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DGE300 > ALLE 22.12.07 16:07l 99 Lines 4509 Bytes #999 (999) @ DEU
BID : LCHB33THR002
Read: GUEST
Subj: Rufzeichen und DAB962 BNA Schreiben
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Sent: 071221/1026z @:B33THR.#THR.M.DLNET.DEU.EU [IK JO50LQ] obcm1.07b3 LT:999
From: DGE300 @ B33THR.#THR.M.DLNET.DEU.EU (Juergen)
To: ALLE @ DEU
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Hallo funkfreunde,lese ich doch gerade wieder so ein schwachsinn von einem
Rechtsextremen cb/afu teilnehmer.Neuerdings ist es mode,dass man user im
cb/convers dahingehend belästigt dass sie unrechtmäßig ein afu call im
cb/convers benutzen würden.Wieder so ein seltenes stück kasperletheater derer
die geschiebenes oder gelesenes nicht verstehen können.Nachdem wieder einmal
die verdeckte zensurtätigkeit einiger boxsysop angeprangert wurde werden
zeitversetzt bulletins und deren re meldungen doch noch im netz weiter
gegeben.(Man achte auf die einspiel zeiten.)
<DAB962 > ALLE 19.12.07 HCJD2S1 792 Bytes #999 (999) @ DL
<Subj: afu rufzeichen
<From: DAB962 @ CB1MER.#SAA.DEU.EU (Maik)
<To: ALLE @ DL
<X-Info: No login password
Maik reisinger do7mra hat der bna geschrieben und antwort bekommen.
Soweit so gut.Was hat er denn gefragt?Bei welcher ausssenstelle der
lachnetzagentur hat er denn nachgefragt?
Moment,bei einer frau kawohl.........,ja da fallen mir doch gleich
witzig fachunkompetente bemerkungen bei diversen vereinsmeierveranstaltungen
ein über die anderen ortes sich schon ergötzlich lachend ausgeschüttet worden
ist.Ich will das hier nicht aufwärmen,lohnt nicht.Das machen die
lästerspezialisten aus Luxemburg und Bayern doch viel besser als ich!
Los geht es:
<<<so Leute soeben ist eine Antwort der BNA bei mir eingetroffen
Auf welche frage/fragen?Er verbreitet halbwahrheiten.Der kann doch sonstwas
gefragt haben.
<wie Ihnen sicherlich bekannt ist, besteht im CB-Funk keine Rufzeichenpflicht.
Richtig!Gut erkannt frau kawol!Aber ob dem kanditaten das bekannt ist bezweifel
ich sehr.
<Sollte jedoch z.B. für die digitale Datenübertragung ein Rufzeichen verwendet
<werden, ist vom Benutzer sicherzustellen, dass dieses Rufzeichen nicht
bereits
<(anderweitig) vergeben ist.
Och? Wo steht das in welchem Gesetz in welcher rechtsverordnung?Das ist
die/eine Meinung der frau karwol,mehr nicht.Wie stellt der cb funker das
sicher?Das war schon einal eine Frage die frau kawol beantworten sollte und
nicht konnte!Also kalter kaffee,meiner meinung nach ein dummes geschnatter
inkompetenter sesselpuper deren arbeitsplatz schon lange seine
existentzberechtigung verloren haben dürfte.Bei der masse an fehlgeschlagen
OWi verfahren die die BNA oder ihre vorgängerveranstaltungen schon geboten
hat,weil immer mal einer Gesetze da gesehen hat wo keine waren,stellt sich
mir frage,ob die BNA als behörde nicht generell um 50 % personalreduziert
gehört.
<Nach den rechtlichen Regelungen sowohl des Amateurfunks als auch des
CB-Funks,
<dürfen Sie das Ihnen für den Amateurfunk zugeteilte Rufzeichen (DO7RMA) auch
<für die digitale Datenübertragung im Bereich des CB-Funks benutzen,
Gut geschrieben frau kawol,wenn sie es denn auch wirklich waren die das
verfasst hat.Ich habe da so meine zweifel.Ein maik reisinger alias dab962 kann
auch das nicht verstehen.Rechtlich, "im Amateurfunk",ist das mit dem afucall
geregelt.Er kann im cb "sein" oder "beliebiges" anderes rufzeichen benutzen.Ob
er das verstehen kann,der do/cb funkende reisinger?Ich bezweifel auch dies denn
dann hätte er das nicht auch noch veröffentlicht.Das war ein eigentor!
<obwohl es dafür ursprünglich weder vorgesehen und noch zwingend erforderlich
<ist.Mit freundlichen Grüßen Alexandra Kawohl
Genau,weder dafür "vorgesehen" noch für maik reisinger zwingend
"erforderlich".
Noch Fragen? Ich nicht mehr!
Und ich empfehle weiterhin die rufzeichen zu benutzen die dem cb anwender
gerade in den sinn kommen,so wie ihm das rechtlich zugestanden wurde.Er,
der cb anwender,möge mit "seinen mitteln" überprüfen ob das rufzeichen welches
er nutzen möchte,schon im cb/convers gibt oder nicht.Die mittel das
prüfen und sicherzustellen das es nicht noeinmal gibt sind eingeengt.Ist im
Convers z.b. ein do7mra nicht gelistet "könnte" jeder das rufzeiche nutzen,
ende! Auch wenn es da schon wäre "könnte" es der cb anwender benutzen.Bis heute
suche ich z.B. die verordnung die es einem nach OWiG verbietet.Das es nicht
schön von einem nuzter wäre ist was anderes,aber maik reisinger weis ja auch
nicht was sich gehört.(Rechter parolen blööker) Darauf blöökt dieser reisinger
noch :
<<<<so auch ihr habt pflichten
Sicher haben wir die,die haben alle.Ich habe z.B. auch die pflicht dummes
geschnatter von vertrottelten dl-conversteilnehmern zu belichten und richtig zu
stellen.
DGE300
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