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DAC587 > INFO     27.08.08 17:03l 51 Lines 2230 Bytes #999 (0) @ DEU
BID : 342_DBX587
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Subj: Achtung Gatewaybetreiber !!! Die CB-Funk-Bestimmungen wurden
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Sent: 080827/1558Z @:DBX587.#HEI.SLH.DEU.EU #:342 [343] FBB7.01b1 $:342_DBX587
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To  : INFO@DEU

Die Bundesnetzagentur hat am 16. Januar 2008 mit Amtsblatt-Verfügung 3/2008 
eine geänderte Frequenzzuteilung für den CB-Funk veröffentlicht. Von den 
Änderungen sind in erster Linie CB-Datenfunker und die Betreiber von 
CB-Gateways für Sprachfunknetzwerke betroffen.

Hier die wesentlichen Änderungen im Einzelnen:

Der Kanal 40 darf wieder als Datenfunkkanal genutzt werden. Die BNetzA weist 
in einer Fußnote darauf hin, dass der Kanal 40 in der Schweiz als Anrufkanal 
verwendet wird.

CB-Gateways für Sprachfunknetzwerke (zur Zusammenschaltung mit dem Internet) 
dürfen künftig auf den Kanälen 11, 29, 34, 39, 61, 71 und 80 betrieben werden.

Betreiber von unbemannten, automatisch betriebenen CB-Funkstellen haben 
künftig die Möglichkeit, bei der BNetzA eine sog. "Kennung" für ihre Station 
zu beantragen. Die Aussendung dieser Kennung entbindet den Betreiber davon, 
zu Beginn der Aussendung - wie bisher erforderlich - den Namen und die 
Wohnanschrift des Stationsverantwortlichen zu übermitteln. Eine Pflicht zur 
Beantragung bzw. Benutzung einer solchen "Kennung" besteht nicht. Es können 
statt dessen auch - wie gehabt - die Adressdaten des Verantwortlichen 
übermittelt werden.

Daneben hat die BNetzA den Begriff "Daueraussendungen" konkretisiert und 
festgelegt, dass "Aussendungen ohne Nachrichteninhalt" sowie "Aussendungen, 
die nicht unmittelbar der Aufnahme einer Funkverbindung oder der Teilnahme am 
bestehenden Funkverkehr dienen", nicht zulässig sind.

Die sonstigen Bestimmungen, insbesondere die technischen Parameter wie z.B. 
zulässige Sendeleistung und Sendearten, sind nicht geändert worden. 

Die geänderte CB-Funk-Allgemeinzuteilung kann im Internet unter 
http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/1533.pdf heruntergeladen 
werden. Der Antrag auf Zuteilung einer "Kennung" für unbemannte, automatisch 
betriebene CB-Funkstellen ist als Word-Dokument unter 
http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/12426.doc zu finden.

- wolf -



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Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche 
Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen 
werden.


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