vom 19. bis 25. April: Aus der grafischen Darstellung des solaren 
Fluxes erkennt man, dass sich auch in den vergangenen sieben Tagen der 
Charakter der Sonnenaktivität nicht geändert hat [4]. Die Fluxwerte 
schwankten zwischen 111 und 119, während die Sonnenfleckenzahlen beginnend mit 
76 am 19. April ein Maximum von 103 am 22. April durchliefen und jetzt bei 67 
liegen. Das geomagnetische Feld war am 20. April stürmisch, an allen anderen 
Tagen unruhig bis aktiv. Die Sonnenaktivität war von insgesamt 30 C- und zwei 
M-Flares geprägt. Die DX-Bedingungen auf den Bändern zwischen 40 und 12 m 
waren wieder ermutigend, denn selbst auf 15 und 12 m konnte man fast bis 
Mitternacht funken. Auf 50 MHz kamen zumindest die Südeuropäer mit Südamerika 
in Kontakt, während wir erste Sporadic-E-Eindrücke vermittelt bekamen. Auch 
auf 3 cm gab es Regenscatterchancen.

Vorhersage bis zum 3. Mai:
Der Charakter der Sonne bleibt ruhig, wobei einzelne C-Flares den solaren 
Flux über 100 Einheiten halten werden. Geomagnetische Störungen bestimmen 
neben der durch Gewitter immer unruhiger werdenden Atmosphäre den Rauschpegel 
am Empfänger. Bis zum 30. April weht intensiver Sonnenwind aus dem koronalen 
Loch CH 446. Er sorgt für zusätzliches Fading. Wir erwarten weiterhin 
brauchbare bis gute DX-Bedingungen zwischen 40 und 15 m.

Es folgen nun die Orientierungszeiten für Gray-Line DX, jeweils in UTC:

Sonnenaufgang: Auckland/Neuseeland 18:56; Melbourne/Ostaustralien 20:56; 
Perth/Westaustralien 22:45; Singapur/Republik Singapur 22:57; Tokio/Japan 
19:54; Honolulu/Hawaii 16:03; Anchorage/Alaska 14:00; Johannesburg/Südafrika 
04:29; San Francisco/Kalifornien 13:19; Stanley/Falklandinseln 11:01; 
Berlin/Deutschland 03:43.

Sonnenuntergang: New York/USA-Ostküste 23:47; San Francisco/Kalifornien 
02:56; Sao Paulo/Brasilien 20:43; Stanley/Falklandinseln 20:47; 
Honolulu/Hawaii 04:54; Anchorage/Alaska 05:50; Johannesburg/Südafrika 15:41; 
Auckland/Neuseeland 05:40; Berlin/Deutschland 18:25.

Das waren die Meldungen des DARC-Deutschland-Rundspruchs. Die Redaktion hatte 
Stefan Hüpper, DH5FFL, vom Amateurfunkmagazin CQ DL. Diesen Rundspruch gibt 
es auch als PDF- und MP3-Datei auf der DARC-Webseite sowie in Packet Radio 
unter der Rubrik DARC. Meldungen für den Rundspruch - mit bundesweiter 
Relevanz - schicken Sie bitte per Post oder Fax an die Redaktion CQ DL sowie 
per E-Mail ausschließlich an redaktion@darcverlag.de. Vielen Dank fürs 
Zuhören und AWDH bis zur nächsten Woche!


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