OpenBCM V1.13 (WIN32)

Packet Radio Mailbox

FU0BOX

[JO64HI Fuhlendor]

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DHT200 > ALLE     18.12.07 20:19l 54 Lines 2124 Bytes #999 (0) @ DEU
BID : 28857_DBX999
Read: GUEST
Subj: Re:Re^3: Gateway´s @ DGE300
Path: FU0BOX<AS1BOX<DBO274<DOK346<DBX214<FD0FWD<DBX999
Sent: 071218/1429Z @:DBX999.#NOH.M.DLNET.DEU.EU #:28857 [FD JO40TN] $:28857_DBX
From: DHT200@DBX999.#NOH.M.DLNET.DEU.EU
To  : ALLE@DEU
X-Info: Eingespielt via FBB-Webfrontend (77.0.100.124)

>From: DAE595 @ DBO459.#OFR.SO.DLNET.DEU.EU (Dominik)
>To:   ALLE @ DEU
>Reply-To: DAE595 @ DBO595.#MFR.SO.DLNET.DEU.EU
>X-Info: Sent with login password
>
>
>Moing,
>
>wo steht in der Allgemeinzuteilung für Freenet das Gateways nicht erlaubt
>sind?Ich hab leider nichts gefunden.Ich hoffe es kann mal jemand beweise
>liefern.

Hallo Dominik,

ich habe auf der Website der Bundesnetzagentur mal die aktuelle
Allgemeinzulassung angeschaut. Gleich auf der Startseite gibt es einen Link zu
den Allgemeinzulassungen. Dort draufgeklickt, findest Du dann weiter unten
unter "KURZSTRECKENFUNK" folgende Einleitung:

Kurzstreckenfunk 
"Allgemeinzuteilung von Frequenzen im Frequenzbereich 149,01875 MHz - 149,05625
MHz für die Nutzung durch die Allgemeinheit für Funkanwendungen für die
Sprachkommunikation mit Handsprechfunkgeräten über kurze Entfernungen." Vfg.
01/2007

mit einem Link zum Download des PDFs mit dem vollen Text:
http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/916.pdf

Alleine diese Einführung, ohne die Verfügung runterzuladen, gibt schon die
Antwort auf die Frage. Es ist die Rede von "Funkanwendungen für die
Sprachkommunikation mit Handsprechfunkgeräten ÜBER KURZE ENTFERNUNGEN". Dies
ist bei sogenannten Gateways nicht mehr der Fall. Ebenso besagt diese Verfügung
auch, daß z.B. Packet Radio auf Freenet nicht erlaubt ist, auch wenn es in der
Verfügung selber nicht explizit verboten ist.

Nimmt man jetzt mal im Gegenzug die CB-Funk-Allgemeinzulassung zum Vergleich,
so wird man dort im Absatz 4. "Sonstige Nutzungsbestimmungen" Satz (1) und (2)
explizit die Freigabe für das Zusammenschalten von CB-Funkanlagen über das
Internet finden. 
Warum steht so ein Absatz nicht in der Freenet-Allgemeinzulassung ?

Jeder, der nun immernoch meint, daß es nicht verboten ist, kann ja gerne sein
Freenet-Gateway aufbauen, da er ja keine Angst haben muß, wenn z.B. ein DGE300
eine Anzeige bei der Bundesnetzagentur macht, da die ja diese dann abweisen
müßte. Wo ist also das Problem Leute ?

73s de Thorti



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